Verwertung von Alttextilien und Altschuhen aus dem Landkreis Peine ab dem 1.7.2018

Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe (A + B) Landkreis Peine – Kommunale Anstalt des öfentlichen Rechts

Übernahme von ca. 220 – 230 Mg/a am Betriebshof Oberg in Gadenstedter Weg 19, 31246 Ilsede-Oberg einschließlich Gestellung geeigneter Transportmittel (bspw. Wechselbrücken); dann Verwertung der Alttextilien und Altschuhe aus der kommunalen Sammlung im Gebiet des LK Peine.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-04-09 Auftragsbekanntmachung
2018-06-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-04-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Kurze Beschreibung:
Übernahme von ca. 220 – 230 Mg/a am Betriebshof Oberg in Gadenstedter Weg 19, 31246 Ilsede-Oberg einschließlich Gestellung geeigneter Transportmittel (bspw. Wechselbrücken); dann Verwertung der Alttextilien und Altschuhe aus der kommunalen Sammlung im Gebiet des LK Peine.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Peine 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe (A + B) Landkreis Peine – Kommunale Anstalt des öfentlichen Rechts
Postanschrift: Woltorfer Straße 57/59
Postleitzahl: 31224
Postort: Peine
Kontakt
Internetadresse: http://www.ab-peine.de 🌏
E-Mail: info@ab-peine.de 📧
Fax: +49 5171779150 📠
URL der Dokumente: http://www.ab-peine.de/staticsite/staticsite.php?menuid=166&topmenu=6 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-09 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-11 📅
Datum des Beginns: 2018-07-01 📅
Datum des Endes: 2020-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 070-155364
ABl. S-Ausgabe: 70
Zusätzliche Informationen
Hinweise zur Einreichung von Eignungsnachweisen (III.1)): — Die Auftraggeberin wird zur Vorbereitung der vergaberechtlichen Entscheidungen über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 23 Abs. 1 und 2 AEntG und § 19 Abs. 1 MiLoG Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz einholen, — Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und ggf. eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen, — Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet, — Gemäß § 47 Abs. 1, 4 VgV kann ein Unternehmen auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn nachgewiesen wird, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, ist in diesem Fall eine Verpflichtungserklärung vorzulegen. Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende Unterlagen einzureichen: — Angebotsschreiben (ausgefüllt) mit Anlagen (ein Original und eine Kopie), — Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis (ausgefüllt; ein Original und eine Kopie), — Erläuterung der Vorgehensweise zur Ermittlung des prognostizierten Gesamtentgelts (ein Original und eine Kopie), — Besondere Vertragsbedingungen (ein Original und eine Kopie), — Urkalkulation (in verschlossenem Umschlag, nur den Originalunterlagen beizufügen). Die Vergabeunterlagen können nur online über die unter I.3) genannte Internetadresse abgefordert werden. Die Unterlagen stehen nur unter diese Adresse zum Download bereit und werden weder postalisch noch per Mail zugeschickt. Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich per Fax an die unter I.3) genannten Kontaktstelle zu stellen. Bieteranfragen müssen vom Bieter unter Beachtung der Maßgabe von § 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 VgV so rechtzeitig gestellt werden, dass der Vergabestelle eine Beantwortung bzw. Bereitstellung der Informationen vor Ablauf der Frist (= 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist) möglich ist. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieteranfragen werden – soweit zweckdienlich – allen Bietern in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der in I.1) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob die Auftraggeberin über die vorstehend genannte elektronische Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Übernahme von ca. 220 – 230 Mg/a (Schätzung, die mögliche Bandbreite reicht von geschätzten minimal 200 Mg/a bis zu maximal 270 Mg/a) am Betriebshof Oberg in Gadenstedter Weg 19, 31246 Ilsede-Oberg einschließlich Gestellung geeigneter Transportmittel (bspw. Wechselbrücken; die Befüllung der Transportmittel erfolgt durch die Auftraggeberin); dann Verwertung der Alttextilien und Altschuhe aus der kommunalen Sammlung im Gebiet des LK Peine. Hinweis: Die Sammlung der Alttextilien und Altschuhe erfolgt durch die Auftraggeberin selbst und ist nicht Gegenstand der Ausschreibung.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Peine

