Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vermietung und Betrieb eines Promotionsfahrzeugs
ZT6-1133-2018-180-13-IO2
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Kurze Beschreibung:
“Vermietung und Betrieb eines Promotionsfahrzeugs für Veranstaltungen des Deutschen Bundestages auf öffentlichen Plätzen im gesamten Bundesgebiet”
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Deutsche Bundestag beabsichtigt, in den Jahren 2019 bis 2022 Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen mit einem Promotionsfahrzeug im Bundesgebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Deutsche Bundestag beabsichtigt, in den Jahren 2019 bis 2022 Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen mit einem Promotionsfahrzeug im Bundesgebiet durchzuführen. Erfahrungsgemäß werden pro Jahr ca. 60 Orte in Deutschland angefahren.
Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung eines Promotionsfahrzeugs jeweils für den Zeitraum 1. März bis 31. Oktober, die Fahrt und der Betrieb an den jeweiligen Veranstaltungsorten, einschließlich der Bereitstellung von 2 Mitarbeitern des Auftragnehmers, eines Fahrzeugführers und einer Assistenzkraft, und der Auf- und Abbau des Promotionsfahrzeugs. Der Auftragnehmer vermietet und betreibt das Promotionsfahrzeug zum beschriebenen Zweck inklusive der Innen- und Außengestaltung mit den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Parametern. Der Auftragnehmer übernimmt zusätzlich die organisatorische Vorbereitung der Einsätze. Die Veranstaltungstermine- und orte werden von der Auftraggeberin festgelegt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2018-11-01 📅
Datum des Endes: 2020-10-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Zwei Verlängerungsoptionen zugunsten der Auftraggeberin um je 1 Jahr
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Ziffer 11 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-08-29
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-10-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-08-30
10:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
“Dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind auf...”
Dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können heruntergeladen werden. Um an dem elektronischen Vergabeverfahren teilnehmen (aktiv über Änderungen der Vergabeunterlagen informiert zu werden, Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu stellen und deren Antworten zu erhalten) und ein elektronisches Angebot abgeben zu können, muss der Bieter sich auf der e-Vergabeplattform registrieren.
Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle. Die Antworten der Bieterfragen werden ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 145-332111 (2018-07-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Vermietung und Betrieb eines Promotionsfahrzeugs für Veranstaltungen des Deutschen Bundestages auf öffenlichen Plätzen im gesamten Bundesgebiet”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2510395.44 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Deutsche Bundestag beabsichtigt, in den Jahren 2019 bis 2022 Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen mit einem Promotionsfahrzeug im Bundesgebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Deutsche Bundestag beabsichtigt, in den Jahren 2019 bis 2022 Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen mit einem Promotionsfahrzeug im Bundesgebiet durchzuführen. Erfahrungsgemäß werden pro Jahr ca. 60 Orte in Deutschland angefahren. Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung eines Promotionsfahrzeugs jeweils für den Zeitraum 1. März bis 31. Oktober, die Fahrt und der Betrieb an den jeweiligen Veranstaltungsorten einschließlich der Bereitstellung von 2 Mitarbeitern des Auftragnehmers, eines Fahrzeugführers und einer Assistenzkraft, und der Auf- und Abbau des Promotionsfahrzeugs. Der Auftragnehmer vermietet und betreibt das Promotionsfahrzeug zum beschriebenen Zweck inklusive der Innen- und Außengestaltung mit den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Parametern. Der Auftragnehmer übernimmt zusätzlich die organisatorische Vorbereitung der Einsätze. Die Veranstaltungstermine und -orte werden von der Auftraggeberin festgelegt.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 145-332111
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Vermietung und Betrieb eines Promotionsfahrzeugs
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: The Rainbow Promotion Werbeservice GmbH
Postanschrift: Linnenstraße 77
Postort: Bielefeld
Postleitzahl: 33604
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5202980513📞
E-Mail: a.zinner@rainbow-promotion.de📧
Region: Bielefeld, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2510395.44 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 205-468295 (2018-10-22)