DeltaPort GmbH & Co. KG (im Folgenden: DeltaPort) betreibt den Rhein-Lippe-Hafen und den Stadthafen Wesel auf dem Gebiet der Hansestadt Wesel sowie den Hafen Emmelsum auf Voerder Stadtgebiet (zusammenfassend: DeltaPort-Häfen). Der bei Rheinkilometer 813 gelegene Rhein-Lippe-Hafen in der Hansestadt Wesel verfügt über eine Wasserfläche von ca. 19 ha. DeltaPort hat am Nordufer des Rhein-Lippe-Hafen eine schwerlastfähige Kaianlage errichtet.
DeltaPort vergibt mit dieser Ausschreibung eine „Terminalkonzession“. Zur Steigerung der Attraktivität des Standortes für potentielle Ansiedler umfasst die Terminalkonzession sowohl einen Erbbaurechtsvertrag für das hinter der neu errichteten Kaianlage liegende Grundstück A als auch einen Mietvertrag für einen Teilbereich der in 2017/2018 errichteten Kaianlage im Rhein-Lippe-Hafen (zusammen „Terminalkonzession)“. Diese gewährt dem (dann) Konzessionär das Recht und die Pflicht zum Betrieb dieser Bereiche.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-12.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vg. Terminalkonzession Rhein-Lippe-Hafen
128-18
Produkte/Dienstleistungen: Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste📦
Kurze Beschreibung:
“DeltaPort GmbH & Co. KG (im Folgenden: DeltaPort) betreibt den Rhein-Lippe-Hafen und den Stadthafen Wesel auf dem Gebiet der Hansestadt Wesel sowie den...”
Kurze Beschreibung
DeltaPort GmbH & Co. KG (im Folgenden: DeltaPort) betreibt den Rhein-Lippe-Hafen und den Stadthafen Wesel auf dem Gebiet der Hansestadt Wesel sowie den Hafen Emmelsum auf Voerder Stadtgebiet (zusammenfassend: DeltaPort-Häfen). Der bei Rheinkilometer 813 gelegene Rhein-Lippe-Hafen in der Hansestadt Wesel verfügt über eine Wasserfläche von ca. 19 ha. DeltaPort hat am Nordufer des Rhein-Lippe-Hafen eine schwerlastfähige Kaianlage errichtet.
DeltaPort vergibt mit dieser Ausschreibung eine „Terminalkonzession“. Zur Steigerung der Attraktivität des Standortes für potentielle Ansiedler umfasst die Terminalkonzession sowohl einen Erbbaurechtsvertrag für das hinter der neu errichteten Kaianlage liegende Grundstück A als auch einen Mietvertrag für einen Teilbereich der in 2017/2018 errichteten Kaianlage im Rhein-Lippe-Hafen (zusammen „Terminalkonzession)“. Diese gewährt dem (dann) Konzessionär das Recht und die Pflicht zum Betrieb dieser Bereiche.
1️⃣
Ort der Leistung: Wesel🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rhein-Lippe-Hafen Wesel
46483 Wesel
Beschreibung der Beschaffung:
“DeltaPort vergibt mit dieser Ausschreibung eine „Terminalkonzession “.
Das Grundstück A (ca. 50 000 m) im nördlichen Bereich des Rhein-Lippe-Hafen wird im...”
Beschreibung der Beschaffung
DeltaPort vergibt mit dieser Ausschreibung eine „Terminalkonzession “.
Das Grundstück A (ca. 50 000 m) im nördlichen Bereich des Rhein-Lippe-Hafen wird im Rahmen der Terminalkonzession für eine hafenaffine Ansiedlung durch Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages zur Verfügung gestellt. Das Grundstück grenzt unmittelbar an die neu errichtete Kaianlage an. Die Vergabe der Terminalkonzession kommt daher nur in Betracht, wenn Umschlag in einem vertraglich zu garantierendem Umfang über die Kaikante generiert wird.
