Beschreibung der Beschaffung
Das Bearbeitungs- bzw. Untersuchungsgebiet erstreckt sich entlang des Gewässers der Flöha etwa von Fluss-km 5+000 bis 60+000. Das Bearbeitungsgebiet beginnt in der Ortslage Flöha unterhalb der Straßenbrücke Ernst-Thälmann-Straße und endet unmittelbar unterhalb der Talsperre Rauschenbach. Dabei wird das Bearbeitungsgebiet in 3 Abschnitte unterteilt:
Abschnitt 1: Fluss-km 5+000 bis 23+000
Abschnitt 2: Fluss-km 23+000 bis 42+000
Abschnitt 3: Fluss-km 42+000 bis 60+000
Zum Auftrag gehören sämtliche Leistungen, die zur Fertigstellung der vorstehend genannten und in der Aufgabenstellung im einzelnen beschriebenen Arbeiten erforderlich sind. Die vermessungstechnischen Aufnahmen haben nach den Maßgaben der in der Aufgabenstellung genannten Anforderungen zu erfolgen.
Die zu vergebenden Arbeiten bestehen im Wesentlichen aus der Aufnahme von Querprofilen, Bruchkanten und Bauwerken am und im Gewässer. Von den Bauwerken, den Hochwasserschutzanlagen und den Gewässern sind auch Lagepläne anzufertigen.
Messverfahren:
Das vom AN gewählte Verfahren muss mindestens folgende Messgenauigkeit erreichen:
Lagefehler maximal ± 5 cm, Höhenfehler maximal ± 3 cm
Der AN muss damit rechnen, dass er GPS aufgrund der örtlichen Faktoren nur eingeschränkt nutzen kann. Der AG macht darüber hinaus keinerlei Aussagen zur Verfügbarkeit von GPS im Bearbeitungsgebiet, diese Einschätzung ist Sache des AN.
Die Vermessung ist im amtlichen Höhenbezugssystem DHHN2016 und im amtlichen Lagesystem ETRS89_UTM33 (EPSG-Code: 25833) zu erarbeiten, wobei der Ostwert mit sechs und der Nordwert mit sieben Vorkommastellen anzugeben ist. Die Angabe des Meridianstreifens / Zonenkennzeichnung entfällt. Für die ggf. notwendige Transformation von RD83-Daten nach ETRS89_UTM33 ist zu beachten, dass auf die sachsenspezifischen Parameter zurück zugreifen ist, da deren Transformationsparameter in verdichteter Form (3 Teilgitter) als Gitterdatei (NTv2_SN.zip) beim GeoSN vorliegen.
Im Bearbeitungsgebiet ist in einigen Bereichen mit starkem Bewuchs während der Vermessung zu rechnen. Im Vorfeld der Angebotslegung wird daher empfohlen, eine Gebietsbegehung durchzuführen.