Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, Betriebsleistungen für Flüchtlingsunterkünfte zu vergeben. Die Leistungen stellen soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Personen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen, die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung. Detaillierte Informationen können aus der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung entnommen werden (Anlage 1 der Vertragsunterlagen).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-04-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Sozialwesens
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, Betriebsleistungen für Flüchtlingsunterkünfte zu vergeben. Die Leistungen stellen soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Personen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen, die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung. Detaillierte Informationen können aus der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung entnommen werden (Anlage 1 der Vertragsunterlagen).
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, Betriebsleistungen für Flüchtlingsunterkünfte zu vergeben. Die Leistungen stellen soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Personen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen, die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung. Detaillierte Informationen können aus der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung entnommen werden (Anlage 1 der Vertragsunterlagen).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Sozialwesens📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen des Sozialwesens📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten / Abteilung Zentraler Service / Referat Vergabe
Postanschrift: Darwinstraße 14-18
Postleitzahl: 10589
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin.de/laf/🌏
E-Mail: betrieb-april@laf.berlin.de📧
URL der Dokumente: https://meinauftrag.rib.de/public/publications/165687🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-04-23 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-25 📅
Datum des Beginns: 2018-08-15 📅
Datum des Endes: 2019-07-31 📅
2021-07-14 📅
Datum des Beginns: 2018-08-01 📅
Datum des Endes: 2021-07-31 📅
Datum des Beginns: 2018-09-01 📅
Datum des Endes: 2021-08-31 📅
Datum des Beginns: 2018-10-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 080-179139
ABl. S-Ausgabe: 80
Zusätzliche Informationen
Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 15.8.2018, dies kann jedoch abweichen. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Betreiber innerhalb von 2 Wochen nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin, spätestens jedoch 2 Monate nach Zuschlagserteilung zu beginnen.
Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 15.8.2018, dies kann jedoch abweichen. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Betreiber innerhalb von 2 Wochen nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin, spätestens jedoch 2 Monate nach Zuschlagserteilung zu beginnen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 3
Bezeichnung des Loses: Buchholzer Straße 110 – 140, 13159 Berlin (Gemeinschaftsunterkunft Typ 2)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, Betriebsleistungen für Flüchtlingsunterkünfte zu vergeben. Die Leistungen stellen soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Personen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen, die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung. Detaillierte Informationen können aus der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung entnommen werden (Anlage 1 der Vertragsunterlagen). Die vertragliche Kapazität der Unterkunft beträgt 497 Plätze.
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, Betriebsleistungen für Flüchtlingsunterkünfte zu vergeben. Die Leistungen stellen soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Personen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen, die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung. Detaillierte Informationen können aus der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung entnommen werden (Anlage 1 der Vertragsunterlagen). Die vertragliche Kapazität der Unterkunft beträgt 497 Plätze.
Das LAF ist bestrebt, bei der Belegung des jeweiligen Objekts eine Vollauslastung zügig zu erreichen. Dabei bleibt jedoch das LAF vom Gesamtangebot an Unterbringungsmöglichkeiten im Land Berlin abhängig. Der Bieter muss damit rechnen, dass eine Belegung in Höhe der vereinbarten vertraglichen Kapazität bis zu 3 Monate in Anspruch nehmen kann.
Das LAF ist bestrebt, bei der Belegung des jeweiligen Objekts eine Vollauslastung zügig zu erreichen. Dabei bleibt jedoch das LAF vom Gesamtangebot an Unterbringungsmöglichkeiten im Land Berlin abhängig. Der Bieter muss damit rechnen, dass eine Belegung in Höhe der vereinbarten vertraglichen Kapazität bis zu 3 Monate in Anspruch nehmen kann.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit dieses Vertrages kann durch das Land Berlin bis zum 31.12.2019 und abschließend bis zum 9.10.2020 verlängert werden. Die Nutzung der Verlängerungsoptionen werden bis spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages vom Land Berlin angezeigt.
Die Laufzeit dieses Vertrages kann durch das Land Berlin bis zum 31.12.2019 und abschließend bis zum 9.10.2020 verlängert werden. Die Nutzung der Verlängerungsoptionen werden bis spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages vom Land Berlin angezeigt.
