Die Stadt Kelsterbach beabsichtigt, das ehemalige Werk der Fa. ENKA AG in Kelsterbach sowohl einer öffentlichen als auch einer privaten Nutzung zuzuführen. I. S. einer nachhaltigen Stadtentwicklung ist im dortigen Bereich ein lebendiges Stadtquartier mit eigener Identität und Angeboten bezahlbaren, attraktiven Wohnraums für Familien, kombiniert mit Gastronomie sowie Einkaufs- u. Freizeitmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof entstanden. Im Herzen dieses Stadtquartiers befinden sich 3 denkmalgeschützte Gebäuden der ENKA-Werke – darunter das ehemalige Werkstatt- und Kantinengebäude des ENKA-Werkes. Die Stadt Kelsterbach hat im Rahmen eines städtebaul. Vertrages dieses denkmalgeschützte Gebäude, in dem sich repräsentative Räume, eine Küche, ein großer Veranstaltungssaal sowie im hinteren Teil eine Werkstatt befinden, zu Eigentum übernommen. Für einen Verkauf und für eine Nachnutzung dieses Kantinen- und Werkstattgebäudes wird nunmehr das vorliegende Vergabeverfahren durchgeführt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-08) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Kreisverwaltung Groß-Gerau – Kommunales Vergabezentrum – Vergabe für die Stadt Kelsterbach”
Postanschrift: Wilhelm-Seipp-Str. 15
Postort: Groß-Gerau
Postleitzahl: 64521
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6152989355📞
E-Mail: kvz@kreisgg.de📧
Fax: +49 6152989615 📠
Region: Groß-Gerau🏙️
URL: http://www.kreis-gross-gerau.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Verkauf und Nachnutzung des ehemaligen ENKA-Werkstatt- und Kantinengebäudes in Kelsterbach (einschließlich Durchführung von Bau- und Dienstleistungen)
18/048”
Produkte/Dienstleistungen: Kauf oder Verkauf von Grundstücken📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Kelsterbach beabsichtigt, das ehemalige Werk der Fa. ENKA AG in Kelsterbach sowohl einer öffentlichen als auch einer privaten Nutzung zuzuführen....”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Kelsterbach beabsichtigt, das ehemalige Werk der Fa. ENKA AG in Kelsterbach sowohl einer öffentlichen als auch einer privaten Nutzung zuzuführen. I. S. einer nachhaltigen Stadtentwicklung ist im dortigen Bereich ein lebendiges Stadtquartier mit eigener Identität und Angeboten bezahlbaren, attraktiven Wohnraums für Familien, kombiniert mit Gastronomie sowie Einkaufs- u. Freizeitmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof entstanden. Im Herzen dieses Stadtquartiers befinden sich 3 denkmalgeschützte Gebäuden der ENKA-Werke – darunter das ehemalige Werkstatt- und Kantinengebäude des ENKA-Werkes. Die Stadt Kelsterbach hat im Rahmen eines städtebaul. Vertrages dieses denkmalgeschützte Gebäude, in dem sich repräsentative Räume, eine Küche, ein großer Veranstaltungssaal sowie im hinteren Teil eine Werkstatt befinden, zu Eigentum übernommen. Für einen Verkauf und für eine Nachnutzung dieses Kantinen- und Werkstattgebäudes wird nunmehr das vorliegende Vergabeverfahren durchgeführt.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 520 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung📦
Ort der Leistung: Groß-Gerau🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rüsselsheimer Straße
65451 Kelsterbach
Beschreibung der Beschaffung:
“b) Nutzungskonzept/ Nutzungsvorschlag der Stadt Kelsterbach:
Das Gebäude verfügt über eine Grundfläche von ca. 2 360 qm (60,5 m x 39,1 m). Das zu...”
