Die Bezirkskliniken Mittelfranken beabsichtigen, auf dem Gelände des Bezirksklinikums in Ansbach eine Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie errichten zu lassen mit 30 Betten. Dieser Neubau bietet 13 neue Betten und 17 Ersatzbetten für den bestehenden Klinikfertigbau Haus 20J, dessen Betriebsgenehmigung im Oktober 2016 auslief und der daher rückgebaut wird. Beim Neubau beträgt der Bruttorauminhalt ca. 13 000 m³, die Bruttogeschossfläche ca. 3 600 m. Gegenstand der Vergabe sind Textilien und damit verbundene Installationsleistungen für dieses Vorhaben, Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-04-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Kliniken
Menge oder Umfang:
“Unterputzschienen, ca. 180 lfmIn diversen Einzellängen von 1,9-7,9 mEinklipsoberschienen ca. 180 lfmIn diversen Einzellängen von 1,9-7,9 mBehang Blend- und...”
Menge oder Umfang
Unterputzschienen, ca. 180 lfmIn diversen Einzellängen von 1,9-7,9 mEinklipsoberschienen ca. 180 lfmIn diversen Einzellängen von 1,9-7,9 mBehang Blend- und Sichtschutz:Vertikallamelle, Fenster Typ A2 symmetrisch (B 2,2 m / H 1,5 m) 18 St.,Vertikallamelle, Fenster Typ A2 asymmetrisch (B 2,2 m / H 1,5 m) 12 St.,Vertikallamelle, Fenster Typ A1 & D (B 1,25 m / H 1,5 m) 3 St.,Vertikallamelle, Fenster Typ B3 (B 1,5 m / H 1,5 m) 4 St.,Vertikallamelle, Fenster Typ B5 (B 4,5 m / H 1,5 m) 2 St.,Vertikallamelle, Fenster Typ F2 (B 1,53 / H 2 m) 2 St.,Vertikallamelle, Fenster Typ E3 (B 3,03 m / H 1,75 m) 1 St.Behang Verdunklung:Vertikallamelle, Fenster Typ A1 (B 1,25 m / H 1,75 m) 1 St.,Vertikallamelle, Fenster Typ A2 symmetrisch (B 2,2 m / H 1,75 m) 1 St.,Vertikallamelle, Fenster Typ A2 asymmetrisch, Lamelle 250 mm (B 2,2 m / H 1,75 m) 1 St.,Vertikallamelle, Fenster Typ E2 (B 2,9 m/ H 1,75 m) 1 St.,Vertikallamelle, Fenster Typ E6 (B 3,75 m / H 1,75 m) 1 St.,Vertikallamelle, Fenster Typ G (B 5,5 m / H 2 m) 1 St.,Vertikallamelle, Fenster Typ H, Lamellenbreite 250 mm (B1 4,1 m / B2 2,75 m / H 2,2 m) 1 St.24 000,00
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Gesamtwert des Auftrags: 24 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Kliniken📦
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bezirkskliniken Mittelfranken
Postanschrift: Feuchtwanger Str. 38
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.bezirkskliniken-mfr.de🌏
E-Mail: zentrale.vergabestelle@bezirkskliniken-mfr.de📧
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Bezirkskliniken Mittelfranken beabsichtigen, auf dem Gelände des Bezirksklinikums in Ansbach eine Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie errichten zu...”
Kurze Beschreibung
Die Bezirkskliniken Mittelfranken beabsichtigen, auf dem Gelände des Bezirksklinikums in Ansbach eine Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie errichten zu lassen mit 30 Betten. Dieser Neubau bietet 13 neue Betten und 17 Ersatzbetten für den bestehenden Klinikfertigbau Haus 20J, dessen Betriebsgenehmigung im Oktober 2016 auslief und der daher rückgebaut wird. Beim Neubau beträgt der Bruttorauminhalt ca. 13 000 m³, die Bruttogeschossfläche ca. 3 600 m
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Menge oder Umfang:
“Unterputzschienen, ca. 180 lfm”
“In diversen Einzellängen von 1,9-7,9 m” Mehr anzeigen (17) “Einklipsoberschienen ca. 180 lfm”
“Behang Blend- und Sichtschutz:”
“Vertikallamelle, Fenster Typ A2 symmetrisch (B 2,2 m / H 1,5 m) 18 St.,”
“Vertikallamelle, Fenster Typ A2 asymmetrisch (B 2,2 m / H 1,5 m) 12 St.,”
“Vertikallamelle, Fenster Typ A1 & D (B 1,25 m / H 1,5 m) 3 St.,”
“Vertikallamelle, Fenster Typ B3 (B 1,5 m / H 1,5 m) 4 St.,”
“Vertikallamelle, Fenster Typ B5 (B 4,5 m / H 1,5 m) 2 St.,”
“Vertikallamelle, Fenster Typ F2 (B 1,53 / H 2 m) 2 St.,”
“Vertikallamelle, Fenster Typ E3 (B 3,03 m / H 1,75 m) 1 St.”
