Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Versorgungsgebiet der Stadtwerke München (SWM), Instandhaltung von Fernwärme- und Fernkälteleitungen
SV-APE-181211-215”
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Rohrleitungen📦
Kurze Beschreibung: Instandhaltung von Fernwärme- und Fernkälteleitungen
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bau von Fernheizleitungsnetzen📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Versorgungsgebiet der Stadtwerke München (SWM)
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvertrag für die Sparte Fernwärme/Fernkälte über die Instandhaltung von Versorgungs- und Netzanschlussleitungen einschließlich Tiefbau und...”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvertrag für die Sparte Fernwärme/Fernkälte über die Instandhaltung von Versorgungs- und Netzanschlussleitungen einschließlich Tiefbau und Verkehrsflächenwiederherstellungen sowie zusätzlich (von Mai bis September) Umstellungsmaßnahmen im Fernwärmenetz von Dampf- auf Heizwasserbetrieb.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-05-01 📅
Datum des Endes: 2022-04-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr.
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“(1) Nachweis der Eintragung in einem Handels- oder Berufsregister mittels Kopie des Handelsregisterauszugs und der Eintragung im Berufsregister...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
(1) Nachweis der Eintragung in einem Handels- oder Berufsregister mittels Kopie des Handelsregisterauszugs und der Eintragung im Berufsregister (Handwerksrolle bzw. Industrie- und Handelskammer), soweit hierzu jeweils eine Verpflichtung besteht;
(2) Erklärung des Unternehmens, dass vergaberechtliche Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen;
(3) Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft: Bewerbergemeinschaftserklärung, mit Benennung sämtlicher Mitglieder, welche im Falle der Einladung zur Angebotsabgabe eine Bietergemeinschaft bilden und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften werden sowie Benennung des bevollmächtigten Vertreters, welcher die Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt;
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Kriterium Umsatz bei vergleichbaren Leistungen: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Kriterium Umsatz bei vergleichbaren Leistungen: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die aufgestellte Forderung stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar;
“Zu (1) Kriterium Umsatz bei vergleichbaren Leistungen: Nachweis eines Mindestjahresumsatz bezogen auf das Mittel der angegeben Umsätze für vergleichbare...”
Zu (1) Kriterium Umsatz bei vergleichbaren Leistungen: Nachweis eines Mindestjahresumsatz bezogen auf das Mittel der angegeben Umsätze für vergleichbare Leistungen in Höhe von: 1 000 000 EUR
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Kriterium Personelle Ausstattung: Erklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Kriterium Personelle Ausstattung: Erklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte des Unternehmens, gegliedert nach Lohngruppen bzw. Qualifikationen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal. Die aufgestellte Forderung stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar;
(2) Kriterium Referenzen: Angabe von Referenzen über vergleichbare Leistungen die in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren ausgeführt und fertiggestellt (= abgenommen) wurden. Hinsichtlich der Vergleichbarkeit wird auf die Kurzbeschreibung des Auftrags nach Ziffer II.2 sowie die Vergabeunterlagen verwiesen. Die Referenzangaben beziehen sich auf folgende Aspekte: Art und Umfang der im eigenen Betrieb erbrachten Leistungen; Auftragssumme und Ausführungszeitraum der erbrachten Leistung; einer Bauausführung unter laufendem Betrieb;
(3) Kriterium auftragsspezifische Einzelnachweise: Vorlage nachfolgender auftragsspezifischer Angaben, Erklärungen oder Nachweise (in Kopie): Zertifikat nach AGFW – Arbeitsblatt FW 601 oder gleichwertig.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Sektorenverordnung (SektVO).
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigtem Vertreter
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Unternehmen können sich im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Unternehmen können sich im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen (Eignungsleihe). Nimmt ein Unternehmen für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so haften diese Unternehmen im Fall der Auftragsvergabe gemeinsam für die Auftragsausführung. Die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese anderen Unternehmen zugleich die (Teil)-Leistungen als Unterauftrag ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-28
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die Einreichung der Teilnahmeanträge sowie der späteren Angebote erfolgt elektronisch in Textform über das Lieferantenportal der SWM. Schriftliche...”
