Versorgung der Versicherten der KKH mit milbendichten Matratzenbezügen (Encasings) und Neurodermitisoveralls (PG 19)

KKH Kaufmännische Krankenkasse

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen nach § 127 Abs. 1 SGB V über die aufzahlungsfreie Versorgung von Versicherten der KKH mit milbendichten Matratzenbezügen (Encasings), sowie die Versorgung von versicherten Kindern bis zu einer Konfektionsgröße 128 mit Neurodermitisoveralls als Kaufprodukte.
Das Fachlos 1 dieses Vertrages umfasst die Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit milbendichten Matratzenbezügen (Encasings). Die exklusive Versorgung von Kindern bis zur Konfektionsgröße 128 mit Neurodermitisoveralls ist Bestandteil des Fachloses 2 dieses Vertrages.
Folgende Hilfsmittel/Produkte sollen als Kaufprodukte abgegeben werden:
— Encasing (kasseneigene Hilfsmittelpositionsnummer 19.80.01.1.000) — Neurodermitisoverall (kasseneigene Hilfsmittelpositionsnummer 19.80.02.0.000) Die abgegebenen Hilfsmittel/Produkte gehen in das Eigentum des Versicherten über einzelheiten ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-05-23 Auftragsbekanntmachung
2018-08-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-05-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Betten und Bettzeug sowie Spezialheimtextilien
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen nach § 127 Abs. 1 SGB V über die aufzahlungsfreie Versorgung von Versicherten der KKH mit milbendichten Matratzenbezügen (Encasings), sowie die Versorgung von versicherten Kindern bis zu einer Konfektionsgröße 128 mit Neurodermitisoveralls als Kaufprodukte. Das Fachlos 1 dieses Vertrages umfasst die Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit milbendichten Matratzenbezügen (Encasings). Die exklusive Versorgung von Kindern bis zur Konfektionsgröße 128 mit Neurodermitisoveralls ist Bestandteil des Fachloses 2 dieses Vertrages. Folgende Hilfsmittel/Produkte sollen als Kaufprodukte abgegeben werden: — Encasing (kasseneigene Hilfsmittelpositionsnummer 19.80.01.1.000) — Neurodermitisoverall (kasseneigene Hilfsmittelpositionsnummer 19.80.02.0.000) Die abgegebenen Hilfsmittel/Produkte gehen in das Eigentum des Versicherten über einzelheiten ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betten und Bettzeug sowie Spezialheimtextilien 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Betten und Bettzeug sowie Spezialheimtextilien 📦
Medizinische Kleidung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KKH Kaufmännische Krankenkasse
Postanschrift: Karl-Wiechert-Allee 61
Postleitzahl: 30625
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.kkh.de 🌏
E-Mail: zentralereinkauf@kkh.de 📧
Fax: +49 511/28022779 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E66278277 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-23 📅
Einreichungsfrist: 2018-06-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-25 📅
Datum des Beginns: 2018-09-01 📅
Datum des Endes: 2022-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 098-223024
ABl. S-Ausgabe: 98

