Verwertung von Elektroaltgeräten

Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH

Abholung, Transport, Sortierung und Verwertung von Elektroaltgeräten inkl. Behältergestellung

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-01.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-08-01 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-08-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Referenznummer: AVLLU-2018-0009
Kurze Beschreibung:
Abholung, Transport, Sortierung und Verwertung von Elektroaltgeräten inkl. Behältergestellung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Ludwigsburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH
Postanschrift: Hindenburgstraße 30
Postleitzahl: 71638
Postort: Ludwigsburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.vergabe24.de 🌏
E-Mail: ausschreibungen@avl-lb.de 📧
Telefon: +49 7141-14449226 📞
Fax: +49 7141-14449049 📠
URL der Dokumente: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-164f472bdd4-61cc0b729b257e0f 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-01 📅
Einreichungsfrist: 2018-09-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-04 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 149-341639
ABl. S-Ausgabe: 149
Zusätzliche Informationen
Entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Abholung, Transport, Verwertung SG4
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Abholung, Transport und Verwertung von Elektroaltgeräten der Sammelgruppe 4 inkl. Containergestellung
Bezeichnung des Loses: Abholung, Trasnport und Verwertung SG 5
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Abholung, Transport und Verwertung von Elektroaltgeräten der Sammelgruppe 5 inkl. Behältergestellung
Bezeichnung des Loses: Abholung, Trasnport, Sortierung SG 1,2,4; Verwertung SG4, Bereitstellung SG 1,2
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Abholung, Transport und Sortierung von Elektroaltgeräten der Sammelgruppen 1,2 und 4 sowie Verwertung der Sammelgruppe 4 und Bereitstellung der Sammelgruppen 1 und 2

