Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vorhänge – 2018
2018002612
Produkte/Dienstleistungen: Vorhangstoffe📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung über die Belieferung und Montage von Vorhängen für das Universitätsklinikum”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 260 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Vorhangstoffe📦
Ort der Leistung: Tübingen, Landkreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“In dieser Ausschreibung wird die Beratung, Planung, Bestellung, Lieferung und Berechnung des am Universitätsklinikum Tübingen benötigten Bedarfs an...”
Beschreibung der Beschaffung
In dieser Ausschreibung wird die Beratung, Planung, Bestellung, Lieferung und Berechnung des am Universitätsklinikum Tübingen benötigten Bedarfs an Vorhängen und Gardinen geregelt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag verlängert sich danach um 12 Monate, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit, kündigt...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag verlängert sich danach um 12 Monate, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit, kündigt (Textform ist hierfür ausreichend). Der Vertrag kann dadurch maximal zweimal verlängert werden. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf somit spätestens mit Ablauf des 31.12.2022.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Zugehörigkeit zu einer Berufsgenossenschaft
Eintragung ins Handelsregister
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzliste über die wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Lieferleistungen der angebotenen Art
Nachweis über das Bestehen einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzliste über die wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Lieferleistungen der angebotenen Art
Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung
Erklärung, dass keine Insolvenz vorliegt.
Erklärung, dass alle Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur Sozalversicherung bezahlt wurden
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Selbstbeschreibung des Bieters und seiner institutionellen Struktur, sowie Nachweise über die Qualifikation und Erfahrung des Personals (insbesondere der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Selbstbeschreibung des Bieters und seiner institutionellen Struktur, sowie Nachweise über die Qualifikation und Erfahrung des Personals (insbesondere der Personen, die für Auftragsabwicklung dieser Ausschreibung zuständig wären).
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-08
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-11-19 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-10-08
23:59 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 72192636985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufrund der Bekanntmachung erkannbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zu Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 171-388178 (2018-09-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-09) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Universitätsklinikum Tübingen – GB D
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 400 000 💰
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 171-388178
Auftragsvergabe
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Titel: Vorhänge – 2018
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-19 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Nedele – Raumausstattung
Postort: Reutlingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Reutlingen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 400 000 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufrund der Bekanntmachung erkannbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zu Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 218-498847 (2018-11-09)