Der Auftraggeber plant die Neuvergabe der Versorgung mit Breitbanddiensten in den Stadtgebieten Berlin Weißensee und Pankow für 14 337 Wohneinheiten innerhalb von 1 412 Gebäuden, die mit Kabelfernsehen/Hörfunk sowie Internet- und Telefondiensten (Triple-Play) versorgt werden sollen. Der Dienstanbieter soll darüber hinaus für Service und Wartung der NE4-Bestandsnetze des Auftraggebers zuständig sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-03) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Gesobau ag
Postanschrift: Wilhelmsruher Damm 142
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13439
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 304073-1772📞
E-Mail: matthias.brinker@gesobau.de📧
Fax: +49 304073-1788 📠
Region: Berlin🏙️
URL: www.gesobau.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Wohnungsbaugesellschaft
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Versorgung mit Breitbanddiensten, Betrieb und Wartung von Breitbandkabelnetzen
BBD-G2-2018”
Produkte/Dienstleistungen: Kabelrundfunk und -fernsehen📦
Kurze Beschreibung:
“Der Auftraggeber plant die Neuvergabe der Versorgung mit Breitbanddiensten in den Stadtgebieten Berlin Weißensee und Pankow für 14 337 Wohneinheiten...”
Kurze Beschreibung
Der Auftraggeber plant die Neuvergabe der Versorgung mit Breitbanddiensten in den Stadtgebieten Berlin Weißensee und Pankow für 14 337 Wohneinheiten innerhalb von 1 412 Gebäuden, die mit Kabelfernsehen/Hörfunk sowie Internet- und Telefondiensten (Triple-Play) versorgt werden sollen. Der Dienstanbieter soll darüber hinaus für Service und Wartung der NE4-Bestandsnetze des Auftraggebers zuständig sein.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kabelrundfunk und -fernsehen📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin Weißensee und Pankow
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftraggeber verfügt in den Stadtgebieten Berlin Weißensee und Pankow über 14 337 Wohneinheiteninnerhalb von 1 412 Gebäuden, die mit Kabelfernsehen und...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber verfügt in den Stadtgebieten Berlin Weißensee und Pankow über 14 337 Wohneinheiteninnerhalb von 1 412 Gebäuden, die mit Kabelfernsehen und teilweise Triple-Play versorgt werden.
Gegenstand der Beauftragung ist die bedarfsgerechte Multimediaversorgung der Wohnungsbestände über einvom Auftragnehmer zu errichtendes FTTB-Netz sowie die Wartung und Instandhaltung der NE-4 Bestandsnetzedes Auftragsgebers. Die Bestandsnetze innerhalb der Gebäude bestehen fast vollständig aus rückkanalfähigen862 MHz- Koaxialnetzen im Vollstern.
Der Diensteanbieter soll nach Beendigung des derzeitigen Versorgungsvertrags ab dem 1.2.2019 dieVersorgung der Mieter in den Vertragsobjekten mit einer TV-Grundleistung sowie digitalen Zusatzangebotenübernehmen. Der Dienstanbieter ist darüber hinaus für Service und Wartung der NE-4 Bestandsnetze des Auftraggebers zuständig.
Den Mietern/Bewohnern der Liegenschaften sollen analoger/digitaler Rundfunk (Fernseh- und Hörfunk), SDTV und HDTV sowie Internet- und Telefondienste bereitgestellt werden. Die Analog-Abschaltung soll erfolgen, sobald dies in Berlin allgemein durchgeführt wird. UKW-Rundfunk ist ebenso zu behandeln.
Der Auftragnehmer hat ein geeignetes eigenes Zuführungsnetz (FTTB) zu errichten/bereitzustellen, das die Liegenschaften des Auftraggebers an den Gebäudeübergabepunkten (GÜP) nach optisch-elektrischer bzw.elektrisch-optischer Umwandlung protokollgerecht anbindet. Ab den Gebäudeübergabepunkten erfolgt die Versorgung der einzelnen Wohneinheiten über die koaxialen NE-4-Bestandsnetze des Auftragsgebers.
Der Auftragnehmer soll zudem für Service und Wartung der NE-4-Netze des Auftraggebers beauftragtwerden. Dies beinhaltet eine regelmäßige Überprüfung sowie die Unterhaltung eines Bereitschaftsdienstes zur Entstörung der Anlagen.
Die Abrechnung der Rundfunk-Grundleistung soll auf Basis eines sammelinkassierten Versorgungsvertragsgegenüber dem Auftraggeber erfolgen, wobei sich der Auftraggeber noch vorbehält, anstelle einer Versorgungim Sammelinkasso auch eine Versorgung auf einzelinkassierter Basis direkt mit den Mietern zu vereinbaren. Weitere Angebote des Auftragnehmers wie Pay-TV-, Internet- und Telefoniedienste werden auf Basiseinzelinkassierter Verträge mit den jeweiligen Mietern erbracht.
Die Erbringung der Betriebsführung und Wartung des NE4-Netzes des Auftraggebers erfolgt auf Basis eines Service- und Wartungsvertrags mit dem Auftraggeber und wird direkt durch den Auftraggeber vergütet.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anzahl der HD-Programme in TV-Grundleistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Anzahl der Fremdsprachensender in der TV-Grundleistung einschl. Fremdsprachenoption”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept Kundenservice und Servicelevelagreements
Kostenkriterium (Name): TV-Grundleistung (Endpreis beim Kunden)
Kostenkriterium (Gewichtung): 40
Kostenkriterium (Name): Umsatzbeteiligung digitale Zusatzangebote
Kostenkriterium (Gewichtung): 20
Kostenkriterium (Name): Endpreis Internetprodukt (200 Mbit/s auf 4 Jahre)
Kostenkriterium (Gewichtung): 15
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Wie unter Ziff. II. 2.4) beschrieben, behält sich der Auftraggeber vor, anstelle einer sammelinkassierten auch eine einzelinkassierte Versorgung zu verlangen.”
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 023-048757
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Versorgung mit Breitbanddiensten, Betrieb und Wartung von Breitbandkabelnetzen
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: PrimaCom Berlin GmbH
Postanschrift: Kaiserin-Augusta-Allee 108
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10553
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin – Luther – Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahrennur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 170-387329 (2018-09-03)