Verwertung von PPK aus dem Landkreis Göttingen, ab 1.1.2019

Landkreis Göttingen, Der Landrat

Übernahme von jährlich ca. 7.769 Mg PPK bis 11.099 Mg PPK aus dem Altkreis Göttingen (Los 1) bzw. von jährlich ca. 4.699 Mg PPK bis 6.713 Mg PPK aus dem Altkreis Osterode am Harz (Los 2) an der Übergabestelle Maschmühlenweg 58a, 37081 Göttingen (Los 1) bzw. Papenhöher Weg 13, 37520 Osterode am Harz (Los 2); dann Transport zur Verwertungsanlage und Verwertung des PPK aus der kommunalen Sammlung im Gebiet des Altkreises Göttingen (Los 1) bzw. dem Gebiet des Altkreises Osterode am Harz (Los 2).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-07-04 Auftragsbekanntmachung
2018-12-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-07-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: 1807002
Kurze Beschreibung:
Übernahme von jährlich ca. 7.769 Mg PPK bis 11.099 Mg PPK aus dem Altkreis Göttingen (Los 1) bzw. von jährlich ca. 4.699 Mg PPK bis 6.713 Mg PPK aus dem Altkreis Osterode am Harz (Los 2) an der Übergabestelle Maschmühlenweg 58a, 37081 Göttingen (Los 1) bzw. Papenhöher Weg 13, 37520 Osterode am Harz (Los 2); dann Transport zur Verwertungsanlage und Verwertung des PPK aus der kommunalen Sammlung im Gebiet des Altkreises Göttingen (Los 1) bzw. dem Gebiet des Altkreises Osterode am Harz (Los 2).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Göttingen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Göttingen, Der Landrat
Postanschrift: Reinhäuser Landstraße 4
Postleitzahl: 37083
Postort: Göttingen
Kontakt
Internetadresse: https://www.landkreisgoettingen.de/ 🌏
E-Mail: vergabe@landkreisgoettingen.de 📧
Telefon: +49 5515252128 📞
Fax: +49 5515252537 📠
URL der Dokumente: https://www.landkreisgoettingen.de/magazin/magazin.php?menuid=685&topmenu=1 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-07-04 📅
Einreichungsfrist: 2018-08-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-06 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 128-292092
ABl. S-Ausgabe: 128
Zusätzliche Informationen
Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Verwertung von PKK aus dem Altkreis Göttingen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Übernahme von jährlich ca. 7 769 Mg PPK bis 11 099 Mg PPK aus dem Altkreis Göttingen an der Übergabestelle Maschmühlenweg 58a, 37081 Göttingen; dann Transport zur Verwertungsanlage und Verwertung des PPK aus der kommunalen Sammlung im Gebiet des Altkreises Göttingen.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Einmal für ein Jahr (bis zum 31.12.2021) durch den Auftraggeber nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen
Beschreibung der Optionen: Vgl. Ausführungen zu II.2.7)
Bezeichnung des Loses: Verwertung von PKK aus dem Altkreis Osterode am Harz
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Übernahme von jährlich ca. 4 699 Mg PPK bis 6 713 Mg PPK aus dem Altkreis Osterode am Harz an der Übergabestelle Papenhöher Weg 13, 37520 Osterode am Harz; dann Transport zur Verwertungsanlage und Verwertung des PPK aus der kommunalen Sammlung im Gebiet des Altkreises Osterode am Harz.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Übersicht und Angaben zum Bieter, Angaben zur Unternehmensstruktur einschl. Darstellung bestehender gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und Beteiligungsverhältnisse mit Angabe des Anteilsverhältnisses,
— ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft nach Vorgabe von Ziff. 7.8 der Bewerbungsbedingungen (Kap. I der Vergabeunterlagen),
— Eigenerklärung des Bieters, dass
—— er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt;
—— er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat.
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 sowie über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer
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Und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG) sowie nach § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG);
— Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Diese ist ggf. dem Angebotsschreiben beizulegen. Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete EEE wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer EEE den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist. Vor einer Zuschlagserteilung wird der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Zuschlag erteilen will, auffordern, die geforderten Unterlagen
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Beizubringen (vgl. § 50 Abs. 2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50 Abs. 3 VgV wird Bezug genommen;
— Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikats-Nr. bei der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) anzugeben.
