Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verwertung/Beseitigung von Straßenreinigungsabfällen aus der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde), exklusive des stadtbremischen Überseehafengebietes in Bremerhaven.
Insgesamt ca. 9 600 Mg/a.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-23) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Die Bremer Stadtreinigung Anstalt öffentlichen Rechts
Postanschrift: An der Reeperbahn 4
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28217
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: jens.roesler@dbs.bremen.de📧
Region: Bremen, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: https://www.die-bremer-stadtreinigung.de/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Verwertung/Beseitigung von Straßenreinigungsabfällen aus der Stadtgemeinde Bremen
DBS-Straßenreinigungsabfälle-2018”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verwertung/Beseitigung von Straßenreinigungsabfällen aus der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde), exklusive des...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verwertung/Beseitigung von Straßenreinigungsabfällen aus der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde), exklusive des stadtbremischen Überseehafengebietes in Bremerhaven.
Insgesamt ca. 9 600 Mg/a
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Barwert über Leistungszeitraum -- unter Berücksichtigung der angebotenen Entgelte, der angebotenen Gewichtungen für die Preisgleitung und der Mali für Logistikaufwand des Auftraggebers
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 069-153289
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: DBS-Straßenreinigungsabfälle-2018
Los-Identifikationsnummer: keine Losbildung - 100 % der Menge
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-13 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Nehlsen GmbH & Co. KG
Postort: Bremen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bremen, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJY3BN
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Bremen beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Postanschrift: Contrescarpe 72
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage,
— Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 207-473032 (2018-10-23)