Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist der größte Infrastrukturbetreiber öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste. Der von
Niedersachsen Ports betriebene Seehafen Brake ist ein moderner multifunktionaler Spezialhafen und liegt an der Weser, 26 Kilometer oberhalb des Mündungstrichters.
Niedersachsen Ports steht im Bereich des zum Seehafen Brake gehörenden Binnenhafens das Grundstück B11 mit einer Größe von 726 m als Eigentümer zur Verfügung, auf dem gewerbliche Ansiedlungen realisiert werden können und sollen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-21.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vg. Grundstück B 11
30.412-14.24-8
Produkte/Dienstleistungen: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste📦
Kurze Beschreibung:
“Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist der größte Infrastrukturbetreiber öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und...”
Kurze Beschreibung
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist der größte Infrastrukturbetreiber öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste. Der von
Niedersachsen Ports betriebene Seehafen Brake ist ein moderner multifunktionaler Spezialhafen und liegt an der Weser, 26 Kilometer oberhalb des Mündungstrichters.
Niedersachsen Ports steht im Bereich des zum Seehafen Brake gehörenden Binnenhafens das Grundstück B11 mit einer Größe von 726 m als Eigentümer zur Verfügung, auf dem gewerbliche Ansiedlungen realisiert werden können und sollen.
1️⃣
Ort der Leistung: Wesermarsch🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Seehafen Brake 26919 Brake
Beschreibung der Beschaffung:
“Der von Niedersachsen Ports betriebene Seehafen Brake ist Dreh- und Angelpunkt der nationalen und internationalen See-, Binnen- und Fischereischiffe. Eine...”
Beschreibung der Beschaffung
Der von Niedersachsen Ports betriebene Seehafen Brake ist Dreh- und Angelpunkt der nationalen und internationalen See-, Binnen- und Fischereischiffe. Eine Seeschleuse für Schiffe mit einer maximalen Größe von 85 x 16 m und einem Tiefgang von 3,5 m (tideunabhängig) bis 5,0 m (tideabhängig) verbindet den Binnenhafen mit der Weser.
Niedersachsen Ports steht im Bereich des zum Seehafen Brake gehörenden Binnenhafens das Grundstück B11 mit einer Größe von 726 m als Eigentümer zur Verfügung, auf dem hafenaffine Ansiedlungen realisiert werden können und sollen. Auf diesem Grundstück sollen daher Unternehmen angesiedelt werden, deren Tätigkeitsfeld über die Kaje ein- und ausgehende Umschlaggüter und/oder deren Lagerung und/oder Transport und/oder die damit verbundenen Dienstleistungen umfasst. Auch eine für diese hafenaffinen Zwecke einzurichtende Büroraumnutzung/Nutzung als Verwaltungsgebäude oder Nutzung als Werkstatt ist denkbar.
Auf dem zukünftigen Erbbaugrundstück befindet sich derzeit ein Verwaltungsgebäude/Werkstattt, welches im Eigentum des jetzigen Nutzers steht. Um das auf dem Grundstück befindliche Bauwerk möglichst einer weiteren sinnvollen Verwendung zuzuführen, hat Niedersachsen Ports sich im Sinne der Vertragstreue zum bisherigen Nutzer entschlossen, die Weiterverwendung des Verwaltungsgebäudes/der Werkstatt zu ermöglichen. Daher soll mit diesem Vergabeverfahren vorgegeben werden, dass das Verwaltungsgebäude durch den zukünftigen Erbbaurechtsnehmer von dem jetzigen Nutzer zu erwerben ist. Der jetzige Nutzer hat sich verpflichtet, sämtlichen Bietern des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens die vorhandene Bebauung zu ihrem Verkehrswert anzubieten.
Der guten Ordnung halber wird klargestellt, dass Niedersachsen Ports nicht für Zustand und/oder Gebrauchsfähigkeit der Bauwerke und Anlagen haftet.
