Übernahme einschließlich eines ggf. erforderlich werdenden Umschlags und Transports sowie KrWG-konforme Entsorgung (überwiegend energetische Verwertung) der im Landkreis Saalekreis dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassenen Restabfälle (gemischte Siedlungsabfälle, Sperrmüll, haus- und sperrmüll ähnliche Abfälle aus der Flurberäumung sowie ggf. andere Restabfälle, die wie gemischte Siedlungsabfälle entsorgt werden können). Die Vergabe der Leistung erfolgt entweder über 5 Jahre (Alternative 1a, nachfolgend als Los 1a bezeichnet) oder über 10 Jahre (Alternative 1b, nachfolgend als Los 1b bezeichnet) nach Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-07-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Referenznummer: VST-149/2018/Ho
Kurze Beschreibung:
Übernahme einschließlich eines ggf. erforderlich werdenden Umschlags und Transports sowie KrWG-konforme Entsorgung (überwiegend energetische Verwertung) der im Landkreis Saalekreis dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassenen Restabfälle (gemischte Siedlungsabfälle, Sperrmüll, haus- und sperrmüll ähnliche Abfälle aus der Flurberäumung sowie ggf. andere Restabfälle, die wie gemischte Siedlungsabfälle entsorgt werden können). Die Vergabe der Leistung erfolgt entweder über 5 Jahre (Alternative 1a, nachfolgend als Los 1a bezeichnet) oder über 10 Jahre (Alternative 1b, nachfolgend als Los 1b bezeichnet) nach Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Übernahme einschließlich eines ggf. erforderlich werdenden Umschlags und Transports sowie KrWG-konforme Entsorgung (überwiegend energetische Verwertung) der im Landkreis Saalekreis dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassenen Restabfälle (gemischte Siedlungsabfälle, Sperrmüll, haus- und sperrmüll ähnliche Abfälle aus der Flurberäumung sowie ggf. andere Restabfälle, die wie gemischte Siedlungsabfälle entsorgt werden können). Die Vergabe der Leistung erfolgt entweder über 5 Jahre (Alternative 1a, nachfolgend als Los 1a bezeichnet) oder über 10 Jahre (Alternative 1b, nachfolgend als Los 1b bezeichnet) nach Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-07-02 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-04 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
2030-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 126-287760
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 050-110581
ABl. S-Ausgabe: 126
Zusätzliche Informationen
Bieter sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 1
Bezeichnung des Loses: Los-Nr. 1a: Entsorgung von Restabfällen (Laufzeit 5 Jahre)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Übernahme und Entsorgung von Restabfällen, ca. 20 100 bis 37 500 Mg/a
Die Abfälle sind an einer oder mehreren durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle(n) (Umladestation oder Entsorgungsanlage) zu übernehmen. Bei der Bereitstellung mehrerer Übernahmestellen durch den Auftragnehmer kann der Auftraggeber frei wählen, in welchem Umfang die Anlieferung der Abfälle an den angebotenen Übernahmestellen erfolgt. Die Durchführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
Die Abfälle sind an einer oder mehreren durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle(n) (Umladestation oder Entsorgungsanlage) zu übernehmen. Bei der Bereitstellung mehrerer Übernahmestellen durch den Auftragnehmer kann der Auftraggeber frei wählen, in welchem Umfang die Anlieferung der Abfälle an den angebotenen Übernahmestellen erfolgt. Die Durchführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
Bezeichnung des Loses: Los-Nr. 1b: Entsorgung von Restabfällen (Laufzeit 10 Jahre)
Losnummer: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwArbG),
— Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
— Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat,
— Eigenerklärung, dass der Bieter in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat,
— Angaben zur Rechtsform des Bieters,
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen:
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von…
… Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist),
… Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind – nicht älter als 6 Monate),
— aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Allgemein gilt für die Vorlage von der unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Unterlagen:
— für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen,
— für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen,
— Die Bieter haben anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche, schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags die vorgesehene Leistung erbringen werden, sowie die Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwArbG und § 124 GWB sowie für Unterauftragnehmer für wesentliche Leistungen die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer zu fordern,
— Die Bieter haben anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche, schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags die vorgesehene Leistung erbringen werden, sowie die Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwArbG und § 124 GWB sowie für Unterauftragnehmer für wesentliche Leistungen die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer zu fordern,
— für die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) und/ oder beim Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt und/ oder dem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifikatsnummer/ des Unternehmenscodes auch die Eintragung des Bieters in das AVPQ, das ULV oder das PQ-VOL akzeptiert. Für Referenzen gelten jedoch die unter III.1.3) genannten Mindeststandards,
