Vergabeverfahren Rahmenvereinbarung Abschlussprüfung 2018-2022

Bezirkskliniken Mittelfranken

Gegenstand der Vergabe sind Rahmenbedingungen für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts des Auftraggebers Bezirkskliniken Mittelfranken und seiner Tochtergesellschaften, die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG für die Geschäftsjahre 2018 bis 2022 sowie die Erstellung der krankenhausspezifischen Bescheinigungen auf Grund gesetzlicher Vorschriften bzw. vertraglicher Verpflichtungen und damit verbundene Leistungen. Die Leistungen des Auftragnehmers sind jeweils in Umsetzung einer Entscheidung des Verwaltungsrats des Auftraggebers sowie von einem Abruf im Einzelnen durch den Auftraggeber abhängig, der auf Teile der Leistungen begrenzt werden kann. Es bestehen Anforderungen an die spezifische Qualifikation und Erfahrung des Personals.
Im Einzelnen, mit dem o. g. Vorbehalt einzelner Abrufe insbesondere:
— Abschlussprüfung des Kommunalunternehmens Bezirkskliniken Mittelfranken AöR entsprechend § 316 ff. HGB inkl. Erteilung des Bestätigungsvermerks entsprechend berufsrechtlichen Vorschriften: Aufstellungspflicht wie für große Kapitalgesellschaften, inklusive Lagebericht, Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach KHBV; Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäfts- und Wirtschaftsführung gem. § 53 HGrG entsprechend den berufsrechtlichen Vorschriften,
— Erstellung der krankenhausspezifischen Bescheinigungen / Prüfungsvermerke
— Ausbildungsbescheinigung gem. Formblättern der BKG (§ 17a KHG und darüber hinaus) für die Standorte Ansbach (mit Krankenpflegeschule), Erlangen (mit Krankenpflegeschule) und Engelthal (ohne Krankenpflegeschule),
— Pflegebescheinigung § 4 Abs. 8 S. 9 KHEntG für Erlangen,
— Hygienebescheinigung § 4 Abs. 9 Satz 6 KHEntgG i. V. m. § 4 Abs. 8 Satz 9 KHEntgG für Erlangen,
— Nachweis Psych-PV Bereich (IDW PS 490 oder ISA), geregelt in Budgetvereinbarung, für Standorte Ansbach und Erlangen
— Nachweis nach § 18 Abs. 2 S. 2 und 3 BPflV für Standorte Ansbach, Erlangen und Engelthal,
— Trennungsrechnung Forensik (Segmentberichtserstattung): Teil-Bilanz (nach Standorten), Teil-Gewinn- und Verlustrechnung (nach Segmenten, aus Kostenstellenrechnung abgeleitet)
— Erlösbescheinigung § 4 Abs. 9 KHEntgG, zeitversetzt: mit Erteilung des Prüfungsauftrags beginnend ab dem Geschäftsjahr 2014,
— andere, ggf. zu einem späteren Zeitpunkt gesetzlich oder vertraglich vorgegebene Bescheinigungen im zeitlichen Umfang wie Nachweis Psych-PV-Bereich
— Jahresabschlussprüfung der „Bezirkskliniken Mittelfranken Service-GmbH“ entsprechend § 316 ff. HGB inkl. Erteilung des Bestätigungsvermerks entsprechend berufsrechtlichen Vorschriften (kleine GmbH i. S. d. § 267 HGB), Aufstellungspflicht wie für große Kapitalgesellschaften, inklusive Lagebericht; Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäfts- und Wirtschaftsführung gem. § 53 HGrG entsprechend berufsrechtlichen Vorschriften,
— Jahresabschlussprüfung der „Mosaik-GmbH“ entsprechend § 316 ff. HGB inkl. Erteilung des Bestätigungsvermerks entsprechend berufsrechtlichen Vorschriften (kleine gemeinnützige GmbH (Inklusionsbetrieb) i. S. d. § 267 HGB), Aufstellungspflicht wie für große Kapitalgesellschaften, inklusive Lagebericht; Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäfts- und Wirtschaftsführung gem. § 53 HGrG entsprechend berufsrechtlichen Vorschriften; Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäfts- und Wirtschaftsführung gem. § 53 HGrG entsprechend berufsrechtlichen Vorschriften
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich im Einzelnen aus dem Vertrag und dessen Anlagen.
