Verwertung bzw. Entsorgung von Klärschlamm
Bau & Service Oberursel Eigenbetrieb der Stadt Oberursel
1) Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über 3 Jahre mit Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr für die Verwertung bzw. Entsorgung der vom Auftraggeber (Bau & Service Oberursel) an den Auftragnehmer zu übergebenden Klärschlämme, ab der Übernahme am Übergabeort des Auftragnehmers.
2) Der Transport des Klärschlammes von der Kläranlage zum Übergabeort ist nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-01.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
- • RVE GmbH
- • Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste › Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung
- • Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle › Schlammentsorgung
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2018-02-01 | Auftragsbekanntmachung |
| 2018-05-25 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2018-02-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung
Referenznummer: EU-T2018-01
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schlammentsorgung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hessen 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bau & Service Oberursel Eigenbetrieb der Stadt Oberursel
Postanschrift: Oberurseler Straße 54
Postleitzahl: 61440
Postort: Oberursel (Taunus)
Kontakt
Internetadresse: http://www.bso-oberursel.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bso-oberursel.de 📧
Telefon: +49 6171704-392 📞
Fax: +49 6171/704-5450 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E86281948 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E86281948 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-01 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-03 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 024-051156
ABl. S-Ausgabe: 24
Zusätzliche Informationen
Bieter und/oder Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Verlängerungen:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-05-08 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-03-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Bau & Service Oberursel, Oberurseler Straße 54, 61440 Oberursel.
Zusätzliche Informationen: Bieter und/oder Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Adresse des Käuferprofils: https://www.subreport.de/E86281948 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E86281948 🌏
Internetadresse: https://www.subreport.de/E86281948 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 024-051156 (2018-02-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung
Referenznummer: EU-T2018-01
Kurze Beschreibung:
1) Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über 3 Jahre mit Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr für die Verwertung bzw. Entsorgung der vom Auftraggeber (Bau & Service Oberursel) an den Auftragnehmer zu übergebenden Klärschlämme, ab der Übernahme am Übergabeort des Auftragnehmers.
2) Der Transport des Klärschlammes von der Kläranlage zum Übergabeort ist nicht Gegenstand der Ausschreibung.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schlammentsorgung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hessen 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bau & Service Oberursel Eigenbetrieb der Stadt Oberursel
Postanschrift: Oberurseler Straße 54
Postleitzahl: 61440
Postort: Oberursel (Taunus)
Kontakt
Internetadresse: http://www.bso-oberursel.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bso-oberursel.de 📧
Telefon: +49 6171704-392 📞
Fax: +49 6171/704-5450 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E86281948 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E86281948 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-01 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-03 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 024-051156
ABl. S-Ausgabe: 24
Zusätzliche Informationen
Bieter und/oder Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1) Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über 3 Jahre mit Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr für die Verwertung bzw. Entsorgung der vom Auftraggeber (Bau & Service Oberursel) an den Auftragnehmer zu übergebenden Klärschlämme, ab der Übernahme am Übergabeort des Auftragnehmers.
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2) Der Transport des Klärschlammes von der Kläranlage zum Übergabeort ist nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Die zu erbringende Leistung des Auftragnehmers beginnt mit der Übernahme der Klärschlämme an einem Übergabeort (Umladestation oder Behandlungs- bzw. Verwertungsanlage, an der die Übernahme der Klärschlämme des Auftraggebers durch den Auftragnehmer erfolgt).
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Der Verwertungs-/Entsorgungsweg des Klärschlamms ist dem Auftragnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen freigestellt. Aufgrund von Grenzwertüberschreitungen (Schwermetalle) in den Analyseergebnissen war in 2017 keine landwirtschaftliche Verwertung möglich. Da darüber hinaus mit der Novelle der AbfKlärV neue Parameter festgelegt wurden, für die bisher noch keine Untersuchungen erfolgt sind, muss die Entsorgung auch bei Überschreitung der Grenzwerte dauerhaft gewährleistet sein.
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Der Standort, an dem die Entsorgung des Klärschlammes stattfinden soll, wird im Rahmen des Verfahrens in der Ausschreibung vom Auftraggeber nicht vorgegeben. Aus entsorgungslogistischen Gründen beträgt der maximale Transportweg vom Bezugspunkt der Kläranlage Oberursel zum Übergabeort des Auftragnehmers 50 km (tatsächliche Fahrtstrecke). Der Übergabeort muss über das öffentliche Straßennetz ohne Beschränkung des zulässigen Gesamtgewichts und der Fahrzeugabmessungen angeschlossen sein.
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Der Auftragnehmer hat am Übergabeort eine genehmigte Entsorgungs- bzw. Verwertungsanlage oder einen Umladeplatz zu betreiben. Betreibt der Auftragnehmer am Übergabeort keine Entsorgungs- bzw. Verwertungsanlage oder eine Umladestation, so hat der Auftragnehmer eine Umladestation zu errichten, den angelieferten Klärschlamm anzunehmen und den Transport des Klärschlamms zur Entsorgungs- bzw. Verwertungsanlage zu übernehmen. Der Übergabeort muss über das öffentliche Straßennetz ohne Beschränkung des zulässigen Gesamtgewichtes und Fahrzeugabmessungen jederzeit erreichbar sein. Für den Fall, dass der Auftragnehmer keine Umladestation in Betrieb hat und beabsichtigt, eine Umladestation oder Entsorgungsanlage zu errichten, hat er, nach besonderer Aufforderung (vor Auftragserteilung), einen verbindlichen Zeitplan für die Genehmigung, Errichtung und Inbetriebnahme der Anlage(n) abzugeben, zu deren Einhaltung er verpflichtet ist.
