Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte zu vergeben. Die Leistungen stellen soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Der Sicherheitsdienstleister ist hierbei u.a. für die Sicherung und den Schutz der Flüchtlingsunterkunft verantwortlich, indem er die Zu- und Ausgänge der Unterkunft kontrolliert, das Gebäude und das umliegende Gelände bestreift, den Brandschutz gewährleistet und sämtliche Alarm- und Kontrollsysteme überwacht und auswertet. Detaillierte Informationen können der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung der Vertragsunterlagen entnommen werden (Anlage 1 der Vertragsunterlagen).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-26.
Auftragsbekanntmachung (2018-06-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bewachungsdienste
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte zu vergeben. Die Leistungen stellen soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Der Sicherheitsdienstleister ist hierbei u.a. für die Sicherung und den Schutz der Flüchtlingsunterkunft verantwortlich, indem er die Zu- und Ausgänge der Unterkunft kontrolliert, das Gebäude und das umliegende Gelände bestreift, den Brandschutz gewährleistet und sämtliche Alarm- und Kontrollsysteme überwacht und auswertet. Detaillierte Informationen können der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung der Vertragsunterlagen entnommen werden (Anlage 1 der Vertragsunterlagen).
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte zu vergeben. Die Leistungen stellen soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Der Sicherheitsdienstleister ist hierbei u.a. für die Sicherung und den Schutz der Flüchtlingsunterkunft verantwortlich, indem er die Zu- und Ausgänge der Unterkunft kontrolliert, das Gebäude und das umliegende Gelände bestreift, den Brandschutz gewährleistet und sämtliche Alarm- und Kontrollsysteme überwacht und auswertet. Detaillierte Informationen können der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung der Vertragsunterlagen entnommen werden (Anlage 1 der Vertragsunterlagen).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bewachungsdienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bewachungsdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Vergabemaßnahme – Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte
Postanschrift: Darwinstraße 14 – 18
Postleitzahl: 10589
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin.de/laf/🌏
E-Mail: sicherheit-april@laf.berlin.de📧
URL der Dokumente: https://meinauftrag.rib.de/public/publications/165688🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-06-26 📅
Einreichungsfrist: 2018-07-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-29 📅
Datum des Beginns: 2018-09-01 📅
Datum des Endes: 2021-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 123-279567
ABl. S-Ausgabe: 123
Zusätzliche Informationen
Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 1.9.2018, dies kann jedoch abweichen. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Sicherheitsdienstleister unverzüglich nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin, spätestens jedoch zwei Monate nach Zuschlagserteilung zu beginnen.
Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 1.9.2018, dies kann jedoch abweichen. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Sicherheitsdienstleister unverzüglich nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin, spätestens jedoch zwei Monate nach Zuschlagserteilung zu beginnen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 1.9.2018, dies kann jedoch abweichen. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Sicherheitsdienstleister unverzüglich nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin, spätestens jedoch zwei Monate nach Zuschlagserteilung zu beginnen.
Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 1.9.2018, dies kann jedoch abweichen. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Sicherheitsdienstleister unverzüglich nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin, spätestens jedoch zwei Monate nach Zuschlagserteilung zu beginnen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung nachweislich durchgeführt wurde (vgl. Vordruck 6);
2) Eigenerklärung zur Firma mit Angaben zu Firmenname, Rechtsform, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Name des Geschäftsführer, Geburtsort und -datum des Geschäftsführers, Telefon, Telefax, E-Mail, Internet, Gegenstand des Unternehmens, Mitgliedschaft in Berufsverbänden, Organigramm zur Unternehmensstruktur mit Darstellung der Beteiligungsverhältnisse (vgl. Vordruck 6);
2) Eigenerklärung zur Firma mit Angaben zu Firmenname, Rechtsform, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Name des Geschäftsführer, Geburtsort und -datum des Geschäftsführers, Telefon, Telefax, E-Mail, Internet, Gegenstand des Unternehmens, Mitgliedschaft in Berufsverbänden, Organigramm zur Unternehmensstruktur mit Darstellung der Beteiligungsverhältnisse (vgl. Vordruck 6);
3) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Herkunfts staates, soweit eintragungspflichtig, durch Vorlage einer Kopie des Auszugs (nicht älter als 6 Monate – gerechnet ab Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung) oder alternativer Nachweis zur erlaubten Berufsausübung (vgl. Vordruck 6);
3) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Herkunfts staates, soweit eintragungspflichtig, durch Vorlage einer Kopie des Auszugs (nicht älter als 6 Monate – gerechnet ab Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung) oder alternativer Nachweis zur erlaubten Berufsausübung (vgl. Vordruck 6);
4) Nachweis einer aktuell gültigen Gewerbeerlaubnis nach § 34a GewO durch Vorlage einer Kopie der Erlaubnis (vgl. Vordruck 6);
5) Eigenerklärung, dass für das Unternehmen aktuell keine Einträge in dem Gewerbezentralregister vorliegen (vgl. Vordruck 6). Der Auftraggeber wird für die Bieter der engeren Wahl Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GewO einholen.
5) Eigenerklärung, dass für das Unternehmen aktuell keine Einträge in dem Gewerbezentralregister vorliegen (vgl. Vordruck 6). Der Auftraggeber wird für die Bieter der engeren Wahl Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GewO einholen.
Der Auftraggeber behält sich vor, weitergehende Nachweise zur Eignung zu fordern. Ein entsprechender Nachweis kann etwa ein Bundeszentralregisterauszug sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Nachweis über das Bestehen bzw. über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe je Schadensereignis von:
— Personenschäden: 5 000 000,00 EUR,
— Sach- und Vermögensschäden: 2 500 000,00 EUR,
— Schlüsselschäden: 500 000,00 EUR.
Der Nachweis erfolgt entweder durch Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen oder alternativ durch Eigenerklärung über den geplanten Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen im Auftragsfall (vgl. Vordruck 6).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Nachweis erfolgt entweder durch Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen oder alternativ durch Eigenerklärung über den geplanten Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen im Auftragsfall (vgl. Vordruck 6).
Eine Kopie des Versicherungsscheins ist nach Auftragserteilung innerhalb von 2 Wochen vorzulegen.
2) Erklärung über den Gesamtumsatz sowie über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro netto (Angabe getrennt pro Jahr), (vgl. Vordruck 6).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Geeignete Referenzen aus den letzten 3 Jahren betreffend Wach- und Sicherheitsdienstleistungen für vergleichbare Einrichtungen/Objekte
Zu jedem Referenzprojekt sind folgende Angaben/Beschreibungen zu machen:
— Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
— Beschreibung der erbrachten Leistungen, insbesondere zur Vergleichbarkeit in Bezug auf Leistungsspektrum (Pförtnerdienste, Bestreifung, Bewachung etc.); Art, Größe (Brutto-Grundfläche) und Nutzung der bewachten Einrichtung/des Objektes; Anzahl des eingesetzten Personals; bei Arge oder Nachunternehmerschaft: Angabe des Eigenleistungsanteils (vgl. Vordruck 6).
— Beschreibung der erbrachten Leistungen, insbesondere zur Vergleichbarkeit in Bezug auf Leistungsspektrum (Pförtnerdienste, Bestreifung, Bewachung etc.); Art, Größe (Brutto-Grundfläche) und Nutzung der bewachten Einrichtung/des Objektes; Anzahl des eingesetzten Personals; bei Arge oder Nachunternehmerschaft: Angabe des Eigenleistungsanteils (vgl. Vordruck 6).
