Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind;
2) Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal;
3) eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt;
4) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Nachweis möglich durch:
Die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
Oder eine Eigenerklärung des Bieters gemäß Formblatt 124 Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Konkrete auf den Auftrag bezogene Eignungsnachweise oder Mindestanforderungen des AG:
Nachweise von Referenzprojekten:
— Angabe von 3 Instandsetzungsmaßnahmen nach ZTV-Ing (oder vergleichbarem, ausländischem Regelwerk)
An Ingenieurbauwerken. Mit Betoninstandsetzungsarbeiten, Stahlbetonarbeiten und Bauwerksabdichtungs- und Belagsarbeiten. Davon mindestens ein Bauwerk mit einer Brückenfläche größer 5 000 m.
Die aufgeführten Projekte müssen mit folgenden Angaben nachgewiesen werden.
— Auftraggeber mit Ansprechpartner und Kontaktdaten, postalische Anschrift, E-Mail und Telefon,
— Leistungsart und -wert,
— Ausführungszeit,
— Projektbeschreibung.
Der Auftraggeber behält sich vor, für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen der Referenzgeber nachzufordern.
Qualifikation des Personals:
— Benennung der zur Oberbauleitung, Bauleitung und Arbeitsaufsicht vorgesehenen Führungskräfte und Nachweis der folgenden Qualifikationen,
— die zur Oberbauleitung, Bauleitung und Arbeitsaufsicht vorgesehenen Führungskräfte müssen bereits bei entsprechenden Instandsetzungsbauarbeiten tätig gewesen sein und ausreichende Kenntnis für die Ordnungsgemäße Ausführung derartiger Arbeiten besitzen (mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich),
— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
— Unteraufträge: Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Für das Personal des Unterauftragnehmers müssen für die betroffenen Aufgaben jeweils dieselben Qualifikationen wie für den Hauptauftragnehmer nachgewiesen werden.