Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Verkehrsleistungen mit Bussen als Subunternehmer für die 5 Linien inkl. Schülerverkehr im Stadtverkehr Rottenburg am Neckar. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers, der wiederum der Inhaber der Liniengenehmigung ist.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-09-21) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadtwerke Rottenburg am Neckar GmbH
Postanschrift: Siebenlindenstraße 19
Postort: Rottenburg
Postleitzahl: 72108
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Stadtwerke Rottenburg am Neckar
E-Mail: m.beer@sw-rottenburg.de📧
Region: Tübingen, Landkreis🏙️
URL: https://www.sw-rottenburg.de🌏 Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist beschränkt
Dokumente URL: https://www.sw-rottenburg.de/betriebsdurchfuehrung🌏 Weitere Informationen sind erhältlich bei
Name: PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft
Postanschrift: Friedrichstraße 14
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: RA Enno Thönnes
Telefon: +49 711250343113📞
E-Mail: rottenburg.neckar@de.pwc.com📧
Fax: +49 711250344229 📠
Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
URL: http://www.pwclegal.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe von Verkehrsleistungen im städtischen Busverkehr in Rottenburg a. N.
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Produkte/Dienstleistungen: MA12
📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Verkehrsleistungen mit Bussen als Subunternehmer für die 5 Linien inkl. Schülerverkehr im Stadtverkehr...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Verkehrsleistungen mit Bussen als Subunternehmer für die 5 Linien inkl. Schülerverkehr im Stadtverkehr Rottenburg am Neckar. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers, der wiederum der Inhaber der Liniengenehmigung ist.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: MA12
📦
Ort der Leistung: Baden-Württemberg🏙️
Ort der Leistung: Tübingen, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet der Stadt Rottenburg am Neckar
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Beschaffung ist die Beauftragung von Betriebsleistungen im Linien-/Sonderlinienverkehr gem. §§ 42, 43 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Beschaffung ist die Beauftragung von Betriebsleistungen im Linien-/Sonderlinienverkehr gem. §§ 42, 43 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) durch die Auftraggeberin an einen Auftragnehmer.
Der Verkehr in Rottenburg am Neckar wird im Rahmen der 5 bestehenden Liniengenehmigungen des Stadtbusverkehrs nach § 42 PBefG betrieben und umfasst ohne Ein- und Aussetzfahrten ca. 146 321 Fahrplankilometer/Jahr. Es werden insgesamt 3 Fahrzeuge eingesetzt. Genehmigungsinhaber aller 5 Liniengenehmigungen ist die Auftraggeberin. Die Liniengenehmigungen laufen am 31.12.2023 aus. Eine Übertragung der Betriebsführerschaft nach § 2 Abs. 2 Punkt 3 PBefG für die noch restliche Laufzeit ist nicht vorgesehen. Die Auftraggeberin erbringt die Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr nicht eigenwirtschaftlich. Die Stadt Rottenburg am Neckar hat der Auftraggeberin einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 erteilt. Die Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags endet zum gleichen Zeitpunkt wie die Laufzeit der Liniengenehmigungen.