Zusätzliche Informationen:
Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 15.8.2018, dies kann jedoch abweichen. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Betreiber innerhalb von 2 Wochen nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin, spätestens jedoch 2 Monate nach Zuschlagserteilung zu beginnen.
Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 15.8.2018, dies kann jedoch abweichen. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Betreiber innerhalb von 2 Wochen nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin, spätestens jedoch 2 Monate nach Zuschlagserteilung zu beginnen.
Bezeichnung des Loses: Senftenberger Ring 37 – 39, 13435 Berlin (Gemeinschaftsunterkunft Typ 2)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, Betriebsleistungen für Flüchtlingsunterkünfte zu vergeben. Die Leistungen stellen soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Personen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen, die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung. Detaillierte Informationen können aus der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung entnommen werden (Anlage 1 der Vertragsunterlagen). Die vertragliche Kapazität der Unterkunft beträgt 400 Plätze.
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, Betriebsleistungen für Flüchtlingsunterkünfte zu vergeben. Die Leistungen stellen soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Personen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen, die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung. Detaillierte Informationen können aus der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung entnommen werden (Anlage 1 der Vertragsunterlagen). Die vertragliche Kapazität der Unterkunft beträgt 400 Plätze.
Bezeichnung des Loses: Bäkestraße 4 - 6, 12207 Berlin (Gemeinschaftsunterkunft Typ 2)
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, Betriebsleistungen für Flüchtlingsunterkünfte zu vergeben. Die Leistungen stellen soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Personen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen, die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung. Detaillierte Informationen können aus der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung entnommen werden (Anlage 1 der Vertragsunterlagen). Die vertragliche Kapazität der Unterkunft beträgt 441 Plätze.
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, Betriebsleistungen für Flüchtlingsunterkünfte zu vergeben. Die Leistungen stellen soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Personen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen, die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung. Detaillierte Informationen können aus der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung entnommen werden (Anlage 1 der Vertragsunterlagen). Die vertragliche Kapazität der Unterkunft beträgt 441 Plätze.
Zusätzliche Informationen:
Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 1.8.2018, dies kann jedoch abweichen. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Betreiber innerhalb von 2 Wochen nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin, spätestens jedoch 2 Monate nach Zuschlagserteilung zu beginnen.
Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 1.8.2018, dies kann jedoch abweichen. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Betreiber innerhalb von 2 Wochen nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin, spätestens jedoch 2 Monate nach Zuschlagserteilung zu beginnen.
Bezeichnung des Loses: Leonorenstraße 33 B – H, 33 K - L, 12247 Berlin (Gemeinschaftsunterkunft Typ 1)
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, Betriebsleistungen für Flüchtlingsunterkünfte zu vergeben. Die Leistungen stellen soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Personen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen, die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung. Detaillierte Informationen können aus der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung entnommen werden (Anlage 1 der Vertragsunterlagen). Die vertragliche Kapazität der Unterkunft beträgt 436 Plätze.
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, Betriebsleistungen für Flüchtlingsunterkünfte zu vergeben. Die Leistungen stellen soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Personen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen, die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung. Detaillierte Informationen können aus der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung entnommen werden (Anlage 1 der Vertragsunterlagen). Die vertragliche Kapazität der Unterkunft beträgt 436 Plätze.
Bezeichnung des Loses: Chris-Gueffroy-Allee 47 – 65 unger., 12437 Berlin (Gemeinschaftsunterkunft Typ 2)
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, Betriebsleistungen für Flüchtlingsunterkünfte zu vergeben. Die Leistungen stellen soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Personen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen, die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung. Detaillierte Informationen können aus der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung entnommen werden (Anlage 1 der Vertragsunterlagen). Die vertragliche Kapazität der Unterkunft beträgt 310 Plätze.
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, Betriebsleistungen für Flüchtlingsunterkünfte zu vergeben. Die Leistungen stellen soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Personen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen, die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung. Detaillierte Informationen können aus der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung entnommen werden (Anlage 1 der Vertragsunterlagen). Die vertragliche Kapazität der Unterkunft beträgt 310 Plätze.