Vgl. im Übrigen Ziff. II.2.1)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-03.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-07-03 Auftragsbekanntmachung
2018-12-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-07-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
Menge oder Umfang:
Die Bezirkskliniken Mittelfranken sind ein selbstständiges Unternehmen des Bezirks Mittelfranken in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts. Das Kommunalunternehmen hat seinen Sitz in Ansbach. Die Organe des Kommunalunternehmens sind der Verwaltungsrat und der Vorstand.In acht Kliniken und zwei Heimen kümmern sich rund 3.000 Beschäftigte pro Jahr um rund 19.000 teilstationäre und stationäre sowie um etwa 31.000 ambulante Patienten. Alle Einrichtungen verfügen gemeinsam über ca. 1.700 Betten und Behandlungsplätze. Ergänzend bieten zwei soziotherapeutische Wohnheime in Ansbach und Uttenreuth Platz für ca. 95 Bewohnerinnen und Bewohner.Die Bezirkskliniken weisen für das Wirtschaftsjahr 2017 einen Jahresüberschuss von 8,2 Millionen Euro aus und verzeichnen eine Umsatzerhöhung von 181 Millionen Euro im Jahr 2016 auf nun 192 Millionen Euro. Der Überschuss wird satzungsgemäß vollständig wieder in die Kliniken investiert. Vom Abschlussprüfer wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss sowie den Lagebericht 2017 erteilt.Der Jahresabschluss entsteht durch die Konsolidierung von neun bilanzierenden Einheiten, die derzeit in ExcelTabellen vorgenommen wird. Zu dem Klinikunternehmen gehören derzeit folgende Tochtergesellschaften:- Bezirkskliniken Mittelfranken Service-GmbH (Dienstleistungen im Bereich Reinigung der Einrichtungen)- Mosaik-GmbH (integratives Unternehmen, in dem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit und ohne Behinderung arbeiten; u.a. Betrieb von Café im Therapiezentrum des Bezirksklinikums Ansbach).Art und Umfang der Leistungen ergeben sich im Einzelnen aus dem Vertrag und dessen Anlagen. Vgl. im Übrigen Ziff. II.1.5)
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Unbestimmt
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bezirkskliniken Mittelfranken
Postanschrift: Feuchtwanger Str. 38
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.bezirkskliniken-mfr.de 🌏
E-Mail: zentrale.vergabestelle@bezirkskliniken-mfr.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-07-03 📅
Einreichungsfrist: 2018-08-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 128-293038
ABl. S-Ausgabe: 128

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Vergabe sind Rahmenbedingungen für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts des Auftraggebers Bezirkskliniken Mittelfranken und seiner Tochtergesellschaften, die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG für die Geschäftsjahre 2018 bis 2022 sowie die Erstellung der krankenhausspezifischen Bescheinigungen auf Grund gesetzlicher Vorschriften bzw. vertraglicher Verpflichtungen und damit verbundene Leistungen. Die Leistungen des Auftragnehmers sind jeweils in Umsetzung einer Entscheidung des Verwaltungsrats des Auftraggebers sowie von einem Abruf im Einzelnen durch den Auftraggeber abhängig, der auf Teile der Leistungen begrenzt werden kann. Es bestehen Anforderungen an die spezifische Qualifikation und Erfahrung des Personals.