2) Namentliche Benennung der Mitarbeiter/innen, welche im Auftragsfall als Wach- und Sicherheitskraft mit leitender Funktion verantwortlich sind (einschließlich der Stellvertretung) mit Angaben zur abgeschlossenen Berufsausbildung, Berufserfahrungen im Wachschutzgewerbe in leitender Funktion bei der Bewachung von bewohnten Objekten bzw. Objekten mit hoher Publikumsfluktuation in Jahren, Angaben zu absolvierten Fortbildungen (z. B. Erste-Hilfe-Kurs, Kurs zum Verhalten im Brandfall, Deeskalationstraining, Konfliktmanagement etc.) mit Angaben zum Zeitpunkt und Inhalt der Fortbildung in den letzten 6 Monaten und Deutschkenntnissen, sowie Nachweis
2) Namentliche Benennung der Mitarbeiter/innen, welche im Auftragsfall als Wach- und Sicherheitskraft mit leitender Funktion verantwortlich sind (einschließlich der Stellvertretung) mit Angaben zur abgeschlossenen Berufsausbildung, Berufserfahrungen im Wachschutzgewerbe in leitender Funktion bei der Bewachung von bewohnten Objekten bzw. Objekten mit hoher Publikumsfluktuation in Jahren, Angaben zu absolvierten Fortbildungen (z. B. Erste-Hilfe-Kurs, Kurs zum Verhalten im Brandfall, Deeskalationstraining, Konfliktmanagement etc.) mit Angaben zum Zeitpunkt und Inhalt der Fortbildung in den letzten 6 Monaten und Deutschkenntnissen, sowie Nachweis
— der Meldung des Mitarbeiters gegenüber der zuständigen Behörde nach § 9 Abs. 2 BewachV und erfolgreichen Zuverlässigkeitsüberprüfung der zuständigen Behörde gemäß § 34a Abs. 1a S. 3 ff. GewO in Kopie,
— des aktuellen erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a BZRG in Kopie (nicht älter als 12 Monate – gerechnet ab Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung),
— der Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1a GewO oder eines anerkannten Nachweises gemäß § 5d i. V. m § 5 Nr. 1 bis 3 BewachV in Kopie,
— über die Ausbildung zum Brandschutzhelfer in Kopie, und
— über den Abschluss eines Erste-Hilfe-Kurses in Kopie, jeweils für jeden dieser Mitarbeiter (vgl. Vordruck 6).
3) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenanzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist (Angaben getrennt pro Jahr) mit Angaben zu:
— Anzahl Beschäftigte insgesamt,
— Anzahl der Mitarbeiter im Bereich Wach- und Sicherheitsdienst,
— Anzahl der weiblichen Mitarbeiter im Wach- und Sicherheitsdienst,
— Anzahl der Mitarbeiter mit Unterrichtung nach § 34a Abs. 1a GewO ohne Sachkundeprüfung,
— Anzahl der Mitarbeiter mit Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1a GewO,
— Anzahl der Mitarbeiter mit Qualifikation zum Brandschutzhelfer (vgl. Vordruck 6).
4) Beschreibung der Maßnahmen im Unternehmen zur Qualitätssicherung, insbesondere Zertifizierungen o.Ä. (vgl. Vordruck 6);
5) Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (vgl.Vordruck 3).
Mindeststandards:
Zu 1.
— Mindestens 3 unterschiedliche Referenzen für vergleichbare Einrichtungen/Objekte,
— Der Leistungszeitraum eines jeden Referenzprojektes muss mindestens neun Monate betragen haben. Nicht abgeschlossene Referenzprojekte werden nur zugelassen, wenn Leistungen hieraus seit mindestens neun Monaten (gerechnet ab dem Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung) erbracht werden,
— Der Leistungszeitraum eines jeden Referenzprojektes muss mindestens neun Monate betragen haben. Nicht abgeschlossene Referenzprojekte werden nur zugelassen, wenn Leistungen hieraus seit mindestens neun Monaten (gerechnet ab dem Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung) erbracht werden,
— Das Leistungsende darf nicht vor dem Jahr 2015 liegen.
Zu 2.
