Gegenstand ist die Übernahme, ggf. die Zwischenlagerung, der Transport und die Entsorgung von ca. 4 740 Mg heizwertreiche Abfälle (AVV 19 12 10) aus kommunaler Sammlung, die bei der mechanisch-biologischen Behandlung in der MBA Südniedersachsen anfallen. Die Leistung wird aufgrund der Regelrevision vom 6.6.2019 bis 3.7.2019 (20 Arbeitstage) der Hauptentsorgungsanlage benötigt, mit deren Betreiber der Auftraggeber bereits vertraglich verbunden ist. Der Leistungszeitraum kann um +/- 3 Tage abweichen. Die geschätzte Tagesmenge beträgt 237 Mg. Die geschätzte Gesamtmenge je Los kann bis zu +/- 10 % abweichen. Der AG geht davon aus, dass die heizwertreichen Abfälle montags bis donnerstags mit 11 und freitags mit 10 Fuhren abgefahren werden müssen. Fällt ein Wochentag auf einen gesetzlichen Feiertag in Niedersachsen, ist die Übernahme am darauffolgenden Samstag nachzuholen (hier: 15.6.2019 statt 10.6.2019).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-12-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: 01/2018
Kurze Beschreibung:
Gegenstand ist die Übernahme, ggf. die Zwischenlagerung, der Transport und die Entsorgung von ca. 4 740 Mg heizwertreiche Abfälle (AVV 19 12 10) aus kommunaler Sammlung, die bei der mechanisch-biologischen Behandlung in der MBA Südniedersachsen anfallen.
Die Leistung wird aufgrund der Regelrevision vom 6.6.2019 bis 3.7.2019 (20 Arbeitstage) der Hauptentsorgungsanlage benötigt, mit deren Betreiber der Auftraggeber bereits vertraglich verbunden ist. Der Leistungszeitraum kann um +/- 3 Tage abweichen. Die geschätzte Tagesmenge beträgt 237 Mg. Die geschätzte Gesamtmenge je Los kann bis zu +/- 10 % abweichen. Der AG geht davon aus, dass die heizwertreichen Abfälle montags bis donnerstags mit 11 und freitags mit 10 Fuhren abgefahren werden müssen. Fällt ein Wochentag auf einen gesetzlichen Feiertag in Niedersachsen, ist die Übernahme am darauffolgenden Samstag nachzuholen (hier: 15.6.2019 statt 10.6.2019).
Gegenstand ist die Übernahme, ggf. die Zwischenlagerung, der Transport und die Entsorgung von ca. 4 740 Mg heizwertreiche Abfälle (AVV 19 12 10) aus kommunaler Sammlung, die bei der mechanisch-biologischen Behandlung in der MBA Südniedersachsen anfallen.
Die Leistung wird aufgrund der Regelrevision vom 6.6.2019 bis 3.7.2019 (20 Arbeitstage) der Hauptentsorgungsanlage benötigt, mit deren Betreiber der Auftraggeber bereits vertraglich verbunden ist. Der Leistungszeitraum kann um +/- 3 Tage abweichen. Die geschätzte Tagesmenge beträgt 237 Mg. Die geschätzte Gesamtmenge je Los kann bis zu +/- 10 % abweichen. Der AG geht davon aus, dass die heizwertreichen Abfälle montags bis donnerstags mit 11 und freitags mit 10 Fuhren abgefahren werden müssen. Fällt ein Wochentag auf einen gesetzlichen Feiertag in Niedersachsen, ist die Übernahme am darauffolgenden Samstag nachzuholen (hier: 15.6.2019 statt 10.6.2019).
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-12-20 📅
Einreichungsfrist: 2019-01-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-22 📅
Datum des Beginns: 2019-06-06 📅
Datum des Endes: 2019-07-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 247-569450
ABl. S-Ausgabe: 247
Zusätzliche Informationen
Da sich der Revisionszeitraum des EBKW verschieben kann, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistung einseitig bis zu 4 Tage vor oder nach dem o. a. Leistungszeitraum zu fordern. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall zur Leistung in dem angepassten Leistungszeitraum verpflichtet. Die Forderung des Auftraggebers muss dem Auftragnehmer mindestens 4 Wochen vor Leistungsaufnahme zugehen.
