Beschreibung der Beschaffung
Das für die Modellierung zu betrachtende Untersuchungsgebiet erstreckt sich entlang der Striegis von der Mündung in die Freiberger Mulde bis zur Gemeinde Oberschöna (Fluss-km 0+000 bis 39+500). Das Bearbeitungsgebiet und damit für die Vermessung relevante Gebiet geht jedoch darüber hinaus. So erstreckt es sich oberstrom bis Fluss km 40+000. Hinzu kommen Teile der Freiberger Mulde im Mündungsbereich der Striegis (etwa Fluss km 30+080 bis 37+400). Dabei wird das Bearbeitungsgebiet in 2 Abschnitte unterteilt.
Abschnitt 1: Fluss-km 0+000 bis 21+000 inkl. Fluss-km 36+080 bis 37+400 der Freiberger Mulde
Abschnitt 2: Fluss-km 21+000 bis 40+000
Zum Auftrag gehören sämtliche Leistungen, die zur Fertigstellung der vorstehend genannten und nachfolgend im einzelnen beschriebenen Arbeiten erforderlich sind. Die vermessungstechnischen Aufnahmen haben nach den Maßgaben der in dieser Aufgabenstellung genannten Anforderungen zu erfolgen.
Die zu vergebenden Arbeiten bestehen im Wesentlichen aus der Aufnahme von Querprofilen, Bruchkanten und Bauwerken am und im Gewässer. Von den Bauwerken, den Hochwasserschutzanlagen und den Gewässern sind auch Lagepläne anzufertigen.
Um die Einhaltung der vorgegebenen Qualitätsstandards überprüfen zu können, ist drei bis 5 Werktage nach begonnener Vermessungstätigkeit ein Testdatensatz an die LTV (digital) zu übergeben. Die Prüfung der Daten wird schnellstmöglich durchgeführt. Im Ergebnis wird ein gemeinsamer Ortstermin durchgeführt (ggf. mit dem Modellierer), um ggf. nicht korrekte Arbeitsausführungen für die weiterführenden Vermessungen ausschließen zu können. Diese Leistungen der Erstellung und Übergabe des Testdatensatzes sowie die ggf. notwendigen Abstimmungstermine sind in die Vermessungsleistungen mit einzukalkulieren.
Die ausgewerteten Daten sind vorab an die LTV zur Prüfung dieses Sachverhaltes einzureichen. Die Daten, welche zur Prüfung auf höhengleichen Anschluss der gemessenen Horizonte dienen, sind als DWG-Datei ausschließlich mit höhenbelegten Punkten und Linien zu übergeben. Nach Durchführung der Prüfroutine werden die Daten ggf. mit Prüfprotokoll an den Vermesser zurückgesandt. Die Daten werden erst bestätigt, wenn ein positives Prüfergebnis vorliegt. Alle Leistungen bis zum Erreichen der Bestätigung der Daten sind als Grundleistung im Rahmen der Vermessung mit anzubieten und zu kalkulieren. Nach Bestätigung der Daten sind diese in das vorgegebene CAD-Format der LTV zu wandeln.
Das vom AN gewählte Verfahren muss mindestens folgende Messgenauigkeit erreichen:
Lagefehler maximal ± 5 cm, Höhenfehler maximal ± 3 cm
Der AN muss damit rechnen, dass er GPS aufgrund der örtlichen Faktoren nur eingeschränkt nutzen kann. Der AG macht darüber hinaus keinerlei Aussagen zur Verfügbarkeit von GPS im Bearbeitungsgebiet, diese Einschätzung ist Sache des AN.
Die Vermessung ist im amtlichen Höhenbezugssystem DHHN 2016 und im amtlichen Lagesystem ETRS89_UTM33 (EPSG-Code: 25833) zu erarbeiten, wobei der Ostwert mit 6 und der Nordwert mit 7 Vorkommastellen anzugeben ist. Die Angabe des Meridianstreifens/Zonenkennzeichnung entfällt. Für die ggf. notwendige Transformation von RD83-Daten nach ETRS89_UTM33 ist zu beachten, dass auf die sachsenspezifischen Parameter zurück zugreifen ist, da deren Transformationsparameter in verdichteter Form (3 Teilgitter) als Gitterdatei (NTv2_SN.zip) beim GeoSN vorliegen.