Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis der Eignung durch:
— Angabe über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
— Angabe über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
— Angaben der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt
— Schriftliche Bestätigung des jeweiligen Auftraggebers über die Auftragsgemäße Erbringung der in der Eigenerklärung genannten Referenzleistungen
— Gewerbeanmeldung
— Handelsregisterauszug
— Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
— Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des Trägers der Gesetzlichen Unfallversicherung mit Angabe der Lohnsummen
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
— Freistellungsbescheinigung für Bauabzugssteuer nach § 48 b EStG
— Ergänzung des Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen um die Namen der Unternehmen
— Urkalkulation für Bieter und Kalkulation der Leistung der Nachunternehmer bzw. anderen Unternehmer
— Bauzeitenplan als Weg-Zeit-Diagramm mit Hinterlegung des Baubeginns- und -ende mit Angebotsabgabe
— Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur
Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)“
— Verpflichtungserklärungen für Leistungen anderer Unternehmer
— Einbau-/ Logistikkonzept
— Wenn möglich, Datenart *.D84
— Nachweis der im Rahmen des konkreten Beschaffungsvorgangs von der Beschaffungsstelle geforderten „Technischen Kriterien für den Einsatz von Fahrzeug-Rückhaltesystemen in Deutschland“, veröffentlicht auf der Homepage der Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST), durch Einzelnachweis oder Bezugnahme auf die von der BASt veröffentlichte "Technische Übersichtsliste für Fahrzeug-Rückhaltesysteme in Deutschland“.
Nachweise entsprechender ausländischer Stellen sind mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
Die Nachweise sind auch für nicht präqualifizierte Nachunternehmer vorzulegen. Der Nachweis „MVAS“ ist – wenn gefordert – auch bzw. nur für Nach- bzw. andere Unternehmer vorzulegen, wenn die Verkehrssicherung auch bzw. nur durch diese(n) ausgeführt werden soll.
Näheres siehe Vergabeunterlagen