Verwertung / Beseitigung von Straßenreinigungsabfällen aus der Stadtgemeinde Bremen
Die Bremer Stadtreinigung Anstalt öffentlichen Rechts
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verwertung/Beseitigung von Straßenreinigungsabfällen aus der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde), exklusive des stadtbremischen Überseehafengebietes in Bremerhaven.
Insgesamt ca. 9 600 Mg/a.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-06.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen › Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2018-04-06 | Auftragsbekanntmachung |
| 2018-10-23 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2018-04-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: DBS-Straßenreinigungsabfälle-2018
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bremen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die Bremer Stadtreinigung Anstalt öffentlichen Rechts
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 7
Postleitzahl: 28215
Postort: Bremen
Kontakt
Internetadresse: https://www.die-bremer-stadtreinigung.de/ 🌏
E-Mail: juergen.falldorf@dbs.bremen.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YHJYNH3 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-06 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-10 📅
Datum des Beginns: 2018-07-01 📅
Datum des Endes: 2023-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 069-153289
ABl. S-Ausgabe: 69
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJYNH3
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-06-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-05-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:01
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YHJYNH3 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Bremen beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Postanschrift: Contrescarpe 72
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2018/S 069-153289 (2018-04-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: DBS-Straßenreinigungsabfälle-2018
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verwertung/Beseitigung von Straßenreinigungsabfällen aus der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde), exklusive des stadtbremischen Überseehafengebietes in Bremerhaven.
Insgesamt ca. 9 600 Mg/a.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bremen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die Bremer Stadtreinigung Anstalt öffentlichen Rechts
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 7
Postleitzahl: 28215
Postort: Bremen
Kontakt
Internetadresse: https://www.die-bremer-stadtreinigung.de/ 🌏
E-Mail: juergen.falldorf@dbs.bremen.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YHJYNH3 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-06 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-10 📅
Datum des Beginns: 2018-07-01 📅
Datum des Endes: 2023-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 069-153289
ABl. S-Ausgabe: 69
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJYNH3
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verwertung/Beseitigung von Straßenreinigungsabfällen aus der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde), exklusive des stadtbremischen Überseehafengebietes in Bremerhaven.
Insgesamt ca. 9 600 Mg/a.
Die Bremer Stadtreinigung Anstalt öffentlichen Rechts schreibt die Verwertung/Beseitigung von Straßenreinigungsabfällen aus der Stadtgemeinde Bremen aus.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachfolgenden Ausführungen unter a) gelten gleichlautend für die Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Ziffer III.1.1), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2) sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3):
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a) Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach – sei es als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bieter / Bietergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Nachunternehmer vorgesehen ist, führen.
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Sofern nicht jeweils anders erwähnt, sollen sämtliche Bescheinigungen, Nachweise etc. aktuell, jedoch maximal 6 Monate vor Angebotsabgabe ausgestellt sein.
Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Angebots nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegt ein Ausschlussgrund gemäß§ 123 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegt ein Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, kann die Vergabestelle den Bieter auffordern, das Unternehmen innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
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Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. nicht den Anforderungen entsprechende Erklärungen und Nachweise entsprechend den im Leitfaden beschriebenen Vorgaben von den Bietern nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
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b) Mit dem Angebot einzureichen sind:
— Eigenerklärung über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach §…
… 123 GWB,
… 124 GWB,
— Erklärung u. a. zum Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetz – BremTtVG („Formblatt Mindestlohn“ – Teil der Vergabeunterlagen),
— Eigenerklärung zu § 19 Mindestlohngesetz (MiLOG),
— Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär-GmbH)
Nach Ablauf der Angebotsfrist hat der Bieter zudem auf Verlangen der Vergabestelle unter Fristsetzung folgende Nachweise beizubringen:
— Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes sowie der Berufsgenossenschaft/Unfallkasse und der Sozialversicherungsträger, bei der/dem die Mehrheit der Arbeitnehmer versichert ist,
— Polizeiliche Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/ Vorstandsmitglieder (bei GmbH & Co. KG der Geschäftsführer der Komplementär- GmbH; falls kein Geschäftsführer bestellt ist, aller Inhaber),
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister (das Unternehmen betreffend),
— Gewerbeanmeldung
Mit dem Angebot einzureichen sind:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags sowie des Anteils der Eigenleistungen, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Nach Ablauf der Angebotsfrist hat der Bieter zudem auf Verlangen der Vergabestelle unter Fristsetzung folgende Nachweise beizubringen:
— bestätigte Jahresabschlussberichte, bzw. Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Angebotsabgabe, sofern deren Offenlegung nach dem Recht des Staates, indem das Unternehmen seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist (sofern diese für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr noch nicht endgültig aufgestellt sind, einen vorläufigen Jahresabschlussbericht, eine vorläufige Bilanz und eine vorläufige GuV für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vor Angebotsabgabe).
