Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist der größte Infrastrukturbetreiber öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste. Der Seehafen Cuxhaven liegt an der Mündung der Elbe in die Nordsee, mit kurzer Entfernung zum Nord-Ostsee-Kanal, mit seeseitig kurzen Revierfahrten und direkten Seeschiffs- und Binnenschiffs-, Wasserstraßen-, Straßen- und Bahnanbindung an den Hafen Hamburg. Cuxhaven ist ein Mehrzweckhafen mit Schwerpunkt Stückgut-, Pkw- und Offshore-Umschlag. Niedersachsen Ports steht als Eigentümer im Bereich des Fährhafens das Grundstück C 24 mit einer Gesamtgröße von ca. 210 m zur Verfügung, auf dem eine Hafenaffine, gewerbliche Ansiedlung (Umschlagbetriebe, Personenverkehr incl. Sicherheitskontrollen, Hafengewerbe, Logistikunternehmen) realisiert werden kann.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-14.
Auftragsbekanntmachung (2018-02-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste
Menge oder Umfang: 210 m<FT TYPE="SUP">2</FT>
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste📦
1) Der abzuschließende Grundstücksvertrag wird im Rahmen eines europaweiten,
Wettbewerblichen Verhandlungsverfahrens ausgeschrieben, welches sich nach den Vorgaben der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) richtet;
2) Niedersachsen Ports und dessen Kontrollgremien werden die Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen über den Grundstücksvertrag unter anderem anhand der mit dem Teilnahmeantrag abgeforderten Angaben bzw. ggf. der im Verlauf der Verhandlungen mitgeteilten weiteren Wertungskriterien ermitteln. Die Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines Grundstücksvertrages haben;
3) Niedersachsen Ports wird vor Aufnahme der materiellen Verhandlungen anhand des jeweiligen Teilnahmeantrages die grundsätzliche Geeignetheit der Bieter und der geplanten Ansiedlung prüfen und hierzu nach eigenem Ermessen Unterlagen anfordern. Niedersachsen Ports behält sich ausdrücklich Nachforderungen bezüglich unzulänglicher oder unvollständiger Unterlagen vor;
4) Das Ausschreibungsverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt;
5) Im Verlauf der Verhandlungen erhalten die (dann) Bieter weitere Vergabeunterlagen, u. a. den Muster-Mietvertrag, weitere Informationen und Bedingungen sowie Informationen zu den ggf. anzuwendenden Wertungskriterien (beim Bieterwettbewerb um das Grundstück). Die Vertragsentwürfe und -bedingungen werden in einer, gegebenenfalls in mehreren Verhandlungsrunden verhandelt;
6) Auf dem Grundstück C 24 soll das von Niedersachsen Ports verfolgte Ziel der prozessgesteuerten Ansiedlung der Unternehmen, die eine effiziente und logistikoptimierte Arbeitsweise innerhalb der unmittelbaren Umgebung des Hafen Cuxhaven ermöglicht, realisiert werden. Die Entscheidung über das Ob der Ansiedlung behält sich Niedersachsen Ports entsprechend der beabsichtigten prozessgesteuerten Grundstücksvergabe vor;
7) Enthalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter Niedersachsen Ports unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen;
8) Alle Bewerber, welche fristgerecht ihr Interesse durch Einreichung eines Teilnahmeantrags bekunden, werden anhand der dargestellten Kriterien auf Ihre Eignung geprüft. Hat nur ein Bewerber die Eignungsprüfung bestanden, so erhält der (dann) Bieter von Niedersachsen Ports die Nachricht, dass die Verhandlungen über das Grundstück beginnen. Haben sich mehrere geeignete Unternehmen beworben, wird Niedersachsen Ports alle Bewerber über die Konkurrenzsituation informieren und mit allen geeigneten (dann) Bietern einzeln Verhandlungen führen. Das Grundstück ist in beiden Konstellationen ab Versand der Mitteilung für einen Zeitraum von 6 Monaten reserviert. Bei mehreren geeigneten Unternehmen werden nach Abschluss der Verhandlungen alle (dann) Bieter unter Übersendung einer verbindlichen Fassung des Grundstücksvertrages (die sich nur durch bieterspezifische Angaben unterscheidet) und unter Darlegung der Wertungskriterien zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
1) Der abzuschließende Grundstücksvertrag wird im Rahmen eines europaweiten,
Wettbewerblichen Verhandlungsverfahrens ausgeschrieben, welches sich nach den Vorgaben der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) richtet;
2) Niedersachsen Ports und dessen Kontrollgremien werden die Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen über den Grundstücksvertrag unter anderem anhand der mit dem Teilnahmeantrag abgeforderten Angaben bzw. ggf. der im Verlauf der Verhandlungen mitgeteilten weiteren Wertungskriterien ermitteln. Die Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines Grundstücksvertrages haben;
