Verwertung Elektroaltgeräte SG 4 und 5

Stadt Mannheim, Abfallwirtschaft Mannheim

Verwertung von Elektroaltgeräten SG 4 und 5

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-08-13 Auftragsbekanntmachung
2018-11-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-08-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: 32/18/70.1
Kurze Beschreibung: Verwertung von Elektroaltgeräten SG 4 und 5
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mannheim, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Mannheim, Abfallwirtschaft Mannheim
Postanschrift: Käfertaler Straße 248
Postleitzahl: 68167
Postort: Mannheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.mannheim.de/abfallwirtschaft 🌏
E-Mail: 70.1vergabestelle@mannheim.de 📧
URL der Dokumente: https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16532923ba0-ea0c7408f52b960 🌏
URL der Teilnahme: http://www.auftragsboerse.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-13 📅
Einreichungsfrist: 2018-09-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-16 📅
Datum des Beginns: 2018-12-01 📅
Datum des Endes: 2020-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 156-358435
ABl. S-Ausgabe: 156
Zusätzliche Informationen
Entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Bezeichnung des Loses: SG 4,5 o. Nachtsp.hzg.
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Es handelt sich um Altgeräte der Gruppen 4+5 mit Ausnahme von Nachtspeicherheizgeräten (ca. 960 Mg/a)
Bezeichnung des Loses: Nachtspeicherheizg.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Es handelt sich um Nachtspeicherheizgeräte aus Haushaltungen, ca. 100 Stück/a.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Aktueller Handelsregisterauszug, Ausstellungsdatum nicht älter als 3 Monate
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmerentsendegesetz erfasst werden.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-11-27 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-09-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.mannheim.de/abfallwirtschaft 🌏
Dokumente URL: https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16532923ba0-ea0c7408f52b960 🌏
Land: Mannheim, Stadtkreis 🏙️
Internetadresse: www.auftragsboerse.de 🌏
URL der Teilnahme: www.auftragsboerse.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
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§ 135 GWB Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 156-358435 (2018-08-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 358435-2018-DE
Kurze Beschreibung: Verwertung von Elektroaltgeräten Sammelgruppen 4 und 5
Gesamtwert des Auftrags: 328 350 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-11-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-11-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 220-504020
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 156-358435
ABl. S-Ausgabe: 220

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es handelt sich um Altgeräte der Gruppen 4 + 5 mit Ausnahme von Nachtspeicherheitzgeräten (ca. 960 Mg/a)
Bezeichnung des Loses: Nachtspeicherheizgeräte

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-13 📅
Name: ALBA Electronics Recycling GmbH
Postanschrift: Heilbronner Str. 13
Postort: Eppingen
Postleitzahl: 75031
Land: Deutschland 🇩🇪
Heilbronn, Landkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 328 350 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE-126
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Mannheim, Abfallwirtschaft Mannheim

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Quelle: OJS 2018/S 220-504020 (2018-11-13)