Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrags ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr gemäß § 42 PBefG mit Bussen auf den Linien OV1, OV2, OV3, OV4, OV6, OV7 und OV8 in Velbert. Die Betriebsaufnahme erfolgt zum 1.1.2020. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag hat eine Laufzeit von acht Jahren und enthält die Möglichkeit, den Auftrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags können sich Änderungen des Inhalts, Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienstandards ergeben, z. B. infolge einer veränderten Verkehrsnachfrage, veränderter finanzieller Rahmenbedingungen oder infolge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans oder der Anschlussbeziehungen. In derartigen Fällen kann der Auftraggeber eine entsprechende Anpassung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Mehr- und Minderleistung, Leistungsänderung) verlangen. Die Modalitäten der Anpassung regelt der öffentliche Dienstleistungsauftrag.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-03.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Unbestimmt
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Velbert
Postanschrift: Thomasstr. 1
Postleitzahl: 42551
Postort: Velbert
Kontakt
Internetadresse: https://www.velbert.de🌏
Telefon: +49 205126-0📞
Fax: +49 2051262599 📠
Der zukünftige Betreiber ist im Falle einer Unterauftragsvergabe verpflichtet, einen Anteil von mindestens 30 % der öffentlichen Personenverkehrsdienste selbst zu erbringen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe von Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs mit Bussen im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG auf dem Gebiet der Stadt Velbert.
Dienstleistungskategorie: 05
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrags ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr gemäß § 42 PBefG mit Bussen auf den Linien OV1, OV2, OV3, OV4, OV6, OV7 und OV8 in Velbert. Die Betriebsaufnahme erfolgt zum 1.1.2020. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag hat eine Laufzeit von acht Jahren und enthält die Möglichkeit, den Auftrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern.
Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrags ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr gemäß § 42 PBefG mit Bussen auf den Linien OV1, OV2, OV3, OV4, OV6, OV7 und OV8 in Velbert. Die Betriebsaufnahme erfolgt zum 1.1.2020. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag hat eine Laufzeit von acht Jahren und enthält die Möglichkeit, den Auftrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern.
Während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags können sich Änderungen des Inhalts, Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienstandards ergeben, z. B. infolge einer veränderten Verkehrsnachfrage, veränderter finanzieller Rahmenbedingungen oder infolge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans oder der Anschlussbeziehungen. In derartigen Fällen kann der Auftraggeber eine entsprechende Anpassung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Mehr- und Minderleistung, Leistungsänderung) verlangen. Die Modalitäten der Anpassung regelt der öffentliche Dienstleistungsauftrag.
Während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags können sich Änderungen des Inhalts, Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienstandards ergeben, z. B. infolge einer veränderten Verkehrsnachfrage, veränderter finanzieller Rahmenbedingungen oder infolge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans oder der Anschlussbeziehungen. In derartigen Fällen kann der Auftraggeber eine entsprechende Anpassung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Mehr- und Minderleistung, Leistungsänderung) verlangen. Die Modalitäten der Anpassung regelt der öffentliche Dienstleistungsauftrag.
Menge oder Umfang:
Der Umfang der zu erbringenden Verkehrsleistungen beträgt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung (Fahrplankilometer pro Jahr):
— Linie OV1: ca. 140 000,
— Linie OV2: ca. 258 000,
— Linie OV3: ca. 30 500,
— Linie OV4: ca. 143 000,
— Linie OV6: ca. 303 500,
— Linie OV7: ca. 186 500,
— Linie OV8: ca. 141 000.
Kilometer Verkehrsdienste: 1202500
Dauer: 96 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erbringen von Verkehrsleistungen im Linienverkehr mit Bussen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens und zum Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (gerechnet vom Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung an) oder - sofern das Unternehmen noch keine drei Jahre besteht - seit Gründung des Unternehmens.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens und zum Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (gerechnet vom Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung an) oder - sofern das Unternehmen noch keine drei Jahre besteht - seit Gründung des Unternehmens.
2. Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden i. H. v. EUR 5 Mio.
Die vorstehenden Nachweise können erbracht werden
— durch Abgabe des ausgefüllten Vordrucks „Eigenerklärung zur Eignung“ (dieser wird zusammen mit der Auftragsbekanntmachung veröffentlicht) oder,
— durch Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern die in § 45 Abs. 4 Nr. 1-3 VgV genannten Nachweise und Belege (Bankerklärungen, Betriebshaftpflichtversicherung, Jahresabschlüsse) vor Zuschlagserteilung anzufordern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Referenzen über die in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (gerechnet vom Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung an) oder - sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht — seit Gründung des Unternehmens erbrachten Busverkehrsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen gem. § 42 PBefG mit Angabe der Leistungszeit, des Auftragsvolumens und des öffentlichen Auftraggebers.
