Gegenstand der Ausschreibung ist die Beauftragung eines Dritten – im folgenden Auftragnehmer (AN) benannt – im Sinne des § 22 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) mit der Erbringung der nachfolgend beschriebenen Leistungen. Diese Leistungen sind insbesondere nach Maßgabe der durch die Stadt Karlsruhe erlassenen Abfallwirtschaftssatzung zur „Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus der Stadt Karlsruhe“ zu erbringen. Sämtliche Leistungen müssen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und Regelungen erfolgen. Es wird besonders auf die Einhaltung der für den AN gültigen berufsgenossenschaftlichen Regelungen hingewiesen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-12-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-11-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beauftragung eines Dritten – im folgenden Auftragnehmer (AN) benannt – im Sinne des § 22 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) mit der Erbringung der nachfolgend beschriebenen Leistungen.
Diese Leistungen sind insbesondere nach Maßgabe der durch die Stadt Karlsruhe erlassenen Abfallwirtschaftssatzung zur „Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus der Stadt Karlsruhe“ zu erbringen.
Sämtliche Leistungen müssen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und Regelungen erfolgen. Es wird besonders auf die Einhaltung der für den AN gültigen berufsgenossenschaftlichen Regelungen hingewiesen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beauftragung eines Dritten – im folgenden Auftragnehmer (AN) benannt – im Sinne des § 22 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) mit der Erbringung der nachfolgend beschriebenen Leistungen.
Diese Leistungen sind insbesondere nach Maßgabe der durch die Stadt Karlsruhe erlassenen Abfallwirtschaftssatzung zur „Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus der Stadt Karlsruhe“ zu erbringen.
Sämtliche Leistungen müssen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und Regelungen erfolgen. Es wird besonders auf die Einhaltung der für den AN gültigen berufsgenossenschaftlichen Regelungen hingewiesen.
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem (ELViS) der Auftragsplattform subreport (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E24925897. Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren.
Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren, bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem der Auftragsplattform subreport schriftlich an die ausschreibende Stelle zu richten.
Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über die elektronische Vergabeplattform übermittelten Antworten / Bieterinformationen.
Eine Angebotsabgabe in Papierform ist nicht zulässig! Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über subreport/ELViS möglich.
Das Angebot muss verschlüsselt über die Ausschreibungsplattform subreport/ ELViS hochgeladen werden.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter bei subreport unter der Telefonnummer +49 221/9857856 zur Verfügung.
Die Urkalkulation ist separat in einem verschlossenem Umschlag einzureichen.
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem (ELViS) der Auftragsplattform subreport (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E24925897. Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren.
Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren, bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem der Auftragsplattform subreport schriftlich an die ausschreibende Stelle zu richten.
Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über die elektronische Vergabeplattform übermittelten Antworten / Bieterinformationen.
Eine Angebotsabgabe in Papierform ist nicht zulässig! Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über subreport/ELViS möglich.
Das Angebot muss verschlüsselt über die Ausschreibungsplattform subreport/ ELViS hochgeladen werden.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter bei subreport unter der Telefonnummer +49 221/9857856 zur Verfügung.
Die Urkalkulation ist separat in einem verschlossenem Umschlag einzureichen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beauftragung eines Dritten – im folgenden Auftragnehmer (AN) benannt – im Sinne des § 22 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) mit der Erbringung der nachfolgend beschriebenen Leistungen.
Diese Leistungen sind insbesondere nach Maßgabe der durch die Stadt Karlsruhe erlassenen Abfallwirtschaftssatzung zur „Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus der Stadt Karlsruhe“ zu erbringen.
Sämtliche Leistungen müssen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und Regelungen erfolgen. Es wird besonders auf die Einhaltung der für den AN gültigen berufsgenossenschaftlichen Regelungen hingewiesen.
Leistungsgegenstand ist die Übernahme und die stoffliche Verwertung der PPK-Sammelware aus dem kommunalen Erfassungssystem des AG. Dies umfasst die Anlieferung aus der städtischen Papiertonne und aus den Wertstoffhöfen.
— PPK-Sammelware aus der Behältergestützten Erfassung ca. 8.900 Mg/p.a.,
— PPK-Sammelware aus den Wertstoffstationen ca. 1 500 Mg/p.a..
Insbesondere folgende Leistungen sind vom AN durchzuführen:
— Übernahme der PPK-Sammelware an der Ablade- bzw. Übernahmestelle,
— Durchführung sämtlicher ggf. erforderlicher Transportvorgänge bis zu den vom AN bestimmten Erstbehandlungs-, Sortier-, Endverwertungs- und ggf. Beseitigungsanlagen,
— ordnungsgemäße stoffliche Verwertung der vertragsgegenständlichen PPK-Fraktion sowie ggf. notwendige Vorbereitungsmaßnahmen zur Verwertung,
— ordnungsgemäße Beseitigung/Verwertung von etwaigen Störstoffen/Sortierresten aus der vertragsgegenständlichen PPK-Sammelware,
— Erstellung und Übergabe eines monatlichen lückenlosen Mengenstromnachweises mit allen Wiegescheinen, einschließlich der Wiegenoten über den Eingang beim Endverwerter.