3) Niedersachsen Ports wird vor Aufnahme der materiellen Verhandlungen anhand des jeweiligen Teilnahmeantrages die grundsätzliche Geeignetheit der Bieter und der geplanten Ansiedlung prüfen und hierzu nach eigenem Ermessen Unterlagen anfordern. Niedersachsen Ports behält sich ausdrücklich Nachforderungen bezüglich unzulänglicher oder unvollständiger Unterlagen vor;
4) Das Ausschreibungsverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt;
5) Im Verlauf der Verhandlungen erhalten die (dann) Bieter weitere Vergabeunterlagen, u. a. den Muster-Mietvertrag, weitere Informationen und Bedingungen sowie Informationen zu den ggf. anzuwendenden Wertungskriterien (beim Bieterwettbewerb um das Grundstück). Die Vertragsentwürfe und -bedingungen werden in einer, gegebenenfalls in mehreren Verhandlungsrunden verhandelt;
6) Auf dem Grundstück C 24 soll das von Niedersachsen Ports verfolgte Ziel der prozessgesteuerten Ansiedlung der Unternehmen, die eine effiziente und logistikoptimierte Arbeitsweise innerhalb der unmittelbaren Umgebung des Hafen Cuxhaven ermöglicht, realisiert werden. Die Entscheidung über das Ob der Ansiedlung behält sich Niedersachsen Ports entsprechend der beabsichtigten prozessgesteuerten Grundstücksvergabe vor;
7) Enthalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter Niedersachsen Ports unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen;
8) Alle Bewerber, welche fristgerecht ihr Interesse durch Einreichung eines Teilnahmeantrags bekunden, werden anhand der dargestellten Kriterien auf Ihre Eignung geprüft. Hat nur ein Bewerber die Eignungsprüfung bestanden, so erhält der (dann) Bieter von Niedersachsen Ports die Nachricht, dass die Verhandlungen über das Grundstück beginnen. Haben sich mehrere geeignete Unternehmen beworben, wird Niedersachsen Ports alle Bewerber über die Konkurrenzsituation informieren und mit allen geeigneten (dann) Bietern einzeln Verhandlungen führen. Das Grundstück ist in beiden Konstellationen ab Versand der Mitteilung für einen Zeitraum von 6 Monaten reserviert. Bei mehreren geeigneten Unternehmen werden nach Abschluss der Verhandlungen alle (dann) Bieter unter Übersendung einer verbindlichen Fassung des Grundstücksvertrages (die sich nur durch bieterspezifische Angaben unterscheidet) und unter Darlegung der Wertungskriterien zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist der größte Infrastrukturbetreiber öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste. Der Seehafen Cuxhaven liegt an der Mündung der Elbe in die Nordsee, mit kurzer Entfernung zum Nord-Ostsee-Kanal, mit seeseitig kurzen Revierfahrten und direkten Seeschiffs- und Binnenschiffs-, Wasserstraßen-, Straßen- und Bahnanbindung an den Hafen Hamburg. Cuxhaven ist ein Mehrzweckhafen mit Schwerpunkt Stückgut-, Pkw- und Offshore-Umschlag. Niedersachsen Ports steht als Eigentümer im Bereich des Fährhafens das Grundstück C 24 mit einer Gesamtgröße von ca. 210 m
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist der größte Infrastrukturbetreiber öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste. Der Seehafen Cuxhaven liegt an der Mündung der Elbe in die Nordsee, mit kurzer Entfernung zum Nord-Ostsee-Kanal, mit seeseitig kurzen Revierfahrten und direkten Seeschiffs- und Binnenschiffs-, Wasserstraßen-, Straßen- und Bahnanbindung an den Hafen Hamburg. Cuxhaven ist ein Mehrzweckhafen mit Schwerpunkt Stückgut-, Pkw- und Offshore-Umschlag. Niedersachsen Ports steht als Eigentümer im Bereich des Fährhafens das Grundstück C 24 mit einer Gesamtgröße von ca. 210 m
Eine hafenaffine Ansiedlung liegt nach Auffassung von Niedersachsen Ports vor, wenn.
a) auf dem Ansiedlungsgrundstück Umschlaggüter bearbeitet, abgefertigt und/oder gelagert werden sollen, die über die Kaje umgeschlagen werden und/oder;
b) auf dem Ansiedlungsgrundstück Dienstleistungen erbracht werden sollen, die die vorhandenen hafenaffinen Ansiedlungen und/oder den Hafenbetrieb unterstützen werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Cuxhaven
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
1) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB bzw. Art. 38 Abs. 4 Unterabs. 1, Abs. 5 Unterabs. 1 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese.
1) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB bzw. Art. 38 Abs. 4 Unterabs. 1, Abs. 5 Unterabs. 1 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese.
Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB / Art. 38 Abs. 4 Unterabs. 1, Abs. 5 Unterabs. 1 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB / Art. 38 Abs. 9 der Richtlinie 2014/23/EU ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise wird Niedersachsen Ports ggf. anfordern;
Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB / Art. 38 Abs. 4 Unterabs. 1, Abs. 5 Unterabs. 1 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB / Art. 38 Abs. 9 der Richtlinie 2014/23/EU ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise wird Niedersachsen Ports ggf. anfordern;
2) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters; alternativ oder zusätzlich: Konzern- Organigramm beifügen;
3) Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/diese bestätigt, dass weder sein Unternehmen/ein Mitglied seiner Bietergemeinschaft, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens/eines Mitglieds der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Gemeinsamen Standpunktes des Rates 2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint;
3) Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/diese bestätigt, dass weder sein Unternehmen/ein Mitglied seiner Bietergemeinschaft, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens/eines Mitglieds der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Gemeinsamen Standpunktes des Rates 2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint;
4) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass diesem das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates 2001/931/ GASP ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
4) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass diesem das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates 2001/931/ GASP ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports ist einzureichen:
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
1) Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten;
2) Angaben zum hafenaffinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.
Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports sind einzureichen:
1) Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bieters für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1) Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bieters für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen;
2) Geeigneter Nachweis, dass der Bieter die für sein Projekt geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B. Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert sein;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2) Geeigneter Nachweis, dass der Bieter die für sein Projekt geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B. Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert sein;
3) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein).
Mindeststandards:
Der Eignungsnachweis (wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit sowie zur Hafenaffinität) kann auch durch „Drittunternehmer" (verbundene Unternehmen oder Nachunternehmer z. B. als Mieter/Pächter) erbracht Werden. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers (z. B. zur Anmietung im Falle des Abschlusses des Grundstücksvertrages) muss auf Anforderung von Niedersachsen Ports (spätestens mit Angebotsabgabe) vorgelegt werden.
Der Eignungsnachweis (wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit sowie zur Hafenaffinität) kann auch durch „Drittunternehmer" (verbundene Unternehmen oder Nachunternehmer z. B. als Mieter/Pächter) erbracht Werden. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers (z. B. zur Anmietung im Falle des Abschlusses des Grundstücksvertrages) muss auf Anforderung von Niedersachsen Ports (spätestens mit Angebotsabgabe) vorgelegt werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
Der Bieter hat seine technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen durch nachvollziehbare Darstellung seiner Erfahrungen mit mindestens einer vergleichbaren hafenaffinen Ansiedlungen in einer selbst zu erstellenden Anlage.
Mindeststandards:
Der Eignungsnachweis (wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit sowie zur Hafenaffinität) kann auch durch „Drittunternehmer" (verbundene Unternehmen oder Nachunternehmer z. B. als Mieter/Pächter) erbracht werden. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers (z. B. zur Anmietung im Falle des Abschlusses des Grundstücksvertrages) muss auf Anforderung von Niedersachsen Ports (spätestens mit Angebotsabgabe) vorgelegt werden.
Der Eignungsnachweis (wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit sowie zur Hafenaffinität) kann auch durch „Drittunternehmer" (verbundene Unternehmen oder Nachunternehmer z. B. als Mieter/Pächter) erbracht werden. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers (z. B. zur Anmietung im Falle des Abschlusses des Grundstücksvertrages) muss auf Anforderung von Niedersachsen Ports (spätestens mit Angebotsabgabe) vorgelegt werden.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Niederlassungsleitung
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Der abzuschließende Grundstücksvertrag wird im Rahmen eines europaweiten,
Wettbewerblichen Verhandlungsverfahrens ausgeschrieben, welches sich nach den Vorgaben der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) richtet;
