Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung der bundesweit einheitlichen und bayernspezifischen Vordrucke für die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Psychotherapeuten und Krankenhausärzte, für an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärzte und für das Krankenhaus- und Reha-Entlassmanagement bzw. die Belieferung der Vordrucke der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns im Vertragsgebiet Bayern durch die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse im Auftrag der Krankenkassen/-verbände und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) (im Folgenden Auftraggeberinnen). Das Auftragsvolumen wird auf ca. 230 Mio. Vordrucke pro Jahr geschätzt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-08-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Druckereidienste
Referenznummer: 18-055
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung der bundesweit einheitlichen und bayernspezifischen Vordrucke für die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Psychotherapeuten und Krankenhausärzte, für an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärzte und für das Krankenhaus- und Reha-Entlassmanagement bzw. die Belieferung der Vordrucke der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns im Vertragsgebiet Bayern durch die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse im Auftrag der Krankenkassen/-verbände und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) (im Folgenden Auftraggeberinnen). Das Auftragsvolumen wird auf ca. 230 Mio. Vordrucke pro Jahr geschätzt.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung der bundesweit einheitlichen und bayernspezifischen Vordrucke für die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Psychotherapeuten und Krankenhausärzte, für an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärzte und für das Krankenhaus- und Reha-Entlassmanagement bzw. die Belieferung der Vordrucke der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns im Vertragsgebiet Bayern durch die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse im Auftrag der Krankenkassen/-verbände und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) (im Folgenden Auftraggeberinnen). Das Auftragsvolumen wird auf ca. 230 Mio. Vordrucke pro Jahr geschätzt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Druckereidienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bayern
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bayern Die Gesundheitskasse
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de🌏
E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y6YYZ2L🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-08-10 📅
Einreichungsfrist: 2018-09-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-14 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 155-356080
ABl. S-Ausgabe: 155
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6YYZ2L
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 10 800 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung der bundesweit einheitlichen und bayernspezifischen Vordrucke für die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Psychotherapeuten und Krankenhausärzte, für an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärzte und für das Krankenhaus- und Reha-Entlassmanagement bzw. die Belieferung der Vordrucke der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns im Vertragsgebiet Bayern durch die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse im Auftrag der Krankenkassen/-verbände und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) (im Folgenden Auftraggeberinnen). Das Auftragsvolumen wird auf ca. 230 Millionen Vordrucke pro Jahr geschätzt. In Bayern nehmen an der vertragsärztlichen Versorgung ca. 28 000 Ärzte und Psychotherapeuten, derzeit ca. 10 Teams an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV), ca. 50 Teams an der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV), an der vertragszahnärztlichen Versorgung ca. 8 200 Zahnärzte, am Krankenhaus-Entlassmanagement ca. 400 Krankenhäuser und am Reha-Entlassmanagement ca. 400 Rehabilitationseinrichtungen teil. Ziel dieser Ausschreibung ist es, mit einem Lieferanten eine Rahmenvereinbarung über den Druck und die Auslieferung von Vordrucken zur vertragsärztlichen/-zahnärztlichen Versorgung und für das Krankenhaus-und Reha-Entlassmanagement mit den Verbänden der gesetzlichen Krankenkassen in Bayern und der KVB abzuschließen, um eine wirtschaftliche, zeitnahe, zuverlässige, unkomplizierte und übergreifenden Versorgung mit den benötigten Vordrucken in Bayern sicherzustellen. Zusätzlich werden von der KVB Vordrucke zur gemeinsamen Belieferung zur Verfügung gestellt (KVB-Vordrucke). Dieses Auftragsvolumen wird auf ca. 1 Mio. Vordrucke pro Jahr geschätzt.