Vermarktung und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Landkreis Görlitz

Entsorgungsgesellschaft Görlitz-Löbau-Zittau mbH (EGLZ)

Die Leistung umfasst die Übernahme der gesammelten PPK-Mengen an der Übergabestelle am Betriebsstandort der EGLZ, den Transport zur angebotenen Verwertungsanlage (ggf. Sortieranlage) sowie die Vermarktung und Verwertung der übernommenen und transportierten PPK-Mengen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-03-26 Auftragsbekanntmachung
2018-07-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-03-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Kurze Beschreibung:
Die Leistung umfasst die Übernahme der gesammelten PPK-Mengen an der Übergabestelle am Betriebsstandort der EGLZ, den Transport zur angebotenen Verwertungsanlage (ggf. Sortieranlage) sowie die Vermarktung und Verwertung der übernommenen und transportierten PPK-Mengen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Görlitz 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Entsorgungsgesellschaft Görlitz-Löbau-Zittau mbH (EGLZ)
Postanschrift: Streitfelder Str. 2
Postleitzahl: 02708
Postort: Lawalde
Kontakt
Internetadresse: https://www.abfall-eglz.de 🌏
E-Mail: a.kleich@abfall-eglz.de 📧
Fax: +49 3585416969 📠
URL der Dokumente: https://www.abfall-eglz.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-26 📅
Einreichungsfrist: 2018-04-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-30 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 063-139999
ABl. S-Ausgabe: 63
Zusätzliche Informationen
An der Öffnung der Angebote nehmen Vertreter und Berater der EGLZ teil. Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistung umfasst die Übernahme der gesammelten PPK-Mengen an der Übergabestelle am Betriebsstandort der EGLZ, den Transport zur angebotenen Verwertungsanlage (ggf. Sor-tieranlage) sowie die Vermarktung und Verwertung der übernommenen und transportierten PPK-Mengen.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Die EGLZ hat nach § 16 der Besonderen Vertragsbedingungen das Recht, den Vertrag dreimalig um jeweils ein Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption der EGLZ). Spätestens 4 Monate vor Vertragsende muss die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch die EGLZ schriftlich angezeigt werden.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Übergabestelle findet sich am Betriebsstandort der EGLZ. Der Leistungsteil Verwertung ist nicht örtlich beschränkt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB; der Bieter hat zu versichern, dass der Bieter/das Mitglied der BG/der NAN bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, dass der Bieter/Mitglied der BG/NAN nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Bieters/Mitglieds der BG/NAN kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich der Bieter/Mitglied der BG/NAN nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, dass der Bieter/Mitglied der BG/NAN im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bieters/Mitglieds der BG/NAN infrage gestellt wird, dass der Bieter/Mitglied der BG/NAN keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, dass der Bieter/Mitglied der BG/NAN keine wesentliche Anforderung beider Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, dass der Bieter/Mitglied der BG/NAN in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, dass der Bieter/Mitglied der BG/NAN nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentl. AG in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentl. AG erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln, dass der Bieter/Mitglied der BG/NAN seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Weiterhin ist zu erklären, dass der Bieter nicht rechtskräftig verurteilt worden ist wegen § 29 des StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des StGB (kriminelle/terroristische Vereinigungen im Ausland), § 89c des StGB (Terrorismusfinanzierung)oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des StGB zu begehen, § 261 des StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), § 263 des StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 264 des StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 299 des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB(Ausländische und internationale Bedienstete).
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Eigenerklärung über eine Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft bzw. gesetzlichen Unfallkasse.
Nachweis über die Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem das Unternehmen ansässig ist.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-06-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-04-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:30
Ort des Eröffnungstermins: Entsorgungsgesellschaft Görlitz-Löbau-Zittau mbH (EGLZ),
Streitfelder Str. 2,
02708 Lawalde.
Zusätzliche Informationen:
An der Öffnung der Angebote nehmen Vertreter und Berater der EGLZ teil. Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.abfall-eglz.de 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Entsorgungsgellschaft Görlitz-Löbau-Zittau mbH (EGLZ)
Land: Görlitz 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibungsunterlagen stehen ausschließlich auf der folgenden Internetseite unter der Rubrik „Aktuelles“ zur Einsicht und zum Download zur Verfügung: http://www.abfall-eglz.de/

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Sachsen e. V.
Postort: Dresden
Quelle: OJS 2018/S 063-139999 (2018-03-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 999 999 999 999 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-07-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 125-286115
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 063-139999
ABl. S-Ausgabe: 125

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-11 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Quelle: OJS 2018/S 125-286115 (2018-07-02)