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot vorzulegen:
— Erklärungen zur Übersicht über den Bieter und zu Angaben zum Bieter,
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft,
— Eigenerklärungen des Bieters, dass:
—— keine zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie nach dem Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftige Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG) und nach dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) vorliegen,
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—— er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der angebotenen Leistungen verfügen wird,
—— er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt,
—— er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat.
Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikatsnummer bei der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) anzugeben.
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Des Weiteren akzeptiert die Vergabestelle als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Diese ist ggf. dem Angebotsschreiben beizulegen. Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische Eigenerklärung wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist. Vor einer Zuschlagserteilung wird die öffentliche Auftraggeberin den Bieter, an den er den Zuschlag erteilen will, auffordern, die geforderten Unterlagen beizubringen (vgl. § 50 Abs. 2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50 Abs. 3 VgV wird Bezug genommen.
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Auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen:
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist),
Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind – nicht älter als 6 Monate),
— aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 6 Monate,
— Eigenerklärung des Unterauftragnehmers (Benennung, Bereitschaftserklärung zur Leistungserbringung, Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB),
— für Unterauftragnehmer sind auf Verlangen der Auftraggeberin die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters aus den letzten 3 Geschäftsjahren und;
2. Erklärung über den Umsatz bzgl. vergleichbarer Leistungen jeweils aus den letzten 3 Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot vorzulegen:
— Referenzangaben zu Leistungen, die nach Art und Menge mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind, nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss mindestens mit einem Jahr innerhalb der letzten 3 Jahre vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer), Beschreibung des Leistungsumfanges, Auftragssumme (netto) und Ausführungszeitraum. Der Bieter kann sich auf die Referenzen dritter Unternehmen berufen, wenn er von diesen eine Verpflichtungserklärung vorlegt,
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— Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation für die einzelnen zu erbringenden Leistungen. Der Bieter kann sich auf die Zertifizierung oder den Nachweis der gleichwertigen Qualifikation des von ihm benannten Unterauftragnehmers berufen, wenn er von diesem eine Verpflichtungserklärung (Formular F9 der Vergabeunterlagen oder gleichwertig) sowie den Nachweis der Zertifizierung des Unterauftragnehmers als Entsorgungsfachbetrieb oder den Nachweis der gleichwertigen Qualifikation des Unterauftragnehmers mit dem Angebot vorlegt,
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— Angaben zu dem Gesamtkonzept der Leistungserbringung, zu der technischen Ausrüstung des Unternehmens, den Maßnahmen des Unternehmers zur Qualitätssicherung, der technischen Leitung des Unternehmens, der/den vorgesehenen Entsorgungsanlage(n) und der Zulässigkeit der Verbringung der Abfälle in das Ausland, falls vorgesehene Anlagen zur Entsorgung der Abfälle im Ausland liegen,
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— Erklärung des Bieters zum Einsatz von Unterauftragnehmern.
Auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen:
— Bereitschaftserklärung des Verwertungsbetriebes,
— Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen Referenzen,
— für Unterauftragnehmer sind auf Verlangen der Auftraggeberin die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer vorzulegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es sind die Mindestanforderungen nach dem NTVergG einzuhalten (Eigenerklärung des Bieters in den Vergabeunterlagen enthalten).