Da sich der Revisionszeitraum des EBKW verschieben kann, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistung einseitig bis zu 4 Tage vor oder nach dem o. a. Leistungszeitraum zu fordern. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall zur Leistung in dem angepassten Leistungszeitraum verpflichtet. Die Forderung des Auftraggebers muss dem Auftragnehmer mindestens 4 Wochen vor Leistungsaufnahme zugehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand ist die Übernahme, ggf. die Zwischenlagerung, der Transport und die Entsorgung von ca. 4 740 Mg heizwertreiche Abfälle (AVV 19 12 10) aus kommunaler Sammlung, die bei der mechanisch-biologischen Behandlung in der MBA Südniedersachsen anfallen.
Gegenstand ist die Übernahme, ggf. die Zwischenlagerung, der Transport und die Entsorgung von ca. 4 740 Mg heizwertreiche Abfälle (AVV 19 12 10) aus kommunaler Sammlung, die bei der mechanisch-biologischen Behandlung in der MBA Südniedersachsen anfallen.
Die Leistung wird aufgrund der Regelrevision vom 6.6.2019 bis 3.7.2019 (20 Arbeitstage) der Hauptentsorgungsanlage benötigt, mit deren Betreiber der Auftraggeber bereits vertraglich verbunden ist. Der Leistungszeitraum kann um +/- 3 Tage abweichen. Die geschätzte Tagesmenge beträgt 237 Mg. Die geschätzte Gesamtmenge je Los kann bis zu +/- 10 % abweichen. Der AG geht davon aus, dass die heizwertreichen Abfälle montags bis donnerstags mit 11 und freitags mit 10 Fuhren abgefahren werden müssen. Fällt ein Wochentag auf einen gesetzlichen Feiertag in Niedersachsen, ist die Übernahme am darauffolgenden Samstag nachzuholen (hier: 15.6.2019 statt 10.6.2019).
Die Leistung wird aufgrund der Regelrevision vom 6.6.2019 bis 3.7.2019 (20 Arbeitstage) der Hauptentsorgungsanlage benötigt, mit deren Betreiber der Auftraggeber bereits vertraglich verbunden ist. Der Leistungszeitraum kann um +/- 3 Tage abweichen. Die geschätzte Tagesmenge beträgt 237 Mg. Die geschätzte Gesamtmenge je Los kann bis zu +/- 10 % abweichen. Der AG geht davon aus, dass die heizwertreichen Abfälle montags bis donnerstags mit 11 und freitags mit 10 Fuhren abgefahren werden müssen. Fällt ein Wochentag auf einen gesetzlichen Feiertag in Niedersachsen, ist die Übernahme am darauffolgenden Samstag nachzuholen (hier: 15.6.2019 statt 10.6.2019).
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 3
Bezeichnung des Loses: Übernahme heizwertreicher Abfälle an der MBA Südniedersachsen (montags bis donnerstags 5 Touren täglich sowie freitags 4 Touren)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Übernahme, ggf. Zwischenlagerung, Transport und Entsorgung von 5 Touren (montags bis donnerstags) bzw. 4 Touren täglich (freitags) heizwertreicher Abfälle. Dies entspricht einer prognostizierten Gesamtmenge von 2 112 Mg.
In der Regel wird ein Größtkorn von 300 mm eingehalten. Wünscht der Bieter eine zusätzliche Nachzerkleinerung auf 80 mm, kann er dies in seinem Angebot angeben. Die Nachzerkleinerung ruft einen zusätzlichen Kostenaufwand in Höhe von 9 EUR/Mg (netto) beim Auftraggeber hervor, der im Rahmen der Zuschlagskriterien berücksichtigt wird.
In der Regel wird ein Größtkorn von 300 mm eingehalten. Wünscht der Bieter eine zusätzliche Nachzerkleinerung auf 80 mm, kann er dies in seinem Angebot angeben. Die Nachzerkleinerung ruft einen zusätzlichen Kostenaufwand in Höhe von 9 EUR/Mg (netto) beim Auftraggeber hervor, der im Rahmen der Zuschlagskriterien berücksichtigt wird.
