Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“VgV Planungsleistungen Neubau Schlammfaulung Schlammtrocknung KA Per
201811100013”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Planungsleistungen zum Neubau einer Anlage zur Schlammfaulung und Schlammtrocknung für die Kläranlage Perleberg.”
Planungsleistungen Ingenieurbauwerke
Leistungen gemäß HOAI 2013, § 43 Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 1 bis 9.
Besondere Leistungen:
— örtliche Bauüberwachung,
— Prüfen von Nachträgen,
— Kostenkontrolle.
Planungsleistungen Tragwerksplanung
Leistungen gemäß HOAI 2013, § 51 Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1 bis 6.
Planungsleistungen Technische Ausrüstung
Leistungen gemäß HOAI 2013, § 55 Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 1 bis 9.
Allgemeine Besondere Leistungen:
— Baugrundgutachten,
— Vollständige Vermessung (Entwurfs-, Bestands- und baubegleitende Vermessung),
— Erstellen einer Betriebsanleitung für die neue Anlage,
— Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung, Explosionsschutzdokumentation und Betriebsanweisung,
— SiGeKo - Leistungen,
— Erstellen einer UVP-Vorprüfung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-04-01 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“— Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrages,
— Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen,
— Umsatz für vergleichbare Leistungen (Bauwerke und Anlagen der...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrages,
— Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen,
— Umsatz für vergleichbare Leistungen (Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung) der letzten 3 Jahre (Leistungsbilder gemäß HOAI 2013), Mindestumsatz 1 000 000 EUR p.a. gemittelt,
— Angabe über Name, berufliche Qualifikation/ Erfahrung und persönliche Referenzen der Person, die für das Erbringen der Leistung vorgesehen ist (fachlicher Lebenslauf) Mindestanforderung = Projektleiter mit Referenzen für vergleichbare Planungsleistungen (Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung) und mindestens 5 Jahren Berufserfahrung,
— Angabe über Name, berufliche Qualifikation/ Erfahrung und persönliche Referenzen der Person, die für das Erbringen der Leistung vorgesehen ist (fachl. Lebenslauf) Mindestanforderung = stellvertretende Projektleiter mit Referenzen für vergleichbare Planungsleistungen (Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung) und mindestens 3 Jahren Berufserfahrung,
— Referenzen der realisierten vergleichbaren Leistungen der letzten 5 Jahre. Mindestanforderung: 1 Referenz im Bereich Kläranlagen (Einwohnerwert ab EW 10 000),
— Referenzen im Bereich Kläranlagen mit Faulung, Trocknung und Blockheizkraftwerk (ab Einwohnerwert 10 000), fertiggestellt in den letzten 5 Jahren.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: Förderprogramm RENplus 2014 - 2020
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietererklärung (im Falle einer Bewerbung als Bietergemeinschaft). Das federführende Büro ist mit der Bewerbung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietererklärung (im Falle einer Bewerbung als Bietergemeinschaft). Das federführende Büro ist mit der Bewerbung zu benennen!,
— Nachweis der Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung gemäß § 44 VgV,
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 (1) bis (4) GWB,
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 (1) GWB,
— Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten gemäß den ergänzenden Vertragsbedingungen / der Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123,
— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124,
— Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123,
— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124,
— Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-14
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-01-23 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-06-30 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y0LDESL
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung, Es gelten insbesondere die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung, Es gelten insbesondere die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe dervorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlussesunverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 238-544101 (2018-12-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-09) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: BIG Städtebau GmbH, Herr Rawald
E-Mail: t.rawald@big-bau.de📧
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“VgV Planungsleistungen Neubau Schlammfaulung Schlammtrocknung KA Per…
201811100013”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 811573.53 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kläranlage Perleberg
19348 Perleberg
Beschreibung der Beschaffung:
“Planungsleistungen Ingenieurbauwerke
Leistungen gemäß HOAI 2013, § 43 Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 1 bis 9.
Besondere Leistungen:
— örtliche...”
Beschreibung der Beschaffung
Planungsleistungen Ingenieurbauwerke
Leistungen gemäß HOAI 2013, § 43 Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 1 bis 9.
Besondere Leistungen:
— örtliche Bauüberwachung,
— Prüfen von Nachträgen,
— Kostenkontrolle.
Planungsleistungen Tragwerksplanung
Leistungen gemäß HOAI 2013, § 51 Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1 bis 6.
Planungsleistungen Technische Ausrüstung
Leistungen gemäß HOAI 2013, § 55 Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 1 bis 9.
Allgemeine Besondere Leistungen:
— Baugrundgutachten,
— Vollständige Vermessung (Entwurfs-, Bestands- und baubegleitende Vermessung),
— Erstellen einer Betriebsanleitung für die neue Anlage,
— Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung, Explosionsschutzdokumentation und Betriebsanweisung,
— SiGeKo – Leistungen,
— Erstellen einer UVP-Vorprüfung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Inhaltliche und fachliche Qualität des Angebotes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeptionelles Vorgehen bei der Bearbeitung des Auftrags
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Inhaltliche Auseinandersetzung
Preis (Gewichtung): 30
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 238-544101
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: PFI Planungsgemeinschaft GmbH & Co. KG
Postanschrift: Karl-Imhof-Weg 4
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30165
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Prignitz🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 840 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 811573.53 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y0LDSMX
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung, Es gelten insbesondere die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung, Es gelten insbesondere die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 132-325044 (2019-07-09)