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-06-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-05-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: De
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Oehler
Dokumente URL: http://www.ab-peine.de/staticsite/staticsite.php?menuid=166&topmenu=6 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Hinweise zur Einreichung von Eignungsnachweisen (III.1)):
— Die Auftraggeberin wird zur Vorbereitung der vergaberechtlichen Entscheidungen über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 23 Abs. 1 und 2 AEntG und § 19 Abs. 1 MiLoG Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz einholen,
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— Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und ggf. eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen,
— Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet,
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— Gemäß § 47 Abs. 1, 4 VgV kann ein Unternehmen auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn nachgewiesen wird, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, ist in diesem Fall eine Verpflichtungserklärung vorzulegen.
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Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende Unterlagen einzureichen:
— Angebotsschreiben (ausgefüllt) mit Anlagen (ein Original und eine Kopie),
— Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis (ausgefüllt; ein Original und eine Kopie),
— Erläuterung der Vorgehensweise zur Ermittlung des prognostizierten Gesamtentgelts (ein Original und eine Kopie),
— Besondere Vertragsbedingungen (ein Original und eine Kopie),
— Urkalkulation (in verschlossenem Umschlag, nur den Originalunterlagen beizufügen).
Die Vergabeunterlagen können nur online über die unter I.3) genannte Internetadresse abgefordert werden. Die Unterlagen stehen nur unter diese Adresse zum Download bereit und werden weder postalisch noch per Mail zugeschickt. Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich per Fax an die unter I.3) genannten Kontaktstelle zu stellen. Bieteranfragen müssen vom Bieter unter Beachtung der Maßgabe von § 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 VgV so rechtzeitig gestellt werden, dass der Vergabestelle eine Beantwortung bzw. Bereitstellung der Informationen vor Ablauf der Frist (= 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist) möglich ist.
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Die Antworten der Vergabestelle auf Bieteranfragen werden – soweit zweckdienlich – allen Bietern in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der in I.1) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob die Auftraggeberin über die vorstehend genannte elektronische Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151335 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Internetadresse: http://www.mw.niedersachsen.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wir verweisen auf die Vorschriften zum Nachprüfungsverfahren in §§ 160 ff. GWB. § 160 GWB. Demzufolge ist ein Antrag an die oben genannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse,schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
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Quelle: OJS 2018/S 070-155364 (2018-04-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Übernahme von ca. 220 — 230 Mg/a am Betriebshof Oberg in Gadenstedter Weg 19, 31246 Ilsede-Oberg einschließlich Gestellung geeigneter Transportmittel (bspw. Wechselbrücken); dann Verwertung der Alttextilien und Altschuhe aus der kommunalen Sammlung im Gebiet des LK Peine.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe (A+B) Landkreis Peine – Kommunale Anstalt des öfentlichen Rechts

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 125-285816
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 070-155364
ABl. S-Ausgabe: 125
Zusätzliche Informationen
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/29/EU, § 39 Abs. 6 Nr. 2 und 4 der Vergabeverordnung abgesehen. Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) als Gesamtwert 1,00 EUR und unter V.2.4) als Auftragswert 0,01 EUR eingetragen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Übernahme von ca. 220 — 230 Mg/a (Schätzung, die mögliche Bandbreite reicht von geschätzten minimal 200 Mg/a bis zu maximal 270 Mg/a) am Betriebshof Oberg in Gadenstedter Weg 19, 31246 Ilsede-Oberg einschließlich Gestellung geeigneter Transportmittel (bspw. Wechselbrücken; die Befüllung der Transportmittel erfolgt durch die Auftraggeberin); dann Verwertung der Alttextilien und Altschuhe aus der kommunalen Sammlung im Gebiet des LK Peine. Hinweis: Die Sammlung der Alttextilien und Altschuhe erfolgt durch die Auftraggeberin selbst und ist nicht Gegenstand der Ausschreibung.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-15 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durchden Auftraggeber. Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühestens Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses inTextform informieren.
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Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der aktuellen Fassung (zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1.6.2017, BGBl. I S. 1416, geändert) Anwendung.
§ 160 lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
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Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151335 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Internetadresse: http://www.mw.niedersachsen.de 🌏
Quelle: OJS 2018/S 125-285816 (2018-06-29)