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Im Einzelnen, mit dem o. g. Vorbehalt einzelner Abrufe insbesondere:
— Abschlussprüfung des Kommunalunternehmens Bezirkskliniken Mittelfranken AöR entsprechend § 316 ff. HGB inkl. Erteilung des Bestätigungsvermerks entsprechend berufsrechtlichen Vorschriften: Aufstellungspflicht wie für große Kapitalgesellschaften, inklusive Lagebericht, Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach KHBV; Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäfts- und Wirtschaftsführung gem. § 53 HGrG entsprechend den berufsrechtlichen Vorschriften,
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— Erstellung der krankenhausspezifischen Bescheinigungen / Prüfungsvermerke
— Ausbildungsbescheinigung gem. Formblättern der BKG (§ 17a KHG und darüber hinaus) für die Standorte Ansbach (mit Krankenpflegeschule), Erlangen (mit Krankenpflegeschule) und Engelthal (ohne Krankenpflegeschule),
— Pflegebescheinigung § 4 Abs. 8 S. 9 KHEntG für Erlangen,
— Hygienebescheinigung § 4 Abs. 9 Satz 6 KHEntgG i. V. m. § 4 Abs. 8 Satz 9 KHEntgG für Erlangen,
— Nachweis Psych-PV Bereich (IDW PS 490 oder ISA), geregelt in Budgetvereinbarung, für Standorte Ansbach und Erlangen
— Nachweis nach § 18 Abs. 2 S. 2 und 3 BPflV für Standorte Ansbach, Erlangen und Engelthal,
— Trennungsrechnung Forensik (Segmentberichtserstattung): Teil-Bilanz (nach Standorten), Teil-Gewinn- und Verlustrechnung (nach Segmenten, aus Kostenstellenrechnung abgeleitet)
— Erlösbescheinigung § 4 Abs. 9 KHEntgG, zeitversetzt: mit Erteilung des Prüfungsauftrags beginnend ab dem Geschäftsjahr 2014,
— andere, ggf. zu einem späteren Zeitpunkt gesetzlich oder vertraglich vorgegebene Bescheinigungen im zeitlichen Umfang wie Nachweis Psych-PV-Bereich
— Jahresabschlussprüfung der „Bezirkskliniken Mittelfranken Service-GmbH“ entsprechend § 316 ff. HGB inkl. Erteilung des Bestätigungsvermerks entsprechend berufsrechtlichen Vorschriften (kleine GmbH i. S. d. § 267 HGB), Aufstellungspflicht wie für große Kapitalgesellschaften, inklusive Lagebericht; Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäfts- und Wirtschaftsführung gem. § 53 HGrG entsprechend berufsrechtlichen Vorschriften,
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— Jahresabschlussprüfung der „Mosaik-GmbH“ entsprechend § 316 ff. HGB inkl. Erteilung des Bestätigungsvermerks entsprechend berufsrechtlichen Vorschriften (kleine gemeinnützige GmbH (Inklusionsbetrieb) i. S. d. § 267 HGB), Aufstellungspflicht wie für große Kapitalgesellschaften, inklusive Lagebericht; Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäfts- und Wirtschaftsführung gem. § 53 HGrG entsprechend berufsrechtlichen Vorschriften; Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäfts- und Wirtschaftsführung gem. § 53 HGrG entsprechend berufsrechtlichen Vorschriften
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Art und Umfang der Leistungen ergeben sich im Einzelnen aus dem Vertrag und dessen Anlagen.
Vgl. im Übrigen Ziff. II.2.1)
Menge oder Umfang:
Die Bezirkskliniken Mittelfranken sind ein selbstständiges Unternehmen des Bezirks Mittelfranken in der
Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts. Das Kommunalunternehmen hat seinen Sitz in Ansbach. Die Organe des Kommunalunternehmens sind der Verwaltungsrat und der Vorstand.
In acht Kliniken und zwei Heimen kümmern sich rund 3.000 Beschäftigte pro Jahr um rund 19.000 teilstationäre und stationäre sowie um etwa 31.000 ambulante Patienten. Alle Einrichtungen verfügen gemeinsam über ca. 1.700 Betten und Behandlungsplätze. Ergänzend bieten zwei soziotherapeutische Wohnheime in Ansbach und Uttenreuth Platz für ca. 95 Bewohnerinnen und Bewohner.
