Im Auftrag der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau, ist die Striegis im Bereich zwischen Fluss-km 0 + 000 bis 39 + 500 mittels modellgestützter Wasserspiegellagenberechnung zur Erstellung von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten sowie zur Vorbereitung des Hochwasserrisikomanagementplanes zu untersuchen. Im Rahmen der Grundlagendatenermittlung ist eine abschnittsweise Gewässer-, Bauwerks- und Bruchkantenvermessung im Untersuchungsgebiet erforderlich, die Gegenstand der vorliegenden Angebotsabfrage ist. Vorrangiges Ziel der Vermessung ist die Herstellung eines Grundlagenplanes (digitaler Lage- und Höhenplan) für die Wasserspiegellagenberechnung, der sich auf die hydraulisch relevanten Strukturen des Gewässerschlauchs konzentriert und aus höhenbelegten, sauber aneinander anschließenden Linienelementen und ggf. Punkten besteht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-06-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vermessungsarbeiten
Referenznummer: FMZ-2018-119
Kurze Beschreibung:
Im Auftrag der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau, ist die Striegis im Bereich zwischen Fluss-km 0 + 000 bis 39 + 500 mittels modellgestützter Wasserspiegellagenberechnung zur Erstellung von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten sowie zur Vorbereitung des Hochwasserrisikomanagementplanes zu untersuchen.
Im Rahmen der Grundlagendatenermittlung ist eine abschnittsweise Gewässer-, Bauwerks- und Bruchkantenvermessung im Untersuchungsgebiet erforderlich, die Gegenstand der vorliegenden Angebotsabfrage ist.
Vorrangiges Ziel der Vermessung ist die Herstellung eines Grundlagenplanes (digitaler Lage- und Höhenplan) für die Wasserspiegellagenberechnung, der sich auf die hydraulisch relevanten Strukturen des Gewässerschlauchs konzentriert und aus höhenbelegten, sauber aneinander anschließenden Linienelementen und ggf. Punkten besteht.
Im Auftrag der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau, ist die Striegis im Bereich zwischen Fluss-km 0 + 000 bis 39 + 500 mittels modellgestützter Wasserspiegellagenberechnung zur Erstellung von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten sowie zur Vorbereitung des Hochwasserrisikomanagementplanes zu untersuchen.
Im Rahmen der Grundlagendatenermittlung ist eine abschnittsweise Gewässer-, Bauwerks- und Bruchkantenvermessung im Untersuchungsgebiet erforderlich, die Gegenstand der vorliegenden Angebotsabfrage ist.
Vorrangiges Ziel der Vermessung ist die Herstellung eines Grundlagenplanes (digitaler Lage- und Höhenplan) für die Wasserspiegellagenberechnung, der sich auf die hydraulisch relevanten Strukturen des Gewässerschlauchs konzentriert und aus höhenbelegten, sauber aneinander anschließenden Linienelementen und ggf. Punkten besteht.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Vermessungsarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Vermessungsarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Mittelsachsen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau
Postanschrift: Rauenstein 6A
Postleitzahl: 09514
Postort: Pockau-Lengefeld
Kontakt
Internetadresse: http://www.talsperren-sachsen.de🌏
E-Mail: betrieb.fmz@ltv.sachsen.de📧
Telefon: +49 373673100📞
Fax: +49 37367310130 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-06-22 📅
Einreichungsfrist: 2018-08-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-23 📅
Datum des Beginns: 2018-09-03 📅
Datum des Endes: 2019-02-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 119-270988
ABl. S-Ausgabe: 119
Zusätzliche Informationen
Bieter oder deren Vertreter sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Auftrag der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau, ist die Striegis im Bereich zwischen Fluss-km 0 + 000 bis 39 + 500 mittels modellgestützter Wasserspiegellagenberechnung zur Erstellung von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten sowie zur Vorbereitung des Hochwasserrisikomanagementplanes zu untersuchen.
Im Auftrag der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau, ist die Striegis im Bereich zwischen Fluss-km 0 + 000 bis 39 + 500 mittels modellgestützter Wasserspiegellagenberechnung zur Erstellung von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten sowie zur Vorbereitung des Hochwasserrisikomanagementplanes zu untersuchen.