Die Anzahl der Touren hängt vor allem vom Gewicht der heizwertreichen Fraktion und somit vom Zerkleinerungsgrad der Abfälle ab. In der Regel beträgt das Gewicht einer Zuladung 22 Mg, bei einer Nachzerkleinerung auf 80 mm durchschnittlich 21 Mg. Für die Abschätzung der Gesamtmenge wurde ein Gewicht der Zuladung von 22 Mg unterstellt.
Die Anzahl der Touren hängt vor allem vom Gewicht der heizwertreichen Fraktion und somit vom Zerkleinerungsgrad der Abfälle ab. In der Regel beträgt das Gewicht einer Zuladung 22 Mg, bei einer Nachzerkleinerung auf 80 mm durchschnittlich 21 Mg. Für die Abschätzung der Gesamtmenge wurde ein Gewicht der Zuladung von 22 Mg unterstellt.
Zusätzliche Informationen:
Da sich der Revisionszeitraum des EBKW verschieben kann, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistung einseitig bis zu 4 Tage vor oder nach dem o. a. Leistungszeitraum zu fordern. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall zur Leistung in dem angepassten Leistungszeitraum verpflichtet. Die Forderung des Auftraggebers muss dem Auftragnehmer mindestens 4 Wochen vor Leistungsaufnahme zugehen.
Da sich der Revisionszeitraum des EBKW verschieben kann, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistung einseitig bis zu 4 Tage vor oder nach dem o. a. Leistungszeitraum zu fordern. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall zur Leistung in dem angepassten Leistungszeitraum verpflichtet. Die Forderung des Auftraggebers muss dem Auftragnehmer mindestens 4 Wochen vor Leistungsaufnahme zugehen.
Bezeichnung des Loses: Übernahme heizwertreicher Abfälle an der MBA Südniedersachsen (montags bis freitags 3 Touren täglich)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Übernahme, ggf. Zwischenlagerung, Transport und Entsorgung von montags bis freitags 3 Touren täglich heizwertreicher Abfälle. Dies entspricht einer prognostizierten Gesamtmenge von 1 320 Mg.
Losnummer: 3
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
MBA Südniedersachsen Auf dem Mittelberge 1 37133 Friedland Die Übergabe der Abfälle erfolgt an der MBA Südniedersachsen. Im Übrigen wird ein Ort für die Leistungserbringung nicht vorgegeben.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es sind mit der Angebotsabgabe folgende Angaben und Nachweise, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung, vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
— ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen,
— ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche,
— Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Hinweise:
Ein Bieter kann sich der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 47 Abs. 1 VgV). In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass ihm die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer/Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt wird.
Ein Bieter kann sich der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 47 Abs. 1 VgV). In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass ihm die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer/Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt wird.
Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikatsnummer sowie den dazugehörigen Zugangscode beim Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) anzugeben. Ein Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben und Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens waren.
Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikatsnummer sowie den dazugehörigen Zugangscode beim Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) anzugeben. Ein Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben und Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens waren.
Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete EEE wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer EEE den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist, § 50 Abs. 2 Satz 1 VgV.
Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete EEE wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer EEE den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist, § 50 Abs. 2 Satz 1 VgV.
Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
— Kopie des aktuellen Handelsregisterauszugs oder eines entsprechenden Firmenregisterauszugs, jeweils nicht älter als 6 Monate (§ 44 Abs. 1 VgV),
— Nachweis (nicht älter als 6 Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von…
… Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind), § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV,
… Steuern und Abgaben. Die Pflicht zur Vorlage besteht nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist, § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV,
— Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Behörde des Niederlassungsstaats des Bieters als Beleg für das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (§ 48 Abs. 4 VgV),
— Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Behörde des Niederlassungsstaats des Bieters als Beleg für das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (§ 48 Abs. 4 VgV),
— Bescheinigung der zuständigen Behörde über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (§ 48 Abs. 5 VgV),
— Benennung der noch nicht im Angebot konkret angegebenen Unterauftragnehmer
— Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es sind mit der Angebotsabgabe folgende Angaben und Nachweise, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung, vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
— Erklärung des Bieters, zum Leistungsbeginn bezüglich der Entsorgungsanlage(n) einschließlich eventuell erforderlicher Flächen für die Zwischenlagerung Sachversicherungen und Versicherungen gegen Feuer- und Wasserschäden sowie eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen vorzuhalten, vgl. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung des Bieters, zum Leistungsbeginn bezüglich der Entsorgungsanlage(n) einschließlich eventuell erforderlicher Flächen für die Zwischenlagerung Sachversicherungen und Versicherungen gegen Feuer- und Wasserschäden sowie eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen vorzuhalten, vgl. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV.
