Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: VST Duisburg Turmdrehkräne
18FEI34926
Produkte/Dienstleistungen: Turmdrehkräne📦
Kurze Beschreibung: VST Duisburg Turmdrehkräne
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Turmdrehkräne📦
Ort der Leistung: Duisburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Duisburg Hautbahnhof
Beschreibung der Beschaffung: Gestellung und Vorhaltung Turmdrehkräne
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2018-10-23 📅
Datum des Endes: 2024-06-20 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.
— Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
— Sofern vorstehende Erklärungen/Nachweise bereits bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht wurden, können sie durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde belegt werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe III.2.2 und VI.3).
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. der Abrechnungssumme”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 010-019174
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-18
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-10-22 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-09-18
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Duisburg
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 159-365604 (2018-08-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-06) Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 159-365604
Auftragsvergabe
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Titel: VST Duisburg Turmdrehkräne
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“Siehe Absageschreiben!
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit wir teilen Ihnen mit, dass das Vergabeverfahren zum o. g. Bauvorhaben gemäß § 57 SektVO...”
Siehe Absageschreiben!
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit wir teilen Ihnen mit, dass das Vergabeverfahren zum o. g. Bauvorhaben gemäß § 57 SektVO aufgehoben wurde
Es ist beabsichtigt, ein neues Vergabeverfahren durchzuführen.
Die eingegangenen Angebote liegen in der Summe über allen Losen der Höhe nach erheblich über den Kostenermittlungen, so dass eine wirtschaftliche Realisierung des Vorhabens nicht möglich ist. Allein dieser Umstand hat zu der Aufhebung des Vergabeverfahrens geführt.
Die Kostenermittlungen wurden dabei konservativ vorgenommen und nach Eingang der Angebote nochmals einer kritischen Prüfung unterzogen, bei der die aktuelle Marktentwicklung berücksichtigt wurde. Die nochmalige Überprüfung der Annahmen hat die Kostenermittlung bestätigt.
Die Frage, ob die Angebotshöhe auf die derzeit am Markt zu beobachtenden Preissteigerungen zurückzuführen ist, muss nach unserer Bewertung verneint werden. Selbst wenn vom Zeitpunkt des Erstellens der Kostenermittlung bis zum Zeitpunkt der beabsichtigten Vergabe von einer Preissteigerung im zweistelligen Prozentbereich ausgegangen würde, würde das nicht die Höhe der Differenz der Kostenermittlung zu den Angeboten erklären.
Der Zeitraum für ein neues Vergabeverfahren muss neu geplant werden, da hier insbesondere betriebliche Abhängigkeiten berücksichtigt werden müssen.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2018/S 214-491064 (2018-11-06)