Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Bewerbungsunterlagen und Erklärungen sind zwingend in der unter VI.3) genannten Form einzureichen:
1) Erklärung aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber beschäftigten Mitarbeiter, die Anzahl der Führungskräfte sowie die Anzahl an mit der Ausschreibung entsprechenden Leistungen betrauten festangestellten Dipl.-Ingenieuren, Master- und Bachelorabsolventen in den letzten drei Geschäftsjahren ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3 VgV;
2) Angabe und Nachweis der beruflichen Befähigung und Qualifikation der Führungskräfte, der vorgesehenen Projektleitung sowie der für die örtliche Bauüberwachung vorgesehenen Person durch die Berechtigung die Berufsbezeichnung Dipl.-Ing. / Master / Bachelor führen zu dürfen gem. § 46 Abs. 3 (8) VgV;
3) Darstellung von drei Referenzen (1-3) nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV für in den letzten acht Jahren erbrachte vergleichbare Leistungen mit Kurzbeschreibung der Referenz und folgenden Angaben:
— Art der Maßnahme (Sanierung / Erneuerung),
— Art des Auftraggebers (privater AG / öffentlicher AG),
— Projektgröße, durch Angabe der Baukosten (Gesamtbaukosten KG 200-500) und der Rohrleitungslänge,
— Projektzeit,
— Alter der Referenz,
— Leistungsumfang des Bewerbers (Angabe der beauftragten Anlagengruppen, Angabe der beauftragen und erbrachten Leistungsphasen nach HOAI),
— Leistungsstand der Referenz,
— Benennung des Auftraggebers (Bezeichnung, Anschrift, Kontaktdaten) mit Referenzperson des Auftraggebers.
Das Projektdatenblatt ist jeweils vollständig auszufüllen. Geforderte Anlagen sind beizulegen.
Jede Referenz muss in Form von aussagekräftigen Bildern und Beschreibungen belegt werden. Hierbei ist die Darstellung je Referenzprojekt auf max. 3 DIN A4 Blätter zu beschränken. Unterlagen, die unaufgefordert eingereicht werden, gehen nicht in die Wertung ein (z. B. Projektbroschüren).
Für alle Referenzen der öffentlichen Hand / nach öffentlichen Vergabevorschriften sollten Bescheinigungen des Auftraggebers vorliegen, aus denen der Leistungsumfang ersichtlich ist. Nur bei privaten Auftraggebern, von denen für Referenzprojekte keine Bescheinigung erhältlich sein sollte, kann eine Eigenerklärung (Original mit rechtsverbindlicher Unterschrift) abgegeben werden.
Referenzen, die als verantwortliche/r Projektleiter/in in einem früheren Arbeitsverhältnis erbracht wurden, werden gewertet, falls eine entsprechende schriftliche Bestätigung des Auftraggebers oder des ehemaligen Arbeitgebers vorliegt.
Zusatzinformation bezüglich der Referenzen:
Sofern Bewerber bereits für das Land Hessen tätig waren, haben sie dies – bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre – unter Angabe laufender und abgeschlossener Baumaßnahmen, des konkreten Leistungsumfangs sowie eines Ansprechpartners, vollständig mitzuteilen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen
Bei Nichteinhaltung einer Mindestforderung wird die Referenz nicht gewertet.