Der Leistungsumfang ist in den Teilnahmeunterlagen näher bestimmt. Die Betriebsdurchführung muss demnach insbesondere folgende Komponenten umfassen:
— die Betriebsdurchführung des ÖPNV (Busverkehr) auf dem Stadtgebiet Rottenburg a. N.,
— die Durchführung der Verkehrsleistungen gem. der Liniengenehmigung (Rottenburg am Neckar – Stadtverkehr – vom 18.6.2014 sowie Änderungen und Erweiterungen der Linien im Stadtverkehr Rottenburg vom 22.11.2017), diese umfassen die folgenden Verkehrslinien (inkl. Anfangs- und Endpunkt, die Bedienung erfolgt jeweils in beide Richtungen):
—— Linie 1: Bahnhof – Kreuzerfeld – Bahnhof
—— Linie 2: Lidl – Stadtwerke – Bahnhof – Eugen-Bolz-Platz – Burgäcker/Äuble
—— Linie 3: Theoderich – Eugen-Bolz-Platz – Bahnhof bzw. Bahnhof – Eugen-Bolz-Platz – Schelmen
—— Linie 4: Bahnhof – Eugen-Bolz-Platz – Lindele Ost – Lidl
—— Linie 5: Gebhard-Müller-Straße – Dätzweg – Bahnhof – Eugen-Bolz-Platz
—— Linie S: Burgäcker – Kreuzerfeld und zurück
—— Linie S: Kreuzerfeld – E.-Bolz-Platz – Hohenberg – Leiprechtschule
—— Linie S: Rolu – Siebenlinden – Leiprechtschule und zurück
—— AST: Bahnhof – Kreuzerfeld – Innenstadt – Burgäcker – Siebenlinden – Bhf
— die Erfüllung der Anforderungen, die sich aus dem Nahverkehrsplan ergeben
— der Einsatz und die Überwachung von geeignetem und geschultem Personal
— die Unterhaltung eines nach dem aktuellen Stand der Technik entsprechendem Fuhrpark
— die Stellung eines Betriebsleiters sowie
— die Gewährleistung der Sicherheit und der Leistungsfähigkeit, die ein Verkehrsunternehmen im Sinne des § 13 Abs. 1, Abs. 1a PBefG zu erfüllen hat.
Der Auftragnehmer nimmt zur Kenntnis und stimmt der Einrichtung von Anmeldetaxiverkehren zu. Das Anmeldetaxi verkehrt in den Zeiträumen, in denen der Stadtbusverkehr nicht mit Linienbussen erfolgt, ebenso fährt kein Linienbus in den Verkehrszeiträumen des Anruflinientaxis, in jeweils gleichen Relationen. Die Durchführung des Anmeldetaxiverkehrs ist nicht Bestandteil des Betriebsdurchführungsvertrags.
Weitere Angaben, Unterlagen und die Anhänge können der Vergabeplattform entnommen werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der eingesetzten Fahrzeuge
Qualitätskriterium (Gewichtung): 24 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Reaktionszeit auf Ausfälle
Qualitätskriterium (Gewichtung): 6 %
Preis (Gewichtung): 70 %
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 500 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-04-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Eine Option zur Verlängerung um 5 Jahre ist vorgesehen. Eine Verlängerung der Betriebsdurchführung wird hierbei davon abhängig gemacht, ob die...”
Beschreibung der Verlängerungen
Eine Option zur Verlängerung um 5 Jahre ist vorgesehen. Eine Verlängerung der Betriebsdurchführung wird hierbei davon abhängig gemacht, ob die Auftraggeberin nach 2023 Inhaberin der Liniengenehmigungen für den Stadtverkehr ist.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Zum Nachweis der persönlichen Lage sowie etwaiger Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs-oder Handelsregister hat der Bewerber oder das...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zum Nachweis der persönlichen Lage sowie etwaiger Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs-oder Handelsregister hat der Bewerber oder das jeweilige Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Unterlagen als Nachweis seiner Zuverlässigkeit vorzulegen bzw. folgende Erklärungen abzugeben:
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder gleichwertigen Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes, der zum Ende der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate sein darf,
— Nachweis der Haftungs- und Eigentumsverhältnisse des Bieters durch Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister des Herkunftslandes, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate sein darf; dieses Erfordernis entfällt bei nicht eingetragenen Personengesellschaften bzw. anderen nicht eintragungspflichtigen Unternehmen
— Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist
— Eigenerklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet
— Eigenerklärung, dass er nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen, insbesondere nicht wegen der in §§ 123, 124 GWB genannten Tatbestände
— Eigenerklärung, dass er die Zulässigkeitsvoraussetzungen nach § 1 PBZugV erfüllt und im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine sonstigen schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Fragestellen
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 19 Abs. 1 MiLoG vorliegen
— Eigenerklärung, dass er seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozial- und Krankenversicherung ordnungsgemäß erfüllt
— Eigenerklärung, dass er sich bei der Erteilung von Auskünften im Vergabeverfahren keine falschen Erklärungen schuldig gemacht hat oder entsprechende Auskünfte unberechtigter Weise nicht erteilt hat.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber oder das jeweilige Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber oder das jeweilige Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben:
— Vorlage einer Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 PBZugV. Der Stichtag der Eigenkapitalbescheinigung darf zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht länger als ein Jahr zurückliegen,
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Leistungen, die mit der zu vergebenden Gesamtleistung oder Teilen diese Leistung vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre
Sofern ein Unternehmen noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, legt es für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor. Nichtbilanzierende Unternehmen legen eine attestierte Gewinn- und Verlustrechnung der letzten 3 Jahre vor.
− Darstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, Struktur, Busbestand inkl. Flottenstruktur und -alter, Personalstärke).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber oder das jeweilige Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber oder das jeweilige Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben:
− Kurzdarstellung der vom Bewerber vorgesehenen Leistungserbringung. Diese Beschreibung muss sich auf jeden der genannten Leistungsteile erstrecken und sollte einen Umfang von 2 DIN A 4 Seiten nicht überschreiten.
− Angabe von mindestens einer höchstens 5 Referenzen aus den letzten 5 Jahren vor Ende der Bewerbungsfrist über die Ausführung von Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Kann ein Bieter nicht für alle Leistungsbereiche Referenzen vorweisen, so hat er diese Leistungsteile ggfls. unter Einbindung von entsprechend erfahrenen Unterauftragnehmern nachzuweisen. Die Referenzen müssen zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten:
− Unterscheidung zwischen Regional-, Stadt- oder sonstige Linien- so-wie Bedarfsverkehren sowie freigestellten Schülerverkehren,
− Darstellung, ob die Verkehrsleistung als Konzessionsinhaber oder Subunternehmer erbracht wurde,
− Die Darstellung der Referenzen hat folgende Angaben zu enthalten:
Name des Auftraggebers,
Jährliches Auftragsvolumen nach Fahrplankilometern,
Zeitraum der abgeschlossenen Referenzleistung.
Bei der Angabe des/der Auftraggeber/s sollen die Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Telefon- oder Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse) angegeben werden. Der Referenzverkehr muss mindestens darlegen, inwieweit der Bewerber oder des jeweiligen Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft die fachliche Eignung zur Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens nach der PBZugV oder nach VO (EG) 1071/2009 bzw. nach § 13 Abs. 1, Abs. 1a PBefG, § 3 PBZuGV in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 lit. d) und Art. 8 der VO 1071/2009 erfüllt. Die Eignung sind anhand geeigneter Unterlagen nachzuweisen. Als geeignete Unterlagen gelten:
— Bescheinigung über fachliche Eignung als Kraftverkehrsunternehmer gemäß Art. 8 Abs. 8 VO 1071/2009 bzw. bei ausländischen Bewerbern ggf. Art. 21 VO 1071/2009 in Verbindung mit Anhang III zur VO 1071/2009 als beglaubigte Kopie, oder
— Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 42 PBefG, für den Verkehr mit Mietomnibussen bzw. bei ausländischen Bietern durch die Vorlage einer gültigen EU-Lizenz (erforderlichenfalls zzgl. deutscher Übersetzung) entsprechende der VO 1073/2009 jeweils als beglaubigte Kopie.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlichunterschriebene Erklärung über die Bildung einer...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlichunterschriebene Erklärung über die Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft abzugeben,
(1) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
(2) in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft mit vollständigen Adressangaben aufgeführt sind sowie der für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
(3) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