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Die Bezirkskliniken weisen für das Wirtschaftsjahr 2017 einen Jahresüberschuss von 8,2 Millionen Euro aus
und verzeichnen eine Umsatzerhöhung von 181 Millionen Euro im Jahr 2016 auf nun 192 Millionen Euro. Der
Überschuss wird satzungsgemäß vollständig wieder in die Kliniken investiert. Vom Abschlussprüfer wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss sowie den Lagebericht 2017 erteilt.
Der Jahresabschluss entsteht durch die Konsolidierung von neun bilanzierenden Einheiten, die derzeit in ExcelTabellen vorgenommen wird.
Zu dem Klinikunternehmen gehören derzeit folgende Tochtergesellschaften:
- Bezirkskliniken Mittelfranken Service-GmbH (Dienstleistungen im Bereich Reinigung der Einrichtungen)
- Mosaik-GmbH (integratives Unternehmen, in dem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit und ohne Behinderung arbeiten; u.a. Betrieb von Café im Therapiezentrum des Bezirksklinikums Ansbach).
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich im Einzelnen aus dem Vertrag und dessen Anlagen.
Vgl. im Übrigen Ziff. II.1.5)
Dauer: 60 Monate
Referenznummer: Vergabeverfahren Rahmenvereinbarung Abschlussprüfung 2018-2022
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ansbach

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Erklärung des Bewerbers bzw. jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft:
1) Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) erklärt, dass keine Person, deren Verhalten seinem
Unternehmen zuzurechnen ist, nach den folgenden Tatbeständen rechtskräftig verurteilt oder gegen sein Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach
a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung
Terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des StGB zu begehen,
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c) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
d) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
f) § 299 des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
g) § 108e des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
h) den §§ 333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
j) den §§ 232 und 233 des StGB (Menschenhandel) oder § 233a des StGB (Förderung des Menschenhandels).
k) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
2) Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) erklärt zudem, dass
a) sein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
b) sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen seines Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich sein Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, falls ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan vorliegt, fügt der Bewerber diesen dem Teilnahmeantrag bei,
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c) sein Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
d) sein Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
e) sein Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
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f) sein Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien zu keinem Zeitpunkt eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
g) sein Unternehmen zu keinem Zeitpunkt versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
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h) sein Unternehmen keinen Verstoß gegen die Regelungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes, des Aufenthaltsgesetzes, des Mindestlohngesetzes und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes begangen hat.
3) Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) erklärt zudem, dass
a) er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt ODER durch Dritte, wobei er dies auf einem Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt,
b) er Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers und der Vergabestelle keine Vorteile Teilnahmeantragen, versprochen oder gewährt hat,
c) er unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen wird, falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf, insbesondere zu meiner/unserer Eignung, äußert oder Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z.B. die Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentralregister- oder Handelsregisterauszug oder eine Bankerklärung),
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d) er über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügt, wonach der Bewerber bzw. alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie Nachunternehmer in angemessener Höhe versichert ist/sind oder er/sie verbindlich zusichert/n, im Falle der Beauftragung eine entsprechende Erhöhung der genannten Haftungssummen bzw. der Abschluss einer entsprechenden Versicherung vorzunehmen,
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e) er nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder er in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, und zwar unter der Nummer [Registernummer angeben] bei folgendem Register (Bezeichnung, Ort): [Register angeben] und
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f) er den Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Teilnahmeantragsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben.
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—— Für Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft Angabe von vollständigem Firmennamen (wie Eintrag im Handelsregister, mit Bezeichnung der Rechtsform), Anschrift Hauptsitz, vollständigem Namen des Ansprechpartners für alle Rückfragen der Vergabestelle an den Bewerber (Telefon, Telefax, E-Mail).
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—— Bei Bewerbergemeinschaften zusätzlich Angabe der Rechtsform der Bewerbergemeinschaft (derzeit und ab Beginn der Leistungserbringung), Erklärung über gesamtschuldnerische Haftung, Angabe eines bevollmächtigten Vertreters sowie Ansprechpartners für alle Rückfragen der Vergabestelle zur Bewerbergemeinschaft oder deren Mitgliedern (Einzelperson) mit Telefon, Telefax, E-Mail.