— Gegenüber der zuständigen Behörde nach § 9 Abs. 2 BewachV gemeldeter und von der zuständigen Behörde gemäß § 34a Abs. 1a S. 3 ff. GewO erfolgreich zuverlässigkeitsüberprüfter Mitarbeiter,
— Keine Einträge im erweiterten Führungszeugnis,
— Abgeschlossene Sachkundeprüfung nach § 34a GewO oder anerkannter Abschluss gemäß § 5d i. V. m § 5 Nr. 1 bis 3 BewachV,
— Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im Wachschutzgewerbe in leitender Funktion bei der Bewachung von bewohnten Objekten bzw. Objekten mit hoher Publikumsfluktuation (exklusive Aus- und Fortbildungs- sowie Praktikumszeiträume),
— Qualifikation als Brandschutzhelfer,
— Abgeschlossener Erste-Hilfe-Kurs,
— Deutschkenntnisse mindestens C 1.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Siehe Vergabeunterlagen. Die Bieter haben insbesondere Eigenerklärungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz sowie nach § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung abzugeben und im Auftragsfall die Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen sowie die Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung einzuhalten. Der Auftraggeber macht hierüber hinaus – soweit relevant – von der Möglichkeit des § 47 Abs. 3 VgV Gebrauch. Im Falle der Inanspruchnahme der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen der Bieter und der Eignungsverleiher daher im Umfang der Eignungsleihe gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung gegebenenfalls eine entsprechende Haftungszusage von den Eignungsverleihern des für den Zuschlag vorgesehenen Bietersverlangen.
Siehe Vergabeunterlagen. Die Bieter haben insbesondere Eigenerklärungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz sowie nach § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung abzugeben und im Auftragsfall die Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen sowie die Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung einzuhalten. Der Auftraggeber macht hierüber hinaus – soweit relevant – von der Möglichkeit des § 47 Abs. 3 VgV Gebrauch. Im Falle der Inanspruchnahme der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen der Bieter und der Eignungsverleiher daher im Umfang der Eignungsleihe gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung gegebenenfalls eine entsprechende Haftungszusage von den Eignungsverleihern des für den Zuschlag vorgesehenen Bietersverlangen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-07-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:01
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept der Vertretungsregelungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Geplanter Einsatz weiblicher Sicherheitskräfte
Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Gewichtung des Preises: 60
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten Abteilung Zentraler Service/Referat Vergabe
Dokumente URL: https://meinauftrag.rib.de/public/publications/165688🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten / Abteilung Zentraler Service / Referat Vergabe
Postanschrift: Darwinstr. 14 – 18
Land: Berlin
🏙️
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Es gelten die Vorgaben in den Vergabeunterlagen, insbesondere die Bewerbungsbedingungen des Auftraggebers;
2) Die Zeiträume für die Anforderung von Nachweisen (bspw. Berufs- oder Handelsregisterauszüge, erweiterte Führungszeugnisse, Gewerbezentralregisterauszüge etc.) sind bei der Bemessung der Angebotsfrist bereits berücksichtigt worden. Insbesondere beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit für die Zustellung von erweiterten Führungszeugnissen etwa 2 Wochen (siehe https://service.berlin.de/dienstleistung/120926/). Die Bieter haben die geforderten Nachweise rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantragen. Die Bieter tragen das Risiko einer nicht rechtzeitigen Beantragung der Nachweise.
2) Die Zeiträume für die Anforderung von Nachweisen (bspw. Berufs- oder Handelsregisterauszüge, erweiterte Führungszeugnisse, Gewerbezentralregisterauszüge etc.) sind bei der Bemessung der Angebotsfrist bereits berücksichtigt worden. Insbesondere beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit für die Zustellung von erweiterten Führungszeugnissen etwa 2 Wochen (siehe https://service.berlin.de/dienstleistung/120926/). Die Bieter haben die geforderten Nachweise rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantragen. Die Bieter tragen das Risiko einer nicht rechtzeitigen Beantragung der Nachweise.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).