Beschreibung der Beschaffung
b) Nutzungskonzept/ Nutzungsvorschlag der Stadt Kelsterbach:
Das Gebäude verfügt über eine Grundfläche von ca. 2 360 qm (60,5 m x 39,1 m). Das zu veräußernde Grundstück hat eine Fläche von ca. 2 550 qm.
Baurecht: Der Bebauungsplan setzt für das Grundstück u. a. fest:
— Mischgebiet,
— GFZ 2,0,
— GRZ 1,0,
— Max. Gebäudehöhe 16 m (über GOK Rüsselsheimer Straße).
Aus der Grundstücksgröße und der GFZ ergibt sich eine zulässige BGF von ca. 5 100 qm in Vollgeschossen.
Es ist ein Nutzungsmix zwischen Wohnen und Gewerbe (sowie sonstigen Nicht-Wohnnutzungen) von 70:30 einzuhalten. Jede Komponente darf maximal 70 % der gesamten Nutzungen erreichen, bezogen auf die BGF. Bei der Ermittlung des Nutzungsmixes wird summarisch auf die drei Gebiete Kantinengebäude, Verwaltungsgebäude und Sozialgebäude abgestellt. Die folgenden bereits genehmigten Nutzungen im Verwaltungs- und Sozialgebäude sind bei der Planung zu berücksichtigen:
Wohnen: 1 100 qm BGF
Nicht-Wohnen: 2 400 qm BGF
Zusammen mit den in dem Kantinengebäude geplanten Nutzungen muss das Verhältnis 70:30 erreicht werden. Die Regelungen der HBO, insbesondere hinsichtlich Abstandsflächen, sind einzuhalten. In dem noch zu schließenden Vertrag sollen auch Vorgaben zur Aufteilung und zur Nutzung (zumindest im Groben) sowie zum Denkmalschutz enthalten sein. Neubeschaffungen u. a. können nur in Abstimmung mit der Stadt vorgenommen werden. Bauliche Veränderungen durch den Bewerber sind ebenfalls nur mit Zustimmung der Stadt möglich.
c) Verfahren:
Die Stadt Kelsterbach möchte – über den bloßen Verkauf von Flächen oder Grundstücken hinaus – gegenüber ihrem späteren Vertragspartner verbindliche Verpflichtungen und Bedingungen durchsetzen, auf welche Art und Weise das bauliche Konzept umgesetzt werden soll. Somit soll der Auftragnehmer nicht nur zur Erbringung von Bauleistungen verpflichtet werden, sondern die Stadt Kelsterbach möchte einen entscheidenden Einfluss auf Art und Planung der Bauleistungen haben und die Leistung soll auch ein unmittelbares wirtschaftliches Interesse für die Stadt Kelsterbach begründen. Insoweit ist davon auszugehen, dass es sich um einen – vergaberechtlich relevanten – Bauauftrag handelt (siehe hierzu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, Urteil des EuGH vom 25.3.2010, Rs. C 451/08 – „Helmut Müller“, NZBau 2010, 321 sowie OLG Düsseldorf, VII Verg 37/07). Selbst wenn der potentielle Erwerber des Grundstücks die Enka-Kantine auch (teilweise) einer gastronomischen Nutzung zuführen könnte (= Dienstleistung), wird der Hauptgegenstand dieses (gemischten) Auftrags im Bereich der Bauleistungen gesehen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preisangebot für Ankauf /Kaufpreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 30
Kostenkriterium (Name): Städtebauliche Qualität und architektonische Gestaltung des Planungsentwurfes
Kostenkriterium (Name): Geplante Nachnutzung
Kostenkriterium (Name): Energie und Umwelt
Kostenkriterium (Gewichtung): 10
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 049-107099
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel:
“Verkauf und Nachnutzung des ehemaligen Enka-Werkstatt- und Kantinengebäudes in Kelsterbach”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name:
“Domizil Immobilien- und Facility-Management GmbH/1100: architekten Riehm Piscuskas”
Postanschrift: Uhlstr. 102
Postort: Brühl
Postleitzahl: 50321
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rhein-Erft-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 520 000 💰
“f) Verfahrensausschluss, Datenschutz, Gewährleistungsausschluss:
Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der...”
f) Verfahrensausschluss, Datenschutz, Gewährleistungsausschluss:
Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bewerber auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Dies gilt insbesondere für Bewerbergemeinschaften.