— für die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) und/ oder beim Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt und/ oder dem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifikatsnummer/ des Unternehmenscodes auch die Eintragung des Bieters in das AVPQ, das ULV oder das PQ-VOL akzeptiert. Für Referenzen gelten jedoch die unter III.1.3) genannten Mindeststandards,
— Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen,
— die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, der Auftraggeber behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern,
— bei Bietergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1)) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
— bei Bietergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1)) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen oder vergleichbarer Leistungen und über die Bilanzsumme, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Bürgschaft nach Maßgabe von § 18 VOL/B,
— Nachweis einer bestehenden Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung in beliebiger Höhe,
— Im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss das Drittunternehmen erklären, für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch zu haften.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten 3 Jahre für die Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 200301) oder Sperrmüll (AVV 200307), mit Benennung von durchgeführter Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers, inklusive dessen Telefon- Nr., Leistungsumfang (entsorgte Abfallmenge pro Jahr), entsorgte Abfallart,
— Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten 3 Jahre für die Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 200301) oder Sperrmüll (AVV 200307), mit Benennung von durchgeführter Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers, inklusive dessen Telefon- Nr., Leistungsumfang (entsorgte Abfallmenge pro Jahr), entsorgte Abfallart,
— Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation (z. B. Zertifikate aus anderen Mitgliedsstaaten der EU oder Nachweis ausgewählter Zertifizierungsvoraussetzungen nach Entsorgungsfachbetriebe VO – betrieblicher Aufbau, Leitung des Unternehmens, Gewerbezentralregisterauszug, Nachweis der Fachkunde der Unternehmensleitung, Nachweis einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung) für die Leistung der Behandlung oder Verwertung vongemischten Siedlungsabfällen (AVV 200301),
— Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation (z. B. Zertifikate aus anderen Mitgliedsstaaten der EU oder Nachweis ausgewählter Zertifizierungsvoraussetzungen nach Entsorgungsfachbetriebe VO – betrieblicher Aufbau, Leitung des Unternehmens, Gewerbezentralregisterauszug, Nachweis der Fachkunde der Unternehmensleitung, Nachweis einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung) für die Leistung der Behandlung oder Verwertung vongemischten Siedlungsabfällen (AVV 200301),
— Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens, insbesondere Bezeichnung und Beschreibung der Betriebsstätten und Betriebsstandorte, von denen aus die Leistungen erbracht werden sollen, und Darstellung der Verfügbarkeit der Betriebsstätten (Entsorgungsanlagen) zum Leistungsbeginn,
— Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens, insbesondere Bezeichnung und Beschreibung der Betriebsstätten und Betriebsstandorte, von denen aus die Leistungen erbracht werden sollen, und Darstellung der Verfügbarkeit der Betriebsstätten (Entsorgungsanlagen) zum Leistungsbeginn,
— Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität der Leistungserbringung,
— Angaben über die Qualifikation der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrollebeauftragt sind,
— Angaben über die Qualifikation der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrollebeauftragt sind,
— Sofern der Bieter oder die Bietergemeinschaft nicht Anlagenbetreiber der im Entsorgungskonzept benannten Entsorgungsanlage(n) ist:
Nachweis des Zugriffs auf die Anlage(n) für den gesamten angebotenen Leistungszeitraum, z. B. durch Vorlage des Entsorgungsvertrages mit den im Entsorgungskonzept benannte(n) Anlage(n) zur Entsorgung der Abfälle oder Vorlage einer verbindlichen Bereitschaftserklärung des Anlagenbetreibers zur Verwertung der Abfälle aus dieser Ausschreibung.
Nachweis des Zugriffs auf die Anlage(n) für den gesamten angebotenen Leistungszeitraum, z. B. durch Vorlage des Entsorgungsvertrages mit den im Entsorgungskonzept benannte(n) Anlage(n) zur Entsorgung der Abfälle oder Vorlage einer verbindlichen Bereitschaftserklärung des Anlagenbetreibers zur Verwertung der Abfälle aus dieser Ausschreibung.
— Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten 3 Jahre).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
— Anforderungen an die Referenzen:
Referenzen über eine behandelte Abfallmenge von mehr als 20 000 Mg/a an gemischten Siedlungsabfällen (AVV 200301) oder Sperrmüll (AVV 200307),
Eine Referenz ist ausreichend, sofern sie die Anforderung hinsichtlich der entsorgten Abfallmenge erfüllt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Mindestentlohnung, Zahlung gleichen Entgelts, Nachunternehmer-Einsatz und Beachtung der ILO-Kernarbeitsnorm gemäß Landesvergabegesetz LSA,
Für die Lose 1a und 1b gilt eine Preisobergrenze (Wirtschaftlichkeitsvorbehalt) für die prognostiziertenspezifischen Bruttogesamtkosten nach Maßgabe der Vergabeunterlagen. Diese beträgt für die Lose 1a und 1b jeweils 89,25 EUR/Mg brutto.
