Die Stadt Karlsruhe schreibt derzeit den Vollumbau des Stadions im Wildpark im Rahmen eines europaweiten Verhandlungsverfahrens aus.
Im Vorfeld zum Vollumbau sollen Vorabmaßnahmen durchgeführt werden. Diese umfassen den Aufbau, die Vorhaltung und den Rückbau von temporären Stahltribünen samt notwendiger Sicherheitseinrichtungen, einer temporären Flutlichtanlage sowie Toiletten und Kioske auf der Nord- und Südkurve.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Die Stadt Karlsruhe schreibt derzeit den Vollumbau des Stadions im Wildpark im Rahmen eines europaweiten Verhandlungsverfahrens aus.
Im Vorfeld zum Vollumbau sollen Vorabmaßnahmen durchgeführt werden. Diese umfassen den Aufbau, die Vorhaltung und den Rückbau von temporären Stahltribünen samt notwendiger Sicherheitseinrichtungen, einer temporären Flutlichtanlage sowie Toiletten und Kioske auf der Nord- und Südkurve.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2430782.92 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Karlsruhe, Stadion im Wildpark
Adenauerring 17
76131 Karlsruhe
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Arbeiten umfassen folgende Leistungen:
Planung, Aufbau, Vorhaltung und Rückbau von temporären Stahltribünen mit einer Kapazität von ca. 9 000 Plätzen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Arbeiten umfassen folgende Leistungen:
Planung, Aufbau, Vorhaltung und Rückbau von temporären Stahltribünen mit einer Kapazität von ca. 9 000 Plätzen (Steh- und Sitzplätze) unter Berücksichtigung sämtlicher Sicherheitsvorschriften, wie z.B. Brandschutz, Sicherheitszäunen, Ticketkontrollen. Die temporären Tribünen müssen den Vorgaben des DFB und der DFL für die 1.,2., und 3. Liga sowie den einschlägigen Normen entsprechen. Die Vorhaltezeit der temporären Tribünenanlage beträgt ca. 2 bis 3 Jahre.
Planung, Aufbau, Vorhaltung und Rückbau einer temporären Flutlichtanlage entsprechend DFB/DFL-Vorgaben für 1., 2., und 3. Liga. Die Vorhaltezeit beträgt 2 bis 3 Jahre.
Ausführung von Sicherheitszäunen, teilweise mit vorhandenem Gebrauchtmaterial.
Gegenstand der Leistung sind auch die Herstellung von Mastfundamenten, Elektroarbeiten sowie Sickerschächte.
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Preis
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Die Tribünen sind optional mit Überdachung auszuführen.
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit nach ZifferIII.1.2) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer...”
Zusätzliche Informationen
Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit nach ZifferIII.1.2) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s)Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
“Am 9.3.2018 erfolgte eine Vorinformation gemäß § 12 EU Abs. 2 VOB/A zum Zwecke der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote nach § 10a EU Abs. 2...”
Beschleunigtes Verfahren
Am 9.3.2018 erfolgte eine Vorinformation gemäß § 12 EU Abs. 2 VOB/A zum Zwecke der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote nach § 10a EU Abs. 2 VOB/A.
AZ der Vorinformation: 2018/S 048-104564
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Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 083-186036
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Vorabmaßnahme Wildpark: Temopräre Tribünen
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Nüssli GmbH
Postanschrift: Rothgrund 6
Postort: Roth
Postleitzahl: 91154
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Roth🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2430782.92 💰
“(1) Beantwortung von Fragen / zusätzliche Informationen:
Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Fragen von...”
(1) Beantwortung von Fragen / zusätzliche Informationen:
Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Fragen von Interessenten sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
(2) Freiwillige Registrierung:
Interessenten haben die Möglichkeit, sich bei der Vergabestelle zur registrieren. Hierzu ist eine entsprechende E-Mail an „tribuenen-wildparkstadion@menoldbezler.de“ zu senden. Registrierte Unternehmen werden über die Veröffentlichung zusätzlicher Informationen und Unterlagen per E-Mail informiert. Eine Verpflichtung zur Registrierung besteht nicht.
(3) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zu Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZYZCA
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäߧ 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2018/S 145-330980 (2018-07-26)