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2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
— Aktueller (d.h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
— Nachweis des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung
der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind – nicht älter als 6 Monate),
von Steuern und Abgaben erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen (nicht älter als 6 Monate); die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist,
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) und Vorlage eines aktuellen Gewerberegisterauszugs gem. § 150 GewO,
— Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie nach Maßgabe von § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz vor der Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a GewO anfordern wird.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren. Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw. als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind, jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters,
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— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung zur Deckung etwaiger Ansprüche aus diesem Vertrag über mindestens 3 Mio. EUR für Personen-/Sachschäden und mindestens 1 Mio. EUR für Vermögensschäden. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken. Der Nachweis kann etwa durch Bestätigung einer Versicherung oder Kopie des Versicherungsschein erbracht werden. Gleichwertig ist die Vorlage einer Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Abschluss einer solchen Versicherung. Der Abschluss der Versicherung ist zum Leistungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen.
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2) Auf Verlangen sind zusätzlich vorzulegen:
— Nachweis einer den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Umwelthaftpflichtversicherung; statt einer Umwelthaftpflichtversicherung kann auch eine nach § 19 Abs. 2 UmweltHG zulässige Deckungsvorsorge nachgewiesen werden,
— Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen i.S.v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV,
— Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen zur wirtschaftlichen und
Finanziellen Leistungsfähigkeit auch vom Unterauftragnehmer.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der in der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen verfügen wird,
— ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereich; freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist,
— Referenzangaben zu Leistungen, die mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind, nach Maßgabe nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss mindestens mit einem Jahr innerhalb der letzten drei Jahre vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
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—— Nennung des Auftraggebers und des Anspruchspartners (mit Tel.),
—— Beschreibung des Leistungsumfangs,
—— Auftragssumme (netto),
—— Ausführungszeitraum.
— Nachweis über die Zertifizierung gemäß § 56 KrWG (Entsorgungsfachbetrieb) für den Transport oder Einzelnachweis der Zertifizierungsvoraussetzung/Fachkunde für die zu erbringende Leistung. Ein eventuell ausgestelltes Zertifikat kann in Kopie eingereicht werden,
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— Angaben zu der/den vorgesehenen Entsorgungsanlage(n) mit Bezeichnung/Name der Entsorgungsanlage, Lage und Standort (genaue Anschrift), Name des Betreibers der Anlage, Anlagentyp, Gesamtdurchsatz in Mg/a sowie Angaben der für die Abfälle des Auftraggebers zur Nutzung vorgesehenen Mengen in Mg/a,
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— verbindliche Erklärung des Verwertungsbetriebs oder der Verwertungsbetriebe zur Annahme oder Verwertung der jeweils zur Verwertung anfallenden PPK-Fraktionen für den gesamten Leistungszeitraum. Die Erklärung hat Angaben über die zu verwertende Menge, die einzuhaltenden Annahmekriterien sowie eine
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Absichtserklärung über den Abschluss eines entsprechenden Verwertungsvertrages bei Zuschlagserteilung an den Bieter zu enthalten.
2) Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle sind vorzulegen:
— Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen Referenzen,
— Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Verwertungsanlage, aus dem die genehmigte Kapazität, der Genehmigungsstatus, der Genehmigungszeitraum sowie die anzunehmenden PPK-Fraktionen hervorgehen,
— Angaben der zur Verwertung angenommenen PPK-Mengen der letzten drei Jahre,
— Benennung von Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret benannt wurden,
— Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben, Erklärungen zur technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auch vom Unterauftragnehmer.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es sind die Mindestanforderungen nach dem NTVergG einzuhalten (Eigenerklärung des Bieters in den Vergabeunterlagen enthalten).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-08-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Zusätzliche Informationen: Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: De
Kontakt
Kontaktperson: FD Zentrale Verwaltung (Zentrale Submissionsstelle)
Dokumente URL: https://www.landkreisgoettingen.de/magazin/magazin.php?menuid=685&topmenu=1 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Hinweise zu den Eignungsnachweisen [III.1)]:
— Für den Fall, dass sich der Bieter – ggf. auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft – zum Beleg seiner Eignung auf dritte Unternehmen bezieht, ist ein Nachweis i.S.d. § 47 VgV zu führen (z. B. Verpflichtungserklärung, s. Formular F9 zu Kap. IV. der Vergabeunterlagen oder gleichwertige Erklärungen),
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— Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern,
— Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise nach folgender Maßgabe vorzulegen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet,
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— Bieter aus anderen Mitgliedstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen,
— Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende Unterlagen einzureichen:
—— Angebotsschreiben mit Anlagen,
—— Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis,
—— Erläuterung der Vorgehensweise zur Ermittlung des prognostizierten Gesamtentgelts,
—— Besondere Vertragsbedingungen,
—— Urkalkulation (in verschlossenem Umschlag, nur den Originalunterlagen beizulegen).