1. Referenzen über die in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (gerechnet vom Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung an) oder - sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht — seit Gründung des Unternehmens erbrachten Busverkehrsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen gem. § 42 PBefG mit Angabe der Leistungszeit, des Auftragsvolumens und des öffentlichen Auftraggebers.
2. Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
3. Angaben zur technischen Ausstattung des Unternehmens, insbesondere Angaben zu den bei der Durchführung des Auftrags zum Einsatz kommenden Fahrzeugen.
4. Angaben zu den Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
5. Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer ggf. als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Die vorstehenden Nachweise können erbracht werden
— durch Abgabe des ausgefüllten Vordrucks „Eigenerklärung zur Eignung“ (dieser wird zusammen mit der Auftragsbekanntmachung veröffentlicht) oder,
— durch Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch zusätzliche.
Auftragsspezifische Nachweise
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern zusätzliche Erläuterungen und Erklärungen zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor Zuschlagserteilung anzufordern.
Mindeststandards:
Das Unternehmen muss mindestens eine Referenz im angegebenen Referenzzeitraum über Verkehrsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen gem. § 42 PBefG nachweisen, die mit dem zu vergebenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar ist.
Das Unternehmen muss mindestens eine Referenz im angegebenen Referenzzeitraum über Verkehrsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen gem. § 42 PBefG nachweisen, die mit dem zu vergebenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar ist.
Die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG) sind zwingend zu beachtende Ausführungsbedingungen. Die nach dem TVgG-NRW erforderlichen Nachweise und Erklärungen werden mit Zuschlagserteilung Vertragsbestandteile. Nähere Informationen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG) sind zwingend zu beachtende Ausführungsbedingungen. Die nach dem TVgG-NRW erforderlichen Nachweise und Erklärungen werden mit Zuschlagserteilung Vertragsbestandteile. Nähere Informationen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Stadt Velbert
Name: Verkehrsgesellschaft der Stadt Velbert mbH
Postanschrift: Lindenstrasse 1
Postleitzahl: 42549
Kontaktperson: Verkehrsgesellschaft der Stadt Velbert mbH
Herrn Wilfried Szuczies
Telefon: +49 2051955218📞
E-Mail: wilfried.szuczies@vgv-velbert.de📧
Fax: +49 2051955378 📠
E-Mail: poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de📧
Telefon: +49 221147-3053📞
Internetadresse: https://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/index.html🌏
Fax: +49 221147-2891 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird auf die Bestimmungen des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zusätzliche Informationen
A. Frist für eigenwirtschaftliche Anträge:
Anträge auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr sind spätestens drei Monate nach Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen (§ 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG). Die Adresse der zuständigen Genehmigungsbehörde für eigenwirtschaftliche Anträge lautet:
Anträge auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr sind spätestens drei Monate nach Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen (§ 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG). Die Adresse der zuständigen Genehmigungsbehörde für eigenwirtschaftliche Anträge lautet:
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 25
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf
B. Gesamtvergabe/Linienbündelung:
Die Stadt Velbert beabsichtigt, die unter Abschnitt II.1.3) genannten Verkehrsleistungen als Linienbündel (Gesamtleistung) einheitlich zu vergeben. Eigenwirtschaftliche Anträge müssen sich auf sämtliche Linien beziehen (§ 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG). Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf einzelne Linien oder auf Teilleistungen beziehen und die von den unter Ziffer III.1.5) beschriebenen Anforderungen abweichen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen.
Die Stadt Velbert beabsichtigt, die unter Abschnitt II.1.3) genannten Verkehrsleistungen als Linienbündel (Gesamtleistung) einheitlich zu vergeben. Eigenwirtschaftliche Anträge müssen sich auf sämtliche Linien beziehen (§ 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG). Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf einzelne Linien oder auf Teilleistungen beziehen und die von den unter Ziffer III.1.5) beschriebenen Anforderungen abweichen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen.
C. Frist für die Einrichtung von Angeboten:
Der unter Ziffer IV.3.3) dieser Vorabbekanntmachung angegebene Termin zur Abgabe der Angebote ist als ein vorläufiger Termin zu betrachten. Der endgültige Termin zur Abgabe der Angebote wird in der Auftragsbekanntmachung bekannt gegeben, die unmittelbar nach Ablauf der Jahresfrist des Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 veröffentlicht werden wird.
Der unter Ziffer IV.3.3) dieser Vorabbekanntmachung angegebene Termin zur Abgabe der Angebote ist als ein vorläufiger Termin zu betrachten. Der endgültige Termin zur Abgabe der Angebote wird in der Auftragsbekanntmachung bekannt gegeben, die unmittelbar nach Ablauf der Jahresfrist des Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 veröffentlicht werden wird.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 067-149770 (2018-04-03)