Gegenstand des Mietvertrages (im Folgenden: Mietvertrag Kaifläche) ist der östliche Bereich der Kaianlage auf einer Länge von ca. 120 m und mit einer Tiefe von ca. 30 m (nachfolgend: Kaifläche Mietvertrag). DeltaPort ist für die Disposition der Liegeplatzzuweisung an der angrenzenden 300 m langen Kaianlage des Rhein-Lippe-Hafen zuständig.
Im Rahmen des Mietvertrags Kaifläche wird der Konzessionär zur Durchführung von Umschlagtätigkeiten (auch für Dritte) über die Kaikante berechtigt und verpflichtet. Der Konzessionär wird berechtigt und verpflichtet, über die Kaifläche Mietvertrag Stück- und/oder Schwergut und/oder Container umzuschlagen. Der Umschlag von Schüttgut (insbesondere staubender Güter) und Flüssiggütern ist ausgeschlossen.
Der (dann) Konzessionär wird berechtigt und verpflichtet, auf der Kaifläche Mietvertrag die für den von ihm gemäß Vereinbarung im Rahmen der Terminalkonzession durchzuführenden Umschlag erforderliche Suprastruktur zu errichten.
Sofern und solange es förderrechtlich für die Errichtung der Suprastruktur des Konzessionsnehmers erforderlich sein sollte, kann über die Einbettung der Nutzung der Kaifläche in einen Erbbaurechtsvertrag verhandelt werden.
Die Kaianlage des Rhein-Lippe-Hafen muss im Rahmen der Konzessionsdurchführung den Charakter eines öffentlichen Hafens beibehalten. Auch die Kaifläche Mietvertrag kann daher nicht als „dedicated terminal“ betrieben werden. Der (dann) Konzessionär ist aus diesem Grunde zum diskriminierungsfreien Betrieb der Kaifläche Mietvertrag verpflichtet. Er hat die Umschlagleistungen über die Kaikante diskriminierungsfrei und transparent auch Dritten gegenüber anzudienen.
DeltaPort weist darauf hin, dass Unternehmen angesiedelt werden sollen, deren Ansiedlungskonzept ein Logistikzentrum vorsieht, in welchem auch temperaturgeführte Logistikdienstleistungen auf dem Grundstück A durchgeführt werden können. Geschuldet ist diese Vorgabe der sich aus dem Projekt „Ecoport 813“ ergebenden Zielsetzung von DeltaPort, die Abwärme aus der Aluminiumproduktion des Ansiedlers Trimet im benachbarten Hafen Emmelsum im Rahmen der Ansiedlung von weiteren Unternehmen zur Energieversorgung effizient einzusetzen. Auch wenn keine konkrete Abnahmepflicht bzw. Zusage der Abnahmemöglichkeit vertraglich vereinbart werden wird, soll jedenfalls eine potentiell passende Ansiedlung erfolgen.
Zur Vereinfachung werden die Unternehmen, die sich für die Terminalkonzession interessieren, im Folgenden unabhängig vom jeweiligen Verfahrensstand zusammenfassend „Bieter“ genannt. Dies gilt auch für Unternehmenszusammenschlüsse/Bietergemeinschaften.
Die „Terminalkonzession“ ist als Konzession i. S. d. Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) einzuordnen. Dieses Verfahren richtet sich daher nach den Vorgaben der KonzVgV. Da eine entsprechende Auswahlmöglichkeit auf dieser Plattform nicht zur Verfügung steht, wurde das Verfahren als der Sektorenverordnung unterfallend bezeichnet. DeltaPort stellt jedoch klar, dass diese (technisch erforderliche) Fehlbezeichnung nichts an der Maßgeblichkeit der KonzVgV für die Ausgestaltung des Verfahrens ändert.