Hinweis:
Ein Bieter kann sich der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 47 Abs. 1 VgV). In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass ihm die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer/Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Ein Bieter kann sich der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 47 Abs. 1 VgV). In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass ihm die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer/Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt wird.
Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
— Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen im Sinne von § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV,
— Vorlage von Jahresabschlüssen oder Auszügen von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, § 45 Abs. 4 Nr. 3 VgV,
— Nachweis des Abschlusses der entsprechenden Sachversicherungen und Versicherungen gegen Feuer- und Wasserschäden sowie eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen,
— Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Es sind mit der Angebotsabgabe folgende Angaben und Nachweise, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung, vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
— Angabe von Referenzen über die für die angebotene besondere Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (ggf. Umladung, Zwischenlagerung, Behandlung, Verwertung, Beseitigung und Transport heizwertreicher Abfälle) wesentlichen in den letzten 4 Jahren erbrachten Leistungen des Auftragnehmers mit Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber, 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. Sofern der Bieter noch nicht oder über nicht hinreichende Referenzen im Bereich der abfallwirtschaftlichen Leistungen verfügt, kann er weitere Angaben machen, warum er sein unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen hält. Er kann auch als Anlage weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. Es sollten dann die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen über persönliche Referenzen verfügen, die die Referenzen des Bieters zu ergänzen oder zu ersetzen geeignet sind, es sei denn, die Fachkunde ergibt sich aus anderen unternehmensbezogenen Angaben zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit,
— Angabe von Referenzen über die für die angebotene besondere Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (ggf. Umladung, Zwischenlagerung, Behandlung, Verwertung, Beseitigung und Transport heizwertreicher Abfälle) wesentlichen in den letzten 4 Jahren erbrachten Leistungen des Auftragnehmers mit Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber, 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. Sofern der Bieter noch nicht oder über nicht hinreichende Referenzen im Bereich der abfallwirtschaftlichen Leistungen verfügt, kann er weitere Angaben machen, warum er sein unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen hält. Er kann auch als Anlage weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. Es sollten dann die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen über persönliche Referenzen verfügen, die die Referenzen des Bieters zu ergänzen oder zu ersetzen geeignet sind, es sei denn, die Fachkunde ergibt sich aus anderen unternehmensbezogenen Angaben zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit,
— Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb in Bezug auf die konkret angebotene Umsetzung des zu vergebenden Entsorgungsauftrags (ggf. Umladen, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten, Beseitigen der heizwertreichen Abfälle – AVV 19 12 10) oder entsprechende Einzelnachweise der Zertifizierungsvoraussetzungen/Fachkunde nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung. Ein evtl. ausgestelltes Zertifikat kann in Kopie eingereicht werden,
— Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb in Bezug auf die konkret angebotene Umsetzung des zu vergebenden Entsorgungsauftrags (ggf. Umladen, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten, Beseitigen der heizwertreichen Abfälle – AVV 19 12 10) oder entsprechende Einzelnachweise der Zertifizierungsvoraussetzungen/Fachkunde nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung. Ein evtl. ausgestelltes Zertifikat kann in Kopie eingereicht werden,
— Eigenerklärung oder Fremderklärungen (Nutzungsnachweise in Form einer verbindlichen Zusage), die die tatsächliche Verfügbarkeit der vorgesehenen Entsorgungsanlage(n) mit den angebotenen freien Kapazitäten für die Vertragslaufzeit belegen.
Hinweis:
Ein Bieter kann sich der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 47 Abs. 1 VgV). In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass ihm die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer/Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt wird.
Ein Bieter kann sich der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 47 Abs. 1 VgV). In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass ihm die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer/Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt wird.
Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
— Nähere Angaben zu den Entsorgungswegen und Entsorgungsanlagen. Der Auftraggeber behält sich vor, Auskünfte zur Genehmigung (z. B. Auszüge in Kopie) zu verlangen. Bei Bereitstellung von Entsorgungskontingenten über einen Zwischenhändler, der nicht Betreiber der benannten Entsorgungsanlage ist, ist von diesem ggf. eine Bereitschaftserklärung des Anlagenbetreibers zur Übernahme der entsprechenden Entsorgungsleistung vorzulegen,
— Nähere Angaben zu den Entsorgungswegen und Entsorgungsanlagen. Der Auftraggeber behält sich vor, Auskünfte zur Genehmigung (z. B. Auszüge in Kopie) zu verlangen. Bei Bereitstellung von Entsorgungskontingenten über einen Zwischenhändler, der nicht Betreiber der benannten Entsorgungsanlage ist, ist von diesem ggf. eine Bereitschaftserklärung des Anlagenbetreibers zur Übernahme der entsprechenden Entsorgungsleistung vorzulegen,
— Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu allen angegebenen Referenzen,
— Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.
Mindeststandards:
Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer), Beschreibung des Leistungsumfangs, Auftragssumme (netto) und Ausführungszeitraum.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Ferner sind folgende Bedingungen zu beachten:
— Es sind Mindestanforderungen nach dem Niedersächsischen Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) einzuhalten (Eigenerklärung des Bieters nach Maßgabe des § 4 Abs. 1 NTVergG als Formular im Anhang des Angebotsschreibens enthalten),
— Es sind Mindestanforderungen nach dem Niedersächsischen Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) einzuhalten (Eigenerklärung des Bieters nach Maßgabe des § 4 Abs. 1 NTVergG als Formular im Anhang des Angebotsschreibens enthalten),
— Die für den Transport eingesetzten Transportfahrzeuge müssen mindestens EURO-Norm 6 erfüllen. Dies muss der Bieter im Angebotsschreiben zusichern.
Bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-01-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Friedland
Zusätzliche Informationen: Es sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
— Bezüglich Ziffer II.1.6) wird darauf hingewiesen, dass ein Angebot für ein Los oder für mehrere Lose oder auch für die Gesamtheit aller Lose abgegeben werden kann,
— Für den Fall, dass sich der Bieter – ggf. auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft – zum Beleg seiner Eignung auf dritte Unternehmen bezieht, ist ein Nachweis i.S.d. § 47 VgV zu führen (z. B. Verpflichtungserklärung),
— Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie nach Maßgabe von § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz sowie § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz vor der Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a GewO anfordern wird,
— Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie nach Maßgabe von § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz sowie § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz vor der Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a GewO anfordern wird,
— Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern,
— Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise nach folgender Maßgabe vorzulegen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet,
— Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise nach folgender Maßgabe vorzulegen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet,
— Bieter aus anderen Mitgliedstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und ggf. eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen,
— Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gem. § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter sollten daher im wohlverstandenen Eigeninteresse sämtliche Erklärungen und Nachweise bereits mit dem Angebot einreichen,
— Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gem. § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter sollten daher im wohlverstandenen Eigeninteresse sämtliche Erklärungen und Nachweise bereits mit dem Angebot einreichen,
— Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende Unterlagen einzureichen:
—— Angebotsschreiben mit Anlagen,
—— Leistungsbeschreibung.
— Auf gesonderte Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter unter Berücksichtigung der Vorgaben der Vergabeunterlagen die Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag vorzulegen.
Hinweise zu der Bereitstellung der Vergabeunterlagen und zum Erhalt von Bieterinformationen:
— Die Vergabeunterlagen können online über die unter I.3) genannte Internetadresse abgefordert werden. Die Vergabeunterlagen stehen nur unter dieser Adresse zum Download bereit.
Fragen zu den Vergabeunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich mittels Kommunikation über die Vergabeplattform der Kommunen des Landes Niedersachsen (https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/company/welcome.do) unter der unten angegebenen Bekanntmachungs-ID erfolgen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich mittels Kommunikation über die Vergabeplattform der Kommunen des Landes Niedersachsen (https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/company/welcome.do) unter der unten angegebenen Bekanntmachungs-ID erfolgen.
Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen und/oder Änderungen an den Vergabeunterlagen werden in Form von Bieterinformationen im für dieses Verfahren eingerichteten Bereich der Vergabeplattform des Landes Niedersachsen veröffentlicht.