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Aus diesen Zeitplänen muss hervorgehen, dass die Aufnahme der Leistung zeitnah entsprechend der Ausschreibung erfolgen kann. Des Weiteren ist eine Beschreibung und Erläuterung des Zeitplans, aus der die Realisierbarkeit plausibel hervorgeht, beizufügen.
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Falls zum Beginn der Leistung keine Umladestation oder Entsorgungsanlage bereitsteht, ist der Auftragnehmer dazu verpflichtet, den Abtransport des Klärschlamms direkt von der Kläranlage auf seine Kosten zu übernehmen.
Er verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht fristgerecht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
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Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
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— Die Vorlage von Eigenerklärungen/Nachweis Präqualifikation ist zunächst ausreichend.
Der Arbeitgeber behält sich vor, Originalnachweise vor Auftragsvergabe anzufordern.
— Verpflichtungserklärung Tariftreue,
— Erklärung Nachunternehmer,
— Erklärung Bietergemeinschaft,
— Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung,
— Auszüge der Genehmigungsunterlagen für Mono- und Klärschlammmitverbrennung-anlagen sowie für ein Zwischenlager nach Bundesimmissionsschutzgesetz, einschließlich der Klärschlammverbrennungskapazität,
— Zertifikat über „Entsorgungsfachbetrieb § 56 KrWG und § 57 KrWG“ für das jeweilige Arbeitsfeld.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-05-08 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-03-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Bau & Service Oberursel, Oberurseler Straße 54, 61440 Oberursel.
Zusätzliche Informationen: Bieter und/oder Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Adresse des Käuferprofils: https://www.subreport.de/E86281948 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E86281948 🌏
Internetadresse: https://www.subreport.de/E86281948 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Bieter haben in ihrem Angebot zu erklären, welche Teilleistungen nicht im eigenen Betrieb erbracht werden sollen oder können. Die entsprechende Teilleistung und die Leistungserbringung vorgesehenen Unternehmen sind im Einzelnen zu benennen und deren Eignung der Vorgaben zu belegen.
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Falls der Austausch von Nachunternehmern im Vertragszeitraum stattfinden soll, besteht eine Mitteilungspflicht und eine Genehmigung des Auftraggebers.
Der Auftraggeber kann den Nachunternehmer ablehnen. Für die Nachunternehmen gelten die sich aus den Vergabeunterlagen ergebenen Pflichten unmittelbar.
Soweit der Bewerbung die geforderten Unterlagen und Nachweise nicht beiliegen, sind diese auf Anforderung innerhalb der von der Vergabestelle hierfür benannten Frist nachzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
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Es besteht kein Anspruch auf Rücksendung der eingereichten Unterlagen.
Auskünfte werden ausschließlich über https://www.subreport.de/E86281948 anregistrierte Bewerber versendet.
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.subreport.de/E86281948 abgerufen werden.
Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätesten bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von §160 GWB vorliegen. Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
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Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 024-051156 (2018-02-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 672 510 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 6171704392 📞
Fax: +49 6171/7045450 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 099-226725
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 024-051156
ABl. S-Ausgabe: 99
Zusätzliche Informationen
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-27 📅
Referenz
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2018/S 099-226725 (2018-05-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 672 510 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 6171704392 📞
Fax: +49 6171/7045450 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 099-226725
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 024-051156
ABl. S-Ausgabe: 99
Zusätzliche Informationen
Die Bieter haben in ihrem Angebot zu erklären, welche Teilleistungen nicht im eigenen Betrieb erbracht werden sollen oder können. Die entsprechende Teilleistung und die Leistungserbringung vorgesehenen Unternehmen sind im Einzelnen zu benennen und deren Eignung der Vorgaben zu belegen.
Falls der Austausch von Nachunternehmern im Vertragszeitraum stattfinden soll, besteht eine Mitteilungspflicht und eine Genehmigung des Auftraggebers.
Der Auftraggeber kann den Nachunternehmer ablehnen. Für die Nachunternehmen gelten die sich aus den Vergabeunterlagen ergebenen Pflichten unmittelbar.
Soweit der Bewerbung die geforderten Unterlagen und Nachweise nicht beiliegen, sind diese auf Anforderung innerhalb der von der Vergabestelle hierfür benannten Frist nachzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Es besteht kein Anspruch auf Rücksendung der eingereichten Unterlagen.
Auskünfte werden ausschließlich über https://www.subreport.de/E86281948 an registrierte Bewerber versendet.
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.subreport.de/E86281948 abgerufen werden.
Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-27 📅
Referenz
Auskünfte werden ausschließlich über https://www.subreport.de/E86281948 an registrierte Bewerber versendet.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätesten bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von§160 GWB vorliegen. Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
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