Die neu errichtete Kaianlage wurde unter Verwendung von europäischen Fördermitteln als Schwerlastkaje errichtet. Der Abschluss der Terminalkonzession steht daher unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Europäische Kommission dem im Zuge dieses Vergabeverfahrens endverhandelten Nutzungszweck und Terminalvertrag zustimmt bzw. keine Einwände geltend macht.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 360
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Laufzeit der Terminalkonzession kann ggf. in eine Grundlaufzeit und Verlängerungsoption(en) aufgeteilt
Werden. Die zu vereinbarende Laufzeit richtet...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Laufzeit der Terminalkonzession kann ggf. in eine Grundlaufzeit und Verlängerungsoption(en) aufgeteilt
Werden. Die zu vereinbarende Laufzeit richtet sich nach § 3 KonzVgV und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die o. a. Laufzeit ist daher nur als exemplarisch zu werten.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 1
Maximale Anzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“DeltaPort behält sich vor, die Anzahl der zum Angebot aufzufordernden Bieter auf 3 zu beschränken. Soweit sich mehr als 3 geeignete Bieter innerhalb der...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
DeltaPort behält sich vor, die Anzahl der zum Angebot aufzufordernden Bieter auf 3 zu beschränken. Soweit sich mehr als 3 geeignete Bieter innerhalb der Teilnahmefrist bewerben, kann DeltaPort diese Reduktion anhand einer Bewertung der eingereichten Referenzen, des Betriebskonzepts Grundstück A und des Betriebskonzepts Kaifläche Mietvertrag mithilfe der nachstehend aufgeführten Kriterien vornehmen.
Für die Bewertung sind folgende Aspekte von Bedeutung (aufgezählt in absteigender Rangfolge):
a) Referenzen (jede Referenz kann hierbei entsprechende Punkte sammeln, die zur Gesamtwertung zusammengezählt werden),
— Vergleichbarkeit des in Bezug genommenen Projektes hinsichtlich der Größe und der erwarteten Umschlagkapazität des Betriebs,
— Umfang der Erfahrungen (vergleichende Wertung der Anzahl und der von den Bietern eingereichten Referenzen unter Berücksichtigung der jeweiligen Betriebszeiträume),
— Aktualität der Referenzen.
b) Betriebskonzept Grundstück A:
— Aussagekraft und,
— Nachvollziehbarkeit der in dem Betriebskonzept gemachten Angaben.
c) Betriebskonzept Kaifläche Mietvertrag:
— Aussagekraft und,
— Nachvollziehbarkeit der in dem Betriebskonzept gemachten Angaben.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft (im Folgenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft (im Folgenden vereinfachend: Mitglied/er) einzureichen.
Bereits mit dem Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist einzureichen:
(1) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten.
(2) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds, mit welcher dieser/dieses bestätigt, dass weder sein Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Bieters/Mitglieds auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Gemeinsamen Standpunktes des Rates 2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint.
(3) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds, dass diesem das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates 2001/931/GASP ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
Auf gesondertes Verlangen von DeltaPort sind einzureichen:
(1) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters/des Mitglieds.
(2) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern einzureichen.
Bereits mit dem Antrag auf...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern einzureichen.
Bereits mit dem Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren sind einzureichen:
(1) Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, auf besondere Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.
(2) Angaben zum hafenaffinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, auf besondere Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.
(3) Angaben über das in den Jahresabschlüssen ausgewiesene bilanzielle Eigenkapital für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Auf gesondertes Verlangen von DeltaPort sind einzureichen:
(1) Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bieters für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
(2) Geeigneter Nachweis, dass der Bieter die für sein Projekt geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B. Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert sein.
(3) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein).
“Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. DeltaPort behält sich vor, im Laufe des...”
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. DeltaPort behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen anzufordern. Der Bieter trägt die hierfür entstehenden Kosten.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Je Bietergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben und Formalitäten mindestens einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von verschiedenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Je Bietergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben und Formalitäten mindestens einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von verschiedenen Mitgliedern ist möglich.
