Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist der größte Infrastrukturbetreiber öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste. Der von Niedersachsen Ports betriebene Seehafen Brake ist ein moderner multifunktionaler Spezialhafen und liegt an der Weser, 26 Kilometer oberhalb des Mündungstrichters. Niedersachsen Ports stehen als Eigentümer im Bereich des Niedersachsenkais die Grundstücke B09 und B10 ab dem 1.1.2034 zur Verfügung. Das Grundstück B09 umfasst insgesamt ca. 15 979 m, das Grundstück B10 ca. 9 630 m.
Auf den Grundstücken sollen nur Unternehmen angesiedelt werden, deren Tätigkeitsfeld über die Kaje ein- und ausgehende Umschlaggüter und/oder deren Lagerung und/oder Transport und/oder die damit verbundenen Dienstleistungen umfasst. Durch die Ansiedlung auf den Grundstücken B09 und B10 soll Umschlag über die Kaikante des Niedersachsenkais generiert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-12-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-05.
Auftragsbekanntmachung (2018-11-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste
Referenznummer: 30.412-16.25
Kurze Beschreibung:
“Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist der größte Infrastrukturbetreiber öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und...”
Kurze Beschreibung
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist der größte Infrastrukturbetreiber öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste. Der von Niedersachsen Ports betriebene Seehafen Brake ist ein moderner multifunktionaler Spezialhafen und liegt an der Weser, 26 Kilometer oberhalb des Mündungstrichters. Niedersachsen Ports stehen als Eigentümer im Bereich des Niedersachsenkais die Grundstücke B09 und B10 ab dem 1.1.2034 zur Verfügung. Das Grundstück B09 umfasst insgesamt ca. 15 979 m
“1) Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes...”
1) Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat er Niedersachsen Ports unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen;
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Quelle: OJS 2018/S 214-491146 (2018-11-05)