Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) über die geplante Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den Vorschriften des GWB bzw. der VOL/A
Personenbeförderung im Linienverkehr mit Bussen im Alb-Donau-Kreis und teilweise in der Stadt Ulm. Betroffen sind die Buslinien 49 und 463 im Linienbündel „Dornstadt“ nach dem Nahverkehrsplan des Alb-Donau-Kreises (Beschluss vom 29.6.2015). Die Liniengenehmigungen enden zum 30.6.2019.
Alle weiteren Informationen können unter „VBM im Bündel Dornstadt“ im Verzeichnis „Vorabbekanntmachungen (VBM) von Buslinien nach EU-VO 1370/2007“ unter
http://www.alb-donau-kreis.de/landratsamt/bekanntmachungen.php abgerufen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-26.
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Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2018-06-26
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Auftragsbekanntmachung
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