(4) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ferner hat jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft eine Erklärung über die kartellrechtliche Zulässigkeit einer Bietergemeinschaft abzugeben. Für die o. g. Erklärungen werden Formularvorlagen in den Teilnahmeunterlagen bereitgestellt. Diese Formularvorlage muss für die Erstellung des Teilnahmeantrags zwingend verwendet werden.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Nach dem Baden-Württembergischen Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) müssen Bieter mit ihrem Angebot bestimmte Verpflichtungserklärungen,...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Nach dem Baden-Württembergischen Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) müssen Bieter mit ihrem Angebot bestimmte Verpflichtungserklärungen, insbesondere nach den §§ 3 ff. LTMG, abgeben. Für den Fall der Ausführung übernommener Leistungen durch Nachunternehmer oder bei Beschäftigung von entliehenen Arbeitnehmern hat sich der Bieter im Falle der Angebotsabgabe zu verpflichten, auch von seinen Nachunternehmern und den Verleihern von Arbeitskräften eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne abgeben zu lassen (§ 6 LTMG). Die Abgabe der entsprechenden Verpflichtungserklärung wird im Rahmen der Angebotsabgabe erfolgen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-22
14:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2018-10-24 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Interessenten, die einen Teilnahmeantrag stellen wollen, werden gebeten, sich bei der unter der in Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle (PwC Legal Stuttgart...”
Interessenten, die einen Teilnahmeantrag stellen wollen, werden gebeten, sich bei der unter der in Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle (PwC Legal Stuttgart per E-Mail (rottenburg.neckar@de.pwc.com) anzumelden. Sie erhalten ein Passwort, das den Zugang zu einer Internetplattform ermöglicht, auf der die in der Bekanntmachung genannten Vorlagen bereitliegen. Über diese Plattform werden auch sämtliche Bewerber- und Bieterinformationen erteilt, Bewerber-/Bieterfragen beantwortet und ggf. Änderungen in den Teilnahmebedingungen und Vergabeunterlagen mitgeteilt. Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, sich durch regelmäßige Einsichtnahme auf der Plattform zu informieren.
Bewerberfragen sind ausschließlich per E-Mail (rottenburg.neckar@de.pwc.com) an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle zu richten. Bewerberfragen müssen bis spätestens zum 5.10.2018 gestellt werden. Später eingegangene Bewerberfragen werden nicht beantwortet. Mündliche/telefonischeAnfragen werden ebenfalls nicht beantwortet.
Dem Teilnahmeantrag ist ein handschriftlich unterzeichnetes Anschreiben voranzustellen. In diesem Anschreiben können nähere Erläuterungen zum Teilnahmeantrag erfolgen
Der Teilnahmeantrag ist schriftlich (Original) und in dreifacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform) einzureichen. Der Teilnahmeantrag und seine Anlagen sind mit einer fortlaufenden Nummerierung zu versehen.
Der Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen („Teilnahmeantrag – Nicht öffnen!“) und bis zum 22.10.18, 14.00 Uhr (vgl. Ziffer IV.3.4) bei der unter der in Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle und der angegebenen Adresse (PwC Legal, Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart) in einem fest verschlossenen Behältnis einzureichen.
Zur Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle bereit gestellten Formularvorlagen zwingend zu verwenden. Diese Formularvorlagen sind im Original (keine Kopie) an den dafür vorgesehen Stellen handschriftlich zu unterzeichnen. Die Formularvorlagen werden als PDF-Dokumente bereitgestellt. Diese PDF-Dokumente können in den entsprechenden Passagen digital ausgefüllt werden.
Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge findet nicht statt.
Die Auftraggeberin wird Inhaberin der personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungen für den Linienverkehr mit Omnibussen sein. Die entsprechende Genehmigung wird für den Zeitpunkt des Vertragsbeginns allein von der Auftraggeberin beantragt.
