Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bieter hat mit dem Angebot folgenden Nachweis vorzulegen:
— Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder andere geeignete Mittel, die die erlaubteBerufsausübung nachweisen, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassenist (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der Verlässlichkeit.
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erkläre/n hiermit,
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB vorliegt, d. h., dass weder ich/wir,noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftigfür eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 123 Abs. 1 und Abs. 2 GWB aufgeführt sind (Eignungskriterium:Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zuden Vergabeunterlagen mit dem Angebot einzureichen,
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 bis Nr. 9 GWB vorliegt, d. h., dassweder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 bis Nr. 9 GWB aufgeführtsind (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen mit dem Angebot einzureichen,
— dass gegebenenfalls ergriffene Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 125 Abs. 1 GWB nachweislicherbracht wurden und die Nachweise dem Auftraggeber auf Wunsch jederzeit vorgelegt werden können(Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärungauf Anlage B zu den Vergabeunterlagen mit dem Angebot einzureichen,
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG vorliegt, d. h., dass mein/unser Unternehmen nichtwegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt ist. (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen mit dem Angebot einzureichen.
Zur Prüfung der Richtigkeit der Erklärung behält sich der Auftraggeber vor, für den Bieter, der den Zuschlagerhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweisaus dem Herkunftsland des Bieters. Sofern eine Arbeits- und Bietergemeinschaft den Zuschlag erhalten soll, behält sich der Auftraggeber für jedes Mitglied der Arbeits- und Bietergemeinschaft vor, einen Auszug aus demGewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem jeweiligen Herkunftsland des Mitglieds der Arbeits- und Bietergemeinschaft,
— dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung verfügt oder im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginnabschließt bzw. erweitert (Eignungskriterium: Verlässlichkeit).
Der Auftraggeber wird die Anlage A zu den Vergabeunterlagen und damit die entsprechenden Eigenerklärungen nicht nachfordern. Wird die Anlage A zu den Vergabeunterlagen nicht ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht, so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zumachen:
— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Verlässlichkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.