Seine technische Leistungsfähigkeit hat der Bieter nachzuweisen durch Einreichung von mind. 5, max. 10 vergleichbaren Referenzprojekten aus den Bereichen
— Hafenumschlagterminal Stück- und/oder Schwergut und/oder Container und
— Logistikzentren mit einem wesentlichen Anteil temperaturgeführter Logistik aus den letzten 5 Jahren.
Das jeweilige Referenzprojekt muss mindestens für eine Laufzeit von 2 Jahren betrieben worden sein. Beide Referenzbereiche müssen abgedeckt sein (z. B. 4+1 oder 3+2). Das jeweilige Projekt ist möglichst detailliert zu beschreiben. Auf Anforderung sind die generierten Umschläge darzulegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. DeltaPort behält sich vor, im Laufe des...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. DeltaPort behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen anzufordern. Der Bieter trägt die hierfür entstehenden Kosten.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Als geeignet gilt ein Terminalbetrieb (Ansiedlung auf dem Grundstück A sowie Betrieb der Kaifläche Mietvertrag), wenn ein Betrieb des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Als geeignet gilt ein Terminalbetrieb (Ansiedlung auf dem Grundstück A sowie Betrieb der Kaifläche Mietvertrag), wenn ein Betrieb des Dienstleistungsgewerbes im hafenorientierten Güterverkehr (Spedition, Umschlag und Lagerung, Handel und auch temperaturgeführte Güterdistribution) auf dem Grundstück A angesiedelt werden soll („hafenaffine Ansiedlung“), welcher Umschlag über die Kaikante generiert. Weiterhin muss auf der Kaifläche Mietvertrag kaiseitiger Umschlag sowohl von eigenem, über das Grundstück A generiertem Umschlag und Drittumschlag (diskriminierungsfreier Betrieb) erfolgen. Der Terminalbetrieb muss (zumindest auch) der Durchführung von temperaturgeführter Logistik dienen können (Mindestvorgabe). Nicht zugelassen ist die Lagerung und der Umschlag von Schütt- oder Flüssiggütern.
Zudem ist der Terminalbetrieb nur geeignet, wenn die Disposition des kaiseitigen Umschlags sowohl von eigenem, über das Grundstück A generiertem Umschlag und Drittumschlag diskriminierungsfreu erfolgt.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“DeltaPort behält sich (insbesondere auch bei Projektgesellschaften) vor, besondere Voraussetzungen zur finanziellen Absicherung des Ansiedlungsprojektes...”
Geforderte Kautionen und Garantien
DeltaPort behält sich (insbesondere auch bei Projektgesellschaften) vor, besondere Voraussetzungen zur finanziellen Absicherung des Ansiedlungsprojektes vorzugeben, z. B. auch besondere Sicherheiten wie Harte Patronatserklärungen o. ä., abzufordern.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Die Bieter sind berechtigt, eine noch zu gründende Projektgesellschaft als Vertragspartner von DeltaPort vorzusehen.”
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-11-12
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“1) Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes...”
1) Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter DeltaPort unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
2) Sofern Rückfragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden diese allen anderen zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von DeltaPort zur Verfügung gestellt. Die Bieter erklären sich mit Einreichung ihrer jeweiligen Bieterfrage mit der anonymisierten Veröffentlichung ihrer Frage einverstanden.
3) Anonymisierte Bieterfragen und Aktualisierungen der Vergabeunterlagen werden während des
Teilnahmewettbewerbs in dem Projektraum (www.dtvp.de) zum Download zur Verfügung gestellt.
4) DeltaPort wird die Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern, unvollständige oder ergänzungsbedürftige Teilnahmeanträge zu ergänzen oder fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzureichen.
5) Für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren werden keinerlei Entschädigungen gewährt. Verfahrenssprache ist deutsch.
6) DeltaPort und deren Kontrollgremien werden die Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen über die Terminalkonzession unter anderem anhand der in dem Informationsmemorandum abgeforderten Angaben bzw. ggf. der im Verlauf der Verhandlungen mitgeteilten weiteren Wertungskriterien ermitteln. Die Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss der Terminalkonzession haben.
7) Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen und alle Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten, sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte - mit Ausnahme der von den Bietern eingeschalteten Berater – ist nicht gestattet. Der Bieter hat die von ihm eingeschalteten Berater ebenfalls zur Beachtung des Vertraulichkeitsgebot zu verpflichten. Die Bieter haben zu garantieren, dass sie ihre Bewerbungen oder Angebote nicht mit Wettbewerbern erörtern oder in anderer Weise gegen das Vertraulichkeitsgebot verstoßen. Verstöße können als wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise gewertet werden und zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen. DeltaPort weist darauf hin, dass die Vergabeunterlagen eine Vertragsstrafenregelung für den Fall enthält, dass aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen wurde, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
8) Die Bieter erklären sich durch Teilnahme an diesem Verfahren damit einverstanden, dass die von ihnen im Zuge des Vergabeverfahrens übermittelten Unterlagen und Daten (inkl. etwaiger personenbezogener Daten) von DeltaPort zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens und im Anschluss an dieses zum Zwecke der Auftragsausführung bzw. Erfüllung der DeltaPort obliegenden Dokumentationspflichten gespeichert werden. Die Bieter haben zu garantieren, dass nur solche Daten an DeltaPort übersandt werden, zu deren Übermittlung sie datenschutzrechtlich berechtigt sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9FYXJB
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2111472891 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB, Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB, Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2111472891 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/🌏
Quelle: OJS 2018/S 199-452944 (2018-10-12)
Ergänzende Angaben (2018-10-23)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 199-452944
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.13
Ort des zu ändernden Textes: Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Alter Wert
Text:
“Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein” Neuer Wert
Text:
“Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Alter Wert
Text:
“DeltaPort vergibt mit dieser Ausschreibung eine „Terminalkonzession“.
Das Grundstück A (ca. 50 000 m) im nördlichen Bereich des Rhein-Lippe-Hafen wird im...”
Text
DeltaPort vergibt mit dieser Ausschreibung eine „Terminalkonzession“.
Das Grundstück A (ca. 50 000 m) im nördlichen Bereich des Rhein-Lippe-Hafen wird im Rahmen der Terminalkonzession für eine hafenaffine Ansiedlung durch Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages zur Verfügung gestellt. Das Grundstück grenzt unmittelbar an die neu errichtete Kaianlage an. Die Vergabe der Terminalkonzession kommt daher nur in Betracht, wenn Umschlag in einem vertraglich zu garantierendem Umfang über die Kaikante generiert wird.
Gegenstand des Mietvertrages (im Folgenden: Mietvertrag Kaifläche) ist der östliche Bereich der Kaianlage auf einer Länge von ca. 120 m und mit einer Tiefe von ca. 30 m (nachfolgend: Kaifläche Mietvertrag). DeltaPort ist für die Disposition der Liegeplatzzuweisung an der angrenzenden 300 m langen Kaianlage des Rhein-Lippe-Hafen zuständig.
Im Rahmen des Mietvertrags Kaifläche wird der Konzessionär zur Durchführung von Umschlagtätigkeiten (auch für Dritte) über die Kaikante berechtigt und verpflichtet. Der Konzessionär wird berechtigt und verpflichtet, über die Kaifläche Mietvertrag Stück- und/oder Schwergut und/oder Container umzuschlagen. Der Umschlag von Schüttgut (insbesondere staubender Güter) und Flüssiggütern ist ausgeschlossen.
Der (dann) Konzessionär wird berechtigt und verpflichtet, auf der Kaifläche Mietvertrag die für den von ihm gemäß Vereinbarung im Rahmen der Terminalkonzession durchzuführenden Umschlag erforderliche Suprastruktur zu errichten.
