Verwertung von Bioabfällen aus der Stadt Göttingen (1.6.2018 – 31.5.2020 mit Verlängerungsoption)

Göttinger Entsorgungsbetriebe

Übernahme, Transport, und Verwertung von Bioabfällen der Stadt Göttingen im Zeitraum vom 1.6.2018 – 31.5.2020, längstens bis zum 31.5.2021 (zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 6 Monate)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-02-16 Auftragsbekanntmachung
2018-04-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-02-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Referenznummer: 48_2018
Kurze Beschreibung:
Übernahme, Transport, und Verwertung von Bioabfällen der Stadt Göttingen im Zeitraum vom 1.6.2018 – 31.5.2020, längstens bis zum 31.5.2021 (zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 6 Monate)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Göttingen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Göttinger Entsorgungsbetriebe
Postanschrift: Rudolf-Wissell-Str. 5
Postleitzahl: 37079
Postort: Göttingen
Kontakt
Internetadresse: https://www.geb-goettingen.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@goettingen.de 📧
Telefon: +49 551400-2310 📞
Fax: +49 551400-3201 📠
URL der Dokumente: https://www.vergabe.rib.de/veroeffentlichungen/ 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergabe.rib.de/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-16 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-17 📅
Datum des Beginns: 2018-06-01 📅
Datum des Endes: 2020-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 034-074217
ABl. S-Ausgabe: 34
Zusätzliche Informationen
Ziff. II.2.5 – Bonus für eine Vergärung: Der AG möchte die Vergärung von Bioabfällen fördern, da die energetische und anschließend stoffliche Verwertung Ressourcen schont und positive Effekte auf die CO2-Bilanz hat. Diesen Umweltvorteil wird der AG preislich bewerten (Bonus bis zu 15 EUR / t in Abhängigkeit des prozentualen Anteils des Vergärungsanteils).
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Jahresgang von erfassten Bioabfällen beträgt im Mittel voraussichtlich etwa 8 500 Tonnen (Jahr 2018) sowie 10 500 Tonnen (Jahr 2019) bzw. 13 500 Tonnen (Jahr 2020), wobei es hier zu betriebsbedingten und insbesondere saisonalen Schwankungen kommen kann.
Mehr anzeigen
Die Abholung der zu verwertenden Bioabfälle ist von Montag bis Freitag sowie an Samstagen mit Biotonnenabfuhr (Nachholtage) vorzunehmen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht eine zweimalige Option des AG auf Vertragsverlängerung um jeweils sechs Monate. Die Vertragsverlängerung muss dem AN gegenüber spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich erklärt werden.
Beschreibung der Optionen: Sehen Sie Ziff. II.2.7 der Auftragsbekanntmachung
Zusätzliche Informationen:
Ziff. II.2.5 – Bonus für eine Vergärung:
Der AG möchte die Vergärung von Bioabfällen fördern, da die energetische und anschließend stoffliche Verwertung Ressourcen schont und positive Effekte auf die CO2-Bilanz hat.
Diesen Umweltvorteil wird der AG preislich bewerten (Bonus bis zu 15 EUR / t in Abhängigkeit des prozentualen Anteils des Vergärungsanteils).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bioenergiezentrum (BEZ) am Standort Entsorgungszentrum Königsbühl.
Königsbühl 98.
37079 Göttingen
Der AG behält sich vor, die Übergabestelle innerhalb des Stadtgebietes zu wechseln.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit diesem Angebot sind folgende Nachweise unbedingt einzureichen:
— Handels- bzw. Berufregisterauszug (nicht älter als 12 Monate zum Termin der Angebotsöffnung).
— Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes sowie der Sozialversicherungen und der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.
Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (§§ 48 Abs. 3, 50 VgV). Näheres Sehen Sie unter https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de.
Mehr anzeigen
Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Alternativ zu den unter vorgenannten Eigenerklärungen kann auch die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank vorgelegt oder die entsprechende Zertifikatsnummer angegeben werden.
Die vorgenannten Erklärungen werden zur Feststellung der Unternehmenseignung herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB versichert der Bieter mit diesen Erklärungen, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte einer der dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB geführt werden. Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens ausgestellte Bescheinigungen anerkannt. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen / die EEE auch für diese abzugeben.
Mehr anzeigen
Darüber hinaus wird auf die Regelungen in § 48 Absatz 6 VgV hingewiesen.
Die Vergabestelle fordert einem Auftragswert von mehr als 30 000 EUR brutto vor der Zuschlagserteilung von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zwingend einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a der Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz an.
Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit diesem Angebot sind folgende Nachweise unbedingt einzureichen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz der mit der vorliegenden Aufgabenstellung vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren.
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für die vom Vertrag umfassten Tätigkeiten, einschließlich einer darauf bezogenen Umwelthaftpflichtversicherung.
(UHV), mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR.
— Nachweis einer Umweltschadenversicherung (USV) nach Umweltschadensgesetz mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR.
— Selbsterklärung, dass sich der Anbieter derzeit nicht in einem Insolvenzverfahren befindet.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.
Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben. Näheres Sehen Sie unter https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit diesem Angebot sind folgende Nachweise (Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen) unbedingt einzureichen:
— Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die vom Bieter selbst durchgeführte Tätigkeit (bspw. Handeln, Befördern, Behandeln, Verwerten) für den Abfallschlüssel 20 03 01 (gemischte Siedlungsabfälle, getrennt erfasste Bioabfälle.
— Gütesicherung für mindestens ein Kompost- oder Gärprodukt durch eine vom RAL oder vergleichbaren Einrichtungen anerkannte Gütegemeinschaft, beispielsweise:
Bescheinigung nach § 11 Abs. 3 BioAbfV oder Verleihungsurkunde der Bundesgütegemeinschaft Kompost. Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein.
— für Unterauftragnehmer, welche Transporte übernehmen sollen: Nachweis für die Zulässigkeit von Abfalltransporten (z. B. Efb-Zertifikat für die Tätigkeit „Befördern“, Anzeige gemäß § 53 KrWG oder Transportgenehmigung.
Nachweise für die Verwertung von Bioabfällen.
— Referenzen über vergleichbare Leistungen.
— Angaben zur Behandlungsanlage,Nennung der Anlage; bei mehreren Anlagen jeweils mit Angabe der Mengenanteile, Angabe, für welche Kapazität die Behandlungsanlage genehmigt ist, Angabe des Durchsatzes der letzten drei Kalenderjahre, Angabe der im Leistungszeitraum bereits fest kontrahierten Mengen.
Mehr anzeigen
— Technische Beschreibung der vorgesehenen Behandlung.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Regelungen zur Tariftreue (siehe Ziff. 1.2 des Dokuments 231 „Vereinbarung Tariftreue NTVergG“) werden Vertragsbestandteil und gelten entsprechend für sämtliche Unter- bzw. Nachauftragnehmer.
Soweit Unterauftragnehmer und/oder Verleihunternehmen Leistungen innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbringen, ist den eingesetzten Unterauftragnehmern/Verleihunternehmen vor.
Zuschlagserteilung die Erklärung nach § 4 Abs. 1 NTVergG abzuverlangen und dem AG vorzulegen.
Bei Auftragserteilung besteht die Verpflichtung, die in seinem Unternehmen mit der Ausführung der ausgeschriebene Dienstleistung beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Entgelt in Höhe von.
Mindestens 8,84 € brutto pro Stunde nach Maßgabe des Mindestlohngesetzes zu zahlen. Dies gilt auch für den Einsatz von Unterauftragnehmern/Verleihunternehmen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-04-27 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-03-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Göttingen.
Zentrale Vergabestelle -Zimmer 102-.
Hiroshimaplatz 1-4.
D-37083 Göttingen
Zusätzliche Informationen: Die Angebotseröffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE 115 303 707
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle – Zimmer 102
Adresse des Käuferprofils: https://www.vergabe.rib.de/ 🌏
Dokumente URL: https://www.vergabe.rib.de/veroeffentlichungen/ 🌏
Internetadresse: https://www.vergabe.rib.de/ 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden allen Interessenten unter https://www.vergabe.rib.de/veroeffentlichungen/ (Reiter Bekanntmachung Suche: Verwertung von Bioabfällen / Wo: Stadt Göttingen) zur Verfügung gestellt.
Eine Registrierung des Bewerbers wird nicht verlangt; ist jedoch jederzeit möglich (§ 41 VGV) und bietet den Vorteil, automatisch über relevante Änderungen an den Vergabeunterlagen sowie über Angebotsrelevante Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert zu werden. Da die Vergabeunterlagen dem Bewerberkreis ohne Registrierung zur Verfügung stehen, sind diese selbst in.
Mehr anzeigen
Der Verantwortung, eventuelle Nachträge und Mitteilungen zu beziehen; derartige Informationen können nur registrierten oder legitimierten Bewerbern automatisch zugesandt werden.
Alle nicht registrierte Bewerber müssen regelmäßig die auf der Vergabeplattform einsehbaren Vergabeunterlagen einschl. Fragen-/Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen.
(vgl. Sie VK Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 - Z3-3-3194-1-36-09/16).