“Behang Verdunklung:”
“Vertikallamelle, Fenster Typ A1 (B 1,25 m / H 1,75 m) 1 St.,”
“Vertikallamelle, Fenster Typ A2 symmetrisch (B 2,2 m / H 1,75 m) 1 St.,”
“Vertikallamelle, Fenster Typ A2 asymmetrisch, Lamelle 250 mm (B 2,2 m / H 1,75 m) 1 St.,”
“Vertikallamelle, Fenster Typ E2 (B 2,9 m/ H 1,75 m) 1 St.,”
“Vertikallamelle, Fenster Typ E6 (B 3,75 m / H 1,75 m) 1 St.,”
“Vertikallamelle, Fenster Typ G (B 5,5 m / H 2 m) 1 St.,”
“Vertikallamelle, Fenster Typ H, Lamellenbreite 250 mm (B1 4,1 m / B2 2,75 m / H 2,2 m) 1 St.”
Referenznummer: Vergabeverfahren 80012-61 Textil KJP
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Ansbach”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
“— Erklärung des Bieters bzw. jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft:”
“1. Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) erklärt, dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, nach den folgenden...”
Befähigung zur Berufsausübung
1. Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) erklärt, dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, nach den folgenden Tatbeständen rechtskräftig verurteilt oder gegen sein Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (36) “a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung Terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und...”
Befähigung zur Berufsausübung
a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung Terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
“b) § 89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in...”
Befähigung zur Berufsausübung
b) § 89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des StGB zu begehen,
“d) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,”
“e) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag...”
Befähigung zur Berufsausübung
e) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
“f) § 299 des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),”
“g) § 108e des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),”
“h) den §§ 333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),”
Befähigung zur Berufsausübung
h) den §§ 333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
“i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer”
“Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder.”
“j) den §§ 232 und 233 des StGB (Menschenhandel) oder § 233a des StGB (Förderung des Menschenhandels).”
“k) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den...”
Befähigung zur Berufsausübung
k) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
“2. Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) erklärt zudem, dass:”
“a) sein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat;”
Befähigung zur Berufsausübung
a) sein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat;
“b) sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen seines Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt...”
Befähigung zur Berufsausübung
b) sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen seines Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich sein Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, falls ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan vorliegt, fügt der Bieter diesen dem Angebot bei;
“c) sein Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens...”
Befähigung zur Berufsausübung
c) sein Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird;
“d) sein Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs...”
Befähigung zur Berufsausübung
d) sein Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
“e) sein Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder...”
Befähigung zur Berufsausübung
e) sein Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat;
“f) sein Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien zu keinem Zeitpunkt eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte...”
Befähigung zur Berufsausübung
f) sein Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien zu keinem Zeitpunkt eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder.
“g) sein Unternehmen zu keinem Zeitpunkt versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder...”
Befähigung zur Berufsausübung
g) sein Unternehmen zu keinem Zeitpunkt versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
“h) sein Unternehmen keinen Verstoß gegen die Regelungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes, des Aufenthaltsgesetzes, des Mindestlohngesetzes und des...”
Befähigung zur Berufsausübung
h) sein Unternehmen keinen Verstoß gegen die Regelungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes, des Aufenthaltsgesetzes, des Mindestlohngesetzes und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes begangen hat.
“3. Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) erklärt zudem, dass:”
“a) er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte, wobei er dies auf einem Beiblatt erläutert,...”
Befähigung zur Berufsausübung
a) er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte, wobei er dies auf einem Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt;
“b) er Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers und der Vergabestelle keine Vorteile Angeboten, versprochen oder gewährt hat;”
“c) er unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen wird, falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf,...”
Befähigung zur Berufsausübung
c) er unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen wird, falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf, insbesondere zu meiner/unserer Eignung, äußert oder Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z. B. die Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentralregister- oder Handelsregisterauszug oder eine Bankerklärung);
“d) er über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügt, wonach der Bieter bzw. alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Nachunternehmer in angemessener...”