Sofern und solange es förderrechtlich für die Errichtung der Suprastruktur des Konzessionsnehmers erforderlich sein sollte, kann über die Einbettung der Nutzung der Kaifläche in einen Erbbaurechtsvertrag verhandelt werden.
Die Kaianlage des Rhein-Lippe-Hafen muss im Rahmen der Konzessionsdurchführung den Charakter eines öffentlichen Hafens beibehalten. Auch die Kaifläche Mietvertrag kann daher nicht als „dedicated terminal“ betrieben werden. Der (dann) Konzessionär ist aus diesem Grunde zum diskriminierungsfreien Betrieb der Kaifläche Mietvertrag verpflichtet. Er hat die Umschlagleistungen über die Kaikante diskriminierungsfrei und transparent auch Dritten gegenüber anzudienen.
DeltaPort weist darauf hin, dass Unternehmen angesiedelt werden sollen, deren Ansiedlungskonzept ein Logistikzentrum vorsieht, in welchem auch temperaturgeführte Logistikdienstleistungen auf dem Grundstück A durchgeführt werden können. Geschuldet ist diese Vorgabe der sich aus dem Projekt „Ecoport 813“ ergebenden Zielsetzung von DeltaPort, die Abwärme aus der Aluminiumproduktion des Ansiedlers Trimet im benachbarten Hafen Emmelsum im Rahmen der Ansiedlung von weiteren Unternehmen zur Energieversorgung effizient einzusetzen. Auch wenn keine konkrete Abnahmepflicht bzw. Zusage der Abnahmemöglichkeit vertraglich vereinbart werden wird, soll jedenfalls eine potentiell passende Ansiedlung erfolgen.
Zur Vereinfachung werden die Unternehmen, die sich für die Terminalkonzession interessieren, im Folgenden unabhängig vom jeweiligen Verfahrensstand zusammenfassend „Bieter“ genannt. Dies gilt auch für Unternehmenszusammenschlüsse/Bietergemeinschaften.
Die „Terminalkonzession“ ist als Konzession i. S. d. Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV)
Einzuordnen. Dieses Verfahren richtet sich daher nach den Vorgaben der KonzVgV. Da eine entsprechende Auswahlmöglichkeit auf dieser Plattform nicht zur Verfügung steht, wurde das Verfahren als der Sektorenverordnung unterfallend bezeichnet. DeltaPort stellt jedoch klar, dass diese (technisch erforderliche) Fehlbezeichnung nichts an der Maßgeblichkeit der KonzVgV für die Ausgestaltung des Verfahrens ändert. Die neu errichtete Kaianlage wurde unter Verwendung von europäischen Fördermitteln als Schwerlastkaje errichtet. Der Abschluss der Terminalkonzession steht daher unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Europäische Kommission dem im Zuge dieses Vergabeverfahrens endverhandelten Nutzungszweck und Terminalvertrag zustimmt bzw. keine Einwände geltend macht.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“DeltaPort vergibt mit dieser Ausschreibung eine „Terminalkonzession“.
Das Grundstück A (ca. 50 000 m) im nördlichen Bereich des Rhein-Lippe-Hafen wird im...”
Text
DeltaPort vergibt mit dieser Ausschreibung eine „Terminalkonzession“.
Das Grundstück A (ca. 50 000 m) im nördlichen Bereich des Rhein-Lippe-Hafen wird im Rahmen der Terminalkonzession für eine hafenaffine Ansiedlung durch Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages zur Verfügung gestellt. Das Grundstück grenzt unmittelbar an die neu errichtete Kaianlage an. Die Vergabe der Terminalkonzession kommt daher nur in Betracht, wenn Umschlag in einem vertraglich zu garantierendem Umfang über die Kaikante generiert wird.
Gegenstand des Mietvertrages (im Folgenden: Mietvertrag Kaifläche) ist der östliche Bereich der Kaianlage auf einer Länge von ca. 120 m und mit einer Tiefe von ca. 30 m (nachfolgend: Kaifläche Mietvertrag). DeltaPort ist für die Disposition der Liegeplatzzuweisung an der angrenzenden 300 m langen Kaianlage des Rhein-Lippe-Hafen zuständig.
