Der Auftragnehmer übernimmt, transportiert und verwertet Siebreste und/oder Reststoffe aus dem Kameraerkennungssystem der Vergärungsanlage in Framersheim.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-07-03) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Alzey-Worms
Postanschrift: Ernst-Ludwig-Straße 36
Postort: Alzey
Postleitzahl: 55232
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Michael Menzel
Telefon: +49 6731/408-1141📞
E-Mail: menzel.michael@alzey-worms.de📧
Fax: +49 6731 / 408-84444 📠
Region: Alzey-Worms🏙️
URL: www.alzey-worms.eu🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E16611598🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verwertung von Siebresten und Reststoffen aus einer Vergärungsanlage
Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung von kommunalem Müll📦
Kurze Beschreibung:
“Der Auftragnehmer übernimmt, transportiert und verwertet Siebreste und/oder Reststoffe aus dem Kameraerkennungssystem der Vergärungsanlage in Framersheim.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 500 000 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Übernahme, Transport und Verwertung von Siebresten
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle📦
Ort der Leistung: Alzey-Worms🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Vergärungsanlage Framersheim
An der K 30
55234 Framersheim
Beschreibung der Beschaffung:
“Übernahme, Transport und Verwertung von Siebresten aus der Vergärungsanlage in Framersheim.” Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 410 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Es besteht die Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2021
Zusätzliche Informationen: Keine
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Übernahme, Transport und Verwertung von Reststoffen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer übernimmt, transportiert und verwertet die Reststoffe aus dem Kameraerkennungssystem der Vergärungsanlage in Framersheim.” Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 90 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Es besteht die Option der Verlängerung bis zum 31.12.2021
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Eigenerklärung mit Referenzen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben zur allgemeinen technischen Leistungsfähigkeit. Hier sind mindestens folgende Angaben erforderlich:
— Standort des Betriebshofes / der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben zur allgemeinen technischen Leistungsfähigkeit. Hier sind mindestens folgende Angaben erforderlich:
— Standort des Betriebshofes / der Entsorgungsanlagen,
— Kurze Beschreibung der Verwertungsverfahren für die Materialien der Lose 1 und 2; im Falle von Sortier- oder Mischvorgängen sind die Sortier- bzw. Mischfraktionen zu benennen sowie deren Entsorgungswege mit Angabe der entsprechenden Entsorgungsanlage.
Zudem ist der Genehmigungsbescheid der Entsorgungsanlage mit Nachweis darüber, dass Siebreste und Reststoffe aus dem Kameraerkennungssystem (jeweils Abfallschlüssel AVV 19 05 01) in der Anlage aufgenommen und verarbeitet werden dürfen, beizulegen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-08-15
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-09-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-08-15
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Es sind keine Bieter zugelassen, nur befugte Verwaltungsmitarbeiter der Kreisverwaltung Alzey-Worms und des Abfallwirtschaftsbetriebes.”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131162113 📠
URL: www.mwvlw.rlp.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 127-289551 (2018-07-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-11) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: An der Hexenbleiche 36
Kontaktperson: Kreisverwaltung Alzey-Worms, Zentrale Vergabestelle, Ernst-Ludwig-Straße 36
Telefon: +49 67314084661📞
Fax: +49 673140884444 📠
URL: www.kreis-alzey-worms.eu🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Verwertung von Siebresten und Reststoffen aus einer Vergärungsablage
TEDE5/2018-013537”
Kurze Beschreibung:
“Der Auftragnehmer, übernimmt, transportiert und verwertet Siebreste und/oder Reststoffe aus dem Kameraerkennungssystem der Vergärungsanlage in Framersheim.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 417 344 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Vergärungsanlage in Framersheim
An der K 30
55234 Framersheim
Beschreibung der Beschaffung:
“Übernahme, Transport und Verwertung von Reststoffen aus der Vergärungsanlage in Framersheim.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 127-289551
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Dienstleistungsvertrag über die Übernahme, den Transport und die Verwertung von Siebresten und Resstoffen”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Firma Zeller Recyling GmbH, 67112 Mutterstadt
Postanschrift: In der Schlicht 6
Postort: Mutterstadt
Postleitzahl: 67112
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@zeller-recycling.de📧
Region: Rhein-Pfalz-Kreis🏙️
URL: www.zeller-recycling.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 500 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 417 344 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Stiftstraße 9
E-Mail: vergabekammer.rlp@wvlw.rlp.de📧
Fax: +49 613116213 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 031-070138 (2019-02-11)