Die Vergabeunterlagen werden nur an formell und materiell geeignete Bewerber übermittelt, die zur Angebotsabgabe durch die Vergabestelle aufgefordert werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstr. 17, 76131 Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721-9260📞
Fax: +49 721-9263985 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstr. 17, 76131 Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721-9260📞
Fax: +49 721-9263985 📠
Quelle: OJS 2018/S 184-417422 (2018-09-21)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 184-417422
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation – E-Mail-Adresse Kontaktstelle
Alter Wert
Text:
“Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: https://www.sw-rottenburg.de/betriebsdurchfuehrung
Weitere...”
Text
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: https://www.sw-rottenburg.de/betriebsdurchfuehrung
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft
Friedrichstraße 14
Stuttgart
70174
Deutschland
Kontaktstelle(n): RA Enno Thönnes
Telefon: +49 711250343113
E-Mail: rottenburg.neckar@de.pwc.com
Fax: +49 711250344229
NUTS-Code: DE111
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.pwclegal.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: https://www.sw-rottenburg.de/betriebsdurchfuehrung
Weitere...”
Text
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: https://www.sw-rottenburg.de/betriebsdurchfuehrung
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft
Friedrichstraße 14
Stuttgart
70174
Deutschland
Kontaktstelle(n): RA Enno Thönnes
Telefon: +49 711250343113
E-Mail: rottenburg_neckar@de.pwc.com
Fax: +49 711250344229
NUTS-Code: DE111
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Alter Wert
Text:
“Gegenstand dieser Beschaffung ist die Beauftragung von Betriebsleistungen im Linien-/Sonderlinienverkehr gem. §§ 42, 43 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)...”
Text
Gegenstand dieser Beschaffung ist die Beauftragung von Betriebsleistungen im Linien-/Sonderlinienverkehr gem. §§ 42, 43 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) durch die Auftraggeberin an einen Auftragnehmer.
Der Verkehr in Rottenburg am Neckar wird im Rahmen der 5 bestehenden Liniengenehmigungen des Stadtbusverkehrs nach § 42 PBefG betrieben und umfasst ohne Ein- und Aussetzfahrten ca. 146 321 Fahrplankilometer/Jahr. Es werden insgesamt 3 Fahrzeuge eingesetzt. Genehmigungsinhaber aller 5 Liniengenehmigungen ist die Auftraggeberin. Die Liniengenehmigungen laufen am 31.12.2023 aus. Eine Übertragung der Betriebsführerschaft nach § 2 Abs. 2 Punkt 3 PBefG für die noch restliche Laufzeit ist nicht vorgesehen. Die Auftraggeberin erbringt die Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr nicht eigenwirtschaftlich. Die Stadt Rottenburg am Neckar hat der Auftraggeberin einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 erteilt. Die Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags endet zum gleichen Zeitpunkt wie die Laufzeit der Liniengenehmigungen.
Der Leistungsumfang ist in den Teilnahmeunterlagen näher bestimmt. Die Betriebsdurchführung muss demnach insbesondere folgende Komponenten umfassen:
— die Betriebsdurchführung des ÖPNV (Busverkehr) auf dem Stadtgebiet Rottenburg a. N.,
— die Durchführung der Verkehrsleistungen gem. der Liniengenehmigung (Rottenburg am Neckar –Stadtverkehr – vom 18.6.2014 sowie Änderungen und Erweiterungen der Linien im Stadtverkehr Rottenburg vom 22.11.2017), diese umfassen die folgenden Verkehrslinien (inkl. Anfangs- und Endpunkt, die Bedienung erfolgt jeweils in beide Richtungen):
—— Linie 1: Bahnhof – Kreuzerfeld – Bahnhof,
—— Linie 2: Lidl – Stadtwerke – Bahnhof – Eugen-Bolz-Platz – Burgäcker/Äuble,
—— Linie 3: Theoderich – Eugen-Bolz-Platz – Bahnhof bzw. Bahnhof – Eugen-Bolz-Platz – Schelmen,
—— Linie 4: Bahnhof – Eugen-Bolz-Platz – Lindele Ost – Lidl,
—— Linie 5: Gebhard-Müller-Straße – Dätzweg – Bahnhof – Eugen-Bolz-Platz,
—— Linie S: Burgäcker – Kreuzerfeld und zurück,
—— Linie S: Kreuzerfeld – E.-Bolz-Platz – Hohenberg – Leiprechtschule,
—— Linie S: Rolu – Siebenlinden – Leiprechtschule und zurück,
—— AST: Bahnhof – Kreuzerfeld – Innenstadt – Burgäcker – Siebenlinden – Bhf.
