Beschreibung der Beschaffung
Der KET überträgt einem Wirtschaftsteilnehmer als Auftragnehmerin nach Maßgabe der Vertragsbedin-gungen des den Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen beigefügten Betriebsführungsvertrag (Anlage 11) und seiner Anlage sowie den Weisungen des Verbandsvorsitzenden als Dienstleister die Führung seiner Geschäftsstelle, soweit es sich hierbei um die Erfüllung von Aufgaben handelt, die nicht hoheitlicher Natur sind. Soweit hoheitliche Aufgaben anfallen, werden diese vom Verbandsvorsitzenden bzw. durch die Gremien des KET unmittelbar erledigt. Die Auftragnehmerin hat solche Angelegenheiten hoheitlicher Natur auf Weisung des Verbandsvorsitzenden vorzubereiten, aber nicht auszuführen. Die Auftragnehmerin hat als Dienstleister den KET bei der Führung seiner Verbandsgeschäfte und der Betreuung der Beteiligungen des Verbandes an der KEBT und der TEAG zu unterstützen.
Übertragen werden dabei insbesondere folgende Tätigkeiten:
— Vorbereitung, Durchführung sowie Nachbereitung der erforderlichen Verbandsausschusssitzungen und Verbandsversammlungen,
— Jährliche Aufstellung der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes und Jahresrechnung,
— Unterstützung bei der Rechnungsprüfung,
— Unterstützung bei Abgabe der Statistiken,
— Erstellung eines Beteiligungsberichtes,
— Besorgung von Kassen- und Rechnungsgeschäften,
— Berechnung und Auszahlung von Gewinnausschüttungen, Sitzungsgeldern, Reisekosten und Aufwandsentschädigungen sowie Klärung der Anspruchsberechtigungen,
— Verwaltung der Mitgliederdaten gemäß datenschutzrechtlicher Bestimmungen,
— Betreuung der Zweckverbandsmitglieder,
— Überwachung und Umsetzung der Veröffentlichungspflichten,
— Vorbereitung, Durchführung sowie Nachbereitung des Zu- und Verkaufs von Mitgliedsrechten,
— Abstimmung mit den zuständigen Genehmigungsbehörden,
— Anlagenmanagement,
— Beteiligungsmanagement mit quartalsweisem Berichtswesen,
— Zins- und Tilgungsmanagement,
— Archivierung.