Im Rahmen der Grundlagendatenermittlung ist eine abschnittsweise Gewässer-, Bauwerks- und Bruchkantenvermessung im Untersuchungsgebiet erforderlich, die Gegenstand der vorliegenden Angebotsabfrage ist.
Vorrangiges Ziel der Vermessung ist die Herstellung eines Grundlagenplanes (digitaler Lage- und Höhenplan) für die Wasserspiegellagenberechnung, der sich auf die hydraulisch relevanten Strukturen des Gewässerschlauchs konzentriert und aus höhenbelegten, sauber aneinander anschließenden Linienelementen und ggf. Punkten besteht.
Vorrangiges Ziel der Vermessung ist die Herstellung eines Grundlagenplanes (digitaler Lage- und Höhenplan) für die Wasserspiegellagenberechnung, der sich auf die hydraulisch relevanten Strukturen des Gewässerschlauchs konzentriert und aus höhenbelegten, sauber aneinander anschließenden Linienelementen und ggf. Punkten besteht.
Das für die Modellierung zu betrachtende Untersuchungsgebiet erstreckt sich entlang der Striegis von der Mündung in die Frei berger Mulde bis zur Gemeinde Oberschöna (Fluss-km 0 + 000 bis 39 + 500). Das Bearbeitungsgebiet und damit für die Vermessung relevante Gebiet geht jedoch darüber hinaus. So erstreckt es sich ober strom bis Fluss km 40 + 000. Dabei wird das Bearbeitungsgebiet in 2 Abschnitte unterteilt. Es ist folgender Bereich terrestrisch im Sinne des Hauptgewässers zu vermessen:
Das für die Modellierung zu betrachtende Untersuchungsgebiet erstreckt sich entlang der Striegis von der Mündung in die Frei berger Mulde bis zur Gemeinde Oberschöna (Fluss-km 0 + 000 bis 39 + 500). Das Bearbeitungsgebiet und damit für die Vermessung relevante Gebiet geht jedoch darüber hinaus. So erstreckt es sich ober strom bis Fluss km 40 + 000. Dabei wird das Bearbeitungsgebiet in 2 Abschnitte unterteilt. Es ist folgender Bereich terrestrisch im Sinne des Hauptgewässers zu vermessen:
Striegis von der Mündung in die Frei berger Mulde bis Brand-Erbisdorf, OT St. Michaelis von Fluss-km 0 + 000 bis 40 + 000.
Nebenarme (z. B. Turbinen- oder Mühlgräben), welche ausgehend vom Hauptgewässer in dieses wieder münden, zählen zum Hauptgewässer und werden entsprechend bearbeitet.
Abschnitt 1: Fluss-km 0 + 000 bis 21 + 000
Abschnitt 2: Fluss-km 21 + 000 bis 40 + 000
Zum Auftrag gehören sämtliche Leistungen, die zur Fertigstellung der vorstehend genannten und nachfolgend im einzelnen beschriebenen Arbeiten erforderlich sind. Die vermessungstechnischen Aufnahmen haben nach den Maßgaben der in der Aufgabenstellung genannten Anforderungen zu erfolgen.
Zum Auftrag gehören sämtliche Leistungen, die zur Fertigstellung der vorstehend genannten und nachfolgend im einzelnen beschriebenen Arbeiten erforderlich sind. Die vermessungstechnischen Aufnahmen haben nach den Maßgaben der in der Aufgabenstellung genannten Anforderungen zu erfolgen.
Die zu vergebenden Arbeiten bestehen im Wesentlichen aus der Aufnahme von Querprofilen, Bruchkanten und Bauwerken am und im Gewässer. Von den Bauwerken, den Hochwasserschutzanlagen und den Gewässern sind auch Lagepläne anzufertigen.
Um die Einhaltung der vorgegebenen Qualitätsstandards überprüfen zu können, ist drei bis fünf Werktage nach begonnener Vermessungstätigkeit ein Testdatensatz an die LTV (digital) zu übergeben. Die Prüfung der Daten wird schnellstmöglich durchgeführt. Im Ergebnis wird ein gemeinsamer Ortstermin durchgeführt (ggf. mit dem Modellierer), um ggf. nicht korrekte Arbeitsausführungen für die weiterführenden Vermessungen ausschließen zu können. Diese Leistungen der Erstellung und Übergabe des Testdatensatzes sowie die ggf. notwendigen Abstimmungstermine sind in die Vermessungsleistungen mit einzukalkulieren.