Hinweise zu der Bereitstellung der Vergabeunterlagen und zum Erhalt von Bieterinformationen:
Die Vergabeunterlagen können nur online über die unter I.3) genannte Internetadresse abgefordert werden. Die Unterlagen stehen nur unter diese Adresse zum Download bereit und werden nicht postalisch zugeschickt. Fragen zu den Vergabeunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich per Fax an die unter I.1) genannten Kontaktstelle zu stellen.
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Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen und/oder Änderungen an den Vergabeunterlagen werden in Form von Bieterinformationen unter http://www.landkreisgoettingen.de/magazin/magazin.php?menuid=685&topmenu=1 veröffentlicht. Alle Bieter sind gehalten, sich eigenständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren und diese bei der Erstellung ihrer Angebote zu berücksichtigen. Sie tragen anderenfalls u.a. das Risiko, ein Angebot auf der Grundlage zwischenzeitlich ohne ihr Wissen modifizierter Vergabeunterlagen abzugeben, an das sie rechtlich gebunden sind. Ferner kann auch ein Ausschluss drohen, da das Angebot unzulässige Änderungen der Vertragsunterlagen enthalten kann.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151335 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Internetadresse: http://www.mw.niedersachsen.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren.
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage, § 134 Abs. 2 Satz 2 GWB. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S.1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 10 Absatz 9 des Gesetzes vom 30.10.2017 (BGBl. I S. 3618) geändert worden ist, Anwendung.
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§ 160 lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Keine Schlichtungsstelle
Postort: Keine Schlichtungsstelle
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: x
Postort: x
Quelle: OJS 2018/S 128-292092 (2018-07-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Übernahme von jährlich ca. 7 769 Mg PPK bis 11 099 Mg PPK aus dem Altkreis Göttingen (Los 1) bzw. von jährlich ca. 4 699 Mg PPK bis 6 713 Mg PPK aus dem Altkreis Osterode am Harz (Los 2) an der Übergabestelle Maschmühlenweg 58a, 37081 Göttingen (Los 1) bzw. Papenhöher Weg 13, 37520 Osterode am Harz (Los 2); dann Transport zur Verwertungsanlage und Verwertung des PPK aus der kommunalen Sammlung im Gebiet des Altkreises Göttingen (Los 1) bzw. dem Gebiet des Altkreises Osterode am Harz (Los 2).
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 239-546530
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 128-292092
ABl. S-Ausgabe: 239
Zusätzliche Informationen
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 und 4 Vergabeordnung abgesehen. Aus formaltechnischen Gründen wird unter II.1.7 als Gesamtwert 1,00 EUR und jeweils unter V.2.4 als Auftragswert ebenfalls 1,00 EUR eingetragen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag hat eine Laufzeit vom 1.1.2019 bis zum 31.12.2020. Er kann durch den Auftraggeber nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen einmalig bis zum 31.12.2021 verlängert werden.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-13 📅
Name: Remondis Trade and Sales GmbH
Postanschrift: Brunnenstraße 138
Postort: Lünen
Postleitzahl: 44536
Land: Deutschland 🇩🇪
Unna 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG
Postanschrift: Rosenstraße 99
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01159
Land: Dresden 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit der Auftragserteilung endet nach § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: keine Schlichtungsstelle
Postort: keine Schlichtungsstelle
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Telefon: +49 4131151334 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Internetadresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html 🌏
Quelle: OJS 2018/S 239-546530 (2018-12-10)