— die Erfüllung der Anforderungen, die sich aus dem Nahverkehrsplan ergeben,
— der Einsatz und die Überwachung von geeignetem und geschultem Personal,
— die Unterhaltung eines nach dem aktuellen Stand der Technik entsprechendem Fuhrpark,
— die Stellung eines Betriebsleiters sowie,
— die Gewährleistung der Sicherheit und der Leistungsfähigkeit, die ein Verkehrsunternehmen im Sinne des §13 Abs. 1, Abs. 1a PBefG zu erfüllen hat.
Der Auftragnehmer nimmt zur Kenntnis und stimmt der Einrichtung von Anmeldetaxiverkehren zu. Das Anmeldetaxi verkehrt in den Zeiträumen, in denen der Stadtbusverkehr nicht mit Linienbussen erfolgt, ebenso fährt kein Linienbus in den Verkehrszeiträumen des Anruflinientaxis, in jeweils gleichen Relationen. Die Durchführung des Anmeldetaxiverkehrs ist nicht Bestandteil des Betriebsdurchführungsvertrags.
Weitere Angaben, Unterlagen und die Anhänge können der Vergabeplattform entnommen werden.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Gegenstand dieser Beschaffung ist die Beauftragung von Betriebsleistungen im Linien-/Sonderlinienverkehr gem. § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) durch...”
Text
Gegenstand dieser Beschaffung ist die Beauftragung von Betriebsleistungen im Linien-/Sonderlinienverkehr gem. § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) durch die Auftraggeberin an einen Auftragnehmer.
Der Verkehr in Rottenburg am Neckar wird im Rahmen der 5 bestehenden Liniengenehmigungen des Stadtbusverkehrs nach § 42 PBefG betrieben und umfasst ohne Ein- und Aussetzfahrten ca. 137.317 Fahrplankilometer/Jahr. Es werden insgesamt 3 Fahrzeuge eingesetzt. Genehmigungsinhaber aller 5 Liniengenehmigungen ist die Auftraggeberin. Die Liniengenehmigungen laufen am 31.12.2023 aus. Eine Übertragung der Betriebsführerschaft nach § 2 Abs. 2 Punkt 3 PBefG für die noch restliche Laufzeit ist nicht vorgesehen. Die Auftraggeberin erbringt die Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr nicht eigenwirtschaftlich. Die Stadt Rottenburg am Neckar hat der Auftraggeberin einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 erteilt. Die Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags endet zum gleichen Zeitpunkt wie die Laufzeit der Liniengenehmigungen.
Der Leistungsumfang ist in den Teilnahmeunterlagen näher bestimmt. Die Betriebsdurchführung muss demnach insbesondere folgende Komponenten umfassen:
— die Betriebsdurchführung des ÖPNV (Busverkehr) auf dem Stadtgebiet Rottenburg a. N.,
— die Durchführung der Verkehrsleistungen gem. der Liniengenehmigung (Rottenburg am Neckar –Stadtverkehr – vom 18.6.2014 sowie Änderungen und Erweiterungen der Linien im Stadtverkehr Rottenburg vom 22.11.2017), diese umfassen die folgenden Verkehrslinien (inkl. Anfangs- und Endpunkt, die Bedienung erfolgt jeweils in beide Richtungen):
—— Linie 1: Bahnhof – Kreuzerfeld – Bahnhof,
—— Linie 2: Lidl – Stadtwerke – Bahnhof – Eugen-Bolz-Platz – Burgäcker/Äuble,
—— Linie 3: Theoderich – Eugen-Bolz-Platz – Bahnhof bzw. Bahnhof – Eugen-Bolz-Platz – Schelmen,
—— Linie 4: Bahnhof – Eugen-Bolz-Platz – Lindele Ost – Lidl,
—— Linie 5: Gebhard-Müller-Straße – Dätzweg – Bahnhof – Eugen-Bolz-Platz,
—— Linie S: Burgäcker – Kreuzerfeld und zurück,
—— Linie S: Kreuzerfeld – E.-Bolz-Platz – Hohenberg – Leiprechtschule,
—— Linie S: Rolu – Siebenlinden – Leiprechtschule und zurück,
—— AST: Bahnhof – Kreuzerfeld – Innenstadt – Burgäcker – Siebenlinden – Bhf.
