Verwerten/Vermarkten von PPK incl. Abholung des PPK von der Umschlagstelle des AWB (Adresse siehe I.1). Die Verladung erfolgt durch den AWB
Hauptangebotsalternative: Gestellung einer Übergabestelle zur Anlieferung des PPK in Pressmüllfahrzeugen und Container. In diesem Fall stellt der (künftige) AN die Annahmestelle. Zur Hauptangebotsalternative, siehe VI.3 dieser Veröffentlichung
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-08-17) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: AWB AbfallWirtschaftsBetrieb des Landkreises Limburg-Weilburg
Postanschrift: Niederstein Süd
Postort: Beselich-Obertiefenbach
Postleitzahl: 65614
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft Landkreis Limburg-Weilburg -Zentrale Ausschreibungsstelle-”
Telefon: +49 6431296-447📞
E-Mail: verwaltung.egw@limburg-weilburg.de📧
Fax: +49 6431296-127 📠
Region: Limburg-Weilburg🏙️
URL: http://www.landkreis-limburg-weilburg.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E49131491🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E49131491🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Eigenbetrieb des Landkreises
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verwerten/Vermarkten von Altpapier (PPK)
AWBPPK18
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Verwerten/Vermarkten von PPK incl. Abholung des PPK von der Umschlagstelle des AWB (Adresse siehe I.1). Die Verladung erfolgt durch den...”
Kurze Beschreibung
Verwerten/Vermarkten von PPK incl. Abholung des PPK von der Umschlagstelle des AWB (Adresse siehe I.1). Die Verladung erfolgt durch den AWB
Hauptangebotsalternative: Gestellung einer Übergabestelle zur Anlieferung des PPK in Pressmüllfahrzeugen und Container. In diesem Fall stellt der (künftige) AN die Annahmestelle. Zur Hauptangebotsalternative, siehe VI.3 dieser Veröffentlichung
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Recycling von Siedlungsabfällen📦
Ort der Leistung: Limburg-Weilburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Übernahmestelle im Landkreis Limburg-Weilburg und Anlage/n des AN
Beschreibung der Beschaffung: Verwertung/Vermarktung von ca. 13 000 Mg/a PPK
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Einseitige Verlängerungsoption des AG für jeweils ein Jahr, max. 3 Verlängerungen.” Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Zu II.2.10: eine Hauptangebotsalternative mit Gestellung einer Annahmestelle für die Direktanlieferung des PPK durch Müllsammelfahrzeuge ist zulässig,...”
Zusätzliche Informationen
Zu II.2.10: eine Hauptangebotsalternative mit Gestellung einer Annahmestelle für die Direktanlieferung des PPK durch Müllsammelfahrzeuge ist zulässig, weitere Varianten/Alternativen oder Nebenangebote sind ausgeschlossen. Nähere Angaben siohe BB Nr. 4 und VI.3 dieser Veröffentlichung.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Verwertung/Vermarktung von PPK bezogen auf die jeweils letzten 3 Geschäftsjahre....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Verwertung/Vermarktung von PPK bezogen auf die jeweils letzten 3 Geschäftsjahre. Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben können auf- oder abgerundet angegeben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des betreffenden Jahres bekannt ist.
Mindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2 Monate – gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Die Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen. Alternativ zu Satz 1 dieses Abschnitts kann der Bieter ein extern oder bankinternes Rating des Unternehmens vorlegen, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf gesonderte schriftliche Anforderung des AG ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder vergleichbare Einrichtung (s. o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen wird, vorzulegen. Der AG kann einen Nachweis verlangen, dass die angebotenen Preise über Vereinbarungen mit z. B. Papierfabriken abgesichert sind. Sollte der Bieter im Zeitraum der vergangenen 5 Kalenderjahre (ab einschließlich 2013) seinen vertraglichen Leistungs- und/oder Zahlungspflichten nicht nachgekommen sein und wurde aus diesem Grund der entsprechende Vertrag außerordentlich gekündigt, so muss der Bieter gesondert darlegen, aus welchen Gründen im genannten Zeitraum die außerordentliche Kündigung erfolgt ist. Ein Verstoß gegen die Pflichten nach Satz 7 in diesem Abschnitt führt zum Ausschluss des Angebots.
Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist,dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter-Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die-Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Aktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG) oder ISO, für ausländische Bieter ein gleichwertiger Nachweis (berufliche Leistungsfähigkeit).
Vorlage...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Aktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG) oder ISO, für ausländische Bieter ein gleichwertiger Nachweis (berufliche Leistungsfähigkeit).