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung der bundesweit einheitlichen und bayernspezifischen Vordrucke für die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Psychotherapeuten und Krankenhausärzte, für an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärzte und für das Krankenhaus- und Reha-Entlassmanagement bzw. die Belieferung der Vordrucke der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns im Vertragsgebiet Bayern durch die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse im Auftrag der Krankenkassen/-verbände und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) (im Folgenden Auftraggeberinnen). Das Auftragsvolumen wird auf ca. 230 Millionen Vordrucke pro Jahr geschätzt. In Bayern nehmen an der vertragsärztlichen Versorgung ca. 28 000 Ärzte und Psychotherapeuten, derzeit ca. 10 Teams an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV), ca. 50 Teams an der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV), an der vertragszahnärztlichen Versorgung ca. 8 200 Zahnärzte, am Krankenhaus-Entlassmanagement ca. 400 Krankenhäuser und am Reha-Entlassmanagement ca. 400 Rehabilitationseinrichtungen teil. Ziel dieser Ausschreibung ist es, mit einem Lieferanten eine Rahmenvereinbarung über den Druck und die Auslieferung von Vordrucken zur vertragsärztlichen/-zahnärztlichen Versorgung und für das Krankenhaus-und Reha-Entlassmanagement mit den Verbänden der gesetzlichen Krankenkassen in Bayern und der KVB abzuschließen, um eine wirtschaftliche, zeitnahe, zuverlässige, unkomplizierte und übergreifenden Versorgung mit den benötigten Vordrucken in Bayern sicherzustellen. Zusätzlich werden von der KVB Vordrucke zur gemeinsamen Belieferung zur Verfügung gestellt (KVB-Vordrucke). Dieses Auftragsvolumen wird auf ca. 1 Mio. Vordrucke pro Jahr geschätzt.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragsdauer verlängert sich längstens zweimal um jeweils 12 Monate, soweit der Vertrag nicht mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich vom Auftragnehmer gegenüber allen Auftraggeberinnen oder von den Auftraggeberinnen gemeinsam gekündigt wird.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Die Bieter haben eine ausgefüllte und unterschriebene Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Europäischen Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorzulegen. Für die einheitliche europäische Eigenerklärung können die Bieter entweder ein von Hand ausgefülltes Dokument oder ein online ausgefülltes Formular (z. B. unter https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) einreichen. Der Abschnitt D in Teil II muss nicht ausgefüllt werden. In Teil IV ist es ausreichend, nur Abschnitt Alpha auszufüllen. Teil V muss nicht ausgefüllt werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat einen Leitfaden zum Ausfüllen der EEE veröffentlicht, der unter https://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf abgerufen werden kann.
Die Bieter haben eine ausgefüllte und unterschriebene Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Europäischen Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorzulegen. Für die einheitliche europäische Eigenerklärung können die Bieter entweder ein von Hand ausgefülltes Dokument oder ein online ausgefülltes Formular (z. B. unter https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) einreichen. Der Abschnitt D in Teil II muss nicht ausgefüllt werden. In Teil IV ist es ausreichend, nur Abschnitt Alpha auszufüllen. Teil V muss nicht ausgefüllt werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat einen Leitfaden zum Ausfüllen der EEE veröffentlicht, der unter https://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf abgerufen werden kann.
Bei Bietergemeinschaften muss die Einheitliche Europäische Eigenerklärung für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bieter Drittunternehmen benennt, muss die Einheitliche Europäische Eigenerklärung auch für die Drittunternehmen eingereicht werden. Sofern der Bieter ausschließlich für den Versand der Vordrucke Post- bzw. Paketdienstleister als Drittunternehmen benennt, müssen für diese Drittunternehmen keine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärungen eingereicht werden.
Bei Bietergemeinschaften muss die Einheitliche Europäische Eigenerklärung für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bieter Drittunternehmen benennt, muss die Einheitliche Europäische Eigenerklärung auch für die Drittunternehmen eingereicht werden. Sofern der Bieter ausschließlich für den Versand der Vordrucke Post- bzw. Paketdienstleister als Drittunternehmen benennt, müssen für diese Drittunternehmen keine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärungen eingereicht werden.
2) Gewerbezentralregisterauszug
Die Auftraggeberinnen fordern aufgrund der geltenden Bestimmungen des Mindestlohngesetzes einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister für den Bieter/die Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft an, der/die für den Zuschlag vorgesehen ist/sind. Nur wenn keine Eintragungen im Gewerbezentralregister vorliegen, wird die Zuschlagserteilung erfolgen.
