Verhandlungsverfahren ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb mit nur einem Bieter aufgrund eines Alleinstellungsmerkmales nach § 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV

Zentrale Vergabestelle (ZVST) Behörde für Inneres und Sport (BIS), Polizei Hamburg – Verwaltung und Technik VT 211

Lieferung von 3 stationären laserbasierten Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen aus einer Säule und 4 laserbasierten Rotlichtüberwachungsanlagen ohne Schleifentechnik, inklusive aller Arbeiten die zur Inbetriebnahme der Anlagen gehören.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-05-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-05-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Geschwindigkeitskontrollkameras
Kurze Beschreibung:
Lieferung von 3 stationären laserbasierten Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen aus einer Säule und 4 laserbasierten Rotlichtüberwachungsanlagen ohne Schleifentechnik, inklusive aller Arbeiten die zur Inbetriebnahme der Anlagen gehören.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Geschwindigkeitskontrollkameras 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zentrale Vergabestelle (ZVST) Behörde für Inneres und Sport (BIS), Polizei Hamburg – Verwaltung und Technik VT 211
Postanschrift: Mexikoring 33
Postleitzahl: 22297
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/fhh 🌏
E-Mail: ausschreibungen@polizei.hamburg.de 📧
Telefon: +49 40428666266 📞
Fax: +49 40427999186 📠
URL der Dokumente: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/fhh 🌏
URL der Teilnahme: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/fhh 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-17 📅
Einreichungsfrist: 2018-06-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 094-213068
ABl. S-Ausgabe: 94

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 815 000 EUR 💰
Dauer: 3 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: PTB-Zulassung

Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Bieter, so dass gem. § 17 (7) VgV die Angebotsfrist mit dem Bieter verhandelbar ist. Nach Rücksprache mit dem Bieter wurde eine Angebotsfrist bis zum 11.6.2018 festgelegt.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-07-16 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): PTB-Zulassung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Gewichtung des Preises: 50

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: www.hamburg.de 🌏
Dokumente URL: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/fhh 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
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3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 094-213068 (2018-05-17)