Befähigung zur Berufsausübung
d) er über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügt, wonach der Bieter bzw. alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Nachunternehmer in angemessener Höhe versichert ist/sind ODER er hiermit verbindlich zusichert, dass er im Falle der Beauftragung eine entsprechende Erhöhung der genannten Haftungssummen bzw. der Abschluss einer entsprechenden Versicherung vornimmt,
“e) er nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder er in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, und...”
Befähigung zur Berufsausübung
e) er nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder er in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, und zwar unter der Nummer [Registernummer angeben] bei folgendem Register (Bezeichnung, Ort): [Register angeben] und
“f) er den Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich...”
Befähigung zur Berufsausübung
f) er den Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben.
“— Für Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft Angabe von vollständigem Firmennamen (wie Eintrag im Handelsregister, mit Bezeichnung der...”
Befähigung zur Berufsausübung
— Für Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft Angabe von vollständigem Firmennamen (wie Eintrag im Handelsregister, mit Bezeichnung der Rechtsform), Anschrift Hauptsitz, vollständigem Namen des Ansprechpartners für alle Rückfragen der Vergabestelle an den Bieter (Telefon, Telefax, E-Mail),
“— Bei Bietergemeinschaften zusätzlich Angabe der Rechtsform der Bietergemeinschaft (derzeit und ab Beginn der Leistungserbringung), Erklärung über...”
Befähigung zur Berufsausübung
— Bei Bietergemeinschaften zusätzlich Angabe der Rechtsform der Bietergemeinschaft (derzeit und ab Beginn der Leistungserbringung), Erklärung über gesamtschuldnerische Haftung, Angabe eines bevollmächtigten Vertreters sowie Ansprechpartners für alle Rückfragen der Vergabestelle zur Bietergemeinschaft oder deren Mitgliedern (Einzelperson) mit Telefon, Telefax, E-Mail,
“— Diese Anforderungen gelten entsprechend für einen Nachunternehmer/ein verbundenes Unternehmen, wenn sich der Bieter auf die Eignung des vorgesehenen...”
Befähigung zur Berufsausübung
— Diese Anforderungen gelten entsprechend für einen Nachunternehmer/ein verbundenes Unternehmen, wenn sich der Bieter auf die Eignung des vorgesehenen Nachunternehmers stützt,
“— Von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung mit entsprechenden Angaben auf dem Formblatt in den Vergabeunterlagen beizubringen (bei...”
Befähigung zur Berufsausübung
— Von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung mit entsprechenden Angaben auf dem Formblatt in den Vergabeunterlagen beizubringen (bei Unzumutbarkeit der Einreichung bereits mit dem Angebot Einreichung für Nachunternehmer auf Aufforderung der Vergabestelle vor abschließender Wertung),
“— Folgende Erklärung: Ich/Wir erkläre(n) mich/uns damit einverstanden, dass die von mir/uns mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren...”
Befähigung zur Berufsausübung
— Folgende Erklärung: Ich/Wir erkläre(n) mich/uns damit einverstanden, dass die von mir/uns mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren gespeichert und verarbeitet werden und insbesondere entsprechend den vergaberechtlichen Bestimmungen nicht berücksichtigten Bieter/Bietern der Name des erfolgreichen Bieters und unter bestimmten Voraussetzungen die Merkmale und Vorteile von dessen Angebot mitgeteilt wird/werden. Erforderliche Einwilligungen von Dritten liegen vor und können von uns auf Anforderung des Auftraggebers belegt werden.
“— Für diese Angaben sind die Formblätter in den herunterzuladenden Vergabeunterlagen zu verwenden.”
“Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bieter nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom...”
Befähigung zur Berufsausübung
Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bieter nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist bei dem Bieter angefordert werden. Reicht der Bieter die geforderten Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer vom Auftraggeber verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bieter Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Angebotsfrist zu geben.
“— Vgl. auch nach Ziff. III.2.2 und III.2.3 zu machende Angaben.”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
“— Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre 2015-2017 (netto; nur Bieter allein, nicht Konzern) und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre 2015-2017 (netto; nur Bieter allein, nicht Konzern) und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch), für das die vorstehenden Angaben gemacht wurden, sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2015), und Erklärung, wonach sich der Bieter verpflichtet, auf Anforderung des Auftraggebers unverzüglich Bilanzen oder Bilanzauszüge für die beiden letzten Geschäftsjahre vorzulegen, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, vorgeschrieben ist,
“— Diese Anforderungen gelten entsprechend für einen Nachunternehmer/ein verbundenes Unternehmen, wenn sich der Bieter auf die Eignung des vorgesehenen...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Diese Anforderungen gelten entsprechend für einen Nachunternehmer/ein verbundenes Unternehmen, wenn sich der Bieter auf die Eignung des vorgesehenen Nachunternehmers stützt,
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (6) “— Von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung mit entsprechenden Angaben auf dem Formblatt in den Vergabeunterlagen beizubringen (bei...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung mit entsprechenden Angaben auf dem Formblatt in den Vergabeunterlagen beizubringen (bei Unzumutbarkeit der Einreichung bereits mit dem Angebot Einreichung für Nachunternehmer auf Aufforderung der Vergabestelle vor abschließender Wertung),
“— Für diese Angaben sind die Formblätter in den herunterzuladenden Vergabeunterlagen zu verwenden.”
“Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bieter nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bieter nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist bei dem Bieter angefordert werden. Reicht der Bieter die geforderten Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer vom Auftraggeber verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird das.
“Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bieter Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Angebotsfrist zu geben.”
“— Vgl. auch nach Ziff. III.2.1 und III.2.3 zu machende Angaben.”
Technische und berufliche Fähigkeiten:
“— Angabe von einer oder mehrerer Referenzen aus den letzten drei Jahren, die nach ihren Anforderungen mit den Leistungen dieser Vergabe nach Art und Umfang...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
— Angabe von einer oder mehrerer Referenzen aus den letzten drei Jahren, die nach ihren Anforderungen mit den Leistungen dieser Vergabe nach Art und Umfang sowie Komplexität vergleichbar sind, mit den vollständigen geforderten Daten. Sofern sich die Vergleichbarkeit mit der zu vergebenden Leistung nicht bereits aus der Bezeichnung des Auftraggebers ergibt, muss dies erläutert werden. Verfügt der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so muss sich die Referenz auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Hat der Bieter eine Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben. Falls der Bieter keine eigenen Referenzen, sondern Referenzen anderer Unternehmen nennt, muss er erläutern, warum er sich auf die Referenz berufen kann. Dies gilt auch für Referenzen von Konzernunternehmen/Unternehmen, mit denen der Bieter gesellschaftsrechtlich verbunden ist. Die Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formulars genügt nicht. Wenn nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. Der Verweis auf allgemeine Firmenprospekte oder andere Unterlagen genügt nicht; der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, sich aus einem Firmenprospekt oder anderen Unterlagen möglicherweise geeignete Angaben „zusammenzusuchen“. Verweist ein Bieter nur auf allgemeine Prospekte, muss er also damit rechnen, dass seine Eignung nicht festgestellt und das Angebot daher nicht berücksichtigt wird. Dazu ist folgende Erklärung abzugeben: „Ich bin/Wir sind damit einverstanden, dass sich der Auftraggeber ohne weitere Rücksprache mit oder Zustimmung von mir/uns mit den Ansprechpartnern beim jeweiligen Referenzauftraggeber in Verbindung setzt, um die Referenzen zu überprüfen und weitere Angaben zu unserer Eignung zu erhalten. Auf Anforderung der Vergabestelle werden wird die jeweilige Referenz durch eine Bescheinigung des Referenzauftraggebers belegen.“ Zu jeder Referenz sind Referenzauftraggeber, Zeitpunkt/Zeitraum der Leistungserbringung (bitte Kalenderdaten), Auftragnehmer des Referenzauftrages (Bieter, Mitglied der Bietergemeinschaft (welches?) oder Dritter; bitte vollständiger Unternehmensname), Beschreibung von Art und Umfang der eigenen.
“Leistungen (ggf. in Abgrenzung zu Leistungen anderer Unternehmen, z. B. Nachunternehmer, in dem Auftrag) sowie weitere Angaben zur Vergleichbarkeit, ggf....”
Technische und berufliche Fähigkeiten
Leistungen (ggf. in Abgrenzung zu Leistungen anderer Unternehmen, z. B. Nachunternehmer, in dem Auftrag) sowie weitere Angaben zur Vergleichbarkeit, ggf. Bemerkungen (bitte beachten Sie, dass alle zu erbringenden Leistungen durch Referenzen abgedeckt werden sollen, s. o.), Umfang der Vergütung in Euro (Mindestwert oder ungefährer Wert genügt) und der Ansprechpartner beim Referenzauftraggeber mit Telefon-Nr., Fax und/oder E-Mail Ansprechpartner anzugeben.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (8) “— Erklärung zu Nachunternehmern und Einrichtung entsprechender Erklärungen und ggf. Nachweise, wonach der Bieter erklärt, dass er sich hinsichtlich seiner...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
— Erklärung zu Nachunternehmern und Einrichtung entsprechender Erklärungen und ggf. Nachweise, wonach der Bieter erklärt, dass er sich hinsichtlich seiner Eignung für dieses Projekts auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft. Auf Verlangen der Vergabestelle bzw. des Auftraggebers hat der Bieter unverzüglich die Verpflichtungserklärung(en) für wesentliche.