Bezeichnung des Loses: Großbeerenstraße 34 – 40, 12107 Berlin (Gemeinschaftsunterkunft Typ 1)
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, Betriebsleistungen für Flüchtlingsunterkünfte zu vergeben. Die Leistungen stellen soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Personen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen, die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung. Detaillierte Informationen können aus der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung entnommen werden (Anlage 1 der Vertragsunterlagen). Die vertragliche Kapazität der Unterkunft beträgt 347 Plätze.
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, Betriebsleistungen für Flüchtlingsunterkünfte zu vergeben. Die Leistungen stellen soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Personen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen, die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung. Detaillierte Informationen können aus der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung entnommen werden (Anlage 1 der Vertragsunterlagen). Die vertragliche Kapazität der Unterkunft beträgt 347 Plätze.
Zusätzliche Informationen:
Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 1.9.2018, dies kann jedoch abweichen. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Betreiber innerhalb von 2 Wochen nach Zugang einer dahingehende nschriftlichen Aufforderung des Landes Berlin, spätestens jedoch 2 Monate nach Zuschlagserteilung zu beginnen.
Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 1.9.2018, dies kann jedoch abweichen. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Betreiber innerhalb von 2 Wochen nach Zugang einer dahingehende nschriftlichen Aufforderung des Landes Berlin, spätestens jedoch 2 Monate nach Zuschlagserteilung zu beginnen.
Bezeichnung des Loses: Niedstraße 1 – 2, 12159 Berlin (Gemeinschaftsunterkunft Typ 1)
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, Betriebsleistungen für Flüchtlingsunterkünfte zu vergeben. Die Leistungen stellen soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Personen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen, die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung. Detaillierte Informationen können aus der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung entnommen werden (Anlage 1 der Vertragsunterlagen). Die vertragliche Kapazität der Unterkunft beträgt 375 Plätze.
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, Betriebsleistungen für Flüchtlingsunterkünfte zu vergeben. Die Leistungen stellen soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Personen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen, die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung. Detaillierte Informationen können aus der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung entnommen werden (Anlage 1 der Vertragsunterlagen). Die vertragliche Kapazität der Unterkunft beträgt 375 Plätze.
Zusätzliche Informationen:
Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 1.9.2018, dies kann jedoch abweichen. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Betreiber innerhalb von 2 Wochen nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin, spätestens jedoch 2 Monate nach Zuschlagserteilung zu beginnen.
Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 1.9.2018, dies kann jedoch abweichen. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Betreiber innerhalb von 2 Wochen nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin, spätestens jedoch 2 Monate nach Zuschlagserteilung zu beginnen.
Bezeichnung des Loses: Gerlinger Straße 21, 12353 Berlin (Gemeinschaftsunterkunft Typ 2)
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, Betriebsleistungen für Flüchtlingsunterkünfte zu vergeben. Die Leistungen stellen soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Personen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen, die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung. Detaillierte Informationen können aus der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung entnommen werden (Anlage 1 der Vertragsunterlagen). Die vertragliche Kapazität der Unterkunft beträgt 490 Plätze.
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, Betriebsleistungen für Flüchtlingsunterkünfte zu vergeben. Die Leistungen stellen soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Personen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen, die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung. Detaillierte Informationen können aus der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung entnommen werden (Anlage 1 der Vertragsunterlagen). Die vertragliche Kapazität der Unterkunft beträgt 490 Plätze.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit dieses Vertrages kann durch das Land Berlin bis zum 31.12.2019 und abschließend bis zum 30.6.2020 verlängert werden. Die Nutzung der Verlängerungsoptionen werden bis spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrages vom Land Berlin angezeigt.
Die Laufzeit dieses Vertrages kann durch das Land Berlin bis zum 31.12.2019 und abschließend bis zum 30.6.2020 verlängert werden. Die Nutzung der Verlängerungsoptionen werden bis spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrages vom Land Berlin angezeigt.
Zusätzliche Informationen:
Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 1.10.2018, dies kann jedoch abweichen. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Betreiber innerhalb von 3 Wochen nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin, spätestens jedoch 2 Monate nach Zuschlagserteilung zu beginnen.
Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 1.10.2018, dies kann jedoch abweichen. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Betreiber innerhalb von 3 Wochen nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin, spätestens jedoch 2 Monate nach Zuschlagserteilung zu beginnen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
0. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung nachweislich durchgeführt wurde (vgl.Vordruck 6);
1. Eigenerklärung zur Firma mit Angaben zu Firmenname, Rechtsform, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Name Geschäftsführer, Geburtsort und -datum des Geschäftsführers, Telefon, Telefax, E-Mail, Internet, Gegenstand des Unternehmens, Mitgliedschaft in Berufsverbänden, Organigramm zur Unternehmensstruktur mit Darstellung der Beteiligungsverhältnisse (vgl. Vordruck 6);
1. Eigenerklärung zur Firma mit Angaben zu Firmenname, Rechtsform, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Name Geschäftsführer, Geburtsort und -datum des Geschäftsführers, Telefon, Telefax, E-Mail, Internet, Gegenstand des Unternehmens, Mitgliedschaft in Berufsverbänden, Organigramm zur Unternehmensstruktur mit Darstellung der Beteiligungsverhältnisse (vgl. Vordruck 6);
2. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Herkunftsstaates, soweit eintragungspflichtig, durch Vorlage einer Kopie des Auszugs (nicht älter als 6 Monate – gerechnet ab Veröffentlichungstag der EU- Bekanntmachung) oder alternativer Nachweis zur erlaubten Berufsausübung (vgl.Vordruck 6);
2. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Herkunftsstaates, soweit eintragungspflichtig, durch Vorlage einer Kopie des Auszugs (nicht älter als 6 Monate – gerechnet ab Veröffentlichungstag der EU- Bekanntmachung) oder alternativer Nachweis zur erlaubten Berufsausübung (vgl.Vordruck 6);
3. Eigenerklärung, dass für das vorgesehene Betriebspersonal keine Eintragungen im erweiterten Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG vorliegen. (Zu diesem Punkt liegt eine Mindestanforderung vor, siehe Eignungskriterien und Mindestanforderungen);
4. Eigenerklärung, dass für das Unternehmen aktuell keine Einträge in dem Gewerbezentralregister vorliegen (vgl. Vordruck 6). Der Auftraggeber wird für die Bieter der engeren Wahl Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GewO einholen;
4. Eigenerklärung, dass für das Unternehmen aktuell keine Einträge in dem Gewerbezentralregister vorliegen (vgl. Vordruck 6). Der Auftraggeber wird für die Bieter der engeren Wahl Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GewO einholen;
Der Auftraggeber behält sich vor, weitergehende Nachweise zur Eignung zu fordern. Ein entsprechender Nachweis kann etwa ein Bundeszentralregisterauszug sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Nachweis über das Bestehen bzw. über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe je Schadensereignis von:
— Personenschäden: 5 000 000 EUR,
— Sach- und Vermögensschäden: 2 500 000 EUR,
— Obhut- und Bearbeitungsschäden: 1 000 000 EUR,
— Allmählichkeitsschäden: 1 000 000 EUR,
— Schlüsselschäden: 500 000 EUR.
Der Nachweis erfolgt entweder durch Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen oder alternativ durch Eigenerklärung über den geplanten Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen. Eine Kopie des Versicherungsscheins ist nach Auftragserteilung innerhalb von 2 Wochen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Nachweis erfolgt entweder durch Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen oder alternativ durch Eigenerklärung über den geplanten Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen. Eine Kopie des Versicherungsscheins ist nach Auftragserteilung innerhalb von 2 Wochen vorzulegen.
2. Erklärung über den Gesamtumsatz sowie über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in denletzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro netto (Angabe getrennt pro Jahr), (vgl. Vordruck 6).
Mindeststandards:
Zu 2.
Der Gesamtumsatz muss im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre mindestens 840 000 EUR netto pro Jahr betragen haben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Geeignete Referenzen aus den letzten 3 Jahren betreffend Betreiberleistungen für vergleichbare soziale Einrichtungen.