Sobald die Vergabestelle eine Beantwortung von Bieteranfragen neu einstellt, erfolgt über die Vergabeplattform eine automatisierte Benachrichtigung an alle im Projektraum registrierten Bieter. Eine gesonderte Benachrichtigung durch den Auftraggeber erfolgt nicht. Alle Bieter sind gehalten, sich eigenständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren und diese bei der Erstellung ihrer Angebote zu berücksichtigen. Sie tragen andernfalls das Risiko, ein Angebot auf der Grundlage zwischenzeitlich ohne ihr Wissen modifizierter Vergabeunterlagen abzugeben, an das sie rechtlich gebunden sind. Ferner kann auch ein Ausschluss drohen, da das Angebot unzulässige Änderungen der Vergabeunterlagen enthalten kann.
Sobald die Vergabestelle eine Beantwortung von Bieteranfragen neu einstellt, erfolgt über die Vergabeplattform eine automatisierte Benachrichtigung an alle im Projektraum registrierten Bieter. Eine gesonderte Benachrichtigung durch den Auftraggeber erfolgt nicht. Alle Bieter sind gehalten, sich eigenständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren und diese bei der Erstellung ihrer Angebote zu berücksichtigen. Sie tragen andernfalls das Risiko, ein Angebot auf der Grundlage zwischenzeitlich ohne ihr Wissen modifizierter Vergabeunterlagen abzugeben, an das sie rechtlich gebunden sind. Ferner kann auch ein Ausschluss drohen, da das Angebot unzulässige Änderungen der Vergabeunterlagen enthalten kann.
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der aktuellen Fassung (zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.7.2018 (BGBl. I S. 1151) Anwendung.
§ 160 lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 247-569450 (2018-12-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Da sich der Revisionszeitraum des EBKW verschieben kann, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistung einseitig bis zu 3 Tage vor oder nach dem o. a. Leistungszeitraum zu fordern. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall zur Leistung in dem angepassten Leistungszeitraum verpflichtet. Die Forderung des Auftraggebers muss dem Auftragnehmer mindestens 4 Wochen vor Leistungsaufnahme zugehen.
Da sich der Revisionszeitraum des EBKW verschieben kann, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistung einseitig bis zu 3 Tage vor oder nach dem o. a. Leistungszeitraum zu fordern. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall zur Leistung in dem angepassten Leistungszeitraum verpflichtet. Die Forderung des Auftraggebers muss dem Auftragnehmer mindestens 4 Wochen vor Leistungsaufnahme zugehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Da sich der Revisionszeitraum des EBKW verschieben kann, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistung einseitig bis zu 3 Tage vor oder nach dem o. a. Leistungszeitraum zu fordern. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall zur Leistung in dem angepassten Leistungszeitraum verpflichtet. Die Forderung des Auftraggebers muss dem Auftragnehmer mindestens 4 Wochen vor Leistungsaufnahme zugehen.
Da sich der Revisionszeitraum des EBKW verschieben kann, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistung einseitig bis zu 3 Tage vor oder nach dem o. a. Leistungszeitraum zu fordern. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall zur Leistung in dem angepassten Leistungszeitraum verpflichtet. Die Forderung des Auftraggebers muss dem Auftragnehmer mindestens 4 Wochen vor Leistungsaufnahme zugehen.
Bezeichnung des Loses: Übernahme heizwertreicher Abfälle an der MBA Südniedersachsen (montags bis freitags 3 Touren täglich).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
MBA Südniedersachsen Auf dem Mittelberge 1
37133 Friedland
Die Übergabe der Abfälle erfolgt an der MBA Südniedersachsen. Im Übrigen wird ein Ort für die Leistungserbringung nicht vorgegeben.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-12 📅
Name: Umweltdienste Bohn GmbH
Postanschrift: Ernst-Diegel-Straße 4
Postort: Alsfeld
Postleitzahl: 36304
Land: Deutschland 🇩🇪 Vogelsbergkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Zusätzliche Informationen
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach §39 Abs. 6 Nr.2 und 4 Vergabeverordnung abgesehen. Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7 als Gesamtwert 1,00 EUR und unter V.2.4. als Auftragswert ebenfalls 1,00 EUR eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRNYSQF
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit der Auftragserteilung endet nach § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.