Es bestehen Mindestanforderungen an die Verwertung der Abfälle gem. Ziffer D.1.3.1 der Leistungsbeschreibung.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-10-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:15
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen.
Mit dem Angebot zusätzlich zu den Unterlagen unter III.1.1 bis III.1.3 vorzulegen:
— Vereinbarungen nach Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt zu Mindestentlohnung, Zahlung gleichen Entgelts, Nachunternehmer-Einsatz und Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnorm,
— Unterlagen zur Durchführung der Leistungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen:
—— Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung mit:
a) Beschreibung des vorgesehenen Entsorgungs- bzw. Logistikkonzeptes für die zu übernehmenden Abfälle. Bei mehrstufigen Konzepten ist jede vorgesehene Stufe des Entsorgungs- und Logistikkonzeptes zu beschreiben;
b) Ausdruck eines Luftbildes (google-maps o.ä.) des Standortes der ggf. vorgesehenen Umladestation(en) und der vorgesehenen Entsorgungsanlage(n), jeweils mit Kennzeichnung des Standortes der Eingangswaage;
Geforderte Unterlagen je angebotenem Los:
— Darstellung der Verwertungsverfahren in den vorgesehenen Entsorgungsanlagen für den zu übernehmenden Abfall,
— Angaben zum Endverbleib der zu übernehmenden Abfälle (prozentuale Aufteilung der zu übernehmenden Gesamtmenge auf die Entsorgungsanlagen),
— Anlagenkennblatt der vorgesehenen Anlage(n) zur Entsorgung (Behandlung/ Verwertung/ Beseitigung) der Abfälle (Betreiber, Standort, Genehmigungsdatum, Anlagendurchsatz, Status als Verwertungsanlage, Art der Behandlung, genehmigten Abfallarten),
— Anlagenkennblatt für ggf. vorgesehene Umladestationen zur Übernahme der Abfälle (Angaben zu Betreiber, Standort, Genehmigungsdatum, genehmigter Kapazität, genehmigten Abfallarten, geeichter Straßenfahrzeugwaage),
— Angaben zum vorgesehenen Ausfallverbund für die Verwertung der Abfälle (Beschreibung, Benennung der Anlagen),
—— auf Verlangen vorzulegen:
— Genehmigungsunterlagen bezüglich der benannten Anlagen zur Übernahme und Verwertung der Abfälle, Bereitschaftserklärungen der Betreiber der ggf. vorgesehenen Umladestationen sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der Angebotsinhalte,
— Genehmigungsunterlagen bezüglich der benannten Anlagen zur Übernahme und Verwertung der Abfälle, Bereitschaftserklärungen der Betreiber der ggf. vorgesehenen Umladestationen sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der Angebotsinhalte,
— Genehmigungen sowie Bereitschaftserklärungen der als Ausfallverbund benannten Anlagenbetreiber zur Übernahme der Abfälle oder Verträge über den Ausfallverbund und im Rahmen der Aufklärung ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise.
—— Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich in Textform an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
—— Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich in Textform an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. und 2.Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345-5141529📞
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Fax: +49 345-5141115 📠
Internetadresse: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Alter Markt 8
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Telefon: +49 391-6230446📞
E-Mail: info@sachsen-anhalt.abst.de📧
Fax: +49 391-6230447 📠
Quelle: OJS 2018/S 126-287760 (2018-07-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Übernahme einschließlich eines ggf. erforderlich werdenden Umschlags und Transports sowie KrWG-konforme Entsorgung (überwiegend energetische Verwertung) der im Landkreis Saalekreis dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassenen Restabfälle (gemischte Siedlungsabfälle, Sperrmüll, haus-und sperrmüllähnliche Abfälle aus der Flurberäumung sowie ggf. andere Restabfälle, die wie gemischte Siedlungsabfälle entsorgt werden können). Die Vergabe der Leistung erfolgt entweder über 5 Jahre (Alternative 1a, nachfolgend als Los 1a bezeichnet) oder über 10 Jahre (Alternative 1b, nachfolgend als Los 1b bezeichnet) nach Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Übernahme einschließlich eines ggf. erforderlich werdenden Umschlags und Transports sowie KrWG-konforme Entsorgung (überwiegend energetische Verwertung) der im Landkreis Saalekreis dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassenen Restabfälle (gemischte Siedlungsabfälle, Sperrmüll, haus-und sperrmüllähnliche Abfälle aus der Flurberäumung sowie ggf. andere Restabfälle, die wie gemischte Siedlungsabfälle entsorgt werden können). Die Vergabe der Leistung erfolgt entweder über 5 Jahre (Alternative 1a, nachfolgend als Los 1a bezeichnet) oder über 10 Jahre (Alternative 1b, nachfolgend als Los 1b bezeichnet) nach Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Gesamtwert des Auftrags: 17 300 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Abfälle sind an einer oder mehreren durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle(n) (Umladestation oder Entsorgungsanlage) zu übernehmen. Bei der Bereitstellung mehrerer Übernahmestellen durch den Auftragnehmer kann der Auftraggeber frei wählen, in welchem Umfang die Anlieferung der Abfälle an den angebotenen Übernahmestellen erfolgt. Die Durchführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt
Die Abfälle sind an einer oder mehreren durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle(n) (Umladestation oder Entsorgungsanlage) zu übernehmen. Bei der Bereitstellung mehrerer Übernahmestellen durch den Auftragnehmer kann der Auftraggeber frei wählen, in welchem Umfang die Anlieferung der Abfälle an den angebotenen Übernahmestellen erfolgt. Die Durchführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt
Zusätzliche Informationen:
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-18 📅
Name: MVV Umwelt Ressourcen GmbH
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68169
Land: Deutschland 🇩🇪 Mannheim, Stadtkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 19 100 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Referenz Zusätzliche Informationen
Mit dem Angebot zusätzlich zu den Unterlagen unter III.1.1) bis III.1.3) vorzulegen:
— Vereinbarungen nach Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt zu Mindestentlohnung, Zahlung gleichen Entgelts, Nachunternehmer-Einsatz und Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnorm
a) Beschreibung des vorgesehenen Entsorgungs- bzw. Logistikkonzeptes für die zu übernehmenden Abfälle. Bei mehrstufigen Konzepten ist jede vorgesehene Stufe des Entsorgungs- und Logistikkonzeptes zu beschreiben.
b) Ausdruck eines Luftbildes (google-maps o. ä.) des Standortes der ggf. vorgesehenen Umladestation(en) und der vorgesehenen Entsorgungsanlage(n), jeweils mit Kennzeichnung des Standortes der Eingangswaage;
Geforderte Unterlagen je angebotetenem Los:
—— Darstellung der Verwertungsverfahren in den vorgesehenen Entsorgungsanlagen für den zu übernehmenden Abfall,
—— Angaben zum Endverbleib der zu übernehmenden Abfälle (prozentuale Aufteilung der zu übernehmenden Gesamtmenge auf die Entsorgungsanlagen),
—— Anlagenkennblatt der vorgesehenen Anlage(n) zur Entsorgung (Behandlung/ Verwertung/ Beseitigung) der Abfälle (Betreiber, Standort, Genehmigungsdatum, Anlagendurchsatz, Status als Verwertungsanlage, Art der Behandlung, genehmigten Abfallarten),
—— Anlagenkennblatt für ggf. vorgesehene Umladestationen zur Übernahme der Abfälle (Angaben zu Betreiber, Standort, Genehmigungsdatum, genehmigter Kapazität, genehmigten Abfallarten, geeichter Straßenfahrzeugwaage),
—— Angaben zum vorgesehenen Ausfallverbund für die Verwertung der Abfälle (Beschreibung, Benennung derAnlagen),
— auf Verlangen vorzulegen:
—— Genehmigungsunterlagen bezüglich der benannten Anlagen zur Übernahme und Verwertung der Abfälle, Bereitschaftserklärungen der Betreiber der ggf. vorgesehenen Umladestationen sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der Angebotsinhalte.
—— Genehmigungsunterlagen bezüglich der benannten Anlagen zur Übernahme und Verwertung der Abfälle, Bereitschaftserklärungen der Betreiber der ggf. vorgesehenen Umladestationen sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der Angebotsinhalte.
—— Genehmigungen sowie Bereitschaftserklärungen der als Ausfallverbund benannten Anlagenbetreiber zur Übernahme der Abfälle oder Verträge über den Ausfallverbund und im Rahmen der Aufklärung ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise.
— Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich in Textforman die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter derunter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zumAblauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einerBieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
— Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich in Textforman die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter derunter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zumAblauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einerBieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen de sNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen de sNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,