— die Erfüllung der Anforderungen, die sich aus dem Nahverkehrsplan ergeben,
— der Einsatz und die Überwachung von geeignetem und geschultem Personal,
— die Unterhaltung eines nach dem aktuellen Stand der Technik entsprechendem Fuhrpark,
— die Stellung eines Betriebsleiters sowie,
— die Gewährleistung der Sicherheit und der Leistungsfähigkeit, die ein Verkehrsunternehmen im Sinne des §13 Abs. 1, Abs. 1a PBefG zu erfüllen hat.
Der Auftragnehmer nimmt zur Kenntnis und stimmt der Einrichtung von Anmeldetaxiverkehren zu. Das Anmeldetaxi verkehrt in den Zeiträumen, in denen der Stadtbusverkehr nicht mit Linienbussen erfolgt, ebenso fährt kein Linienbus in den Verkehrszeiträumen des Anruflinientaxis, in jeweils gleichen Relationen. Die Durchführung des Anmeldetaxiverkehrs ist nicht Bestandteil des Betriebsdurchführungsvertrags.
Weitere Angaben, Unterlagen und die Anhänge können der Vergabeplattform entnommen werden.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Text:
“Beginn: 1.4.2019
Ende: 31.12.2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Eine Option zur Verlängerung um 5 Jahre ist...”
Text
Beginn: 1.4.2019
Ende: 31.12.2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Eine Option zur Verlängerung um 5 Jahre ist vorgesehen. Eine Verlängerung der Betriebsdurchführung wird hierbei davon abhängig gemacht, ob die Auftraggeberin nach 2023 Inhaberin der Liniengenehmigungen für den Stadtverkehr ist.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Beginn: 1.4.2019
Ende: 31.12.2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Eine zweimalige Option zur Verlängerung um...”
Text
Beginn: 1.4.2019
Ende: 31.12.2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Eine zweimalige Option zur Verlängerung um jeweils 5 Jahre ist vorgesehen. Eine Verlängerung der Betriebsdurchführung wird hierbei davon abhängig gemacht, ob die Auftraggeberin nach 2023 Inhaberin der Liniengenehmigungen für den Stadtverkehr ist.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.11)
Ort des zu ändernden Textes: Angaben zu Optionen
Alter Wert
Text: Optionen: nein
Neuer Wert
Text:
“Optionen: ja
Die Fortschreibung und Modifikation des Verkehrsangebotes durch entsprechende Leistungsänderungen obliegt der Auftraggeberin. Diese kann...”
Text
Optionen: ja
Die Fortschreibung und Modifikation des Verkehrsangebotes durch entsprechende Leistungsänderungen obliegt der Auftraggeberin. Diese kann Leistungsänderungen insbesondere in Form von Zu- und Abbestellungen oder Umbestellungen vornehmen.
Ferner wird der Betriebsdurchführungsvertrag Regelung enthalten, die eine Umstellung auf alternative Antriebsformen erlauben. Die konkrete Ausgestaltung dieser Regelung kann Gegenstand der Verhandlungsrunden sein. Näheres hierzu regeln die Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.2)
Ort des zu ändernden Textes: Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Alter Wert
Text: Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Neuer Wert
Text: Die elektronische Rechnungsstellung wird nicht akzeptiert
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.3)
Ort des zu ändernden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Text:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabeunterlagen sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die...”