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgenden Nachweis vorzulegen:
— Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder andere geeignete Mittel, die die erlaubteBerufsausübung nachweisen, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassenist (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der Verlässlichkeit.
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erkläre/n hiermit,
— dass keiner der Ausschlussgründe nach §
123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB vorliegt, d. h., dass weder ich/wir,noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftigfür eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 123 Abs. 1 und Abs. 2 GWB aufgeführt sind (Eignungskriterium:Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zuden Vergabeunterlagen mit dem Angebot einzureichen,
124 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 bis Nr. 9 GWB vorliegt, d. h., dassweder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 bis Nr. 9 GWB aufgeführtsind (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen mit dem Angebot einzureichen,
— dass gegebenenfalls ergriffene Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 125 Abs. 1 GWB nachweislicherbracht wurden und die Nachweise dem Auftraggeber auf Wunsch jederzeit vorgelegt werden können(Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärungauf Anlage B zu den Vergabeunterlagen mit dem Angebot einzureichen,
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— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG vorliegt, d. h., dass mein/unser Unternehmen nichtwegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt ist. (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen mit dem Angebot einzureichen.
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Zur Prüfung der Richtigkeit der Erklärung behält sich der Auftraggeber vor, für den Bieter, der den Zuschlagerhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweisaus dem Herkunftsland des Bieters. Sofern eine Arbeits- und Bietergemeinschaft den Zuschlag erhalten soll, behält sich der Auftraggeber für jedes Mitglied der Arbeits- und Bietergemeinschaft vor, einen Auszug aus demGewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem jeweiligen Herkunftsland des Mitglieds der Arbeits- und Bietergemeinschaft,
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— dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung verfügt oder im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginnabschließt bzw. erweitert (Eignungskriterium: Verlässlichkeit).
Der Auftraggeber wird die Anlage A zu den Vergabeunterlagen und damit die entsprechenden Eigenerklärungen nicht nachfordern. Wird die Anlage A zu den Vergabeunterlagen nicht ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht, so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
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Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zumachen:
— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Verlässlichkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgenden Nachweis einzureichen:
— Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten dreiabgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Bieter, die nicht zur Veröffentlichung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen verpflichtet sind, haben andere geeignete Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einzureichen (z. B. Bankauskunft oder Jahresabschluss der Muttergesellschaft). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alleMitglieder einzeln einzureichen.
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Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
Der Bieter hat ferner Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagenzwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erkläre/n hiermit,
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt (Eignungskriterium: wirtschaftlicheund finanzielle Leistungsfähigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärungauf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
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Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zumachen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Eigenerklärungen sind zwingend mit dem Angebot einzureichen:
— dass mein/unser Unternehmen über eine aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder über einen gleichwertigen Nachweis des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, verfügt, das den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang hat oder das auf den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang im Zuschlagsfall bis zwei Wochen vor Auftragsbeginn erweitert wird. Der Auftraggeber behält sich vor, sich die gültige Zertifizierung vor Zuschlag vorlegen zu lassen. Kann vor Zuschlag keine gültige Zertifizierung vorgelegt werden, so kann kein Zuschlag auf das Angebot erfolgen. Falls der notwendige Umfang zum Angebotszeitpunkt noch nicht besteht, ist dies dem Auftraggeber im Angebot anzuzeigen und dem Auftraggeber spätestens 2 Wochen vor Auftragsbeginn ohne Aufforderung das Zertifikat mit dem notwendigen Umfang zuzusenden. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen
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Der Bieter hat mit dem Angebot folgenden Nachweis vorzulegen:
— Nachweis in Form eines Zertifikats der Erstbehandlungsanlage(n) im Sinne des ElektroG. Auf die diesbezügliche Anforderung des ElektroG, insbesondere § 21 ElektroG wird ausdrücklich verwiesen. Eine gültige Zertifizierung im notwendigen Umfang muss entweder bereits zum Angebotszeitpunkt vorliegen oder es muss ersatzweise eine Erklärung des Zertifizierers eingereicht werden, welche nachweist dass die Ausstellung des Zertifikats im erforderlichen Umfang bis zum Leistungsbeginn erfolgen kann. (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
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Der Bieter hat zwingend mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage D zu den Vergabeunterlagen einzureichen:
— Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will oder sich der Eignungsleihe bedienen möchte. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt und es dem Bieter zuzumuten ist. Die Unternehmen, welche dem Bieter ihre Eignung leihen, sind ebenfalls zu benennen, falls diese zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind.
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Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Je Los: Mindestens eine Referenz, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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— Je Los: Beschreibung der technischen und organisatorischen Konzeption der notwendigen Transporte zu den Sortier- bzw. Verwertungsanlagen bzw. zum Beförderungsziel.
— Je Los: Standort der Sortier- bzw. Verwertungsanlage(n) (Beförderungsziel der Transportfahrzeuge) und geplante Art der Verwertung (stofflich/thermisch).
— Je Los: Erklärung aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (z. B. Art der eingesetzten Fahrzeuge).
— Je Los: Angabe, ob eine Zwischenlagerung geplant ist. Im Falle einer geplanten Zwischenlagerung hat der Bieter sicherzustellen, dass das Zwischenlager den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
— Je Los: Standort(e) der geplanten Erstbehandlungsanlage(n).
Der Auftraggeber behält sich unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots vor, im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern folgende Erklärung anzufordern:
— Mindestens eine Referenz des Unterauftragnehmers der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Ausgeschlossen vom Verfahren werden Unternehmen nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB. Außerdem können Unternehmen nach § 124 Abs. 1 GWB ausgeschlossen werden. Die Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. §125 GWB werden berücksichtigt.
— geforderte Kautionen und Sicherheitsleistungen gem. Ziffer 3.1.1 der Vergabeunterlagen,
— wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen gem. Ziffer 3.1.2 der Vergabeunterlagen,
— Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird gem. Ziffer 3.1.3 der Vergabeunterlagen,
— sonstige besondere Bedingungen gem. Ziffer 3.1.4 der Vergabeunterlagen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-09-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE144993420
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunal beherrschte GmbH
Kontakt
Internetadresse: www.vergabe24.de 🌏
Dokumente URL: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-164f472bdd4-61cc0b729b257e0f 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelungen des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 149-341639 (2018-08-01)