Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Visitenwagen
ZE 2058/18
Produkte/Dienstleistungen: Computermöbel📦
Kurze Beschreibung: ZE 2058/18: Visitenwagen
Lieferung von 100 Stück Visitenwagen
1️⃣
Ort der Leistung: Cottbus, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH Thiemstraße 111 03048 Cottbus
Beschreibung der Beschaffung: ZE 2058/18: Visitenwagen
Lieferung von 100 Stück Visitenwagen
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Ausstattung und Funktionsumfang
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsfähigkeit für Garantien, Service und Kundendienst
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung Probestellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Kostenkriterium (Name): Gesamtpreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 40
Dauer
Datum des Beginns: 2018-11-01 📅
Datum des Endes: 2019-03-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Zu II.2.7 Laufzeit des Vertragse:
Terminplan Lieferungen gemäß LV
— 20 Wagen spätestens 10 Wochen nach Auftragsvergabe
Termin: 11.1.19;
— 20 Wagen nach...”
Zusätzliche Informationen
Zu II.2.7 Laufzeit des Vertragse:
Terminplan Lieferungen gemäß LV
— 20 Wagen spätestens 10 Wochen nach Auftragsvergabe
Termin: 11.1.19;
— 20 Wagen nach Erstlieferung im Abstand von 2 Wochen
Termin: 25.1.2019;
— 20 Wagen im Abstand von 2 Wochen
Termin: 8.2.2019;
— 20 Wagen im Abstand von 2 Wochen
Termin: 22.2.2019;
— 20 Wagen im Abstand von 2 Wochen
Termin: 8.3.2019;
=100 Wagen gesamt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Mindestentgeltanforderungen nach Brandenburgischen Vergabegesetz (s. Vereinbarung Mindestanforderungen BbgVergG sowie Nachunternehmererklärung BbgVergG im...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Mindestentgeltanforderungen nach Brandenburgischen Vergabegesetz (s. Vereinbarung Mindestanforderungen BbgVergG sowie Nachunternehmererklärung BbgVergG im Bereich „Vergabeunterlagen“ des Vergabemarktplatz Brandenburg.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-08-23
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-10-24 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-08-23
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Nicht öffentlich!!!
Angebotsabgabe nur über den Vergabemarktplatz Brandenburg/Projektraum/Bietertool!”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“nicht öffentlich!!!
Angebotsabgabe nur über den Vergabemarktplatz Brandenburg/Projektraum/Bietertool!”
“1) Die Verfahrenskommunikation - auch die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc. – wird ausschließlich elektronisch über den...”
1) Die Verfahrenskommunikation - auch die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc. – wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Fragen sind ausschließlich hierüber an die Vergabestelle zu richten!
2) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz zum Download bereit (http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/) - ein Versand findet nicht statt. Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig - auch nach Angebotsschluss! – abgerufen bzw. überwacht werden. Um auszuschließen, dass die Nachrichten des Vergabemarktplatzes in den Spam-Ordner geraten und Bewerber bzw. Bieter verfahrensmaßgebliche Hinweise nicht erhalten, sollte der VMP-Absender „info@vergabemarktplatz.brandenburg.de“ im eigenen Interesse auf die Liste der sicheren E-Mail-Adressen gesetzt werden.
3) Werden Angebote in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg eingereicht, ist zwingend das Bietertool zu verwenden und sicherzustellen, dass nur gängige Dateiformate (xls, doc, odt. bzw. pdf) verwendet werden. Eine Einreichung der Angebote über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder per E-Mail ist nicht gestattet und führt zum Ausschluss! Bieter sollten rechtzeitig vor Fristablauf einen Test-Upload über das Bietertool durchführen und sich bei Problemen mit dem cosinex-Support in Verbindung setzen. Sollte der Upload im unmittelbaren Vorfeld des Fristablaufes technisch scheitern, ist zwingend Kontakt mit dem Auftraggeber herzustellen, bevor weitere Schritte unternommen werden.
4) Die Frist für Bewerberanfragen endet am 9.7.2018. Anfragen nach Ablauf des 9.7.2018 können voraussichtlich unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und der Transparenz der Bewerber nicht mehr beantwortet werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5CD5N0
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie”
Postort: Potsdam
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragssteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
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Quelle: OJS 2018/S 140-319997 (2018-07-23)