Die Anlieferung der PPK-Sammelware erfolgt durch den AG an eine vom AN bereitzustellende Ablade- und Übernahmestelle, die innerhalb des Stadtkreises Karlsruhe liegen muss.
Die für diesen Zweck genehmigte Übernahmestelle muss rechtzeitig vor Vertragsbeginn betriebsbereit sein. Die Übernahmestelle kann auch die Verwertungsanlage selbst sein.
Für die Übernahme der PPK-Sammelware hat der AN die Übernahmestelle an Werktagen montags bis freitags von 6.00 bis 18.00 Uhr offen zu halten. Bei feiertagsbedingten Verschiebungen der Sammlung oder Verschiebungen aus sonstigen Gründen ist die Übernahmestelle nach rechtzeitiger Absprache auch samstags in der Zeit von 10.00 bis 15.00 Uhr offen zu halten.
Für die Übernahme der PPK-Sammelware hat der AN die Übernahmestelle an Werktagen montags bis freitags von 6.00 bis 18.00 Uhr offen zu halten. Bei feiertagsbedingten Verschiebungen der Sammlung oder Verschiebungen aus sonstigen Gründen ist die Übernahmestelle nach rechtzeitiger Absprache auch samstags in der Zeit von 10.00 bis 15.00 Uhr offen zu halten.
Die anliefernden Sammelfahrzeuge des AG (in der Regel Fahrzeuge mit 26 t Gesamtgewicht davon ca. 10 t Nutzlast bei 21 m
Der AN hat durch geeignete Maßnahmen sicher zu stellen, dass die anliefernden Sammelfahrzeuge des AG im Jahresdurchschnitt innerhalb von 30 Minuten vollständig abgefertigt werden.
Mit Abladen der PPK-Sammelware an der Übernahmestelle geht die Gefahr auf den AN über. Das Eigentum geht erst nach vollständiger Vergütung der Annahmemenge auf den AN über.
Nach Übernahme der PPK-Sammelware an der Ablade- bzw. Übernahmestelle hat der AN die vertragsgegenständliche PPK-Fraktion zu der/den von ihm bestimmten Anlage/n (Sortierungs- und/oder Endverwertungsanlage/n) zu transportieren, sofern die Ablade- bzw. Übernahme-stelle nicht gleichzeitig der Ort der Sortierung und/oder Verwertung ist, und sie der ordnungsgemäßen stofflichen Verwertung zuzuführen.
Nach Übernahme der PPK-Sammelware an der Ablade- bzw. Übernahmestelle hat der AN die vertragsgegenständliche PPK-Fraktion zu der/den von ihm bestimmten Anlage/n (Sortierungs- und/oder Endverwertungsanlage/n) zu transportieren, sofern die Ablade- bzw. Übernahme-stelle nicht gleichzeitig der Ort der Sortierung und/oder Verwertung ist, und sie der ordnungsgemäßen stofflichen Verwertung zuzuführen.
Die vom AN in seinem Angebot benannte/n Anlage/n sind verbindlich.
Ggf. bei der Aufbereitung und/oder Endverwertung anfallende Störstoffe oder Sortierreste sind vom AN ordnungsgemäß zu entsorgen. Der AN erhält keine gesonderte Vergütung für die Verwertung/Entsorgung ggf. anfallender Störstoffe oder Sortierreste.
Die zu übernehmende und zu vermarktende Qualität der PPK-Sammelware wird beschrieben als „lose Sammelware, unberaubt – wie gesammelt“. Der AG schuldet nur die Übergabe der PPK-Sammelware so wie sie anfällt an der Übernahmestelle.
Der AG übernimmt keine Garantien für die Qualität der PPK-Sammelware. Verschlechtert sich die Qualität während des Leistungszeitraumes, ohne dass Systemveränderungen durch den AG hierfür ursächlich sind, hat der AN keinen Anspruch auf Vertragsanpassung.
Der AG übernimmt keine Garantien für die Qualität der PPK-Sammelware. Verschlechtert sich die Qualität während des Leistungszeitraumes, ohne dass Systemveränderungen durch den AG hierfür ursächlich sind, hat der AN keinen Anspruch auf Vertragsanpassung.