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Mit dem Angebot einzureichen sind:
— Zum Auftragsbeginn gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG für das Behandeln oder Verwerten oder Beseitigen von Straßenkehricht oder alternativ vergleichbare Zertifizierung im Rahmen eines anerkannten Qualitätssicherungsverfahrens,
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— Eine oder mehrere Referenzen für Verwertung/Beseitigung von Straßenreinigungsabfällen mit in Summe mindestens 1 500 Mg in den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1) Der Auftragnehmer hat für sämtliche sich aus der Leistungserfüllung ergebenden Risiken und Gefahren Versicherungsschutz mit mindestens folgenden Deckungssummen je Schadensfall zu gewährleisten:
a. Personen- und Sachschäden
Mindestens 2,5 Mio. EUR Deckungssumme.
b. Vermögensschäden
Mindestens 1,25 Mio. EUR Deckungssumme.
c. Umweltschäden
2) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber innerhalb von 15 Tagen nach Vertragsschluss eine selbstschuldnerische Höchstbetragsbürgschaft (unter Ausschluss der Einreden nach § 770 BGB) über 95 000 EUR eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers zu übergeben.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-06-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-05-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:01
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YHJYNH3 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Bremen beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Postanschrift: Contrescarpe 72
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage,
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— Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: An der Reeperbahn 4
Postleitzahl: 28217
Kontakt
E-Mail: jens.roesler@dbs.bremen.de 📧
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 207-473032
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 069-153289
ABl. S-Ausgabe: 207
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJY3BN
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Insgesamt ca. 9 600 Mg/a
Verfahren
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Barwert über Leistungszeitraum -- unter Berücksichtigung der angebotenen Entgelte, der angebotenen Gewichtungen für die Preisgleitung und der Mali für Logistikaufwand des Auftraggebers
Kostenkriterium (Gewichtung): 100 %
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-13 📅
Name: Nehlsen GmbH & Co. KG
Postort: Bremen
Land: Deutschland 🇩🇪
Bremen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2018/S 207-473032 (2018-10-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verwertung/Beseitigung von Straßenreinigungsabfällen aus der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde), exklusive des stadtbremischen Überseehafengebietes in Bremerhaven.
Insgesamt ca. 9 600 Mg/a
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: An der Reeperbahn 4
Postleitzahl: 28217
Kontakt
E-Mail: jens.roesler@dbs.bremen.de 📧
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 207-473032
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 069-153289
ABl. S-Ausgabe: 207
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJY3BN
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Insgesamt ca. 9 600 Mg/a
Verfahren
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Barwert über Leistungszeitraum -- unter Berücksichtigung der angebotenen Entgelte, der angebotenen Gewichtungen für die Preisgleitung und der Mali für Logistikaufwand des Auftraggebers
Kostenkriterium (Gewichtung): 100 %
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-13 📅
Name: Nehlsen GmbH & Co. KG
Postort: Bremen
Land: Deutschland 🇩🇪
Bremen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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