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—— Diese Anforderungen gelten entsprechend für einen Nachunternehmer/ein verbundenes Unternehmen, der/das wesentliche Leistungsanteile erbringen soll; von diesem ist eine Verpflichtungserklärung mit entsprechenden Angaben auf dem Formblatt in den Vergabeunterlagen beizubringen (bei Unzumutbarkeit der Einreichung bereits mit dem Teilnahmeantrag Einreichung für Nachunternehmer auf Aufforderung der Vergabestelle vor abschließender Wertung).
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—— Folgende Erklärung: Ich/Wir erkläre(n) mich/uns damit einverstanden, dass die von mir/uns mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren gespeichert und verarbeitet werden und insbesondere entsprechend den vergaberechtlichen Bestimmungen nicht berücksichtigten Bewerber/Bietern der Name des erfolgreichen Bewerbers und unter bestimmten Voraussetzungen die Merkmale und Vorteile von dessen Teilnahmeantrag mitgeteilt wird/werden. Erforderliche Einwilligungen von Dritten liegen vor und können von uns auf Anforderung des Auftraggebers belegt werden.
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—— Für diese Angaben sind die Formblätter in den herunterzuladenden Vergabeunterlagen zu verwenden.
Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bewerber nicht bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist bei dem Bewerber angefordert werden. Reicht der Bewerber die geforderten Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer vom Auftraggeber verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bewerber Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Teilnahmeantragsfrist zu geben.
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—— Vgl. auch nach Ziff. III.2.2 und III.2.3 zu machende Angaben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
—— Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre 2015-2017 (netto; nur Bewerber allein, nicht Konzern) und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch), für das die vorstehenden Angaben gemacht wurden, sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2015), und Erklärung, wonach sich der Bewerber verpflichtet uns, auf Anforderung des Auftraggebers unverzüglich Bilanzen oder Bilanzauszüge für die beiden letzten Geschäftsjahre vorzulegen, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, vorgeschrieben ist.
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—— Diese Anforderungen gelten entsprechend für einen Nachunternehmer/ein verbundenes Unternehmen, der/das wesentliche Leistungsanteile erbringen soll; von diesem ist eine Verpflichtungserklärung mit entsprechenden Angaben auf dem Formblatt in den Vergabeunterlagen beizubringen (bei Unzumutbarkeit der Einreichung bereits mit dem Teilnahmeantrag Einreichung für Nachunternehmer auf Aufforderung der Vergabestelle vor abschließender Wertung).
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—— Für diese Angaben sind die Formblätter in den herunterzuladenden Vergabeunterlagen zu verwenden.
Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bewerber nicht bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist bei dem Bewerber angefordert werden. Reicht der Bewerber die geforderten Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer vom Auftraggeber verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bewerber Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Teilnahmeantragsfrist zu geben.
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—— Vgl. auch nach Ziff. III.2.1 und III.2.3 zu machende Angaben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
—— Angabe von einer oder mehreren aktuellen (bezogen auf Prüfungsaufträge für die Geschäftsjahre 2012-2017) Referenzen, die nach ihren Anforderungen mit den Leistungen dieser Vergabe nach Art und Umfang sowie Komplexität vergleichbar sind, mit den vollständigen geforderten Daten. Sofern sich die Vergleichbarkeit mit der zu vergebenden Leistung nicht bereits aus der Bezeichnung des Auftraggebers ergibt, muss dies erläutert werden. Verfügt der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so muss sich die Referenz auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Hat der Bewerber eine Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben. Falls der Bewerber keine eigenen Referenzen, sondern