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Zweimal um jeweils ein weiteres Jahr,
Maximale Gesamtlaufzeit 36 Monaten
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Karlsruhe
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
— nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Keine Person, die dem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs-, oder Kontrollbefugnisse hat, aus den Gründen des § 123 GWB verurteilt wurde,
— nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Keine Person, die dem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs-, oder Kontrollbefugnisse hat, aus den Gründen des § 123 GWB verurteilt wurde,
— der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen,
— eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
— der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist,
— der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung Abgegeben hat,
— Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmerentsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung, nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für Baden-Württemberg (LTMG).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die
Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, jedoch nur sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (ansonsten Gründungsdatum des Unternehmens) – eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen vorliegt:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, jedoch nur sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (ansonsten Gründungsdatum des Unternehmens) – eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen vorliegt:
—— mind. 1 000 000 EUR für Sachschäden je Schadensfall,
—— mind. 2 500 000 EUR für Personenschäden je Schadensfall.
Soweit keine Versicherung mit den Deckungssummen vorliegt ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung unverzüglich abgeschlossen und dem Auftraggeber ein Nachweis vorgelegt wird, abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Soweit keine Versicherung mit den Deckungssummen vorliegt ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung unverzüglich abgeschlossen und dem Auftraggeber ein Nachweis vorgelegt wird, abzugeben.
Liste geeigneter Projekte innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre, die bezüglich der besonderen Leistungsart,
Die Gegenstand dieser Vergabe ist, mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Nennung der Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer,
Email-Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit,
— die Bestätigung, dass die Sortieranlage die Anforderungen nach § 6 Absatz 1 und 3 GewAbfV erfüllt,
— Nachweis/ Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb nach §§ 56/57 KrWG mit der Zulassung für die angebotenen
Abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten, sowie eine Kopie der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 4 BImSchG oder gleichwertiger Nachweis
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Innerhalb von 14 Werktagen nach Zuschlagserteilung ist eine Bankbürgschaft (Formular 421_Erfüllungsbürgschaft) in Höhe von 5 % des Auftragswertes (brutto) vorzulegen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-04-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-12-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:05
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Wertungssumme gesamt (netto) laut Preisblatt
Kostenkriterium (Gewichtung): 80
Kostenkriterium (Name): Umweltkosten
Kostenkriterium (Gewichtung): 20
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem (ELViS) der Auftragsplattform subreport (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E24925897. Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich.
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem (ELViS) der Auftragsplattform subreport (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E24925897. Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren.
Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren, bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem der Auftragsplattform subreport schriftlich an die ausschreibende Stelle zu richten.
Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über die elektronische Vergabeplattform übermittelten Antworten / Bieterinformationen.
Eine Angebotsabgabe in Papierform ist nicht zulässig! Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über subreport/ELViS möglich.
Das Angebot muss verschlüsselt über die Ausschreibungsplattform subreport/ ELViS hochgeladen werden.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter bei subreport unter der Telefonnummer +49 221/9857856 zur Verfügung.
Die Urkalkulation ist separat in einem verschlossenem Umschlag einzureichen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk-bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit,
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).
Quelle: OJS 2018/S 223-510351 (2018-11-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Leistungsgegenstand ist die Übernahme und die stoffliche Verwertung der PPK-Sammelware aus dem kommunalen Erfassungssystem des AG. Dies umfasst die Anlieferung aus der städtischen Papiertonne und aus den Wertstoffhöfen:
– PPK-Sammelware aus der Behälter gestützten Erfassung ca. 8 900 Mg/p. a.,
– PPK-Sammelware aus den Wertstoffstationen ca. 1 500 Mg/p. a.
– Übernahme der PPK-Sammelware an der Ablade- bzw. Übernahmestelle,
– Durchführung sämtlicher ggf. erforderlicher Transportvorgänge bis zu den vom AN bestimmten Erstbehandlungs-, Sortier-, Endverwertungs- und ggf. Beseitigungsanlagen,
– ordnungsgemäße stoffliche Verwertung der vertragsgegenständlichen PPK-Fraktion sowie ggf. notwendige Vorbereitungsmaßnahmen zur Verwertung,
– ordnungsgemäße Beseitigung/Verwertung von etwaigen Störstoffen/Sortierresten aus der vertragsgegenständlichen PPK-Sammelware,
– Erstellung und Übergabe eines monatlichen lückenlosen Mengenstromnachweises mit allen Wiegescheinen, einschließlich der Wiegenoten über den Eingang beim Endverwerter.
Die anliefernden Sammelfahrzeuge des AG (in der Regel Fahrzeuge mit 26t Gesamtgewicht davon ca. 10t Nutzlast bei 21 m
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-28 📅
Name: Sita Service GmbH
Postanschrift: Gerichtsweg 28
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland 🇩🇪 Leipzig
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
Quelle: OJS 2019/S 108-263513 (2019-06-04)