Vor diesem Hintergrund führt Niedersachsen Ports dieses Verhandlungsverfahren für eine hafenaffine gewerbliche Ansiedlung auf dem Grundstück B11 mittels Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages (mit Verpflichtung zur hafenaffinen Nutzung sowie zur Übernahme der bestehenden Bauwerke in das Eigentum des Erbbaurechtsnehmers und zur Inbetriebnahme dieser) durch.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 360
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Laufzeit des Erbbaurechts- oder Mietvertrages kann ggf. in eine Grundlaufzeit und Verlängerungsoption(en) aufgeteilt werden. Sie richtet sich jedoch –...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Laufzeit des Erbbaurechts- oder Mietvertrages kann ggf. in eine Grundlaufzeit und Verlängerungsoption(en) aufgeteilt werden. Sie richtet sich jedoch – bei einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren – nach § 3 KonzVgV und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die in dieser Bekanntmachung angegebene Laufzeit ist daher nur als exemplarisch zu verstehen.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 1
Maximale Anzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Niedersachsen Ports behält sich vor, die Anzahl der zum Angebot aufzufordernden Bieter auf 3 zu beschränken. Soweit sich mehr als 3 geeignete Bieter...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Niedersachsen Ports behält sich vor, die Anzahl der zum Angebot aufzufordernden Bieter auf 3 zu beschränken. Soweit sich mehr als 3 geeignete Bieter innerhalb der Teilnahmefrist bewerben, kann Niedersachsen Ports diese Reduktion anhand einer Bewertung der eingereichten Referenzen mithilfe der nachstehend aufgeführten Kriterien vor-nehmen (jede Referenz kann hierbei entsprechende Punkte sammeln, die zur Gesamtwertung zusammengezählt werden):
— Vergleichbarkeit des in Bezug genommenen Projektes hinsichtlich der Größe und der ggf. erwarteten Umschlagzahlen,
— Umfang der Erfahrungen (vergleichende Wertung der Anzahl der von den Bietern eingereichten Referenzen unter Berücksichtigung der jeweiligen Betriebszeiträume),
— Aktualität der Referenzen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die Einhaltung von Auflagen zu überprüfen und sind im Falle von Bietergemeinschaften von...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die Einhaltung von Auflagen zu überprüfen und sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
Bereits mit dem Teilnahmeantrag sind einzureichen:
(1) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB bzw. Art. 38 Abs. 4 Unterabs. 1, Abs. 5 Unterabs. 1 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB / Art. 38 Abs. 4 Unterabs. 1, Abs. 5 Unterabs. 1 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB / Art. 38 Abs. 9 der Richtlinie 2014/23/EU ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise wird Niedersachsen Ports ggf. anfordern.
(2) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft; alternativ oder zusätzlich: Konzern- Organigramm beifügen;
(3) Eigenerklärung des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/dieses bestätigt, dass weder sein Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Gemeinsamen Standpunktes des Rates 2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint.
(4) Eigenerklärung des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass diesem das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates 2001/931/GASP ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports ist einzureichen:
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die nachstehenden Angaben sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
(1) Angaben zum...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die nachstehenden Angaben sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
(1) Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten;
(2) Angaben zum hafenaffinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.
Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports sind einzureichen:
(1) Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bieters für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen;
(2) Geeigneter Nachweis, dass der Bieter die für sein Projekt geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B. Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert sein.
(3) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein).
“Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports behält sich vor, im...”
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen Anzufordern.
Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
Der Eignungsnachweis (wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit sowie zur Hafenaffinität) kann auch durch „Drittunternehmer“ (verbundene Unternehmen oder Nachunternehmer z. B. als Mieter/Pächter) erbracht werden. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers (z. B. zur Anmietung im Falle des Abschlusses des Erbbaurechtsvertrages) muss auf Anforderung von Niedersachsen Ports (spätestens mit Angebotsabgabe) vorgelegt werden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Je Bietergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben mindestens einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von verschiedenen Mitgliedern der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Je Bietergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben mindestens einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von verschiedenen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist möglich.
Der Bieter hat seine technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen durch nachvollziehbare Darstellung seiner Erfahrungen mit vergleichbaren hafenaffinen Ansiedlungen (Referenzprojekten) in einer selbst zu erstellenden Anlage.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports behält sich vor, im...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen anzufordern.
Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die Einreichung einer einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
Der Eignungsnachweis (wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit sowie zur Hafenaffinität) kann auch durch „Drittunternehmer“ (verbundene Unternehmen oder Nachunternehmer z. B. als Mieter/Pächter) erbracht werden. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers (z. B. zur Anmietung im Falle des Abschlusses des Erbbaurechtsvertrages) muss auf Anforderung von Niedersachsen Ports (spätestens mit Angebotsabgabe) vorgelegt werden.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Im Verfahren zugelassen sind
a) natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bieter) oder
b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Im Verfahren zugelassen sind
a) natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bieter) oder
b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen zu einer Bietergemeinschaft zur Verwirklichung einer konkreten Ansiedlung auf dem Grundstück B11. Ein solcher Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft ist bis zur Angebotsabgabe zulässig, soweit dieser keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (vgl. § 1 GWB). Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sowohl im Verfahren, als auch im Zuge der Vertragsdurchführung gesamtschuldnerisch haften und ein für die Vertretung bevollmächtigtes Mitglied bestimmen. Es ist eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung abzugeben;
c) Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer eines Bieters sein, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist.