Die Auftraggeberinnen fordern aufgrund der geltenden Bestimmungen des Mindestlohngesetzes einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister für den Bieter/die Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft an, der/die für den Zuschlag vorgesehen ist/sind. Nur wenn keine Eintragungen im Gewerbezentralregister vorliegen, wird die Zuschlagserteilung erfolgen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Bieter belegen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch den Nachweis einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung (angemessen für den Versicherungsfall sind: Personen- und/oder Sachschäden einschließlich Umweltschäden und Feuerhaftungsschäden sowie Datenschutzverletzungen: Versicherungssumme 5 Mio. EUR, reine Vermögensschäden: Versicherungssumme 1 Mio. EUR, Allmählichkeitsschäden durch allmähliche Einwirkung von z. B. Dämpfen, Feuchtigkeit: Versicherungssumme 1 Mio. EUR, Tätigkeits-/Bearbeitungsschäden: Versicherungssumme 1 Mio. EUR), nicht älter als 12 Monate bei Angebotsfristende, in Kopie vorzulegen. Durch die Haftpflichtversicherung sind auch solche Schäden abzudecken, die dadurch entstehen, dass infolge einer Datenschutzverletzung durch den Auftragnehmer oder seines Personals Schadensersatzansprüche nach § 82 SGB X in Verbindung mit § 7 BDSG gegenüber den Auftraggeberinnen geltend gemacht werden. Sofern der Bieter keine aktuell bestehende entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, genügt eine Eigenerklärung, in welcher er bestätigt, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Dies hat er den Auftraggeberinnen spätestens eine Woche nach Mitteilung, dass sein Angebot zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist, nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Bieter belegen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch den Nachweis einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung (angemessen für den Versicherungsfall sind: Personen- und/oder Sachschäden einschließlich Umweltschäden und Feuerhaftungsschäden sowie Datenschutzverletzungen: Versicherungssumme 5 Mio. EUR, reine Vermögensschäden: Versicherungssumme 1 Mio. EUR, Allmählichkeitsschäden durch allmähliche Einwirkung von z. B. Dämpfen, Feuchtigkeit: Versicherungssumme 1 Mio. EUR, Tätigkeits-/Bearbeitungsschäden: Versicherungssumme 1 Mio. EUR), nicht älter als 12 Monate bei Angebotsfristende, in Kopie vorzulegen. Durch die Haftpflichtversicherung sind auch solche Schäden abzudecken, die dadurch entstehen, dass infolge einer Datenschutzverletzung durch den Auftragnehmer oder seines Personals Schadensersatzansprüche nach § 82 SGB X in Verbindung mit § 7 BDSG gegenüber den Auftraggeberinnen geltend gemacht werden. Sofern der Bieter keine aktuell bestehende entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, genügt eine Eigenerklärung, in welcher er bestätigt, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Dies hat er den Auftraggeberinnen spätestens eine Woche nach Mitteilung, dass sein Angebot zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist, nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied einzureichen.
Achtung: Dieser Eignungsnachweis muss noch nicht mit dem Angebot, sondern erst auf Anforderung durch die Auftraggeberinnen eingereicht werden!
Mindeststandards:
Die Bieter belegen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch den Nachweis einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung (angemessen für den Versicherungsfall sind: Personen- und/oder Sachschäden einschließlich Umweltschäden und Feuerhaftungsschäden sowie Datenschutzverletzungen: Versicherungssumme 5 Mio. EUR, reine Vermögensschäden: Versicherungssumme 1 Mio. EUR, Allmählichkeitsschäden durch allmähliche Einwirkung von z. B. Dämpfen, Feuchtigkeit: Versicherungssumme 1 Mio. EUR, Tätigkeits-/Bearbeitungsschäden: Versicherungssumme 1 Mio. EUR), nicht älter als 12 Monate bei Angebotsfristende, in Kopie vorzulegen. Durch die Haftpflichtversicherung sind auch solche Schäden abzudecken, die dadurch entstehen, dass infolge einer Datenschutzverletzung durch den Auftragnehmer oder seines Personals Schadensersatzansprüche nach § 82 SGB X in Verbindung mit § 7 BDSG gegenüber den Auftraggeberinnen geltend gemacht werden. Sofern der Bieter keine aktuell bestehende entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, genügt eine Eigenerklärung, in welcher er bestätigt, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Dies hat er den Auftraggeberinnen spätestens eine Woche nach Mitteilung, dass sein Angebot zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist, nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied einzureichen.
