Übernahme einschließlich eines ggf. erforderlich werdenden Umschlags und Transports sowie KrWG-konforme Entsorgung (überwiegend energetische Verwertung) der im Landkreis Saalekreis dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassenen Restabfälle (gemischte Siedlungsabfälle, Sperrmüll, haus- und sperrmüll ähnliche Abfälle aus der Flurberäumung sowie ggf. andere Restabfälle, die wie gemischte Siedlungsabfälle entsorgt werden können). Die Vergabe der Leistung erfolgt entweder über 5 Jahre (Alternative 1a, nachfolgend als Los 1a bezeichnet) oder über 10 Jahre (Alternative 1b, nachfolgend als Los 1b bezeichnet) nach Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-27) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Saalekreis
Postanschrift: Domplatz 9
Postort: Merseburg
Postleitzahl: 06217
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabe und Beteiligungen / Vergabestelle
E-Mail: jana.hossbach@saalekreis.de📧
Fax: +49 3461-402061 📠
Region: Saalekreis🏙️
URL: http://www.saalekreis.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verwertung von Restabfällen aus dem Landkreis Saalekreis
VST-149/2018/Ho
Produkte/Dienstleistungen: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle📦
Kurze Beschreibung:
“Übernahme einschließlich eines ggf. erforderlich werdenden Umschlags und Transports sowie KrWG-konforme Entsorgung (überwiegend energetische Verwertung) der...”
Kurze Beschreibung
Übernahme einschließlich eines ggf. erforderlich werdenden Umschlags und Transports sowie KrWG-konforme Entsorgung (überwiegend energetische Verwertung) der im Landkreis Saalekreis dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassenen Restabfälle (gemischte Siedlungsabfälle, Sperrmüll, haus-und sperrmüllähnliche Abfälle aus der Flurberäumung sowie ggf. andere Restabfälle, die wie gemischte Siedlungsabfälle entsorgt werden können). Die Vergabe der Leistung erfolgt entweder über 5 Jahre (Alternative 1a, nachfolgend als Los 1a bezeichnet) oder über 10 Jahre (Alternative 1b, nachfolgend als Los 1b bezeichnet) nach Maßgabe der Vergabeunterlagen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 17 300 000 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los-Nr. 1a: Entsorgung von Restabfällen (Laufzeit 5 Jahre)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle📦
Ort der Leistung: Saalekreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Übernahme und Entsorgung von Restabfällen, ca. 20 100 bis 37 500 Mg/a
Die Abfälle sind an einer oder mehreren durch den Auftragnehmer zu stellenden...”
Beschreibung der Beschaffung
Übernahme und Entsorgung von Restabfällen, ca. 20 100 bis 37 500 Mg/a
Die Abfälle sind an einer oder mehreren durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle(n) (Umladestation oder Entsorgungsanlage) zu übernehmen. Bei der Bereitstellung mehrerer Übernahmestellen durch den Auftragnehmer kann der Auftraggeber frei wählen, in welchem Umfang die Anlieferung der Abfälle an den angebotenen Übernahmestellen erfolgt. Die Durchführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.”
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los-Nr. 1b: Entsorgung von Restabfällen (Laufzeit 10 Jahre)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Übernahme und Entsorgung von Restabfällen, ca. 20 100 bis 37 500 Mg/a
Die Abfälle sind an einer oder mehreren durch den Auftragnehmer zu stellenden...”
Beschreibung der Beschaffung
Übernahme und Entsorgung von Restabfällen, ca. 20 100 bis 37 500 Mg/a
Die Abfälle sind an einer oder mehreren durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle(n) (Umladestation oder Entsorgungsanlage) zu übernehmen. Bei der Bereitstellung mehrerer Übernahmestellen durch den Auftragnehmer kann der Auftraggeber frei wählen, in welchem Umfang die Anlieferung der Abfälle an den angebotenen Übernahmestellen erfolgt. Die Durchführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 126-287760
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: VST-149/2018/Ho
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Los-Nr. 1a: Entsorgung von Restabfällen (Laufzeit 5 Jahre)
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Los-Nr. 1b: Entsorgung von Restabfällen (Laufzeit 10 Jahre)
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: MVV Umwelt Ressourcen GmbH
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68169
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Mannheim, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 19 100 000 💰
“Mit dem Angebot zusätzlich zu den Unterlagen unter III.1.1) bis III.1.3) vorzulegen:
— Vereinbarungen nach Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt zu...”
Mit dem Angebot zusätzlich zu den Unterlagen unter III.1.1) bis III.1.3) vorzulegen:
— Vereinbarungen nach Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt zu Mindestentlohnung, Zahlung gleichen Entgelts, Nachunternehmer-Einsatz und Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnorm
— Unterlagen zur Durchführung der Leistungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen:
—— Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung mit:
a) Beschreibung des vorgesehenen Entsorgungs- bzw. Logistikkonzeptes für die zu übernehmenden Abfälle. Bei mehrstufigen Konzepten ist jede vorgesehene Stufe des Entsorgungs- und Logistikkonzeptes zu beschreiben.
b) Ausdruck eines Luftbildes (google-maps o. ä.) des Standortes der ggf. vorgesehenen Umladestation(en) und der vorgesehenen Entsorgungsanlage(n), jeweils mit Kennzeichnung des Standortes der Eingangswaage;
Geforderte Unterlagen je angebotetenem Los:
—— Darstellung der Verwertungsverfahren in den vorgesehenen Entsorgungsanlagen für den zu übernehmenden Abfall,
—— Angaben zum Endverbleib der zu übernehmenden Abfälle (prozentuale Aufteilung der zu übernehmenden Gesamtmenge auf die Entsorgungsanlagen),
—— Anlagenkennblatt der vorgesehenen Anlage(n) zur Entsorgung (Behandlung/ Verwertung/ Beseitigung) der Abfälle (Betreiber, Standort, Genehmigungsdatum, Anlagendurchsatz, Status als Verwertungsanlage, Art der Behandlung, genehmigten Abfallarten),
—— Anlagenkennblatt für ggf. vorgesehene Umladestationen zur Übernahme der Abfälle (Angaben zu Betreiber, Standort, Genehmigungsdatum, genehmigter Kapazität, genehmigten Abfallarten, geeichter Straßenfahrzeugwaage),
—— Angaben zum vorgesehenen Ausfallverbund für die Verwertung der Abfälle (Beschreibung, Benennung derAnlagen),
— auf Verlangen vorzulegen:
—— Genehmigungsunterlagen bezüglich der benannten Anlagen zur Übernahme und Verwertung der Abfälle, Bereitschaftserklärungen der Betreiber der ggf. vorgesehenen Umladestationen sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der Angebotsinhalte.
—— Genehmigungen sowie Bereitschaftserklärungen der als Ausfallverbund benannten Anlagenbetreiber zur Übernahme der Abfälle oder Verträge über den Ausfallverbund und im Rahmen der Aufklärung ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise.
— Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich in Textforman die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter derunter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zumAblauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einerBieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“1. und 2.Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt”
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345-5141529📞
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Fax: +49 345-5141115 📠
URL: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[...]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen de sNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Alter Markt 8
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 391-6230446📞
E-Mail: info@sachsen-anhalt.abst.de📧
Fax: +49 391-6230447 📠
Quelle: OJS 2019/S 104-253329 (2019-05-27)