Verkauf eines Grundstücks mit Bauverpflichtung, Planung und Bau einer Tiefgarage

Stadt Bretten

Die Stadt Bretten plant die städtebauliche Neuordnung und Neugestaltung von zentrumsnahen Flächen (sogenanntes Sporgassenareal), die derzeit als öffentlicher Parkplatz genutzt werden. Auf einer Teilfläche soll ein Dienstleistungszentrum für Arztpraxen und sonstige Nutzungen des Gesundheitssektors errichtet werden. Unter dem Dienstleistungszentrum und einer sich daran anschließenden öffentlichen Platzfläche soll eine Tiefgarage mit Plätzen für das Dienstleistungszentrum und mit ca. 170 öffentlichen Stellplätzen errichtet werden. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Verkauf der Teilfläche für die Errichtung des Dienstleistungszentrums an einen Investor mit Bauverpflichtung und die Vergabe des Auftrags für Planung und Bau der öffentlichen Tiefgarage. Der Bauantrag ist bis Juli 2019 einzureichen; mit dem Bau soll spätestens im Jahr 2019 begonnen werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-21.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-03-21 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-03-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauleistungen im Hochbau
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Bretten plant die städtebauliche Neuordnung und Neugestaltung von zentrumsnahen Flächen (sogenanntes Sporgassenareal), die derzeit als öffentlicher Parkplatz genutzt werden. Auf einer Teilfläche soll ein Dienstleistungszentrum für Arztpraxen und sonstige Nutzungen des Gesundheitssektors errichtet werden. Unter dem Dienstleistungszentrum und einer sich daran anschließenden öffentlichen Platzfläche soll eine Tiefgarage mit Plätzen für das Dienstleistungszentrum und mit ca. 170 öffentlichen Stellplätzen errichtet werden. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Verkauf der Teilfläche für die Errichtung des Dienstleistungszentrums an einen Investor mit Bauverpflichtung und die Vergabe des Auftrags für Planung und Bau der öffentlichen Tiefgarage. Der Bauantrag ist bis Juli 2019 einzureichen; mit dem Bau soll spätestens im Jahr 2019 begonnen werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauleistungen im Hochbau 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Karlsruhe, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bretten
Postanschrift: Untere Kirchgasse 9
Postleitzahl: 75015
Postort: Bretten
Kontakt
Internetadresse: http://www.bretten.de 🌏
E-Mail: frank.bohmueller@bretten.de 📧
Telefon: +49 7252921230 📞
Fax: +49 7252921160 📠
URL der Dokumente: http://www.bretten.de/stadt-rathaus-verwaltung/ausschreibungen 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-21 📅
Einreichungsfrist: 2018-04-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-24 📅
Datum des Beginns: 2018-11-01 📅
Datum des Endes: 2021-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 059-129501
ABl. S-Ausgabe: 59
Zusätzliche Informationen
Sowohl die für die Abgabe eines Teilnahmeantrages erforderlichen Unterlagen als auch die für die Abgabe eines Angebots erforderlichen Vergabeunterlagen können ohne Registrierung unter dem in I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Bitte vergleichen Sie hierfür die Ausführungen unter II.1.4.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Bretten

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinn von § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
— Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB).
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— Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
— Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
— Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
— Eigenerklärung, dass keine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen wurde, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
— Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund im Sinn von § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98 c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MinLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG) vorliegt.
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— Angabe zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister.
— Nur bei Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaftserklärung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2014 bis 2016).
— Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und 3 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Mindeststandards:
Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und 3 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen und zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenanzahl und Anzahl der Führungskräfte in den Jahren 2015 bis 2017 angeben.
Mindeststandards:
Eigenerklärung über mindestens drei Referenzen über Projekte, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind Projekte, die folgende Merkmale aufweisen:
— Planung und Bau von öffentlich zugänglichen Gebäuden mit einer BGF von mindestens 600 m
— Realisierung des Projekts in einer Innenstadtlage.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für jeden Bewerber bzw. jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss eine Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden- Württemberg (LTMG) entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden.
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Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen und damit zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden maximal 4 Bewerber. Gibt es nur vier oder weniger Bewerber, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag eingereicht haben, werden nur diese zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren zugelassen. Treffen diese Voraussetzungen bei mehr als 4 Bewerbern / Bewerbergemeinschaften zu, werden die vier Bewerber / Bewerbergemeinschaften, die zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden, anhand folgender Auswahlkriterien ausgewählt:
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Referenzen mit vergleichbaren Planungs-, Investitions- und Bauanforderungen, bei denen die Realisierung nicht länger als 5 Jahre zurückliegt. Für jede Referenz können maximal drei Punkte erzielt werden, die wie folgt vergeben werden:
1 Punkt: Referenz bezieht sich auch auf ein Vorhaben für ein öffentliches Gebäude mit Publikumsverkehr, beispielsweise Ärztehaus, Gebäude der öffentlichen Verwaltung wie Rathaus oder Landratsamt, Schule, Kindergarten, Hochschule oder Bibliothek
1 Punkt: Referenz bezieht sich auf ein Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von 10 Mio. EUR oder mehr
1 Punkt: Referenz bezieht sich auf ein Neubauvorhaben in Innenstadtlage.
Gewertet werden alle genannten Referenzen, nicht nur die drei Referenzen, die als Mindestvoraussetzung zu benennen sind. Es werden die vier Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zum Verhandlungsverfahren zugelassen, die die höchste Punktzahl erreichen. Ist es insbesondere bei Punktgleichheit mehrerer Bewerber nicht möglich, die vier Bewerber mit den meisten Punkten zu ermitteln, wird die Auswahl unter den Bewerbern, die die gleiche Punktzahl erzielt haben, durch Los getroffen.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-06-06 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frank Bohmüller
Internetadresse: www.bretten.de 🌏
Dokumente URL: http://www.bretten.de/stadt-rathaus-verwaltung/ausschreibungen 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219260 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 059-129501 (2018-03-21)