Die Einreichung der Teilnahmeanträge sowie der späteren Angebote erfolgt elektronisch in Textform über das Lieferantenportal der SWM. Schriftliche Teilnahmeanträge und Angebote sind ausgeschlossen. Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal. Diese ist mit Angabe der Referenznummer gemäß Ziffer II.1.1 nach einem System-Login über das Portal anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert. Für einen System-Login ist gegebenenfalls eine Erstregistrierung unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum Erhalt eines passwortgeschützten Zugangs erforderlich.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt über eine Prüfung und Bewertung der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise im Bezug zu den in Ziffer III.1 angegebenen Teilnahmebedingungen. Unbeschadet der Regelungen zu den vergaberechtlichen Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB ist Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages dessen fristgerechte Einreichung, dessen Vollständigkeit sowie der Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (grundsätzliche Eignung) für eine vertragsgerechte Leistungserbringung.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 892176-2847 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: keine Angaben
Postort: keine Angaben
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 – 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 239-546816 (2018-12-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-12) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postleitzahl: D-80287
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Instandhaltung von Fernwärme- und Fernkälteleitungen.
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvertrag für die Sparte Fernwärme/ Fernkälte über die Instandhaltung von Versorgungs- und Netzanschlussleitungen einschließlich Tiefbau und...”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvertrag für die Sparte Fernwärme/ Fernkälte über die Instandhaltung von Versorgungs- und Netzanschlussleitungen einschließlich Tiefbau und Verkehrsflächenwiederherstellungen sowie zusätzlich (von Mai bis September) Umstellungsmaßnahmen im Fernwärmenetz von Dampf- auf Heizwasserbetrieb.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 239-546816
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 9200016871
Titel:
“Versorgungsgebiet der Stadtwerke München (SWM), Instandhaltung von Fernwärme- und Fernkälteleitungen”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-08 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Kraftanlagen München GmbH
Postanschrift: Ridlerstraße 31c
Postort: München
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
2️⃣
Vertragsnummer: 9200016872
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Brochier Rohrleitungsbau München GmbH
Postanschrift: Leipziger Platz 19
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90491
Region: Nürnberg, Kreisfreie Stadt🏙️
3️⃣
Vertragsnummer: 9200016873
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Josef Pfaffinger GmbH
Postanschrift: Wiener Straße 35
Postort: Passau
Postleitzahl: 94032
Region: Passau, Kreisfreie Stadt🏙️
4️⃣
Vertragsnummer: 9200016901
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-07 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Iska Schön GmbH
Postanschrift: Fichtholz 2
Postort: Holzkirchen
Postleitzahl: 83607
Region: Miesbach🏙️
“Die Einreichung der Teilnahmeanträge sowie der späteren Angebote erfolgt elektronisch in Textform über das Lieferantenportal der SWM. Schriftliche...”
Die Einreichung der Teilnahmeanträge sowie der späteren Angebote erfolgt elektronisch in Textform über das Lieferantenportal der SWM. Schriftliche Teilnahmeanträge und Angebote sind ausgeschlossen. Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3) genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal. Diese ist mit Angabe der Referenznummer gemäß Ziffer II.1.1) nach einem System-Login über das Portal anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert. Für einen System-Login ist gegebenenfalls eine Erstregistrierung unter der in Ziffer I.3) genannten URL zum Erhalt eines passwortgeschützten Zugangs erforderlich.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt über eine Prüfung und Bewertung der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise im Bezug zu den in Ziffer III.1) angegebenen Teilnahmebedingungen. Unbeschadet der Regelungen zu den vergaberechtlichen Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB ist Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages dessen fristgerechte Einreichung, dessen Vollständigkeit sowie der Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (grundsätzliche Eignung) für eine vertragsgerechte Leistungserbringung.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 179-437192 (2019-09-12)