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Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabeunterlagen sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bewerber/Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten diese Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder verstoßen diese gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich– spätestens jedoch mit der Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. Angebote schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bewerber/Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin.
Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 187-423613 (2018-09-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-04) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postort: Rottenburg am Neckar
Kontaktperson: Geschäftsführung
URL: https://www.sw-rottenburg.de/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Vergabe von Verkehrsleistungen im städtischen Busverkehr in Rottenburg a. N.
2018/S 184-417422”
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Verkehrsleistungen mit Bussen als Subunternehmer für die 5 Linien im Stadtverkehr Rottenburg am Neckar. Der...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Verkehrsleistungen mit Bussen als Subunternehmer für die 5 Linien im Stadtverkehr Rottenburg am Neckar. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen im Namen und auf Rechnung der Auftraggeberin, die wiederum die Inhaberin der erforderlichen PBefG-Liniengenehmigungen ist.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rottenburg am Neckar
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Verkehr in Rottenburg am Neckar wird im Rahmen der 5 bestehenden Liniengenehmigungen des Stadtbusverkehrs nach § 42 PBefG betrieben und umfasst ohne...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Verkehr in Rottenburg am Neckar wird im Rahmen der 5 bestehenden Liniengenehmigungen des Stadtbusverkehrs nach § 42 PBefG betrieben und umfasst ohne Ein- und Aussetzfahrten ca. 137 317 Fahrplankilometer/Jahr. Es werden insgesamt 3 Fahrzeuge eingesetzt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 24
Qualitätskriterium (Gewichtung): 6
Preis (Gewichtung): 70
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftrag hat eine Grundlaufzeit vom 1.4.2019 bis zum 31.12.2023. Er sieht eine zweimalige Option zur Verlängerung um jeweils 5 weitere Jahre vor. Die...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftrag hat eine Grundlaufzeit vom 1.4.2019 bis zum 31.12.2023. Er sieht eine zweimalige Option zur Verlängerung um jeweils 5 weitere Jahre vor. Die Verlängerung der Betriebsdurchführung hängt nach der Option davon ab, ob die Auftraggeberin auch nach 2023 Inhaberin der Liniengenehmigungen für den Stadtverkehr ist. Ferner obliegt die Fortschreibung und Modifikation des Verkehrsangebotes durch entsprechende Leistungsänderungen der Auftraggeberin. Die Auftraggeberin kann Leistungsänderungen in Form von Zu- und Abbestellungen oder Umbestellungen vornehmen. Darüber hinaus enthält der Auftrag Anpassungsklauseln für die Umstellung auf alternative Antriebsformen sowie eine Klausel zum Aufbau eines Selbsterbringungsanteils (bspw. durch Beistellungen von Fahrzeugen und Treibstoff) mit Blick auf die beabsichtigte Direktvergabe nach der VO 1370/2007 an die Auftraggeberin.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Auftragsbekanntmachung vom 25.9.2018 (2018/S 184-417422) wurde mit der Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben vom 28.9.2018 (2018/S...”
Zusätzliche Informationen
Die Auftragsbekanntmachung vom 25.9.2018 (2018/S 184-417422) wurde mit der Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben vom 28.9.2018 (2018/S 187-423613) berichtigt.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 184-417422
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Vergabe von Verkehrsleistungen im städtischen Busverkehr in Rottenburg a. N
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Edel GmbH & Co. KG
Postort: Rottenburg am Neckar
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Tübingen, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Prozentsatz (%): 70
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Telefon: +49 721-9268730📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
URL: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“— Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
— Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
— Gemäß § 135 Absatz 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach § 134 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die Unwirksamkeit nach § 134 Absatz 1 Nummer 2 GWB tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach § 134 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 GWB muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.