“Teilleistungen auf der Vorlage des Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten dazu vorlegen, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
Teilleistungen auf der Vorlage des Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten dazu vorlegen, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, und für Unternehmen, die nach ihrem Umfang und/oder ihrer Bedeutung wesentliche Leistungsteile erbringen sollen, entsprechende Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung, wie sie in diesen Vergabeunterlagen gefordert sind. Hierzu ist Beschreibung der Teilleistung sowie Name und Adresse des Dritte und Art und Weise der Einbindung des Dritten (z. B. Nachunternehmer) erforderlich.
“— Diese Anforderungen gelten entsprechend für einen Nachunternehmer/ein verbundenes Unternehmen, wenn sich der Bieter auf die Eignung des vorgesehenen...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
— Diese Anforderungen gelten entsprechend für einen Nachunternehmer/ein verbundenes Unternehmen, wenn sich der Bieter auf die Eignung des vorgesehenen Nachunternehmers stützt.
“— Von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung mit entsprechenden Angaben auf dem Formblatt in den Vergabeunterlagen beizubringen (bei...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
— Von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung mit entsprechenden Angaben auf dem Formblatt in den Vergabeunterlagen beizubringen (bei Unzumutbarkeit der Einreichung bereits mit dem Angebot Einreichung.
“Für Nachunternehmer auf Aufforderung der Vergabestelle vor abschließender Wertung).”
“— Für diese Angaben sind die Formblätter in den herunterzuladenden Vergabeunterlagen zu verwenden.”
“Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bieter nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bieter nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist bei dem Bieter angefordert werden. Reicht der Bieter die geforderten Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer vom Auftraggeber verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bieter Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Angebotsfrist zu geben, ist dazu aber für alle Angaben, bei denen dies nach VgV zulässig ist, berechtigt.
“— Vgl. auch nach Ziff. III.2.1 und III.2.2 zu machende Angaben.” Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Vertrag nach VOB, siehe im Übrigen Vergabeunterlagen”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Vertrag nach VOB, siehe im Übrigen Vergabeunterlagen”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Beliebige Rechtsform, sofern gesamtschuldnerische Haftung und ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft als bevollmächtigter Vertreter genannt wird.”
Sonstige besondere Bedingungen:
“Vertragsbedingungen des Auftraggebers”
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-07-27 📅
Languages
Language: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2018-07-16 📅
Datum des Endes: 2018-11-19 📅
Kennungen
Reference number attributed by the contracting authority: Vergabeverfahren 80012-61 Textil KJP
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981531277📞
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB verwiesen sowie insbesondere auf die in § 160 Abs. 3 GWB geregelten Fristen:”
“„Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:” Mehr anzeigen (5) “1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
“2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
“3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
“4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.”
“Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt“.” Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Telefon: +49 981531277📞
Fax: +49 981531837 📠
Quelle: OJS 2018/S 079-177732 (2018-04-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 9 260,02 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bezirkskliniken Mittelfranken, Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen) des Bezirks Mittelfranken
Postanschrift: Feuchtwanger Straße 38
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Feuchtwanger Str. 38”
“91522 Ansbach”
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-17 📅
Name: Vertical Design Sonnenschutzsysteme GmbH
Postanschrift: Münker Str. 17-19
Postort: Krefeld
Postleitzahl: 47798
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Postfach 606
Postleitzahl: 91511
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@regmfr.bayern.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB sowie insbesondere den dort geregelten Fristen für deren Geltendmachung,...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB sowie insbesondere den dort geregelten Fristen für deren Geltendmachung, insbesondere den nachfolgenden Bestimmungen:
“§ 160 Abs. 3 GWB lautet wie folgt:” Mehr anzeigen (17) “1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
“2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
“3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
“4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
“„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber”
“1. gegen § 134 verstoßen hat oder”
“2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
“Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.”
“(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
“(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn”
“1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
“2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
“3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
“Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
“Die Vergabe ist hier bereits durch Vertragsschluss beendet. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht mehr zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabe ist hier bereits durch Vertragsschluss beendet. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht mehr zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemacht werden. Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur durch Einleitung eines Nachprüfungsverfahren nach den Bestimmungen des § 135 Abs. 2 GWB geltend gemacht werden.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Postfach 606
Postleitzahl: 91511
Quelle: OJS 2018/S 140-322040 (2018-07-19)