Der Landkreis Donau-Ries beabsichtigt die Vergabe eines bedarfsorientierten Anrufverkehrs im ÖPNV (Sektoraler Bedarfsverkehr) in den Rufbus-Sektoren „Südries“ und „Wörnitz“.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-02) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Donau-Ries
Postanschrift: Pflegstr.2
Postort: Donauwörth
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Landratsamt Donau-Ries, Vergabestelle, Pflegstr. 2, 86609 Donauwörth
Telefon: +49 90674387📞
E-Mail: vergabestelle@lra-donau-ries.de📧
Fax: +49 90674270 📠
Region: Donau-Ries🏙️
URL: www.donau-ries.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Verkehrsdienstleistung Rufbus Südries / Wörnitz – Bedarfsorientierter Anrufverkehr im ÖPNV”
Produkte/Dienstleistungen: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)📦
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Donau-Ries vergab einen bedarfsorientierten Anrufverkehr im ÖPNV (Sektoraler Bedarfsverkehr) in den Rufbus-Sektoren „Südries“ und „Wörnitz“”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 188941.85 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bedarfspersonenbeförderung📦
Ort der Leistung: Donau-Ries🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Bedienungsgebiet umfasst Städte und Gemeinden ganz oder teilweise im westlichen Bereich des Landkreises Donau-Ries. Die Bedienung erfolgt in je 2...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Bedienungsgebiet umfasst Städte und Gemeinden ganz oder teilweise im westlichen Bereich des Landkreises Donau-Ries. Die Bedienung erfolgt in je 2 Richtungsbändern. Fahrtwünsche werden nur jeweils auf einem Richtungsband durchgeführt, nicht zwischen den Richtungsbändern. Ein wechselseitiger Fahrzeugeinsatz zwischen den Richtungsbändern und Sektoren ist möglich. Bedient werden bei Betriebsaufnahme nur bereits fest eingerichtete Haltestellen.
Für den Verkehr wird ein Fahrplan mit Orientierungszeiten vorgegeben. Die eigentlichen Strecken ergeben sich aus den angemeldeten Fahrwünschen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 099-226278
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Verkehrsdienstleistung Rufbus Südries / Wörnitz – Bedarfsorientierter Anrufverkehr im ÖPNV”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Schwarzer Reise- und Verkehrsbüro GmbH
Postanschrift: Löpsinger Str. 17
Postort: Nördlingen
Postleitzahl: 86720
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Donau-Ries🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 188941.85 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertragen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 149-342125 (2018-08-02)