2) Niedersachsen Ports und dessen Kontrollgremien werden die Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen über den Grundstücksvertrag unter anderem anhand der mit dem Teilnahmeantrag abgeforderten Angaben bzw. ggf. der im Verlauf der Verhandlungen mitgeteilten weiteren Wertungskriterien ermitteln. Die Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines Grundstücksvertrages haben;
2) Niedersachsen Ports und dessen Kontrollgremien werden die Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen über den Grundstücksvertrag unter anderem anhand der mit dem Teilnahmeantrag abgeforderten Angaben bzw. ggf. der im Verlauf der Verhandlungen mitgeteilten weiteren Wertungskriterien ermitteln. Die Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines Grundstücksvertrages haben;
3) Niedersachsen Ports wird vor Aufnahme der materiellen Verhandlungen anhand des jeweiligen Teilnahmeantrages die grundsätzliche Geeignetheit der Bieter und der geplanten Ansiedlung prüfen und hierzu nach eigenem Ermessen Unterlagen anfordern. Niedersachsen Ports behält sich ausdrücklich Nachforderungen bezüglich unzulänglicher oder unvollständiger Unterlagen vor;
3) Niedersachsen Ports wird vor Aufnahme der materiellen Verhandlungen anhand des jeweiligen Teilnahmeantrages die grundsätzliche Geeignetheit der Bieter und der geplanten Ansiedlung prüfen und hierzu nach eigenem Ermessen Unterlagen anfordern. Niedersachsen Ports behält sich ausdrücklich Nachforderungen bezüglich unzulänglicher oder unvollständiger Unterlagen vor;
4) Das Ausschreibungsverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt;
5) Im Verlauf der Verhandlungen erhalten die (dann) Bieter weitere Vergabeunterlagen, u. a. den Muster-Mietvertrag, weitere Informationen und Bedingungen sowie Informationen zu den ggf. anzuwendenden Wertungskriterien (beim Bieterwettbewerb um das Grundstück). Die Vertragsentwürfe und -bedingungen werden in einer, gegebenenfalls in mehreren Verhandlungsrunden verhandelt;
5) Im Verlauf der Verhandlungen erhalten die (dann) Bieter weitere Vergabeunterlagen, u. a. den Muster-Mietvertrag, weitere Informationen und Bedingungen sowie Informationen zu den ggf. anzuwendenden Wertungskriterien (beim Bieterwettbewerb um das Grundstück). Die Vertragsentwürfe und -bedingungen werden in einer, gegebenenfalls in mehreren Verhandlungsrunden verhandelt;
6) Auf dem Grundstück C 24 soll das von Niedersachsen Ports verfolgte Ziel der prozessgesteuerten Ansiedlung der Unternehmen, die eine effiziente und logistikoptimierte Arbeitsweise innerhalb der unmittelbaren Umgebung des Hafen Cuxhaven ermöglicht, realisiert werden. Die Entscheidung über das Ob der Ansiedlung behält sich Niedersachsen Ports entsprechend der beabsichtigten prozessgesteuerten Grundstücksvergabe vor;
6) Auf dem Grundstück C 24 soll das von Niedersachsen Ports verfolgte Ziel der prozessgesteuerten Ansiedlung der Unternehmen, die eine effiziente und logistikoptimierte Arbeitsweise innerhalb der unmittelbaren Umgebung des Hafen Cuxhaven ermöglicht, realisiert werden. Die Entscheidung über das Ob der Ansiedlung behält sich Niedersachsen Ports entsprechend der beabsichtigten prozessgesteuerten Grundstücksvergabe vor;
7) Enthalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter Niedersachsen Ports unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen;
8) Alle Bewerber, welche fristgerecht ihr Interesse durch Einreichung eines Teilnahmeantrags bekunden, werden anhand der dargestellten Kriterien auf Ihre Eignung geprüft. Hat nur ein Bewerber die Eignungsprüfung bestanden, so erhält der (dann) Bieter von Niedersachsen Ports die Nachricht, dass die Verhandlungen über das Grundstück beginnen. Haben sich mehrere geeignete Unternehmen beworben, wird Niedersachsen Ports alle Bewerber über die Konkurrenzsituation informieren und mit allen geeigneten (dann) Bietern einzeln Verhandlungen führen. Das Grundstück ist in beiden Konstellationen ab Versand der Mitteilung für einen Zeitraum von 6 Monaten reserviert. Bei mehreren geeigneten Unternehmen werden nach Abschluss der Verhandlungen alle (dann) Bieter unter Übersendung einer verbindlichen Fassung des Grundstücksvertrages (die sich nur durch bieterspezifische Angaben unterscheidet) und unter Darlegung der Wertungskriterien zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
8) Alle Bewerber, welche fristgerecht ihr Interesse durch Einreichung eines Teilnahmeantrags bekunden, werden anhand der dargestellten Kriterien auf Ihre Eignung geprüft. Hat nur ein Bewerber die Eignungsprüfung bestanden, so erhält der (dann) Bieter von Niedersachsen Ports die Nachricht, dass die Verhandlungen über das Grundstück beginnen. Haben sich mehrere geeignete Unternehmen beworben, wird Niedersachsen Ports alle Bewerber über die Konkurrenzsituation informieren und mit allen geeigneten (dann) Bietern einzeln Verhandlungen führen. Das Grundstück ist in beiden Konstellationen ab Versand der Mitteilung für einen Zeitraum von 6 Monaten reserviert. Bei mehreren geeigneten Unternehmen werden nach Abschluss der Verhandlungen alle (dann) Bieter unter Übersendung einer verbindlichen Fassung des Grundstücksvertrages (die sich nur durch bieterspezifische Angaben unterscheidet) und unter Darlegung der Wertungskriterien zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 032-070914 (2018-02-14)