Vorlage von mindestens einem aktuellen Referenzprojekt nach dem Formular „Anlage 1.3 Formular Referenzen PPK.docx“ über die vergangenen 3 Jahre – zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe – mit einer Verwertungsmenge von mindestens 4 000 Mg/a bezüglich der Vermarktung / Verwertung von Altpapier aus der kommunalen und/oder gewerblichen Sammlung, mit Benennung der jeweiligen Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefon-Nr. Der AG behält sich vor, die Angaben des Bieters zu verifizieren. Der Bieter muss nachweisen, dass er mindestens im Mittel der vergangenen 3 (Kalender-) Jahre 4.000 Mg/a an PPK in jedem Jahr verwertet bzw. vermarktet hat. (berufliche Leistungsfähigkeit)
Zur Eignungsleihe: wie unter III.1.2) aufgeführt.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss grundsätzlich jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters ist mit seiner Unterschrift unter dem Formular Anlage 1.4 abgegeben. Wenn der Bevollmächtigte der BG das Formular Anlage 1.4 unterschreibt, gilt die Eigenerklärung nach Anlage 1.4 für alle Mitglieder der BG als abgegeben.
Verpflichtungserklärung nach HVTG (Anlage 2, Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen): Die Verpflichtungserklärung muss vom Bieter unterschrieben mit dem Angebot eingereicht werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-20
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-10-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-09-20
11:00 📅
“Hauptangebotsalternativen, die eine Übernahme von PPK auf einem eigenen Standort im Landkreis Limburg-Weilburg vorsehen (z. B. Übernahme des PPK an der...”
Hauptangebotsalternativen, die eine Übernahme von PPK auf einem eigenen Standort im Landkreis Limburg-Weilburg vorsehen (z. B. Übernahme des PPK an der Sortieranlage der Fa. Bördner Städtereinigung GmbH), sind zugelassen.
Direktübernahme heißt hier, dass das per Papiertonne mit Müllsammelfahrzeugen bzw. per Presscontainer erfasste Papier direkt der Anlage des AN angedient wird und das PPK nicht auf der Umschlagstelle des AWB (Standort: Niederstein Süd, Beselich) durch den AG umgeschlagen wird.
Da im Vertrag über die Einsammlung des PPK eine Andienungspflicht an alle im Landkreis befindlichen Standorte ohne Preisänderung der Sammelkonditionen festgelegt ist, ist die oben beschriebene Hauptangebotsalternative in Bezug auf alle Standorte möglich, die im Gebiet des Landkreises Limburg-Weilburg liegen
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unter-nehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 159-364849 (2018-08-17)
Ergänzende Angaben (2018-09-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Verwerten/Vermarkten von PPK incl. Abholung des PPK von der Umschlagstelle des AWB (Adresse siehe I.1). Die Verladung erfolgt durch den AWB...”
Kurze Beschreibung
Verwerten/Vermarkten von PPK incl. Abholung des PPK von der Umschlagstelle des AWB (Adresse siehe I.1). Die Verladung erfolgt durch den AWB Hauptangebotsalternative: Gestellung einer Übergabestelle zur Anlieferung des PPK in Pressmüllfahrzeugen und Container. In diesem Fall stellt der (künftige) AN die Annahmestelle. Zur Hauptangebotsalternative, siehe VI.3 dieser Veröffentlichung
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 159-364849
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2018-09-20 📅
Zeit: 11:00
Neuer Wert
Datum: 2018-10-04 📅
Zeit: 11:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2018-09-20 📅
Zeit: 11:00
Neuer Wert
Datum: 2018-10-04 📅
Zeit: 11:00
Quelle: OJS 2018/S 179-406583 (2018-09-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 3606352.94 💰
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Zu II.2.10: eine Hauptangebotsalternative mit Gestellung einer Annahmestelle für die Direktanlieferung des PPK durch Müllsammelfahrzeuge ist zulässig,...”
Zusätzliche Informationen
Zu II.2.10: eine Hauptangebotsalternative mit Gestellung einer Annahmestelle für die Direktanlieferung des PPK durch Müllsammelfahrzeuge ist zulässig, weitere Varianten/Alternativen oder Nebenangebote sind ausgeschlossen. Nähere Angaben siehe BB Nr. 4 und VI.3 dieser Veröffentlichung.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 159-364849
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Verwerten/Vermarkten von Altpaier (PPK)
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-02 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bördner GmbH Städtereinigung
Postanschrift: Dietkircher Straße 7-13
Postort: Limburg-Lindenholzhausen
Postleitzahl: 65551
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Limburg-Weilburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 3606352.94 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unter-nehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
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Quelle: OJS 2018/S 236-539708 (2018-12-05)