Bewirtschaftung der gesamten medizintechnischen Geräten des Klinikums einschließlich einer teilweisen Ersatzgestellung von Medizintechnik. Dies beinhaltet unter anderem die gesetzeskonforme Bewirtschaftung, Wartung, Instandhaltung, Prüfung und teilweise Ersatzgestellung von medizintechnischen Geräte.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabeverfahren KWO MT
VgV-KWO-MT-2018-01
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von medizinischen Geräten und Präzisionsgeräten📦
Kurze Beschreibung:
“Bewirtschaftung der gesamten medizintechnischen Geräten des Klinikums einschließlich einer teilweisen Ersatzgestellung von Medizintechnik. Dies beinhaltet...”
Kurze Beschreibung
Bewirtschaftung der gesamten medizintechnischen Geräten des Klinikums einschließlich einer teilweisen Ersatzgestellung von Medizintechnik. Dies beinhaltet unter anderem die gesetzeskonforme Bewirtschaftung, Wartung, Instandhaltung, Prüfung und teilweise Ersatzgestellung von medizintechnischen Geräte.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von medizinischen Geräten und Präzisionsgeräten📦
Ort der Leistung: Worms, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Klinikum Worms gGmbH Gabriel-von-Seidl-Straße 81 67550 Worms
Beschreibung der Beschaffung:
“Bewirtschaftung der gesamten medizintechnischen Geräten der Klikikum Worms gGmbH, einschließlich einer teilweisen Ersatzgestellung von Medizintechnik. Dies...”
Beschreibung der Beschaffung
Bewirtschaftung der gesamten medizintechnischen Geräten der Klikikum Worms gGmbH, einschließlich einer teilweisen Ersatzgestellung von Medizintechnik. Dies beinhaltet unter anderem mindestens die gesetzeskonforme Bewirtschaftung, Wartung, Instandhaltung, Prüfung und Ersatzgestellung von medizintechnischen Geräten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der nach erfolgter Zuschlagserteilung geschlossene Werkvertrag samt Anlagen und Anhänge kann nach Ablauf der Grundlaufzeit (48 Monate) um 12 Monate...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der nach erfolgter Zuschlagserteilung geschlossene Werkvertrag samt Anlagen und Anhänge kann nach Ablauf der Grundlaufzeit (48 Monate) um 12 Monate verlängert werden.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 7
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Nachweise zur Leistungsfähigkeit, Sach-/Fachkunde, adäquate Referenzen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Nachweise der Eintragung in das Handelsregister oder ein vergleichbares Register nach Maßgabe der Rechtsvorschriften, in dem das Unternehmen ansässig ist....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Nachweise der Eintragung in das Handelsregister oder ein vergleichbares Register nach Maßgabe der Rechtsvorschriften, in dem das Unternehmen ansässig ist. Der Auszug darf nicht älter als drei (3) Monate zum Zeitpunkt der Bekanntmachung dieses Auftrags sein und muss in deutscher Sprache bzw. beglaubigter deutscher Übersetzung vorliegen (Kopie des entsprechenden Auszugs für den Teilnahmewettbewerb ausreichend),
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Maßnahmen zur Selbstreinigung und Wiederherstellung der Zuverlässigkeit, Vergabesperre.
a) Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB
Wirtschaftsteilnehmer haben das Nichtvorliegen der in § 123 und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären.
b) Sonstige Ausschlussgründe
Wirtschaftsteilnehmer haben das Nichtvorliegen der in § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 Abs. 1 i. V. m. § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 98c Abs. 1 S. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 21 Abs. 1 S. 1, 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) genannten Ausschlussgründe zu erklären.
— Erklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet,
— Erklärung über die ordnungsgemäße Entrichtung entsprechend den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung,
— Erklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder Vorlage einer entsprechenden Befreiung von der Mitgliedschaft,
— Erklärung des Unternehmens zur sach- und fachgerechten Erbringung des Auftrags,
— Benennung der Mitglieder und Benennung eines Bevollmächtigten zur Führung der Verhandlungen und Abschluss von Verträgen.
Die Abforderung von Nachweisen im Rahmen des Verfahrens bleibt vorbehalten.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Beschreibung der Kernkompetenzen,
— Anteiliger Umsatz des Vergabegegenstandes am Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Beschreibung der Kernkompetenzen,
— Anteiliger Umsatz des Vergabegegenstandes am Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Versicherungsnachweis mit ausreichenden Deckungssummen.
“Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
— Nachweis der für die Erbringung der Leistungen des Vergabegegenstandes notwendigen Zertifizierungen.
Erklärung...”
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
— Nachweis der für die Erbringung der Leistungen des Vergabegegenstandes notwendigen Zertifizierungen.
Erklärung zum Nachweis der Fachkunde und der Leistungsfähigkeit.
— Unternehmensvorstellung, bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder,
— Unternehmerische Konstruktion (Verflechtungen).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Referenzen
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Referenzen
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen, mit Angabe des Werts, des Erbringunszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
— Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers beziehungsweise des jeweiligen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft und die Zahl der Führungskräfte der letzten 3 Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist (2014, 2015, 2016) ersichtlich werden.
(c) Technische Fachkräfte
Angabe der technischen Fachkräfte (Name, Unternehmen, durchzuführende Tätigkeiten, Erfahrung und Qualifikation), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Bewerber bzw. dem jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft angehören oder nicht. Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Referenzen:
Mindestanforderung: Es wird der Nachweis von Erfahrungen im Bereich der hier zu vergebenden Leistungen durch Angabe von mindestens drei in den...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Referenzen:
Mindestanforderung: Es wird der Nachweis von Erfahrungen im Bereich der hier zu vergebenden Leistungen durch Angabe von mindestens drei in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist im Wesentlichen ausgeführten Referenzaufträgen gefordert. Diese Referenzaufträge müssen nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein. Die Vergleichbarkeit muss anhand der Angaben des Bewerbers überprüfbar sein.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-08
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-09-01 📅
“Sonstige Informationen an Bewerber und Bieter:
Das Vergabeverfahren wird im wesentlichen über die vom Landkreis genutzte elektronische Vergabeplattform...”
Sonstige Informationen an Bewerber und Bieter:
Das Vergabeverfahren wird im wesentlichen über die vom Landkreis genutzte elektronische Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP), https://www.dtvp.de/ abgewickelt. Es ist daher für alle interessierten Bieter unabdingbar, dass im Projektraum eingestellte Informationen regelmäßig eingesehen werden. Um automatische Nachrichten des Systems zu empfangen (bspw. Änderung der Vergabeunterlagen, Beantwortung von Bieterfragen) müssen sich Bieter auf der Plattform registriert und für das Verfahren freigeschaltet haben (empfohlen). Das gleiche gilt für die Nutzung der elektronischen Angebotsabgabe. Im Übrigen ist eine Registrierung auf DTVP jedoch wer der erforderlich noch Voraussetzung für eine Teilnahme am Verfahren.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9BY3QW
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 236-539545
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: VgV-KWO-MT-2018-01
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-02 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Dräger TGM GmbH
Postanschrift: Moislinger Allee 53-55
Postort: Lübeck
Postleitzahl: 23558
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Lübeck, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 4929271.34 💰
“Sonstige Informationen an Bewerber und Bieter:
Das Vergabeverfahren wird im wesentlichen über die vom Landkreis genutzte elektronische Vergabeplattform...”
Sonstige Informationen an Bewerber und Bieter:
Das Vergabeverfahren wird im wesentlichen über die vom Landkreis genutzte elektronische Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP), https://www.dtvp.de/ abgewickelt. Es ist daher für alle interessierten Bieter unabdingbar, dass im Projektraum eingestellte Informationen regelmäßig eingesehen werden. Um automatische Nachrichten des Systems zu empfangen (bspw. Änderung der Vergabeunterlagen, Beantwortung von Bieterfragen) müssen sich Bieter auf der Plattform registriert und für das Verfahren freigeschaltet haben (empfohlen). Das gleiche gilt für die Nutzung der elektronischen Angebotsabgabe. Im Übrigen ist eine Registrierung auf DTVP jedoch werde erforderlich noch Voraussetzung für eine Teilnahme am Verfahren.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9BDMJ6
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sofern ein Bieter oder Teilnehmer meint, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt zu haben, ist der geltend gemachte Verstoß nachdem er erkannt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern ein Bieter oder Teilnehmer meint, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt zu haben, ist der geltend gemachte Verstoß nachdem er erkannt worden ist, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Im Übrigen verweisen wir auf § 160 GWB.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1GWB gilt in diesem Fall nicht.
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Quelle: OJS 2019/S 236-579548 (2019-12-04)