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen nach § 127 Abs. 1 SGB V über die aufzahlungsfreie Versorgung von Versicherten der KKH mit milbendichten Matratzenbezügen (Encasings), sowie die Versorgung von versicherten Kindern bis zu einer Konfektionsgröße 128 mit Neurodermitisoveralls als Kaufprodukte.
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Das Fachlos 1 dieses Vertrages umfasst die Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit milbendichten Matratzenbezügen (Encasings). Die exklusive Versorgung von Kindern bis zur Konfektionsgröße 128 mit Neurodermitisoveralls ist Bestandteil des Fachloses 2 dieses Vertrages.
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Folgende Hilfsmittel/Produkte sollen als Kaufprodukte abgegeben werden:
— Encasing (kasseneigene Hilfsmittelpositionsnummer 19.80.01.1.000) — Neurodermitisoverall (kasseneigene Hilfsmittelpositionsnummer 19.80.02.0.000) Die abgegebenen Hilfsmittel/Produkte gehen in das Eigentum des Versicherten über einzelheiten ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag.
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Bezeichnung des Loses: Encasing
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
— Encasing (kasseneigene Hilfsmittelpositionsnummer 19.80.01.1.000) — Neurodermitisoverall (kasseneigene Hilfsmittelpositionsnummer 19.80.02.0.000) Die abgegebenen Hilfsmittel/Produkte gehen in das Eigentum des Versicherten über einzelheiten ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag gemäß der Anlage 11: „Mustervertrag“. Das Nähere regeln die Bestimmungen der Vergabeunterlagen.
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Bezeichnung des Loses: Neurodermitisoveralls
Losnummer: 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wohnsitz der Versicherten: Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Unterzeichnete Eigenerklärungen gem. Anlage 06: Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 und 4, § 124 Abs. 1 GWB, § 19 MiLoG.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Unterzeichnete Eigenerklärung gem. Anlage 07: Eigenerklärung über Eignung zur Versorgung.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-06-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätsbewertung gem. Vergabeunterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Gewichtung des Preises: 50 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E66278277 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499400 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB als Voraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens eine Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vorsieht.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. … § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
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1) Gegen § 134 verstoßen hat … §160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind…“
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 098-223024 (2018-05-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen nach § 127 Abs. 1 SGB V über die aufzahlungsfreie Versorgung von Versicherten der KKH mit milbendichten Matratzenbezügen (Encasings), sowie die Versorgung von versicherten Kindern bis zu einer Konfektionsgröße 128 mit Neurodermitisoveralls als Kaufprodukte. Das Fach los 1 dieses Vertrages umfasst die Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit milbendichten Matratzenbezügen (Encasings). Die exklusive Versorgung von Kindern bis zur Konfektionsgröße 128 mit Neurodermitisoveralls ist Bestandteil des Fachloses 2 dieses Vertrages. Folgende Hilfsmittel/Produkte sollen als Kaufprodukte abgegeben werden: – Encasing (kasseneigene Hilfsmittelpositionsnummer 19.80.01.1.000) – Neurodermitisoverall (kasseneigene Hilfsmittelpositionsnummer 19.80.02.0.000) Die abgegebenen Hilfsmittel/Produkte gehen in das Eigentum des Versicherten über. Einzelheiten ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag.
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 154-352935
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 098-223024
ABl. S-Ausgabe: 154
Zusätzliche Informationen
Vergabe im Rahmen des 3-Partnersystem gemäß Vergabeunterlagen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Fach los 1 dieses Vertrages umfasst die Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit milbendichten Matratzenbezügen (Encasings). Die exklusive Versorgung von Kindern bis zur Konfektionsgröße 128 mit Neurodermitisoveralls ist Bestandteil des Fachloses 2 dieses Vertrages.
Mehr anzeigen
– Encasing (kasseneigene Hilfsmittelpositionsnummer 19.80.01.1.000)
– Neurodermitisoverall (kasseneigene Hilfsmittelpositionsnummer 19.80.02.0.000) Die abgegebenen Hilfsmittel/Produkte gehen in das Eigentum des Versicherten über.
Einzelheiten ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag.
– Encasing (kasseneigene Hilfsmittelpositionsnummer 19.80.01.1.000),
Einzelheiten ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag gemäß der Anlage 11: „Mustervertrag“. Das Nähere regeln die Bestimmungen der Vergabeunterlagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wohnsitz der Versicherten: Deutschland

Verfahren
Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 50 %

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-06 📅
Name: Allcon GmbH
Postort: Bardowick
Land: Deutschland 🇩🇪
Name: Betten Kamps
Postort: Kleve
Name: ALLERGIKA Pharma GmbH
Postort: Wolfratshausen
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„§134 Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
Mehr anzeigen
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ...
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) Gegen § 134 verstoßen hat ...
§160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...“
Quelle: OJS 2018/S 154-352935 (2018-08-09)