Der Bewerber hat sämtliche Angebotsbestandteile, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beinhalten, zu kennzeichnen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, wenn erkennbar ist, dass das Verfahren keinen wirtschaftlichen Verkauf des ehemaligen Werkstatt- und Kantinengebäudes erwarten lässt.
Angebote sind ausschließlich der unter I. 1. genannten Kontaktstelle (Kommunales Vergabezentrum des Kreises Groß-Gerau) abzugeben. Nach erfolgtem Eröffnungstermin werden die Angebotsunterlagen von dort an die Stadt Kelsterbach weitergeleitet zur weiteren Verhandlung.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vor, ohne Verhandlungen mit den Bewerbern durchzuführen (§ 17 Abs. 11 VgV).
Ergänzend zur vorliegenden Bekanntmachung wird auf alle weiteren Ausführungen, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind, verwiesen.
Auskünfte sind ebenfalls bei der unter I. 1. genannten Kontaktstelle erhältlich. Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihre Kontaktdaten an die in o.g. Kontaktstelle zu übermitteln, um Antworten auf gegebenenfalls eingehende Bewerberfragen mitteilen zu können.
Mit der vorliegenden Bekanntmachung wird den Bewerbern diese Bewerberinformation nebst Anlagen sowie folgende Informationen zur Verfügung gestellt:
— denkmalpflegerische Dokumentation aus dem Jahre 2002,
— Bauzustandsanalyse des Büros Bauconzept Planungsgesellschaft mbH vom 1.10.2013,
— Bebauungsplan Nr. 1/2007,
— Pläne, Grundrisse und statischer Nachweis.
Alle Bewerber sind hierbei aufgefordert, ihre Vorstellungen und Ideen zur künftigen Bebauung und Nutzung des Objekts aussagekräftig darzulegen.
Die Bewerber haben die Möglichkeit, bis zum 22.3.2018 schriftlich, per Fax oder auf elektronischem Wege per E-Mail Fragen zu stellen. Die Fragestellungen sind ebenfalls nur an die unter I. 1. genannte Kontaktadresse zu richten. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls auf elektronischem Wege per Mail.
Bei vergaberechtsrelevanten Mehrfachbeteiligungen hat der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft bereits im Teilnahmewettbewerb nachzuweisen, dass der Geheimwettbewerb gewahrt wird.
Eine Vergütung oder Kostenerstattung für jeglichen den Bewerbern während des Teilnahmewettbewerbs entstandenen Aufwand bzw. sonstige Entschädigungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – werden vom öffentlichen Auftraggeber nicht gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Die Arbeiten werden Eigentum der Stadt Kelsterbach und können von dieser frei geändert und verwertet werden. Eine weitere Beauftragung ist möglich, wird aber nicht zugesichert. Die Urheberrechte bleiben unberührt.
Mit diesem Verhandlungsverfahren und der Veröffentlichung des Vorhabens ist keine Verpflichtung zur Vergabe verbunden.
Die Bewerber, die sich auf die vorliegende Bekanntmachung melden, werden gebeten, sich (freiwillig) beim Auftraggeber zu registrieren (d. h. ihren Namen und ihre Kontaktdaten per E-Mail anzugeben) – auch um ihnen im Falle etwaiger Fragen die notwendigen Antworten zur Verfügung stellen zu können. Darüber hinaus wird eine schriftliche Vertraulichkeits-Erklärung der Bewerber erbeten, dass sie die Informationen und Unterlagen aus dem Vergabeverfahren nur für ihre hiesige Bewerbung verwenden werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Quelle: OJS 2019/S 072-169491 (2019-04-08)