Die Hinweise auf die Fehler im Preisblatt sind zutreffend. Das LAF hat ihre Auswirkungen geprüft und festgestellt, dass sie relevante Abweichungen im Preis bewirken, die für die Angebotsbewertung erheblich sind. Das Preisblatt (Anlage 8) wurde mit Stand vom 16.10.2018 korrigiert und wird auf der Berliner Vergabeplattform am 16.10.2018 zur Verfügung gestellt. Es ist ausschließlich dieses Preisblatt ist zu nutzen. Gemäß § 20 Abs. 3 Satz 2 VgV hat der Auftraggeber, mit Anpassung des neuen Preisblattes, somit wesentliche Veränderungen der Vergabeunterlagen vorgenommen. Um sicherzustellen, dass alle Unternehmen Kenntnis von der Änderung erhalten und ihr Angebot anpassen können, wird die Angebotsfrist angemessen bis zum 24.10.2018 um 10.00 Uhr verlängert. Unternehmen, die bereits ein vollständiges Angebot eingereicht haben, reichen ausschließlich das unterzeichnete Preisblatt (Stand 16.10.2018) bis zur genannten Frist nach. Das Preisblatt ist in zweifacher Ausfertigung (ein Original, eine Kopie) schriftlich in 2 – einem inneren und einem äußeren – verschlossenen Umschlägen auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Bitte benutzen Sie bei der Herreichung den geänderten Adressaufkleber. Den Austausch nimmt das Referat Vergabe bei der Angebotsöffnung vor. Unternehmen, die noch kein Angebot eingereicht haben, sind verpflichtet, ein vollständiges, mit aktualisiertem Preisblatt versehenes Angebot einzureichen. Eine nachträgliche Änderung ist nicht zulässig. Neben dem neuen Preisblatt (Anlage 8) werden sowohl der aktualisierte Adressaufkleber (Anlage 24), als auch die neue Checkliste (Anlage 25) mit Stand 16.10.2018 auf der Berliner Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.