Auf der Online-Plattform sind die Unterlagen bis zum 20.3.2018 abrufbar. Papierunterlagen können bis zum 07.03.2018 gegen ein Entgelt in Höhe von 25 EUR angefordert werden.
Eine GAEB-Datei steht bei elektronischer Angebotsabgabe zur Verfügung.
Die Angebote sind bei schriftlicher Angebotsabgabe mit der Kennung „48_2018 Bioabfall GEB“ zu versehen und sind in einem verschlossenen Behältnis, nicht anonym, bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen.
Eine Angebotsabgabe per Fax oder E-mail ist nicht zulässig.
1/ Zu IV.2.6 Bindefrist des Angebots: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, erklären sich die Bieter mit Angabe des Angebots ausdrücklich damit einverstanden, sich bis vier Wochen nach Rechtskraft des
Letztinstanzlichen Beschlusses an ihr abgegebenes Angebot zu binden. Beteiligte an einem Nachprüfungsverfahren, deren Angebot nicht für den Zuschlag in Betracht kommt, werden auf Wunsch aus der Bindefrist entlassen. Gleiches gilt für alle Bieter unter den Voraussetzungen der §§ 313 und 314 BGB.
Mehr anzeigen
2/ Verwendung der Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Jede Weitergabe an Dritte und Veröffentlichung (auch auszugsweise) sowie jede kommerzielle Verwendung
Ist ohne die ausdrückliche schriftliche vorherige Zustimmung der Vergabestelle nicht erlaubt. Bei Verzicht auf eine Angebotsabgabe sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten.
3/ Aufwendungen des Bieters im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für die Angebotserstellung werden nicht vergütet. Mit der Angebotsabgabe erklärt sich der Bieter mit dieser Regelung einverstanden.
4/ Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis 21.3.2018-10.00 Uhr per Post, per E-Mail (vergabestelle@goettingen.de) oder mittels Fax an die genannte Ansprechpartnerin gestellt werden und
Werden schriftlich in einem Fragen- und Antwortkatalog auf der Vergabeplattform eingestellt. Später eingehende Fragen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der Bewerber / Bieter.
Mehr anzeigen
5/ Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§165 Abs. 2 GWB).
Jeder Beteiligte hat bei Übersendung auf den Geheimschutz hinzuweisen und dies in den Unterlagenentsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von der Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB).
6/ Nebenangebote sind nicht zugelassen. Eine Aufteilung in Lose ist nicht vorgesehen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131/15-2943 📠
Internetadresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet wie folgt:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
§ 160 Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Quelle: OJS 2018/S 034-074217 (2018-02-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-04-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Übernahme, Transport, und Verwertung von Bioabfällen der Stadt Göttingen im Zeitraum vom 1.6.2018 – 31.5.2020, längstens bis zum 31.5.2021 (zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 6 Monate).
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 080-179648
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 034-074217
ABl. S-Ausgabe: 80
Zusätzliche Informationen
Ziff. II.2.5 - Bonus für eine Vergärung: Die voll- oder teilweise Vergärung von Bioabfällen hat der AG als Umweltvorteil preislich bewertet (Bonus bis zu 15 EUR/t in Abhängigkeit des prozentualen Anteils des Vergärungsanteils).

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Jahresgang von erfassten Bioabfällen beträgt im Mittel voraussichtlich etwa 8 500 Tonnen (Jahr 2018) sowie 10.500 Tonnen (Jahr 2019) bzw. 13 500 Tonnen (Jahr 2020), wobei es hier zu betriebsbedingten und insbesondere saisonalen Schwankungen kommen kann.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
Ziff. II.2.5 - Bonus für eine Vergärung:
Die voll- oder teilweise Vergärung von Bioabfällen hat der AG als Umweltvorteil preislich bewertet (Bonus bis zu 15 EUR/t in Abhängigkeit des prozentualen Anteils des Vergärungsanteils).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bioenergiezentrum (BEZ) am Standort Entsorgungszentrum Königsbühl
Königsbühl 98

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-24 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
Auf eine Veröffentlichung des Auftragswerts wird im Hinblick auf das Geheimhaltungsgebot abgesehen.
Preise können Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse darstellen, entsprechend wurde das Angebot des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde, gekennzeichnet (§ 5 VgV).
Nach Prüfung wurde festgestellt, dass die Veröffentlichung des Auftragswerts den geschäftlichen Interessen des Wirtschaftsteilnehmers schaden kann (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV).
Die Vorgaben von Art. 50 Abs. 4 RL 2014/24/EU wurden beachtet.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 080-179648 (2018-04-24)