Referenzen anderer Unternehmen nennt, muss er erläutern, warum er sich auf die Referenz berufen kann. Dies gilt auch für Referenzen von Konzernunternehmen/Unternehmen, mit denen der Bewerber gesellschaftsrechtlich verbunden ist. Die Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formulars genügt nicht. Wenn nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. Der Verweis auf allgemeine Firmenprospekte oder andere Unterlagen genügt nicht; der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, sich aus einem Firmenprospekt oder anderen Unterlagen möglicherweise geeignete Angaben „zusammenzusuchen“. Verweist ein Bewerber nur auf allgemeine Prospekte, muss er also damit rechnen, dass seine Eignung nicht festgestellt und der Teilnahmeantrag daher nicht berücksichtigt wird. Dazu ist zu erklären, dass der Bewerber damit einverstanden ist, dass sich der Auftraggeber ohne weitere Rücksprache mit oder Zustimmung von ihm mit den Ansprechpartnern beim jeweiligen Referenzauftraggeber in Verbindung setzt, um die Referenzen zu überprüfen und weitere Angaben zur Eignung des Bewerbers zu erhalten. Auf Anforderung der Vergabestelle ist die jeweilige Referenz durch eine Bescheinigung des Referenzauftraggebers zu belegen. Zu jeder Referenz sind Referenzauftraggeber, Zeitpunkt/Zeitraum der Leistungserbringung (bitte Kalenderdaten), Auftragnehmer des Referenzauftrages (Bewerber, Mitglied der Bewerbergemeinschaft (welches?) oder Dritter; bitte vollständiger Unternehmensname), Beschreibung von Art und Umfang der eigenen Leistungen (ggf. in Abgrenzung zu Leistungen anderer Unternehmen, z. B. Nachunternehmer, in dem Auftrag) sowie weitere Angaben zur Vergleichbarkeit, ggf. Bemerkungen (bitte beachten Sie, dass alle zu erbringenden Leistungen durch Referenzen abgedeckt werden sollen, s. o.), Umfang der Vergütung in EUR(Mindestwert oder ungefährer Wert genügt) und der Ansprechpartner beim Referenzauftraggeber mit Telefon-Nr., Fax und/oder E-Mail Ansprechpartner anzugeben.
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—— Bestätigung der Befähigung zur Durchführung gesetzlich vorgeschriebener Abschlussprüfungen wie für große Kapitalgesellschaften i. S. d. §§ 316 ff. HGB.
—— Bestätigung, dass keine Ausschlussgründe in direkter und entsprechender Anwendung von § 319 HGB vorliegen und die Vorschriften zur Unabhängigkeit gemäß § 321 Abs. 4a HGB beachtet werden.
—— Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Aufträgen (Erbringung von gesetzlich vorgegebenen und freiwilligen Abschlussprüfungs- und prüfungsnahen Beratungsleistungen) befasst sind, netto);
—— Angaben zu Anzahl der Mitarbeiter, die überwiegend mit der Ausführung vergleichbarer Aufträge (Erbringung von gesetzlich vorgegebenen und freiwilligen Abschlussprüfungs- und prüfungsnahen Beratungsleistungen) befasst sind.
—— Erklärung zu Nachunternehmern und Einrichtung entsprechender Erklärungen und ggf. Nachweise, wonach der Bewerber erklärt, dass er sich hinsichtlich seiner Eignung für dieses Projekts auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft. Auf Verlangen der Vergabestelle bzw. des Auftraggebers hat der Bewerber unverzüglich die Verpflichtungserklärung(en) für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten dazu vorlegen, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, und für Unternehmen, die nach ihrem Umfang und/oder ihrer Bedeutung wesentliche Leistungsteile erbringen sollen, entsprechende Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung, wie sie in diesen Vergabeunterlagen gefordert sind. Hierzu ist Beschreibung der Teilleistung sowie Name und Adresse des Dritte und Art und Weise der Einbindung des Dritten (z. B. Nachunternehmer) erforderlich.
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—— Diese Anforderungen gelten entsprechend für einen Nachunternehmer/ein verbundenes Unternehmen, der/das wesentliche Leistungsanteile erbringen soll; von diesem ist eine Verpflichtungserklärung mit entsprechenden Angaben auf dem Formblatt in den Vergabeunterlagen beizubringen (bei Unzumutbarkeit der Einreichung bereits mit dem Teilnahmeantrag Einreichung für Nachunternehmer auf Aufforderung der Vergabestelle vor abschließender Wertung).
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—— Für diese Angaben sind die Formblätter in den herunterzuladenden Vergabeunterlagen zu verwenden.
Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bewerber nicht bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist bei dem Bewerber angefordert werden. Reicht der Bewerber die geforderten Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer vom Auftraggeber verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bewerber Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Teilnahmeantragsfrist zu geben, ist dazu aber für alle Angaben, bei denen dies nach VgV zulässig ist, berechtigt.
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—— Vgl. auch nach Ziff. III.2.1 und III.2.2 zu machende Angaben.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: siehe Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: siehe Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Beliebige Rechtsform, sofern gesamtschuldnerische Haftung und ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft als bevollmächtigter Vertreter genannt wird.
Sonstige besondere Bedingungen: Vertragsbedingungen des Auftraggebers

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 5
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Es soll ermöglicht werden, den Einarbeitungsaufwand auf Auftragnehmer- und Auftraggeberseite auf mehrere Jahre zu verteilen und so Wirtschaftlichkeit und Qualität zu verbessern.
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Der Auftraggeber kann die Zahl von drei Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auch erweitern. Kriterien sind folgende:
1) Anzahl von Referenzen zur Prüfung von Kliniken, bezogen auf die Abschlussprüfung der Geschäftsjahre 2012-2017 (ein Punkt je Referenz, maximal 6 Punkte je Bewerber/Bewerbergemeinschaft);
2) Anzahl von Referenzen zur Prüfung von vorgeschriebenen betriebswirtschaftlichen und Finanzaufstellungen von psychiatrischen und/oder somatischen Kliniken sowie Krankenpflegeschulen im Freistaat Bayern, bezogen auf die Prüfung der Geschäftsjahre 2012-2017 (ein Punkt je Referenz, maximal drei Punkte je Bewerber/Bewerbergemeinschaft);
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3) Anzahl von Referenzen zur Abschlussprüfung von Maßregelvollzugseinrichtungen, bezogen auf die Prüfung der Geschäftsjahre 2012-2017 (ein Punkt je Referenz, maximal drei Punkte je Bewerber/Bewerbergemeinschaft).
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Name des öffentlichen Auftraggebers: Mosaik-GmbH
Postanschrift: Feuchtwanger Straße 38
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bezirkskliniken Mittelfranken Serivce-GmbH
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
URL der Dokumente: http://www.bezirkskliniken-mfr.de/das-unternehmen/vergaben/rahmenvereinbarung-abschlusspruefungen-2018-2022/ 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Vergabeverfahren Rahmenvereinbarung Abschlussprüfung 2018-2022

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Telefon: +49 981531277 📞
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB verwiesen sowie insbesondere auf die in § 160 Abs. 3 GWB geregelten Fristen:
„Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 128-293038 (2018-07-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 407 180,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 241-551947
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 128-293038
ABl. S-Ausgabe: 241

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Feuchtwanger Str. 38
91522 Ansbach

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Leistungsbezogene Qualitätssicherung (12)
2. Qualifikation und Erfahrung des für die Leistung eingesetzten, namentlich benannten Personals (31)
3. Zusätzlicher Leistungsumfang (6)
4. Qualität des Prüfungskonzepts, insbesondere Prüfungsansatz und Methodik, für den konkreten Auftrag (6)
5. Preis (55)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-05 📅
Name: ETL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Postanschrift: Lange Straße 59
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bezirkskliniken Mittelfranken Service-GmbH
Kontakt
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@regmfr.bayern.de 📧

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Postfach 606
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@regmfr.bayern.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB sowie insbesondere den dort geregelten Fristen für deren Geltendmachung, insbesondere den nachfolgenden Bestimmungen:
§ 160 Abs. 3 GWB lautet wie folgt:
„Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
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§ 135 GWB lautet wie folgt:
Unwirksamkeit
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
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Die Vergabe ist hier bereits durch Vertragsschluss beendet. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht mehr zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemacht werden. Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur durch Einleitung eines Nachprüfungsverfahren nach den Bestimmungen des § 135 Abs. 2 GWB geltend gemacht werden.
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Quelle: OJS 2018/S 241-551947 (2018-12-11)