Im Übrigen wird auf das Informationsmemorandum verwiesen.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“Niedersachsen Ports behält sich vor, für die positive Eignungsprüfung des Bieters und /oder des Projektes angemessene Vertragssicherheiten (Harte...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Niedersachsen Ports behält sich vor, für die positive Eignungsprüfung des Bieters und /oder des Projektes angemessene Vertragssicherheiten (Harte Patronatserklärung, Bürgschaften etc.) zu fordern.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine noch zu gründende Projektgesellschaft als Vertragspartner von Niedersachsen Ports vorzusehen.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Als geeignet gilt eine Ansiedlung, wenn
a) auf dem Ansiedlungsgrundstück Umschlaggüter bearbeitet, abgefertigt und/oder gelagert werden
Und/oder
b) auf dem...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Als geeignet gilt eine Ansiedlung, wenn
a) auf dem Ansiedlungsgrundstück Umschlaggüter bearbeitet, abgefertigt und/oder gelagert werden
Und/oder
b) auf dem Ansiedlungsgrundstück Dienstleistungen erbracht werden sollen, die die vorhandenen hafenaffinen Ansiedlungen und/oder den Hafenbetrieb unterstützen werden (zusammen auch „hafenaffine Ansiedlung“).
Um die Eignung darzulegen sind die in den zur Verfügung gestellten Formblättern abgefragten Grundstücks- und Projektangaben bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Sofern sich ein Unternehmen bewirbt, das das Grundstück oder das vorhandene Bauwerk ausschließlich zu Vermietungszwecken nutzen möchte, ist dies nur zulässig, wenn der konkrete Mieter inkl. dessen Betriebskonzepts bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrages benannt wird. Zudem muss eine rechtsgültig unterzeichnete Verpflichtungserklärung zur Anmietungsabsicht vorgelegt werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-30
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“1) Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes...”
1) Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat er Niedersachsen Ports unverzüglich Schriftlich darauf hinzuweisen.
2) Sofern Rückfragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden diese allen anderen zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von Niedersachsen Ports zur Verfügung gestellt. Die Bieter geben mit Einreichung ihrer jeweiligen Frage die Erlaubnis, diese – soweit mit Blick auf die erforderliche Anonymisierung möglich – in dem übersandten Wortlaut an die übrigen Bieter Weiterzuleiten.
3) Anonymisierte Bieterfragen und Aktualisierungen der Vergabeunterlagen werden während des Teilnahmewettbewerbs ebenfalls in dem Projektraum der Vergabeplattform zum Download zur Verfügung gestellt.
4) Niedersachsen Ports wird die Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern, unvollständige oder ergänzungsbedürftige Teilnahmeanträge zu ergänzen oder fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzureichen.
5) Für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren werden keinerlei Entschädigungen gewährt.
6) Niedersachsen Ports und dessen Kontrollgremien werden die Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen über den Grundstücksvertrag unter anderem anhand der in dem Informationsmemorandum Abgeforderten Angaben bzw. ggf. der im Verlauf der Verhandlungen mitgeteilten weiteren Wertungskriterien ermitteln. Die Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages haben.
7) Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen und alle Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten, sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte – mit Ausnahme der von den Bietern eingeschalteten Berater – ist nicht gestattet. Der Bieter hat die von ihm eingeschalteten Berater Ebenfalls zur Beachtung des Vertraulichkeitsgebot zu verpflichten. Die Bieter haben zu garantieren, dass Sie ihre Bewerbungen oder Angebote nicht mit Wettbewerbern erörtern oder in anderer Weise gegen das Vertraulichkeitsgebot verstoßen. Verstöße können als wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise gewertet werden und zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen. Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass die Vergabeunterlagen eine Vertragsstrafenregelung für den Fall enthält, dass aus Anlass der Vergabe Nachweislich eine Abrede getroffen wurde, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
8) Die Bieter erklären sich durch Teilnahme an diesem Verfahren damit einverstanden, dass die von ihnen im Zuge des Vergabeverfahrens übermittelten Unterlagen und Daten (inkl. etwaiger personenbezogener Daten) von Niedersachsen Ports zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens und im Anschluss an dieses zum Zwecke der Auftragsausführung bzw. Erfüllung der Niedersachsen Ports obliegenden Dokumentationspflichten gespeichert werden. Die Bieter garantieren, dass nur solche Daten an Niedersachsen Ports übersandt werden, zu deren Übermittlung sie datenschutzrechtlich berechtigt sind;
9) Der Grundstücksvertrag ist als Konzession i. S. d. Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) einzuordnen. Dieses Verfahren richtet sich daher nach den Vorgaben der KonzVgV. Da eine entsprechende Auswahlmöglichkeit auf dieser Plattform nicht zur Verfügung steht, wurde das Verfahren als der Sektorenverordnung unterfallend bezeichnet. Niedersachsen Ports stellt jedoch klar, dass diese (technisch erforderliche) Fehlbezeichnung nichts an der Maßgeblichkeit der KonzVgV für die Ausgestaltung des Verfahrens ändert.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9FYGN0
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB, Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.