Zu jedem Referenzprojekt sind folgende Angaben/Beschreibungen zu machen:
— Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
— Auftragsgegenstand,
— Leistungszeitraum (MM.JJ. – MM.JJ.),
— Beschreibung der erbrachten Leistungen, insbesondere zur Vergleichbarkeit in Bezug auf: Anzahl des eingesetzten Personals aufgeschlüsselt nach Rollen / Qualifikationen (Einrichtungsleitung, Sozialarbeiter, Sozialbetreuer, Kinderbetreuer, sonstige Funktionen); Leistungsspektrum (insbesondere Leistungen bzgl. der Verwaltung, Aufnahme und Unterbringung von Personen, soziale Beratung und Betreuung, Versorgung, Bewirtschaftung der Einrichtung); Nutzungsart und Größe (Anzahl der Bewohner / Nutzer) der betriebenen Einrichtung; bei Arge oder Nachunternehmerschaft: Angabe des Eigenleistungsanteils), (vgl. Vordruck 6);
— Beschreibung der erbrachten Leistungen, insbesondere zur Vergleichbarkeit in Bezug auf: Anzahl des eingesetzten Personals aufgeschlüsselt nach Rollen / Qualifikationen (Einrichtungsleitung, Sozialarbeiter, Sozialbetreuer, Kinderbetreuer, sonstige Funktionen); Leistungsspektrum (insbesondere Leistungen bzgl. der Verwaltung, Aufnahme und Unterbringung von Personen, soziale Beratung und Betreuung, Versorgung, Bewirtschaftung der Einrichtung); Nutzungsart und Größe (Anzahl der Bewohner / Nutzer) der betriebenen Einrichtung; bei Arge oder Nachunternehmerschaft: Angabe des Eigenleistungsanteils), (vgl. Vordruck 6);
2. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist (Angaben getrennt pro Jahr) mit Angaben zu:
— Anzahl Beschäftigte insgesamt,
— Anzahl der Mitarbeiter mit der Qualifikation zur Einrichtungsleitung,
— Anzahl der Sozialarbeiter/innen,
— Anzahl der Mitarbeiter mit der Qualifikation zum…
… Sozialbetreuer/zur Sozialbetreuerin,
… Kinderbetreuer/zur Kinderbetreuerin,
— Anzahl der Mitarbeiter im kaufmännischen Bereich,
— Anzahl der Mitarbeiter im technischen Bereich.
(vgl. Vordruck 6).
3. Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung (vgl. Vordruck 6);
4. Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (vgl.Vordruck 3).
Mindeststandards:
Zu 1.
— Mindestens 3 unterschiedliche Referenzen für vergleichbare Einrichtungen/Objekte,
— Das Leistungsende darf nicht vor dem Jahr 2015 liegen,
— Der Leistungszeitraum muss mindestens 12 Monate betragen haben.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen
Die Bieter haben insbesondere Eigenerklärungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz sowie nach § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung abzugeben und im Auftragsfall die Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen sowie die Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung einzuhalten. Der Auftraggeber macht hierüber hinaus – soweit relevant – von der Möglichkeit des § 47 Abs. 3 VgV Gebrauch. Im Falle der Inanspruchnahme der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen der Bieter und der Eignungsverleiher daher im Umfang der Eignungsleihe gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung gegebenenfalls eine entsprechende Haftungszusage von den Eignungsverleihern des für den Zuschlag vorgesehenen Bieters verlangen.
Die Bieter haben insbesondere Eigenerklärungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz sowie nach § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung abzugeben und im Auftragsfall die Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen sowie die Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung einzuhalten. Der Auftraggeber macht hierüber hinaus – soweit relevant – von der Möglichkeit des § 47 Abs. 3 VgV Gebrauch. Im Falle der Inanspruchnahme der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen der Bieter und der Eignungsverleiher daher im Umfang der Eignungsleihe gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung gegebenenfalls eine entsprechende Haftungszusage von den Eignungsverleihern des für den Zuschlag vorgesehenen Bieters verlangen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-10-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-05-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:01
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzepts Betrieb
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzepts Betriebsaufnahme
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzepts zur Einbindung von Ehrenamtlichen und Zivilgesellschaft
Gewichtung des Preises: 30
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten Abteilung Zentraler Service/Referat Vergabe
Dokumente URL: https://meinauftrag.rib.de/public/publications/165687🌏
Kontaktperson: Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten / Abteilung Zentraler Service / Referat Vergabe /Postzimmer / Haus D Raum 0.50
Land: Berlin
🏙️
Referenz Zusätzliche Informationen
1. Es gelten die Vorgaben in den Vergabeunterlagen, insbesondere die Bewerbungsbedingungen des Auftraggebers;
2. die Zeiträume für die Anforderung von Nachweisen (bspw. Berufs- oder Handelsregisterauszüge, Bestätigungen des Betriebshaftpflichtversicherers etc.) sind bei der Bemessung der Angebotsfrist bereits berücksichtigt worden. Die Bieter haben die geforderten Nachweise rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantragen. Die Bieter tragen das Risiko einer nicht rechtzeitigen Beantragung der Nachweise.