Um die Einhaltung der vorgegebenen Qualitätsstandards überprüfen zu können, ist drei bis fünf Werktage nach begonnener Vermessungstätigkeit ein Testdatensatz an die LTV (digital) zu übergeben. Die Prüfung der Daten wird schnellstmöglich durchgeführt. Im Ergebnis wird ein gemeinsamer Ortstermin durchgeführt (ggf. mit dem Modellierer), um ggf. nicht korrekte Arbeitsausführungen für die weiterführenden Vermessungen ausschließen zu können. Diese Leistungen der Erstellung und Übergabe des Testdatensatzes sowie die ggf. notwendigen Abstimmungstermine sind in die Vermessungsleistungen mit einzukalkulieren.
Die ausgewerteten Daten sind vorab an die LTV zur Prüfung dieses Sachverhaltes einzureichen. Die Daten, welche zur Prüfung auf höhengleichen Anschluss der gemessenen Horizonte dienen, sind als DWG-Datei ausschließlich mit höhenbelegten Punkten und Linien zu übergeben. Nach Durchführung der Prüfroutine werden die Daten ggf. mit Prüfprotokoll an den Vermesser zurückgesandt. Die Daten werden erst bestätigt, wenn ein positives Prüfergebnis vorliegt. Alle Leistungen bis zum Erreichen der Bestätigung der Daten sind als Grundleistung im Rahmen der Vermessung mit anzubieten und zu kalkulieren. Nach Bestätigung der Daten sind diese in das vorgegebene CAD-Format der LTV zu wandeln.
Die ausgewerteten Daten sind vorab an die LTV zur Prüfung dieses Sachverhaltes einzureichen. Die Daten, welche zur Prüfung auf höhengleichen Anschluss der gemessenen Horizonte dienen, sind als DWG-Datei ausschließlich mit höhenbelegten Punkten und Linien zu übergeben. Nach Durchführung der Prüfroutine werden die Daten ggf. mit Prüfprotokoll an den Vermesser zurückgesandt. Die Daten werden erst bestätigt, wenn ein positives Prüfergebnis vorliegt. Alle Leistungen bis zum Erreichen der Bestätigung der Daten sind als Grundleistung im Rahmen der Vermessung mit anzubieten und zu kalkulieren. Nach Bestätigung der Daten sind diese in das vorgegebene CAD-Format der LTV zu wandeln.
Das vom AN gewählte Verfahren muss mindestens folgende Messgenauigkeit erreichen:
Lagefehler maximal ± 5 cm, Höhenfehler maximal ± 3 cm
Der AN muss damit rechnen, dass er GPS aufgrund der örtlichen Faktoren nur eingeschränkt nutzen kann. Der AG macht darüber hinaus keinerlei Aussagen zur Verfügbarkeit von GPS im Bearbeitungsgebiet, diese Einschätzung ist Sache des AN.
Die Vermessung ist im amtlichen Höhenbezugssystem DHHN2016 und im amtlichen Lagesystem ETRS89_UTM33 (EPSG-Code: 25833) zu erarbeiten, wobei der Ostwert mit sechs und der Nordwert mit sieben Vorkommastellen anzugeben ist. Die Angabe des Meridianstreifens / Zonenkennzeichnung entfällt. Für die ggf. notwendige Transformation von RD83-Daten nach ETRS89_UTM33 ist zu beachten, dass auf die sachsenspezifischen Parameter zurück zugreifen ist, da deren Transformationsparameter in verdichteter Form (3 Teilgitter) als Gitterdatei (NTv2_SN.zip) beim GeoSN vorliegen.
Die Vermessung ist im amtlichen Höhenbezugssystem DHHN2016 und im amtlichen Lagesystem ETRS89_UTM33 (EPSG-Code: 25833) zu erarbeiten, wobei der Ostwert mit sechs und der Nordwert mit sieben Vorkommastellen anzugeben ist. Die Angabe des Meridianstreifens / Zonenkennzeichnung entfällt. Für die ggf. notwendige Transformation von RD83-Daten nach ETRS89_UTM33 ist zu beachten, dass auf die sachsenspezifischen Parameter zurück zugreifen ist, da deren Transformationsparameter in verdichteter Form (3 Teilgitter) als Gitterdatei (NTv2_SN.zip) beim GeoSN vorliegen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Oberschöna, DE
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Vergabeunterlagen
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Nachweis für den Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter: Studienabschluss Diplomingenieur Vermessungswesen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-10-05 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-08-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde Zschopau, Rauenstein 6A, 09514 Pockau-Lengefeld
Zusätzliche Informationen: Bieter oder deren Vertreter sind nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: http://www.lds.sachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 119-270988 (2018-06-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Auftrag der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau, ist die Striegis im Bereich zwischen Fluss-km 0+000 bis 39+500 mittels modellgestützter Wasserspiegellagenberechnung zur Erstellung von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten sowie zur Vorbereitung des Hochwasserrisikomanagementplanes zu untersuchen.