Im Rahmen des Mietvertrags Kaifläche wird der Konzessionär zur Durchführung von Umschlagtätigkeiten (auch für Dritte) über die Kaikante berechtigt und verpflichtet. Der Konzessionär wird berechtigt und verpflichtet, über die Kaifläche Mietvertrag Stück- und/oder Schwergut und/oder Container umzuschlagen. Der Umschlag von Schüttgut (insbesondere staubender Güter) und Flüssiggütern ist ausgeschlossen.
Der (dann) Konzessionär wird berechtigt und verpflichtet, auf der Kaifläche Mietvertrag die für den von ihm gemäß Vereinbarung im Rahmen der Terminalkonzession durchzuführenden Umschlag erforderliche Suprastruktur zu errichten.
Sofern und solange es förderrechtlich für die Errichtung der Suprastruktur des Konzessionsnehmers erforderlich sein sollte, kann über die Einbettung der Nutzung der Kaifläche in einen Erbbaurechtsvertrag verhandelt werden.
Die Kaianlage des Rhein-Lippe-Hafen muss im Rahmen der Konzessionsdurchführung den Charakter eines öffentlichen Hafens beibehalten. Auch die Kaifläche Mietvertrag kann daher nicht als "dedicated terminal" betrieben werden. Der (dann) Konzessionär ist aus diesem Grunde zum diskriminierungsfreien Betrieb der Kaifläche Mietvertrag verpflichtet. Er hat die Umschlagleistungen über die Kaikante diskriminierungsfrei und transparent auch Dritten gegenüber anzudienen.
DeltaPort weist darauf hin, dass Unternehmen angesiedelt werden sollen, deren Ansiedlungskonzept ein Logistikzentrum vorsieht, in welchem auch temperaturgeführte Logistikdienstleistungen auf dem Grundstück A durchgeführt werden können. Geschuldet ist diese Vorgabe der sich aus dem Projekt „Ecoport 813“ ergebenden Zielsetzung von DeltaPort, die Abwärme aus der Aluminiumproduktion des Ansiedlers Trimet im benachbarten Hafen Emmelsum im Rahmen der Ansiedlung von weiteren Unternehmen zur Energieversorgung effizient einzusetzen. Auch wenn keine konkrete Abnahmepflicht bzw. Zusage der Abnahmemöglichkeit vertraglich vereinbart werden wird, soll jedenfalls eine potentiell passende Ansiedlung erfolgen.
Zur Vereinfachung werden die Unternehmen, die sich für die Terminalkonzession interessieren, im Folgenden unabhängig vom jeweiligen Verfahrensstand zusammenfassend „Bieter“ genannt. Dies gilt auch für Unternehmenszusammenschlüsse/Bietergemeinschaften.
Die „Terminalkonzession“ ist als Konzession i. S. d. Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV)
Einzuordnen. Dieses Verfahren richtet sich daher nach den Vorgaben der KonzVgV. Da eine entsprechende Auswahlmöglichkeit auf dieser Plattform nicht zur Verfügung steht, wurde das Verfahren als der Sektorenverordnung unterfallend bezeichnet. DeltaPort stellt jedoch klar, dass diese (technisch erforderliche) Fehlbezeichnung nichts an der Maßgeblichkeit der KonzVgV für die Ausgestaltung des Verfahrens ändert. Die neu errichtete Kaianlage wurde unter Verwendung von Fördermitteln als Schwerlastkaje errichtet. Der Abschluss der Terminalkonzession steht daher unter der aufschiebenden Bedingung, dass die (nationalen) Förderbehörden und die Europäische Kommission dem endverhandelten Nutzungszweck und Terminalvertrag zustimmen bzw. keine Einwände geltend machen.
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Quelle: OJS 2018/S 206-471358 (2018-10-23)