2. die Zeiträume für die Anforderung von Nachweisen (bspw. Berufs- oder Handelsregisterauszüge, Bestätigungen des Betriebshaftpflichtversicherers etc.) sind bei der Bemessung der Angebotsfrist bereits berücksichtigt worden. Die Bieter haben die geforderten Nachweise rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantragen. Die Bieter tragen das Risiko einer nicht rechtzeitigen Beantragung der Nachweise.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: OJS 2018/S 080-179139 (2018-04-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Sozialwesen in Verbindung mit Heimen
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Sozialwesen in Verbindung mit Heimen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Sozialwesen in Verbindung mit Heimen📦
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Vergabemaßnahme – Betriebsleistungen für Flüchtlingsunterkünfte
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Buchholzer Straße 110-140, 13159 Berlin (Gemeinschaftsunterkunft Typ 2)
Senftenberger Ring 37-39, 13435 Berlin (Gemeinschaftsunterkunft Typ 2)
Leonorenstraße 33 B-H, 33 K-L, 12247 Berlin (Gemeinschaftsunterkunft Typ 1)
Chris-Gueffroy-Allee 47-65 unger., 12437 Berlin (Gemeinschaftsunterkunft Typ 2)
Zusätzliche Informationen:
Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 1.10.2018, dies kann jedoch abweichen. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Betreiber innerhalb von 2 Wochen nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin, spätestens jedoch 2 Monate nach Zuschlagserteilung zu beginnen.
Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 1.10.2018, dies kann jedoch abweichen. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Betreiber innerhalb von 2 Wochen nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin, spätestens jedoch 2 Monate nach Zuschlagserteilung zu beginnen.
Verfahren Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-24 📅
Name: Hero Zukunft GmbH
Postanschrift: Hohe Bleichen 8
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪 Hamburg
🏙️
Name: Hero Norge AS, Zweigniederlassung Deutschland
Postanschrift: Wittenberger Str. 16-18
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12689
Land: Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: Verein für Berliner Stadtmission
Postanschrift: Lehrter Str. 68
Postleitzahl: 10557
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-18 📅
Name: milaa gGmbH
Postanschrift: Lankwitzer Str. 13-17
Postleitzahl: 12209
Name: Berliner Wohnforum GmbH
Postanschrift: Allee der Kosmonauten 33
Postleitzahl: 12681
Name: Berliner Wohnplattform e. K.
Postanschrift: Ackerstraße 147
Postleitzahl: 10115
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
13
12
4
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Es gelten die Vorgaben in den Vergabeunterlagen, insbesondere die Bewerbungsbedingungen des Auftraggebers;
2) Die Zeiträume für die Anforderung von Nachweisen (bspw. Berufs- oder Handelsregisterauszüge, Bestätigungen des Betriebshaftpflichtversicherers etc.) sind bei der Bemessung der Angebotsfrist bereits berücksichtigt worden. Die Bieter haben die geforderten Nachweise rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantragen. Die Bieter tragen das Risiko einer nicht rechtzeitigen Beantragung der Nachweise.
2) Die Zeiträume für die Anforderung von Nachweisen (bspw. Berufs- oder Handelsregisterauszüge, Bestätigungen des Betriebshaftpflichtversicherers etc.) sind bei der Bemessung der Angebotsfrist bereits berücksichtigt worden. Die Bieter haben die geforderten Nachweise rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantragen. Die Bieter tragen das Risiko einer nicht rechtzeitigen Beantragung der Nachweise.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: OJS 2018/S 250-578001 (2018-12-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 1.9.2018, dies kann jedoch abweichen. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Betreiber innerhalb von 2 Wochen nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin, spätestens jedoch 2 Monate nach Zuschlagserteilung zu beginnen.
Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 1.9.2018, dies kann jedoch abweichen. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Betreiber innerhalb von 2 Wochen nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin, spätestens jedoch 2 Monate nach Zuschlagserteilung zu beginnen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-12 📅
Name: ZukunftsOrientierte Förderung e. V.
Postanschrift: Albert-Hahn-Straße 25
Postort: Duisburg
Postleitzahl: 47269
Land: Duisburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Referenz Zusätzliche Informationen
2) die Zeiträume für die Anforderung von Nachweisen (bspw. Berufs- oder Handelsregisterauszüge, Bestätigungen des Betriebshaftpflichtversicherers etc.) sind bei der Bemessung der Angebotsfrist bereits berücksichtigt worden. Die Bieter haben die geforderten Nachweise rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantragen. Die Bieter tragen das Risiko einer nicht rechtzeitigen Beantragung der Nachweise.
2) die Zeiträume für die Anforderung von Nachweisen (bspw. Berufs- oder Handelsregisterauszüge, Bestätigungen des Betriebshaftpflichtversicherers etc.) sind bei der Bemessung der Angebotsfrist bereits berücksichtigt worden. Die Bieter haben die geforderten Nachweise rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantragen. Die Bieter tragen das Risiko einer nicht rechtzeitigen Beantragung der Nachweise.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen [§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)].
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen [§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)].
Quelle: OJS 2019/S 042-096112 (2019-02-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, Betriebsleistungen für Flüchtlingsunterkünfte zu vergeben. Die Leistungen stellen soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Personen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen,die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung. Detaillierte Informationen können aus der Leistungs-und Qualitätsbeschreibung entnommen werden (Anlage 1 der Vertragsunterlagen).
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, Betriebsleistungen für Flüchtlingsunterkünfte zu vergeben. Die Leistungen stellen soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Personen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen,die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung. Detaillierte Informationen können aus der Leistungs-und Qualitätsbeschreibung entnommen werden (Anlage 1 der Vertragsunterlagen).
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten/Abteilung Zentraler Service/Referat Vergabe
Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 1.8.2018, dies kann jedoch abweichen. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Betreiber innerhalb von 2 Wochen nach Zugang einer dahingehendenschriftlichen Aufforderung des Landes Berlin, spätestens jedoch 2 Monate nach Zuschlagserteilung zu beginnen.
Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 1.8.2018, dies kann jedoch abweichen. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Betreiber innerhalb von 2 Wochen nach Zugang einer dahingehendenschriftlichen Aufforderung des Landes Berlin, spätestens jedoch 2 Monate nach Zuschlagserteilung zu beginnen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Bäkestraße 4 – 6, 12207 Berlin (Gemeinschaftsunterkunft Typ 2)
Zusätzliche Informationen:
Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der…
… 1.8.2018, dies kann jedoch abweichen. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Betreiber innerhalb von 2 Wochen nach Zugang einer dahingehendenschriftlichen Aufforderung des Landes Berlin, spätestens jedoch 2 Monate nach Zuschlagserteilung zu beginnen.
… 1.9.2018, dies kann jedoch abweichen. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Betreiber innerhalb von 2 Wochen nach Zugang einer dahingehendenschriftlichen Aufforderung des Landes Berlin, spätestens jedoch 2 Monate nach Zuschlagserteilung zu beginnen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-20 📅
Name: Verein für Berliner Stadtmission e. V.
Postanschrift: Lehrter Straße 68
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 15
Referenz Zusätzliche Informationen
2) die Zeiträume für die Anforderung von Nachweisen (bspw. Berufs- oder Handelsregisterauszüge, Bestätigungen des Betriebshaftpflichtversicherers etc.) sind bei der Bemessung der Angebotsfrist bereits berücksichtigt worden.
Die Bieter haben die geforderten Nachweise rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantragen. Die Bieter tragen das Risiko einer nicht rechtzeitigen Beantragung der Nachweise.
Quelle: OJS 2019/S 046-106103 (2019-03-01)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-03-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Vergabemaßnahme - Betriebsleistungen für Flüchtlingsunterkünfte
Referenz Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 046-106358
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 042-096112
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Niedstraße 1-2, 12159 Berlin (Gemeinschaftsunterkunft Typ 1)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).