Im Rahmen der Grundlagendatenermittlung ist eine abschnittsweise Gewässer-, Bauwerks- und Bruchkantenvermessung im Untersuchungsgebiet erforderlich, die inhaltlich nachfolgend beschrieben wird und Gegenstand der vorliegenden Angebotsabfrage ist.
Vorrangiges Ziel der Vermessung ist die Herstellung eines Grundlagenplanes (digitaler Lage- und Höhenplan) für die Wasserspiegellagenberechnung, der sich auf die hydraulisch relevanten Strukturen des Gewässerschlauchs konzentriert und aus höhenbelegten, sauber aneinander anschließenden Linienelementen und ggf. Punkten besteht.
Im Auftrag der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau, ist die Striegis im Bereich zwischen Fluss-km 0+000 bis 39+500 mittels modellgestützter Wasserspiegellagenberechnung zur Erstellung von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten sowie zur Vorbereitung des Hochwasserrisikomanagementplanes zu untersuchen.
Im Rahmen der Grundlagendatenermittlung ist eine abschnittsweise Gewässer-, Bauwerks- und Bruchkantenvermessung im Untersuchungsgebiet erforderlich, die inhaltlich nachfolgend beschrieben wird und Gegenstand der vorliegenden Angebotsabfrage ist.
Vorrangiges Ziel der Vermessung ist die Herstellung eines Grundlagenplanes (digitaler Lage- und Höhenplan) für die Wasserspiegellagenberechnung, der sich auf die hydraulisch relevanten Strukturen des Gewässerschlauchs konzentriert und aus höhenbelegten, sauber aneinander anschließenden Linienelementen und ggf. Punkten besteht.
Gesamtwert des Auftrags: 195039.60 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Im Auftrag der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau, ist die Striegis im Bereich zwischen Fluss-km 0+000 bis 39+500 mittels modellgestützter Wasserspiegellagenberechnung zur Erstellung von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten sowie zur Vorbereitung des Hochwasserrisikomanagementplanes zu untersuchen.
Im Auftrag der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau, ist die Striegis im Bereich zwischen Fluss-km 0+000 bis 39+500 mittels modellgestützter Wasserspiegellagenberechnung zur Erstellung von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten sowie zur Vorbereitung des Hochwasserrisikomanagementplanes zu untersuchen.
Im Rahmen der Grundlagendatenermittlung ist eine abschnittsweise Gewässer-, Bauwerks- und Bruchkantenvermessung im Untersuchungsgebiet erforderlich, die inhaltlich nachfolgend beschrieben wird und Gegenstand der vorliegenden Angebotsabfrage ist.
Das für die Modellierung zu betrachtende Untersuchungsgebiet erstreckt sich entlang der Striegis von der Mündung in die Freiberger Mulde bis zur Gemeinde Oberschöna (Fluss-km 0+000 bis 39+500). Das Bearbeitungsgebiet und damit für die Vermessung relevante Gebiet geht jedoch darüber hinaus. So erstreckt es sich oberstrom bis Fluss km 40+000. Hinzu kommen Teile der Freiberger Mulde im Mündungsbereich der Striegis (etwa Fluss km 30+080 bis 37+400). Dabei wird das Bearbeitungsgebiet in 2 Abschnitte unterteilt.
Das für die Modellierung zu betrachtende Untersuchungsgebiet erstreckt sich entlang der Striegis von der Mündung in die Freiberger Mulde bis zur Gemeinde Oberschöna (Fluss-km 0+000 bis 39+500). Das Bearbeitungsgebiet und damit für die Vermessung relevante Gebiet geht jedoch darüber hinaus. So erstreckt es sich oberstrom bis Fluss km 40+000. Hinzu kommen Teile der Freiberger Mulde im Mündungsbereich der Striegis (etwa Fluss km 30+080 bis 37+400). Dabei wird das Bearbeitungsgebiet in 2 Abschnitte unterteilt.