Die Bieter belegen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch den Nachweis einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung (angemessen für den Versicherungsfall sind: Personen- und/oder Sachschäden einschließlich Umweltschäden und Feuerhaftungsschäden sowie Datenschutzverletzungen: Versicherungssumme 5 Mio. EUR, reine Vermögensschäden: Versicherungssumme 1 Mio. EUR, Allmählichkeitsschäden durch allmähliche Einwirkung von z. B. Dämpfen, Feuchtigkeit: Versicherungssumme 1 Mio. EUR, Tätigkeits-/Bearbeitungsschäden: Versicherungssumme 1 Mio. EUR), nicht älter als 12 Monate bei Angebotsfristende, in Kopie vorzulegen. Durch die Haftpflichtversicherung sind auch solche Schäden abzudecken, die dadurch entstehen, dass infolge einer Datenschutzverletzung durch den Auftragnehmer oder seines Personals Schadensersatzansprüche nach § 82 SGB X in Verbindung mit § 7 BDSG gegenüber den Auftraggeberinnen geltend gemacht werden. Sofern der Bieter keine aktuell bestehende entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, genügt eine Eigenerklärung, in welcher er bestätigt, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Dies hat er den Auftraggeberinnen spätestens eine Woche nach Mitteilung, dass sein Angebot zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist, nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied einzureichen.
Achtung: Dieser Eignungsnachweis muss noch nicht mit dem Angebot, sondern erst auf Anforderung durch die Auftraggeberinnen eingereicht werden!
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Bieter belegen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch den Nachweis über ausreichende Erfahrung mit der vertragsgegenständlichen Leistung durch Nennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzaufträgen aus den vergangenen 3 Jahren. Referenzprojekte müssen vergleichbar sein im Hinblick auf die jährliche Liefermenge, Art des Druckauftrags (mit und ohne Wasserzeichen, Durchschlägen etc.), Anzahl der zu beliefernden Standorte, Menge der Bevorratung/Lagerkapazität. Die Bieter haben dafür das Referenzblatt (Anlage 5 zu den Vergabeunterlagen) vollständig ausgefüllt und unterzeichnet einzureichen.
Die Bieter belegen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch den Nachweis über ausreichende Erfahrung mit der vertragsgegenständlichen Leistung durch Nennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzaufträgen aus den vergangenen 3 Jahren. Referenzprojekte müssen vergleichbar sein im Hinblick auf die jährliche Liefermenge, Art des Druckauftrags (mit und ohne Wasserzeichen, Durchschlägen etc.), Anzahl der zu beliefernden Standorte, Menge der Bevorratung/Lagerkapazität. Die Bieter haben dafür das Referenzblatt (Anlage 5 zu den Vergabeunterlagen) vollständig ausgefüllt und unterzeichnet einzureichen.
Mindeststandards:
Die Bieter belegen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch den Nachweis über ausreichende Erfahrung mit der vertragsgegenständlichen Leistung durch Nennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzaufträgen aus den vergangenen 3 Jahren. Referenzprojekte müssen vergleichbar sein im Hinblick auf die jährliche Liefermenge, Art des Druckauftrags (mit und ohne Wasserzeichen, Durchschlägen etc.), Anzahl der zu beliefernden Standorte, Menge der Bevorratung/Lagerkapazität. Die Bieter haben dafür das Referenzblatt (Anlage 5 zu den Vergabeunterlagen) vollständig ausgefüllt und unterzeichnet einzureichen.
Die Bieter belegen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch den Nachweis über ausreichende Erfahrung mit der vertragsgegenständlichen Leistung durch Nennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzaufträgen aus den vergangenen 3 Jahren. Referenzprojekte müssen vergleichbar sein im Hinblick auf die jährliche Liefermenge, Art des Druckauftrags (mit und ohne Wasserzeichen, Durchschlägen etc.), Anzahl der zu beliefernden Standorte, Menge der Bevorratung/Lagerkapazität. Die Bieter haben dafür das Referenzblatt (Anlage 5 zu den Vergabeunterlagen) vollständig ausgefüllt und unterzeichnet einzureichen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-09-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 155-356080 (2018-08-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 8-083
Kurze Beschreibung: Siehe Auftragsbekanntmachung
Gesamtwert des Auftrags: 10 000 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Art des Auftrags: Lieferungen
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bayern – die Gesundheitskasse
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-05 📅
Name: W. Kohlhammer GmbH
Postort: Stuttgart
Land: Deutschland 🇩🇪 Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 10 000 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bitte entnehmen Sie Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen den §§ 135 und 160 GWB.