Abschnitt 1: Fluss-km 0+000 bis 21+000 inkl. Fluss-km 36+080 bis 37+400 der Freiberger Mulde
Abschnitt 2: Fluss-km 21+000 bis 40+000
Zum Auftrag gehören sämtliche Leistungen, die zur Fertigstellung der vorstehend genannten und nachfolgend im einzelnen beschriebenen Arbeiten erforderlich sind. Die vermessungstechnischen Aufnahmen haben nach den Maßgaben der in dieser Aufgabenstellung genannten Anforderungen zu erfolgen.
Zum Auftrag gehören sämtliche Leistungen, die zur Fertigstellung der vorstehend genannten und nachfolgend im einzelnen beschriebenen Arbeiten erforderlich sind. Die vermessungstechnischen Aufnahmen haben nach den Maßgaben der in dieser Aufgabenstellung genannten Anforderungen zu erfolgen.
Um die Einhaltung der vorgegebenen Qualitätsstandards überprüfen zu können, ist drei bis 5 Werktage nach begonnener Vermessungstätigkeit ein Testdatensatz an die LTV (digital) zu übergeben. Die Prüfung der Daten wird schnellstmöglich durchgeführt. Im Ergebnis wird ein gemeinsamer Ortstermin durchgeführt (ggf. mit dem Modellierer), um ggf. nicht korrekte Arbeitsausführungen für die weiterführenden Vermessungen ausschließen zu können. Diese Leistungen der Erstellung und Übergabe des Testdatensatzes sowie die ggf. notwendigen Abstimmungstermine sind in die Vermessungsleistungen mit einzukalkulieren.
Um die Einhaltung der vorgegebenen Qualitätsstandards überprüfen zu können, ist drei bis 5 Werktage nach begonnener Vermessungstätigkeit ein Testdatensatz an die LTV (digital) zu übergeben. Die Prüfung der Daten wird schnellstmöglich durchgeführt. Im Ergebnis wird ein gemeinsamer Ortstermin durchgeführt (ggf. mit dem Modellierer), um ggf. nicht korrekte Arbeitsausführungen für die weiterführenden Vermessungen ausschließen zu können. Diese Leistungen der Erstellung und Übergabe des Testdatensatzes sowie die ggf. notwendigen Abstimmungstermine sind in die Vermessungsleistungen mit einzukalkulieren.
Die Vermessung ist im amtlichen Höhenbezugssystem DHHN 2016 und im amtlichen Lagesystem ETRS89_UTM33 (EPSG-Code: 25833) zu erarbeiten, wobei der Ostwert mit 6 und der Nordwert mit 7 Vorkommastellen anzugeben ist. Die Angabe des Meridianstreifens/Zonenkennzeichnung entfällt. Für die ggf. notwendige Transformation von RD83-Daten nach ETRS89_UTM33 ist zu beachten, dass auf die sachsenspezifischen Parameter zurück zugreifen ist, da deren Transformationsparameter in verdichteter Form (3 Teilgitter) als Gitterdatei (NTv2_SN.zip) beim GeoSN vorliegen.
Die Vermessung ist im amtlichen Höhenbezugssystem DHHN 2016 und im amtlichen Lagesystem ETRS89_UTM33 (EPSG-Code: 25833) zu erarbeiten, wobei der Ostwert mit 6 und der Nordwert mit 7 Vorkommastellen anzugeben ist. Die Angabe des Meridianstreifens/Zonenkennzeichnung entfällt. Für die ggf. notwendige Transformation von RD83-Daten nach ETRS89_UTM33 ist zu beachten, dass auf die sachsenspezifischen Parameter zurück zugreifen ist, da deren Transformationsparameter in verdichteter Form (3 Teilgitter) als Gitterdatei (NTv2_SN.zip) beim GeoSN vorliegen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-17 📅
Name: Bauer Tiefbauplanung GmbH
Postanschrift: Industriestraße 1
Postort: Aue
Postleitzahl: 08280
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: kontakt@bauer-planung.com📧
Land: Erzgebirgskreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 195039.60 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Dienststelle Leipzig
Internetadresse: www.lds.sachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,